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Offene Ehe legal?


Fi****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Ja leider ist unser Land immer undurchsichtiger geworden und seit Corona erst recht. Die Rechte unserer Bürger werden immer mehr eingeschränkt was ich befürchte. Immer mehr zur digitalen oder gläsernen Welt

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb Fidelidad:

Wir sind dankbar für Ratschläge.

Den besten Ratschlag habt ihr hier...

vor 24 Minuten, schrieb SinCity666:

... wäre die Frage nix für einen Anwalt ???

bekommen @Fidelidad

Geschrieben

Ich finde das ist ein prekäres Thema für euch und das solltet ihr nicht hier besprechen sondern tatsächlich mal einen Anwalt fragen! Wenn vielleicht auch noch ein Altersunterschied dazu kommt, kann das ganze ganz schnell für euch nach hinten losgehen, ganz egal wer hier was anderes behauptet. Ihr solltet dann auch bedenken, daß es ganz gewiss auch Neider gibt, die euch melden könnten. Holt euch da unbedingt professionellen Rat!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Stunden, schrieb Fidelidad:

Hallo,

Wir sind ein verheiratetes Paar und überlegen, unsere Beziehung zu öffnen. Wir würden gerne wissen, inwieweit sexuelle Treue in Deutschland als Basis einer Ehe vorausgesetzt wird. Kann man legal eine offene Ehe führen, oder kann das als Scheinehe angefochten werden? Einer von uns kommt aus dem Ausland und wir haben Angst, dass wir die Möglichkeit verlieren, zusammen zu leben.  Bis jetzt führen wir eine klassische Ehe, leben also zusammen, teilen unser Geld, schlafen im selben Bett, etc. und wollen daran auch nichts ändern.

Wir sind dankbar für Ratschläge.

 

Ich bin kein Rechtsanwalt. Ein solcher wäre vermutlich der bessere Ansprechpartner, wenn ihr sicher gegen möchtet. Aber meine Laien-Einschätzung kann ich schon mitteilen. Die ehelichen Pflichten sind meines Wissens im BGB verankert. Es ist unter anderem vorgesehen das die Ehepartner zusammenleben und einen gemeinsamen Haushalt führen. Es kann gut begründete Ausnahmen geben. Aber gibt es keine Anzeichen das die Ehepartner unter einem Dach leben, dann kann das durchaus zum Verdacht der Scheinehe führen. Das kann dann relevant sein, wenn der Aufenthaltsstatus sozusagen mit der Ehe verknüpft ist. Zudem gibt es die Pflicht zur ehelichen Treue. Daraus kann man ableiten, dass Sex nur unter den Ehepartner erlaubt ist. Heute ist Treue aber keine einklagbare Pflicht mehr. Der Staat hat nach meiner Einschätzung keine Handhabe um seinen verheirateten und mündigen Bürgern Vorschriften dazu zu machen, wie diese ihr Sexualleben auszuleben haben. Solange ihr einvernehmlich handelt, geht das niemanden was an. Wir leben in einem freien Land. Eine gewisse Diskretion in sexuellen Dingen schadet im übrigen auch nie. 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@imperatorin,da bist du mir zuvor gekommen.Ich meine auch,das ihr so etwas mit einem Anwalt besprechen solltet.
Wobei ganz klar unterschieden werden muss: ist die andere Person zwar "Ausländer",aber-- bitte nicht falsch verstehen--,hier schon länger bzw lange oder hat die Person keine Aufenthaltsgenehmigung und ihr habt geheiratet,damit er/sie hier bleiben darf.In dem Fall wäre ich vorsichtig.Ist er/sie aber lediglich von der Herkunft "Ausländer" ( das Wort finde ich schon schrecklich,weil wir alle irgendwo Ausländer sind) geht es niemanden was an

Geschrieben (bearbeitet)

Was ich in eurer Ehe macht geht keinen etwas an( es sei denn es ist Gewalt im Spiel).
Selbst fremdgehen ist keine Straftat innerhalb einer Ehe.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Wie ihr eure Ehe führt ist eigentlich eure Sache ihr könnt eine offene Ehe führen wer soll das mitbekommen? Nur weil ihr euch etwas Abwechslung gönnt?

Geschrieben

Ehebruch war bis zu den 70er noch Strafbar.
Wir sind aber im Jahr 2020 ....

