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Haltung von Sklaven?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

@OneNo: Ok. Sorry noch mal. Das andere wiederhole ich jetzt bitte nicht noch einmal :pensive:.

Wenn ich das nächste Mal in Berlin bin und es deine Zeit ermöglicht und du möchtest, geb ich dir deswegen einen aus.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb OneNo:

Was genau? 

Ob es nicht gegen die guten Sitten oder was Anderes verstößt wenn ein Mensch wie ein Sklave behandelt wird und es nicht beim CSD ist ,

sondern zB. vor einem Kindergarten , auf einem Friedhof usw. 

Geschrieben (bearbeitet)

 

vor 10 Minuten, schrieb OneNo:

die nicht auf bleibende *** und/oder Tod abzielen.

...bleibenden Schäden drohen!

Das genügt! 


Ob die Schwere und Gefährlichkeit der Körperverletzung von ausreichendem Gewicht ist,
um die Sittenwidrigkeit zu begründen, ist stets Frage des Einzelfalls.

Ich halte es für fahrlässig, solch juristisch diffizile Fallfragen so kund zu tun.
Am Ende klagt der Staatsanwalt an und das Gericht entscheidet...

Und, ich weiß wo von ich Rede. Rest überlasse ich dem Herrn 1No!

bearbeitet von Marci-X
Geschrieben
Gerade eben, schrieb Nitrobär:

sondern zB. vor einem Kindergarten , auf einem Friedhof usw. 

Das interessiert nur dann, wenn andere Rechtsgüter verletzt werden. Zum Beispiel "Nacktheit vor dem Kindergarten" oder das Ausgraben einer Leiche auf dem Friedhof. Aber wenn jemand seinen Haussklaven an der Leine über den Friedhof führt oder ihn anweist, vor dem Kindergarten seine Schuhe zu putzen, dann ist das so.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Marci-X:

Ob die Schwere und Gefährlichkeit der Körperverletzung von ausreichendem Gewicht ist,
um die Sittenwidrigkeit zu begründen

Na schau mal an - plötzlich haben wir den Sprung dazu geschafft, was also im Sinne des § 228 StGB gegen die guten Sitten verstößt. Und jetzt lies Dir den EP noch einmal durch. Sofern Du es schaffst. Und dann lies Dir meine anfänglichen und nachträglichen Beiträge durch. Sofern Du es schaffst. Vielleicht fällt Dir dann etwas auf - vorzugsweise, daß Du das Thema verfehlt hast. Und nicht richtig gelesen hast.

Daher noch einmal:

Will jemand als Sklave leben und jemand anderes sich diese Person als Sklave halten, so dürfen hierzulande beide glücklich miteinander werden. Liegt Einwilligung/Einverständnis vor, gibt es in der vorgestellten Konstellation absolut keine Probleme.

Danke für das sehr gehaltvolle Gespräch...

Gerade eben, schrieb Nitrobär:

Echte Sklaverei ist doch in D verboten , oder ? 

Wenn die Einwilligung/das Einverständnis gegeben wurde, zählt das auch nicht als Sklaverei. Ist ein Rollenspiel (was natürlich die BDSM-Sklaven und -Sklavenhalter sicherlich ganz vehement verneinen würden, aber sie dürfen sich natürlich gern vormachen, was sie wollen) - rechtlich gibt es da keine Probleme.

Geschrieben

Sehr gern. Du meintest aber, es gäbe keine Grenzen bei der Einwilligung.
NICHT ich...
Und dabei bleibt es.

Dir ist hoffentlich auch klar, dass es div. Formen der Körperverletzung gibt...

So auch die strafbare psychische Körperverletzung, soweit sie gravierende nachteilige Auswirkungen
auf die Gesundheit hat. UND GENAU SO EINEN FALL KENN ICH AUS EINER SKLAVENHALTUNG!

 

Einfach_mal_anders
Geschrieben

Ich denke mal das die reine Vorstellung schon den eine oder anderen reizen würde aber wie bei so vielen Dingen im Leben liegen am Ende Phantasie und Wirklichkeit eventuell weit voneinander entfernt. Und am Ende ist man in einer Situation gefangen aus der man wenn vielleicht auch nur emotional nicht mehr entkommen kann. 
 

