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Outdoor Treffen am Tag?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 56 Minuten, schrieb Lausitz-Spreewald:

Hier geht’s aber eher um Outdoor und da macht sich ein Spanner ganz bestimmt nicht strafbar (auch wenn manche Paare das gerne hätten).

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Maria2466:

dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis

Das ist doch entscheidend.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten, schrieb Maria2466:

§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.

Wer ist das öffentliche Ärgernis? Das Paar, das sich vergnügt oder der ungebetene Zuseher? 🤔

bearbeitet von ertappt
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb ertappt:

Wer ist das öffentliche Ärgernis? Das Paar, das sich vergnügt oder der ungebetene Zuseher? 🤔

Der ungebetenen Zuschauer macht sich strafbar, wenn er an sich selbst sexuelle Handlungen vornimmt.

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb genießer55:

Wie steht ihr dazu sich auch am Tag und bei Sonnenschein zu zeigen, sehen und gesehen werden? 

ich zeige mich draussen bei jedem wetter und jeder tageszeit, aber nur angezogen.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Lausitz-Spreewald:

Der ungebetenen Zuschauer macht sich strafbar, wenn er an sich selbst sexuelle Handlungen vornimmt.

Und vorher das Paar, das ihn zu dieser Tat animiert hat, einer der Akteure müsste es auf jeden Fall zur Anzeige bringen, damit es überhaupt verfolgt wird. Das Ärgernis ist die absichltiche sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit. Niemand fickt oder wichst ausversehen. Wenn es in einem umzäunten Gebiet ist, könnte man aber im Irrtum sein, was die Öffentlichkeit betrifft :clapping:.

Jaja, die Juristerei, das macht schon Spaß.

Geschrieben
vor 16 Minuten, schrieb Lausitz-Spreewald:

Aber ich bin mir sicher.

Überleg mal selber! Meinst Du, es gibt wirklich im Freien, also im öffentlichen Raum eine einklagbare Privatsphäre beim Sex?

Eher wäre das Paar dann wegen ”Erregung öffentlichen Ärgernisses“ dran. Dies sollten Paare auch immer bedenken, wenn sie einen aufdringlichen Spanner lautstark wegjagen wollen. Dieser könnte plötzlich so tun, als fühle er sich vom Anblick eines Paares belästigt, welches es draußen treibt. Für das Paar dürfte es schwierig werden, zu beweisen, dass der Spanner den Ort gezielt in der Hoffnung aufgesucht hat, extra um spannen zu können.

Okay, da könntest du Recht haben.

Geschrieben
vor 43 Minuten, schrieb achjeh:

Das verstehe ich sehr gutm mir is egal ob jemand zuguckt oder mitmacht oder nicht - die Freiheit in der Natur, dss ist es!

Mir ist es nunmal nicht egal, ob jemand zusieht und mitmacht, finde ich ... Mir fällt kein Wort ein, für das ich keine Strafpunkte bekommen würde... 

Ich lasse mich doch nicht von einem fremden Menschen "angrabbeln"... 🤷🏼‍♀️🤷🏼‍♀️

Geschrieben

Das meiste läuft eh tagsüber, egal ob cruising fkk badesee oder parkplatz cruising, abends müssen doch alle wieder bei der mutti sein

Geschrieben
vor 32 Minuten, schrieb ertappt:

Wer ist das öffentliche Ärgernis? Das Paar, das sich vergnügt oder der ungebetene Zuseher? 🤔

Das Paar 

vor 37 Minuten, schrieb Guter-Mann:

Das ist doch entscheidend.

Wenn man mitten in der Gegend poppt, muss man davon ausgehen, dass man andere damit belästigt. 

Geschrieben

Deswegen mache ich das instinktiv richtig. Ich suche einen Platz aus, wo keiner vorbeikommt. 😜😜😜

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Frederike-Frodo:

Wir sind oft Morgens oder Mittags Outdoor unterwegs. Es macht Spaß.

das geht uns auch so und wir finden es geil

Geschrieben

Was ist dann mit dem zeigen und gesehen werden wiederspricht sich doch. 🤣🤣🤣

Geschrieben
vor 29 Minuten, schrieb Maria2466:

Wenn man mitten in der Gegend poppt, muss man davon ausgehen, dass man andere damit belästigt. 

Ich weiß zwar nicht, was "mitten in der Gegend" ist, aber das ist falsch. Wenn es ein Ort ist bei dem man davon ausgehen kann, dass niemand kommt, ist das völlig OK. Wer aber auf Beobachter aus ist, oder einen Ort wählt (Friedhof, Kirche etc.), der so quasi beleidigt wird, kann belangt werden. 

vor 2 Minuten, schrieb bodo19651965:

Was ist dann mit dem zeigen und gesehen werden wiederspricht sich doch. 🤣🤣🤣

Wenn alle das wollen: wo kein Kläger, da kein Richter.

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb datesucher666hanswer:

Mag ich auch sehr gerne, suche mir oft eine geschützte Stelle und liege nackt im Gras und hoffe es kommt jemand vorbei der auch so tickt wie ich. Klappt aber leider nicht immer

Wie stelle ich mir das dann vor.

Wenn dann jmd kommt der genauso tickt wie du, liegt ihr zu zweit nackt im Gras  ? 

Geschrieben

am Tag bin ich arbeiten ........................

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb Mira2018:

am Tag bin ich arbeiten .

Und da willst du beobachtet werden. Du bist ja ein ganz Schlimmer  du...……! Da sind die anderen ja kindergarten :flushed:.

Geschrieben

In der Tat könnte ein Spanner den Spiess umdrehen und das Pärchen anzeigen. Das hab ich mal angedroht, als ein Pärchen mal blöd machte, weil ich wohl der x te war, die an den beiden vorbei lief. Haben sich dann schnell entschuldigt, da ich der Falsche war. 

 

Letztes Jahr hat es ein Spanner erwischt, der die Öffentlichkeit erregte, falsche Ecke, falsche Person 1300 Eur. 

Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb 4skin:

In der Tat könnte ein Spanner den Spiess umdrehen und das Pärchen anzeigen. Das hab ich mal angedroht, als ein Pärchen mal blöd machte, weil ich wohl der x te war, die an den beiden vorbei lief. Haben sich dann schnell entschuldigt, da ich der Falsche war. 

So ist es.

Im Extremfall kann ein Spanner sogar dann aus Rache dafür Ärger machen, nur weil er sieht, dass ein durchaus zeigefreudiges Paar einen weiteren (attraktiven) Mann näher heranlässt, aber er selber mit seinem stinkenden Schwanz oder was auch immer, nicht ran durfte.

Ein solcher Kerl dürfte auch der gewesen sein, der, nachdem er bei einem Gang Bang im Wald nicht mitmachen durfte dann wegen Erregung öffentlichen Ärgernis die Polizei gerufen hat. Also die Polizei natürlich nicht gerufen, weil er nicht mitmachen durfte, sondern aus Rache oder Geltungssucht, damit auch andere Männer nicht in den Genuss kommen dürfen, der ihm auch verwehrt wurde. 

Geschrieben

Hab letztens jemanden das Handy mit der Faust ins Gesicht gedrückt. Dackelt uns ständig, auch an die abgelegensten Stellen hinterher, total abtörnend. Auch als ihm gesagt wurde er soll sich vom Acker machen, als er dann das Telefon rausholte war schluss mit lustig.

Romantik-Hanno
Geschrieben

Outdoor im Dunkeln ist uninteressant. Das, was du da gefunden hast, ist optimal. Würde mir auch gefallen.

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