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Ist das noch normal?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb ChabuQ:

Ich denke dass  @moonlight_witch vielmehr beabsichtigte, deiner Auffasung über Persönlichkeitsrechte etwas dezitierter die Rechtslage gem § 173 StGB entgegen zu halten und daraus ist auch ausführlich zu entnehmen, dass "alle anderen Verwandschaftsgrade davon ausgenommen sind".

Allerdings kam die von mir kritisierte zu pauschale Aussage ein stueckweit vor meinr Erwähnung von Persönlichkeitsrechten, also kann diese meine Einlassuung schwerlich der Auslöser für die unscharfe Argumentation gewesen sein ;)

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten, schrieb azzluver:

Allerdings kam die von mir kritisierte zu pauschale Aussage ein stueckweit vor meinr Erwähnung von Persönlichkeitsrechten, also kann diese meine Einlassuung schwerlich der Auslöser für die unscharfe Argumentation gewesen sein ;)

Ich ziehe es vor das nicht noch mehr auszuweiten und ich halte es auch für irrelevant, wer oder was der Auslöser für die (was auch immer du darunter verstehst) "unscharfe Argumentation" gewesen sei.

Bleiben wir doch einfach bei dem was den Thread im eigentlichen Sinne betrifft, auch wenn es zwischendurch immerwieder mal interessant erscheint vom Thema abzuweichen..

bearbeitet von ChabuQ
Geschrieben (bearbeitet)

Nur mal, damit ihr nicht denkt, ich will Euch verschaukeln.

Ausgangslage: Geschwisterinzest, er wird verurteilt, und erhebt Verfassungsbeschwerde wegen Verstoß gegen "Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG und  Art. 3 Abs. 3 GG"

Der erste Knaller ist schonmal, dass die Verfassungsbeschwerde überhaupt für zulässig erklärt wurde; das passiert halt nicht, wenn eine Kollision der Rechtsnormen ausgeschlossen ist.

In der weiteren Begründung wird dann (nach meiner Auffassung) primär auf folgende Punkte abgestellt:

1. die Rolle/Funktion der Familie, familiäre Verwerfungen, und

2. der Schutz eines aus dieser Verbindung mglw. hervorgehenden Kindes bzgl. dem Ausgesetztsein on Anfeindungen/gesellschaftlicher Misachtung, bedingt durch die moralische Verurteilung der Verbindung der Eltern. (obowhl da ne Sterilisation vorlag!)

 

Und um jetzt mal den Bogen zum EP zurück zu schlagen:

"...Der Umstand, dass beischlafähnliche Handlungen und sexueller Verkehr zwischen gleichgeschlechtlichen Geschwistern nicht mit Strafe bedroht sind, andererseits der Beischlaf zwischen leiblichen Geschwistern auch in den Fällen, in denen eine Empfängnis ausgeschlossen ist, den Straftatbestand erfüllt, stellt die grundsätzliche Erreichbarkeit der (Teil-)Ziele des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung und der Vorsorge vor genetisch bedingten Krankheiten nicht in Frage. ..." (BVerfG, Beschluss des Zweiten Senats vom 26. Februar 2008
- 2 BvR 392/07 -, Rn. (56))

 

PS: Der Senatsvorsitzende hatte übrigens eine abweichende Meinung. Will sagen, sooo einfach isses halt nicht unbedingt.

bearbeitet von azzluver
Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb ChabuQ:

wehret den Anfängen, Phantasie ist bereits eine bildhafte Vorstellung und der nächste Schritt ist die Realität, da ist es irrelevant, ob mit oder ohne Alkohol.

Lachen kann ich darüber nun wirklich nicht.

Es ist auch in Rollenspielen eine gern genommene Vorstellung.

Wem willst du da mit welchem Recht etwas verwehren? Kirche mal im Dorf lassen!

Geschrieben
Am 18.3.2020 at 15:58, schrieb Riesner1:

Hey Leute, seid kurzem habe ich wieder Kontakt mit einem Mädel, mit der ich vor Jahren was hatte. Naja, damals hatten wir eine Affäre. Und während unserer Affäre wollte sie, das ich es mit ihrer Schwester treibe, während sie zuschaut. Ich war völlig perplex und sie meinte nur, das hätte ihr Ex auch gemacht. Hmm. Was haltet ihr davon?

