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Frivolles Ausgehen?????


Empfohlener Beitrag

Teildespaares
Geschrieben



Ich sehe kein Argument.



Zum besseren Verständnis, es sollte wahrscheinlich auch kein Argument sein, einfach nur eine Feststellung.


Geschrieben

Situationen, in denen die Gefahr besteht, jemandem mit weniger "losen Moralvorstellungen " zu brüskieren sind zu vermeiden. Hier ist ein Einzelfall schon zu viel. Eine einzige aus Lustgründen felhpräsentierte Vagina erfüllt den Tatbestand eines Exhibitionismus, der bei Männern im Falle einer Anzeige hart verfolgt wird.


Seltsamerweise sieht das deutsche Recht eine Bestrafung wegen Exhibitionismus nur für Männer vor.
Frauen können nur wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses verurteilt werden.
Wobei die Nacktheit alleine nicht ausreicht. D.h. es ist weder grundsätzlich verboten, sich nackt der Öffentlichkeit aufzuhalten, noch gibt es ein Gesetz, dass das Tragen von Unterhosen vorschreibt.

Erst der eigene Lustgewinn aus der Präsentation der Genitalien kombiniert mit der "Verägerung" der Beobachtenden erzeugt die Strafbarkeit.

Daraus folgert, dass es sehr von der jeweiligen Situation abhängt, ob eine Strafwürdigkeit vorliegt.
Dabei ist zu vermuten, dass der von [COLOR="Blue"]@Delphin (und anderen) geschilderte Ablauf, bei dem zunächst durch "Blitzen lassen" Neugier erzeugt wird, die dann ggfs. mit weiteren Einsichten durch die Frau belohnt wird, nicht strafwürdig ist.

Und auch der unbeteiligte Passant, der wegen einer Windböe feststellt, dass die vor ihm gehende Frau keine Unterwäsche trägt, wird keinen Ansatz finden, die Staatsanwaltschaft oder Ordnungsbehörden zum Handeln zu bewegen.


Frivoles Ausgehen ist
nicht Sex in der Öffentlichkeit. Das Adjektiv "frivol" bezeichnet sehr klar, in welche Richtung die Handlung führt. Nur zu Frivolitäten.
[/COLOR]


Geschrieben

Teildespaares: Zum besseren Verständnis, es sollte wahrscheinlich auch kein Argument sein, einfach nur eine Feststellung.

Das wird der Grund dafür sein, dass ich kein Argument gesehen habe. Danke für die Hilfestellung, aber da war ich schon. Ich wollte mit meinem Satz durch die Blume ausdrücken, dass ich dort nicht mehr als einen etwas hilflosen Argument-ERSATZ sehen kann.

@BabetteOliver: schön ausgewogenes Posting. Ich habe allerdings nicht darauf gezielt, dass ein Muschiblitzing strafbar ist, sondern nur auf dem Umstand, dass ein vergleichbares Verhalten beim Mann unter Strafe steht. Die Verhaltens-Analogie bleibt, wenn das Gesetz da auch eine Lücke haben mag. Dankeschön.


Geschrieben

es könnte aber auch daran liegen, dass sexuell offensives Verhalten, welches die Umwelt verstört, allgemein nur von Männern bekannt ist.

Frauen verhalten sich selten so, dass die Umwelt verschreckt wird. (wenn man von Lady Gaga und Paris Hilton absieht)

Und um in Deiner Analogie zu bleiben - wenn der Mann nur eine kurze Hose an hat und daraus gelegentlich sein Schwanz hervorlugt, wird dieses Verhalten nicht als Exihibitionismus bestraft.

In Köln ging es grade durch die Presse. Ein Mann wurde verurteilt, er war hinter einem Baum hervorgetreten, hatte sich mit heruntergelassener Hose vor einer fremden Frau aufgebaut und sie herausfordernd angegrinst. Das ist Exhibitionismus und wird bestraft.
Hat aber nix - wirklich gar nix mit frivolem Ausgehen zu tun.




Deine angebliche Anfangsfrage lautet übrigens so:

Gut, so lange man derlei infantile Spielchen im Kreise Gleichgesinnter an "sicheren " Orten macht - okay. Aber bitte nicht im Eiscafe. Das ist sexueller Egoismus. Und auch nicht aus Versehen oder billigend in Kauf genommen.


Ein solcher Einstieg ist eine massive Abwertung (infantil), eine aus der Luft genommene Unterstellung (Eiscafe) und Verurteilung (Egoismus).
Damit hast Du leider keine interessierte Nachfrage gestellt, sondern Deine Vorurteile oder Deine Unkenntnis als Basis für einen Angriff genommen.
Damit war zunächst (und vielleicht für den ganzen Thread) die Türe für offene Stellungnahmen, was frivoles Ausgehen bedeutet, kräftig zugestoßen.


Geschrieben

frivoles ausgehen sollte am abend unter "gleichgesinnten" statt finden.


dann ist das sicher o.k.
warum nicht?

am baggersee im nicht-fkk-bereich empfinde ich es schon als eine zumutung mit genitalien konfrontiert zu werden die ich echt nicht sehen will....da schlurpen echt die letzten heuler herum. aber ich glaube das hat mit frivol ausgehen nichts zu tun!
das läuft diskret und dagegen ist nicht zu sagen.