Ich für meine. Tell würde es vielleicht gern mal auf für einen vorher definierten Zeitraum versuchen wollen, zB als Urlaub für drei vier Wochen dem normalen Dasein entrinnen, danach kann man immer noch mal überlegen ob es das ist was man sich tatsächlich wünscht und leben mag. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten, schrieb Marci-X:

Sehr gern. Du meintest aber, es gäbe keine Grenzen bei der Einwilligung.

Du lügst.

Oder kannst nicht lesen.

Siehst Du nicht so? Dann zitiere mir den Beitrag, in welchem ich das behauptet hätte. Hier noch einmal mein relevanter Beitrag, auf den Du anspielst, damit Du nicht so weit blättern mußt:

Zitieren

Echt? Welche denn? Und bevor Du mit irgendwas von "Ich darf nicht einwilligen, mich töten zu lassen!" ankommst, bedenke einfach den EP und das, worum es hier geht. Welche Grenzen wären das also? Sich nicht einsperren zu lassen? Doch, darf man. Sich nicht schlagen zu lassen? Doch, darf man. Keine Unterhaltung miteinander zu führen? Doch, darf man (dazu bedarf es noch nicht einmal einer Einwilligung).

Will jemand als Sklave leben und jemand anderes sich diese Person als Sklave halten, so dürfen hierzulande beide glücklich miteinander werden. Liegt Einwilligung/Einverständnis vor, gibt es in der vorgestellten Konstellation absolut keine Probleme.

Entweder schaffst Du es jetzt, zu lesen, oder es wird niemals mehr etwas. Ist mir aber auch egal.

Und zu Deiner "psychischen Körperverletzung" - da interessiert § 228 StGB nicht die Bohne. Wenn es überhaupt strafrechtlich abgehandelt wird, dann nur als Adhäsionsverfahren bei abgeschlossenen Strafverfahren, um Schmerzensgeld zu erhalten, das sie eigentlich auf dem zivilrechtlichen Wege einfordern müssten, aber gelegentlich eben auch gleich anhänglich an das eigentliche Strafverfahren gebilligt werden kann. 

*seufz*

Wann gestehen manche Leute ein, daß sie nicht wissen, wovon sie sprechen...?

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

@OneNo

Dann geht man also davon aus der alle unbeteiligten Personen wissen das es sich hier um Rollenspiel handelt ? 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Nitrobär:

alle unbeteiligten Personen

Die spielen keine Rolle für die Rechtsprechung. Täter und Opfer sind die, die relevant sind. Und existiert kein Opfer, da Einwilligung/Einverständnis vorhanden sind, entfällt auch gleich die Strafbarkeit (bzw. beim Einverständnis überhaupt auch gleich der Tatbestand).

Geschrieben

Na ja, das Vortäuschen einer Straftat kann auch geahndet werden , oder nicht @OneNo ?

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Minuten, schrieb Nitrobär:

Na ja, das Vortäuschen einer Straftat kann auch geahndet werden

:smiley:

Dann würde sich zu Karneval/Fasching aber manch einer strafbar machen, wenn er sich als Cowboy verkleidet und Indianer jagen geht. Das Rollenspiel Sklave-Sklavenhalter ist kein Vortäuschen einer Straftat. Schon allein, weil das Vortäuschen einer Straftat im Sinne des Gesetzes (§ 145d StGB) einen gänzlich anderen Aussageinhalt besitzt.

Aber die Überlegung gefällt mir.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Wenn ich Das jetzt auf die schnelle richtig verstanden hab  , gehts beim (§ 145d StGB) um die Täuschung von  Behörde oder einer zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Stelle , ich meine ja eher normale Leute die getäuscht werden .

Wenn ich ne Bank nachbaue und die dann überfalle als " Spiel " , können Unbeteiligte ja nicht wissen das es sich um ein Spiel handelt .

Das war meine Überlegung . 

Karneval würde ich da mit dem CSD gleich setzen , da sind bestimmte Verhaltensweise ausnahmsweise " normal " quasi im Vorfeld ja dann angekündigt .

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Nitrobär:

Wenn ich ne Bank nachbaue und die dann überfalle als " Spiel " , können Unbeteiligte ja nicht wissen das es sich um ein Spiel handelt .

