Jump to content

Was würdet Ihr denken.........


ta****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Dem hätte ich eine geklatscht und auf nimmer Wiedersehen in die Wüste geschickt scheiß verhalten geht gar nicht

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb SweetPatty:

🤦‍♀️🤦‍♀️ Was ein idiot.

Naja, er mag ja ein Arsch gewesen sein, aber nicht der Idiot.

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb tantegrete:

Meine Reaktion poste ich später...........

...Und zusätzlich empfehle ich noch das:

(Geh zur Polizeistation, die dir am nächsten ist und zeige ihn an. Der Fall ist noch nicht verjährt, nehme ich an...)

Spaß hört bei Straftaten definitiv auf. Und die Staatsanwaltschaft wird sich was überlegen für ihn. Das macht auch Spaß!

 

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 221 Aussetzung

(1) Wer einen Menschen

1.

in eine hilflose Lage versetzt oder

2.

in einer hilflosen Lage im Stich läßt, obwohl er ihn in seiner Obhut hat oder ihm sonst beizustehen verpflichtet ist,

und ihn dadurch der Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung aussetzt, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.(2) Auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter

1.

die Tat gegen sein Kind oder eine Person begeht, die ihm zur Erziehung oder zur Betreuung in der Lebensführung anvertraut ist, oder

2.

durch die Tat eine schwere Gesundheitsschädigung des Opfers verursacht.

(3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, so ist die Strafe Freiheitsstrafe nicht unter drei Jahren.

(4) In minder schweren Fällen des Absatzes 2 ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren, in minder schweren Fällen des Absatzes 3 auf Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren zu erkennen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden, schrieb tantegrete:

Dann hörte ich nur noch einen Motor starten und das Fahrzeug indem ich zuvor gesessen hatte fuhr ab.

Das ist nicht witzig. Ich würde den Kontakt zu dieser Person abbrechen. 

Das mit der Strafanzeige würde ich mir überlegen. Auf die Aussetzung wurde bereits hingewiesen. Allerdings wird die Strafbarkeit möglicherweise am Kriterium ‚hilflos‘ scheitern. Du warst zwar nackt mit nichts dabei. Aber - auch wenn‘s peinlich wäre - Du hättest Dir grundsätzlich Hilfe suchen können.

Allerdings würde ich mir hier auch die Sexualdelikte sowie das Thema Exhibitionismus genau anschauen.

An dieser Stelle will ich aber auf keine Rechtsdiskussion einsteigen. Ich möchte auf etwas anderes hinweisen. Wenn Du eine Strafanzeige stellst, stehen Deine persönlichen Daten inkl. Adresse in der Akte. Wenn ‚er‘ über einen Anwalt Akteneinsicht nimmt, kommt er an die Daten heran. Willst Du das?

Und: Sollte es zu einer Strafverhandlung kommen, ist die grundsätzlich öffentlich. Als Opfer bist Du eine Zeugin, die vom Gericht befragt werden muss. Das kann jeder mitbekommen. Möchtest Du auch das?

Bitte denke über beide Fragen nach. Zur Anzeige würde ich Dir nur raten, falls Du sie beide mit ‚ja‘ beantworten kannst.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Ergänzung
Geschrieben

Sowas macht man nicht . Ich hätte Ihm vielleicht eine gescheuert und dann erst gefragt , was das sollte .

Geschrieben
Vor 2 Minuten , schrieb Ombre:

Naja, er mag ja ein Arsch gewesen sein, aber nicht der Idiot.

Doch, Menschen die sich nicht in die Personen hineinversetzen können, wie sie sich in diesem Moment fühlen, sind Idioten und verdienen diesen Vertrauensvorschuss in keiner Weise.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, schrieb tantegrete:

Ja genau das habe ich mir dann im nachhinein auch gedacht, das aus solch einer solch harmlosen Sache eine ziemlich brenzlige Situation für mich entstehen konnte.Ich habe jemanden vertraut dem ich nicht vertrauen durfte.Zumal ich jemanden vertrauen wollte, der im Nachhinein noch nicht einmal Verständnis für meine Situation aufbringen konnte und wollte.Ohne Einsicht................

Ich bin wirklich "unvorsichtig", weil ich meinem Bauchgefühl vertraue und ich bin selber "schuld", wenn ich das Bauchgefühl ignoriere. Man lernt halt.

Ich bin aber schon bei ersten Dates direkt zu dem Mann nach Hause gefahren und da war immer alles super. Schlechte Erfahrungen hab ich aber auch nach dem 50igsten Treffen gemacht. Man kann nie sicher sein!

Man muss sich vertrauen (können).  Wenn das Bauchgefühl nicht stimmte hab ich mich 5min Fußweg von meiner ehemaligen Wohnung vor der Polizeiwache getroffen ;)

Zumindest konnte ich jederzeit gehen. Das würde ist so auch nicht mehr machen. Wenn das Bauchgefühl nicht stimmt, dann hat das einen Grund! Und wenn es stimmt(e) ist mir auch nie was passiert!