Geschrieben

Schuldig für das "infantil" zu Anfang. Dafür dass ich es aussprach. Ich hätte dieses Urteil verschweigen sollen. Der Rest ist eine eingrenzende Bitte mit Hinweis auf einen Egoismus, der damit verbunden wäre. Nennen wir es einen "methodischen Konjunktiv". Für Interpretationen bin ich nicht haftbar.

Ich verweise ansonsten auf mein Posting von sechs Uhr. Es ist das Ergebnis meines Denkprozesses, der mit diesem Thread einhergeht. Er ist sehr ausgewogen und stellt den aktuellen Stadt meiner Meinung dar. Insofern ist mein erstes Posting überholt. Jetzt finde ich diese Form des Ausgehens weniger infantil. Nur noch ein bisschen albern - allerdings egoistisch und die Rechte anderer mit Füßen tretend, wenn man so verfährt, wie teilweise beschrieben.

Die letzte eine Geschmacksäußerung und keine Tatsachenbehauptung.

Es gibt eine Form von Hedonismus, die mein in vielen Fällen übliches Prinzip: "Toleriere und kritisiere zugleich" nicht abdeckt. Andere ungefragt zum Mittel meiner Geilheit oder eines diffusen Genitalprickelns zu machen, findet meine Toleranz nicht.

Aber das kann jeder anders sehen. Wie alles.

Dieses Gespräch hat mir Spaß gemacht.

Gute Nacht.


Geschrieben

lichti ich weiss nicht ob es so ist.
das ist etwas was ich nicht kenne,wünsche es aber so....


nun denn ihr lieben,ein gutes nächtle!


Geschrieben

...eine Radfahrerin fuhr 0,8 Kilometer vor mir her im wirklich sportlichem Tempo. Ihre langen offenen blonden Haare wehten und schimmerten in der Abendsonne. Ihr hautfarbenes grobmaschig gestricktes Minikleid gab die Sicht auf einen roten Slip frei, der auf dem schwarzen Sattel im Takt ihrer scheinbar mühelosen Tritte hin- und herwippte...

Wuaaaah..

Wow! Die weiss, dass sie sexy aussieht! Wegen schwarzer Sonnenbrille und MP3 im Ohr - nicht ansprechbar - hält Typen auf Distanz.

Schweigen und genießen.

Ich denke, wenn ihr Traumprinz kommt, wird sie von selbst die Brille ab- und den Kopfhörer rausnehmen.

Ich habe sie überholt und bin weitergefahren und habe nachgedacht, dass wir alle uns doch am Schönen erfreuen.


Geschrieben

okeey.. der Sommer ist genial, wenn die Mädesl wieder knappe und körpernahe Bekleidung tragen.
Und darunter eben ein wenig weniger auch

Aber wenn Frau aus dem Supermarkt kommt, den Herren der Schöpfung im Trenchcoat wahrnimmt der dann zeigt, was er hat. Dann ist die richtige Aktion eben:

ich hab die Shrimps vergessen!


Geschrieben

Was bedeutet für euch den frivoles ausgehen?



.....im sexy Outfit durch die City...


  • 4 Wochen später...
Geschrieben

...Zeigen Männer auch exhibitionistische Frauen an? Fühlen sich Männer durch nackte Frauen nie gestört?



@SinnlicheXXL
Als notorischer Saunagänger kann ich dir versichern, kein weiblicher nackter Körper stört mich. Auf offener Strasse wäre ich allenfalls belustigt. An einschlägigen Veranstaltungen zeigen sich Frauen gerne mit Body-***ting, sehr erotisch!

Ich denke das Exibitionismus nur im Zusammenhang mit Männer verwendet wird, Frauen schaffen es allenfalls zum "öffentlichen Ärgernis" wenn sie sich nackt präsentieren.

Vergleiche:
§ 183 Exhibitionistische Handlungen
Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Frauen können, nach Gesetz, keine exhibitionistische Handlungen vornehmen.


Geschrieben (bearbeitet)

LOL. Brisanz schrieb:

der "frivolle" Thread ist aber wenn überhaupt erst seit einigen Tage etwas weiter unten.

Ich finds albern, dass dann zwei Tage später von Neuem durchzukauen.
Ist wie essen was ich schon mal gegessen hab, mag ich auch nicht


Gut, drei Wochen oder zwei Tage, was macht das schon! Ist doch alles PARALLEL!!1!

Wenn überhaupt!

Aber gut, wird's halt nun im selben Thread nochmal durchgekaut. Viel Spaß, Brisanz % Co!

PS: Ontopic:

Frauen können, nach Gesetz, keine exhibitionistische Handlungen vornehmen.


Stimmt nicht. Du solltest Absatz 4 nicht einfach verschweigen:

Absatz 3 gilt auch, wenn ein Mann oder eine Frau wegen einer exhibitionistischen Handlung

1. nach einer anderen Vorschrift, die im Höchstmaß Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe androht, oder

2. nach § 174 Abs. 2 Nr. 1 oder § 176 Abs. 4 Nr. 1

bestraft wird.


bearbeitet von Inkognizo
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