Wüßten sie nicht, stellt aber Deinerseits dann auch keine strafbare Handlung dar. Es gibt ja kein Opfer und keine im Gesetzbuch zu findende, sanktionierbare Tat.

Wenn ich mein Auto nehme, in eine andere Stadt fahre, es in eine fremde Einfahrt stelle, weggehe, ein paar Stunden später wiederkomme, so tue, als ob es nicht mein Auto sei, sondern dem Besitzer der Einfahrt gehören würde und nun anfange, es mit einem Baseballschläger zu bearbeiten, begehe ich zwar Sachbeschädigung, aber es existiert kein Opfer. Ob umstehende Personen glauben, es sei nicht mein Fahrzeug, ist dafür unerheblich.

Geschrieben

Wären dann die Personen die auf das Spiel reagieren quasi aus dem Schneider , solange sie verhältnismäßig agieren ? 

Also um beim Thema zu bleiben , dem " Sklavenbesitzer " die Peitsch zu entwenden mit der er seinen " Sklaven " antreibt ? 

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Nitrobär:

Wären dann die Personen die auf das Spiel reagieren quasi aus dem Schneider , solange sie verhältnismäßig agieren ? 

Das wären sie, ja - könnten sie in dem Falle als Nothilfe deklarieren.

(Und sollte der Sklavenhalter Switcher sein, gibt er ihnen vielleicht sogar noch die Erlaubnis, die Peitsche bei ihm selbst zu benutzen...)

Geschrieben

Okidoki , ich werd jetzt nicht mal so tun als wäre es alkoholfreies Bier und Tofu auf dem Grill .

Danke fürs Gespräch @OneNo.

 

Geschrieben

Fußballspieler sind auch Sklaven, die werden auch Verkauft.

Geschrieben

Fußballspieler sind auch Sklaven, die werden auch Verkauft.

Geschrieben

Fußballspieler sind auch Sklaven, die werden auch Verkauft.

Geschrieben

  

vor 48 Minuten, schrieb OneNo:

Adhäsionsverfahren

Jetzt bring nicht alles durcheinander!

Es gibt nicht nur die Körperverletzung, die durch physische, sondern auch die psychische Einwirkung, des Täters auf sein Opfer den objektiven TB der KV erfüllt,
nämlich dann, wenn ein pathologischer, somatisch-objektivierbarer Zustand hervorgerufen worden ist, der vom Normalzustand nachteilig abweicht.

Dies kann im Rahmen der Sklavenhaltung sehr wohl der Fall sein.

Es geht hier nicht um Schmerzensgeld! Es geht um eine strafrechtliche Relevanz. Hier sollte sich, von Spitzfindigkeiten abgesehen,  jeder Beteiligter klar sein,
dass sein Handeln grenzwertig sein kann, ggf. auch Grenzen überschreitet.

Letztlich ist Jeder Herr seines Handelns und muss für Folgen gerade stehen.

Punkt und Ende!

PS: Habe ich nicht gesagt, 2 Juristen 3 Meinungen... q.e.d.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Marci-X:

  Jetzt bring nicht alles durcheinander!

Vielleicht solltest Du einmal anfangen, zu verstehen, was Du liest.

Es gibt nicht den Tatbestand einer "psychsichen Körperverletzung". Läge eine vor, fällt das in den Bereich der "normalen" Körperverletzung (§ 223 StGB). Und wofür ist das hier im vorliegenden Falle und Deiner laienhaften Versuche, irgendwas mit dem § 228 StGB zu konstruieren, relevant? Antwort: Für nichts. Absolut nichts. Weil § 228 StGB innerhalb seiner guten Sitten Bezug auf §§ 224, 226, 226a und 227 StGB nimmt. Eine normale Körperverletzung (§ 223 StGB), zu der eine Einwilligung gegeben wurde, ist sakrosankt. Somit ist es auch Deine "psychische Körperverletzung", zu der die Einwilligung (ob ausgesprochen, niedergeschrieben oder konkludent) gegeben wurde, da sie nur § 223 StGB abdeckt.

Falls Du jetzt erzählen willst, Du wärst ein Jurist, ersticke ich an lautem Gelächter.

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