Wie von dem EP der Bogen zu Inzest zu spannen ist, kann ich nicht wirklich nachvollziehen..

-----

 

Meiner Schwester dabei zuzugucken, wie sie von meinem "Partner" gevögelt wird bzw. meinem "Partner" dabei zuzugucken, wie er meine Schwester vögelt, ist für mich undenkbar!

 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde, schrieb Bicolour:

Es ist auch in Rollenspielen eine gern genommene Vorstellung.

Wem willst du da mit welchem Recht etwas verwehren? Kirche mal im Dorf lassen!

Nun hat sich meine Einlassung mit der Kirche im Dorf lassen im Kontext mit der Behauptung von Cousin's hinsichtlich Blutverwandschaft, bezogen.

Und wenn in Rollenspielen imaginär der Inzest von Bedeutung ist, als gerne gespielt wird, ist das deren Sache, die so etwas als Vorstellung benötigen um erregt zu sein.

Ich denke du könntest dich vielleicht mal mit dem Anempfehlen "wehret den Anfängen" auseinander setzen, es hat etwas mit der Obhut seiner selbst, in der eigenen Gedankenweilt zu tun und nicht mit dem verwehren, oder verbieten von irgendwelchen Handlungen, das soll schon jeder für sich selbst entscheiden,

bearbeitet von ChabuQ
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb ChabuQ:

Ich denke du könntest dich vielleicht mal mit dem Anempfehlen "wehret den Anfängen" auseinander setzen, es hat etwas mit der Obhut seiner selbst, in der eigenen Gedankenweilt zu tun...

Könntest Du das mal etwas erläutern, was Du da meinst? 'die Obhut meiner selbst in meiner Gedankenwelt' das is für mich noch nicht so richtig griffig

 

vor einer Stunde, schrieb hurzileinchen:

Wie von dem EP der Bogen zu Inzest zu spannen ist, kann ich nicht wirklich nachvollziehen..

Danke fuer diese Stimme der Vernunft!

Und die wiegt sogar noch mehr, als Du Dir ein Szenario, wie im EP beschrieben, ja selbst noch nicht einmal vorstellen kannst.

Geschrieben
Am 18.3.2020 at 15:58, schrieb Riesner1:

Ich war völlig perplex und sie meinte nur, das hätte ihr Ex auch gemacht. Hmm. Was haltet ihr davon?

Ich sehe das eher als eine Wunschtraum von dir.  Bemerkenswerter Wiese steht ja in deiner blauen Wnad FFM - Offensichtlich ist in deinem Denken nicht virstellbar, das dann selbstverständlich auch MMF datzu gehören sollte - SOnst aus meiner Sicht den Frauen gegenüber ungerecht.

 

Der beschribene Fall - womöglich ist die Shcwester sonst nicht "an den MAnn" zu bringen und Sie müße Sexuellen Notstand leiden ;-)

vor 4 Stunden, schrieb moonlight_witch:

Das StGB ist hier eindeutig. 

Hier in der Bundesrepublik ist Inzest strafbar. 

"tricky" ist da gar nichts. 

Und Inzest in einen Topf mit sexueller Selbstbestimmung zu werfen, ist eine Verharmlosung und Relativierung einer strafbaren Handlung. 

Ach du meine güte - da haut ja jemand auf den Putz.

Ich kann mich nicht erinnern, das im EB auch nur verdeckt irgendwie zu erkennen wäre, das auch die Schwestern Sexuelle Handlungen gegensetig ausführen. Im Thema Geht es ausdrücklich ums Zusehem´n, was sicherlich keine Sexuelle Handlung im Sinne von $ 173 ist ubnd sicher auch in keibner Wiese iorgend eine Form von Inzest.

vor einer Stunde, schrieb hurzileinchen:

Meiner Schwester dabei zuzugucken, wie sie von meinem "Partner" gevögelt wird bzw. meinem "Partner" dabei zuzugucken, wie er meine Schwester vögelt, ist für mich undenkbar!

NUN JA - für mich ist zusehen überhaupt uninteressant.  Aber deswegen ist es für mich nicht unvorstellbar, wie DU es beschriebst. Wenn ich schon zusehen soll, dann ist mir wirklich egal ob ich mit einem der beiden verwand bin oder nicht.

Geschrieben

Hallo,

da keine konstruktiven Antworten mehr kommen, schließe ich das Thema.

LG, Mod Katty, Team Poppen.de

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