Geschrieben

Natürlich ist eine offene Ehe legal. Ebenso wenig gibt es in einer Ehe das Recht oder die Pflicht auf Sex. Wenn ihr eine offene Ehe so führt, dass es niemand groß mitbekommt, kann es von einem Sachbearbeiter auf dem Amt auch nicht als Scheinargument missbraucht werden. Auch in der Ehe hat man ein weitestgehend selbstbestimmtes Leben, man muss natürlich - wie in jeder Beziehung - Kompromisse eingehen können. Oder sich wieder trennen, wenn das nicht funktioniert.

Geschrieben

Hi, grundsätzlich sollt ihr wissen, nach welchem Gesetzt ihr verheiratet seid. Nach DE-Gesetzt gibt es kein "Schuldnachweis" für Ehebruch, so dass wenn eine-/r die Nase voll hat, sagt Stopp und das war es. Meine Ehe nach DE-Gesetz wurde auch so geschieden - und ich komme auch aus dem Ausland. Hätten "wir" es geduldet, wäre alles weiter gegangen. Wo kein Kläger...viel Glück! ciao XR

Geschrieben

Was ich in diesen Situationen generell nicht verstehe ist die Sache das man heiratet und dann die ehetypischen Dinge als"Nachteile" empfindet solange sie nur irgendwie ungünstig ausgelegt werden könnten.

Für mich sieht das eher so aus das es hier darum geht ein Aufenthaltsrecht zu erhalten was sonst nicht gegeben wäre. Und ggf natürlich - soweit zutreffend - andere Vorteile genutzt werden die eigentlich für Eheleute gelten sollen - (Steuervorteile ist einer davon)

Vielleicht kann der TE ja mal erläutern warum die Ehe eingegangen wurde obwohl sie ja offensichtlich auch Nachteile hat.

Geschrieben

Wie ihr euer Liebesleben gestaltet ist ausschließlich eure Sache, das hat mit Ehe oder Ausländer erstmal gar nichts zu tun. Und das Schuldprinzip, einer geht fremd und der Andere kann sich deswegen scheiden lassen, gibt's nicht mehr. Klar man sich deswegen scheiden lassen, aber die 'Schuldfrage' wie früher gibt's nicht mehr. Zu sexueller Treue seid ihr gesetzlich - nach deutschem Recht - nicht verpflichtet. Also einfach machen, sofern es der kulturelle Hintergrund zulässt.

Geschrieben
vor 27 Minuten, schrieb Shiva_Fox:

Ehebruch war bis zu den 70er noch Strafbar.
Wir sind aber im Jahr 2020 ....

Gott sei Dank wurde das gekippt. 

Die Anwälte wären sicherlich überrannt heute von Scheidungsanträge 😁

Geschrieben

Traurig, dass es sowas immer noch gibt. Geht doch zurück in euer Land und tobt euch dort aus, aber Hauptsache in Deutschland die steuerlichen Annehmlichkeiten einkassieren und rumhuren wollen. No-go.

Geschrieben

Das ganze hier sieht schon unglaubwürdig aus .. keiner denkt in euren Alter über sowas nach wenn es eine echte Ehe ist .. alleine die Tatsache das du es ansprichst und ich glaube auch nicht das es ein echtes paar Profil ist sondern nur ein Mann der hier sich mal erkundigen will wie er am besten ganz legal aus seiner Situation raus kommt ohne Probleme mit der Behörde zu bekommen ...
Das ist nur meine Meinung..

Geschrieben

Mach dich zum Thema "Erlaubnis zum Daueraufenthalt" kundig. Das bedeutet, daß nach einer Frist (ich bin nicht sicher - glaube, 5 Jahre) der ausländische Partner unabhängig vom deutschen Ehegatten die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis in D bekommt. Was genau dafür zu tun ist wirst du sicher auf entsprechenden Beratungsseiten herausfinden. 

 

Geschrieben
Vor 1 Stunde, schrieb Spieltrieb-nrw:

Das was beim Standesamt eingetragen ist zählt. Was ihr privat macht ist eure Sache. Nur Mehrfachehe geht nicht

Mehrfachehe geht nur für deutsche nicht. Im Kreis Pinneberg wohnen z.b. ein Mann, ein Flüchtling aus Syrien, der ganz offiziell mit dem go von den Behörden zwei Ehefrauen aus Syrien hat einen fliegen lassen. Die werden auch alle beide als Ehefrauen anerkannt. Ich würde alleine schon für den Versuch, noch nicht geschieden, neue Hochzeit beim Standesamt beantragen, bestraft. Soweit ist es hier tatsächlich schon gekommen.

Geschrieben

Das Gesetzt besagt nicht, dass man nur mit dem Ehepartner sexuell verkehren darf. Ihr könnt eine offene Beziehung führen, sogar das Fremdgehen ist legal. Wie ihr eure Ehe führt, welche sexuelle Wege ihr beschreitet, ist euch überlassen.

Geschrieben

Das eine hat mit dem anderen nix zu tun,ihr mögt einfach nur die sexuelle Abwechslung nicht mehr,ich esse auch nicht täglich das selbe😉,und wenn ihr einander vertraut ist es doch ok.

Geschrieben
vor 34 Minuten, schrieb Imperatorin:

Mehrfachehe geht nur für deutsche nicht. Im Kreis Pinneberg wohnen z.b. ein Mann, ein Flüchtling aus Syrien, der ganz offiziell mit dem go von den Behörden zwei Ehefrauen aus Syrien hat einen fliegen lassen. Die werden auch alle beide als Ehefrauen anerkannt. Ich würde alleine schon für den Versuch, noch nicht geschieden, neue Hochzeit beim Standesamt beantragen, bestraft. Soweit ist es hier tatsächlich schon gekommen.

Die durften einreisen, weil die Kinder schon da waren, also weil man die Mütter der Kinder reinlassen wollte. Nicht in ihrer Eigenschaft als Erst - oder Zweitfrau! Da hätten sie die Erlaubnis nicht bekommen. 

Geschrieben

Bei den bisherigen Antworten hat kaum einer verstanden, worum es bei dem Anliegen der Threadstarter geht.

Bei einer Heirat, die dazu führt, dass ein Ausländer ein Bleiberecht in Deutschland erhält, prüft die Behörde, ob es sich um eine ernste Ehe handelt oder halt nur zum Schein.

Das machen die natürlich nicht ”bis der Tod Euch scheidet“, sondern nur eine zeitlang und zwar solange, wie eine Ehe mindestens bestand haben muss, ohne dass der ausländische Ehepartner etwa durch Scheidung oder Verwitwung wieder ausreisepflichtig wird, weil man nicht lange genug verheiratet war.

Soweit erstmal der Fakt und die Aussage einiger hier, dass man als Ehepartner sofort machen könne, was man wolle, ist nur bedingt richtig, denn wenn Dritte mitbekommen, dass einer der Ehepartner noch mit weiteren Personen verkehren und dies den Behörden mitteilt, könnte es ein Problem geben.

Die Frage wäre jetzt vor allem, wie lange man überhaupt verheiratet sein muss, um die Ehe als vollzogen betrachten zu können, denn solange wird die Ehe auch kontrolliert.

Geschrieben
Vor 5 Minuten , schrieb 2undDu:

Die durften einreisen, weil die Kinder schon da waren, also weil man die Mütter der Kinder reinlassen wollte. Nicht in ihrer Eigenschaft als Erst - oder Zweitfrau! Da hätten sie die Erlaubnis nicht bekommen. 

Ich wohne hier auf der Ecke und habe lange als flüchtlingslotse gearbeitet. Die durften hier einreisen und werden offiziell als Ehefrauen anerkannt Punkt das ging ja sogar vor Gericht und sie haben gewonnen! Als dieses Urtheil damals gesprochen wurde habe ich mein Amt niedergelegt . Aber das ist hier ja nicht das Thema.

Fakt ist, der oder die TE leben sehr gefährlich!
Vor dem Gesetz vor dem Gesetz wird nun mal Treue vorausgesetzt und Untreue kann tatsächlich auch Auswirkungen auf den Trennungsunterhalt haben. Bei normalen Ehepaaren. Wenn irgendwelche verschmähten Liebhaber die beiden meldet sieht das Ganze gar nicht gut aus für die beiden, egal ob es für beide okay ist oder nicht. Die müssen dann Fragen beantworten die ganz oft noch nicht mal Menschen beantworten können die seit 25 Jahren verheiratet sind. Deswegen: anwaltlichen Rat einholen und es dort eventuell sogar schriftlich hinterlegen, dass man sich verliebt aber jedem seine sexuelle Freiheit gönnt.

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