 

 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Der Mann verdient eindeutig den Preis für's Arschloch des Jahres nach Corona.....also totales NoGo sowas.

Geschrieben

Profil melden und allen bescheid geben 😎 Ohne Absprache und Einverständnis eine Sauerei 😒

Geschrieben (bearbeitet)
vor 29 Minuten, schrieb Julian1234:

Ärsche gibt es aber leider immer. Am Ende guckt man dem Gegenüber aber nur vor den Kopf, ob Männlein oder Weiblein spielt da keine Rolle...

Ja und nein.

Ich weiß aber was Du meinst!

Ich behaupte, dass ich ganz gut aussuchen kann und auch ganz gut "vorfühle", ob mich was "schlimmes" erwarten könnte. Ansonsten würde ich nie zu jemandem fahren oder jemanden zu mir einladen. Da muss das Bauchgefühl schon "ja" sagen. Und dann ist es nicht mehr nur "in den Kopf gucken."

Hört sich blöd an, aber ich fahr damit gut. Ich hab nur versagt, als es das 50igste Treffen war. Aber das hätte ich auch nicht so vorhersehen können.

Und wenn es erste Treffen sind und ich echt unsicher bin (was früher mal so war) war ich sehr vorsichtig, wenn ich mich entgegen dem Bauchgefühl getroffen habe. Das würde ich heute aber auch nicht mehr so machen.

Wenn das Bauchgefühl "nein" schreit, höre ich drauf. Aber auch darauf, wenn es "ja" sagt.

 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Überhaupt nicht ok, was für ein Arschloch.

Geschrieben
vor 11 Minuten, schrieb Beobachter69:

Das ist nicht witzig. Ich würde den Kontakt zu dieser Person abbrechen. 

Das mit der Strafanzeige würde ich mir überlegen. Auf die Aussetzung wurde bereits hingewiesen. Allerdings wird die Strafbarkeit möglicherweise am Kriterium ‚hilflos‘ scheitern. Du warst zwar nackt mit nichts dabei. Aber - auch wenn‘s peinlich wäre - Du hättest Dir grundsätzlich Hilfe suchen können.

Allerdings würde ich mir hier auch die Sexualdelikte sowie das Thema Exhibitionismus genau anschauen.

An dieser Stelle will ich aber auf keine Rechtsdiskussion einsteigen. Ich möchte auf etwas anderes hinweisen. Wenn Du eine Strafanzeige stellst, stehen Deine persönlichen Daten inkl. Adresse in der Akte. Wenn ‚er‘ über einen Anwalt Akteneinsicht nimmt, kommt er an die Daten heran. Willst Du das?

Und: Sollte es zu einer Strafverhandlung kommen, ist die grundsätzlich öffentlich. Als Opfer bist Du eine Zeugin, die vom Gericht befragt werden muss. Das kann jeder mitbekommen. Möchtest Du auch das?

Bitte denke über beide Fragen nach. Zur Anzeige würde ich Dir nur raten, falls Du sie beide mit ‚ja‘ beantworten kannst.

Ich bin mir nicht so sicher das es vor Gericht scheitern würde?

Ist er schon Akten kundig?.... weiss man nicht.

Vielleicht hat er ja so eine Ader die Leute aufs Glatteis zu führen.

Ich hatte selbst so ein Fall aber anderes Thema.

Da spielte viel mit rein

Jeder hat gesagt...das verläuft sich im Sande. Nur war es nicht so und es kam zu einer Verhandlung.

Öffentlich peinlich war mir sowas von egal...

Ich war mir das selbst schuldig und habe sogar anderen damit geholfen.

Es geht eben nicht immer alles....:sleepy:

Geschrieben
vor 10 Minuten, schrieb böses_Mädchen781:

Ich bin wirklich "unvorsichtig", weil ich meinem Bauchgefühl vertraue und ich bin selber "schuld", wenn ich das Bauchgefühl ignoriere. Man lernt halt.

Unvorsichtig wenn du auf ein bauchgefühl vertraust? Ne, unvorsichtig ist es nicht drauf zu hören!

Geschrieben

Damit hättest du ja rechnen können, wenn schon der provozierende Satz " traust dich wohl nicht " kommt sollte es eigentlich schon klick machen. Nimm das nächste mal die Handtasche mit dem Handy drin mit 😎

Geschrieben
Vor 7 Minuten , schrieb böses_Mädchen781:

Ja und nein.

Ich weiß aber was Du meinst!

Ich behaupte, dass ich ganz gut aussuchen kann und auch ganz gut "vorfühle", ob mich was "schlimmes" erwarten könnte. Ansonsten würde ich nie zu jemandem fahren oder jemanden zu mir einladen. Da muss das Bauchgefühl schon "ja" sagen. Und dann ist es nicht mehr nur "in den Kopf gucken."

Hört sich blöd an, aber ich fahr damit gut. Ich hab nur versagt, als es das 50igste Treffen war. Aber das hätte ich auch nicht so vorhersehen können.

Und wenn es erste Treffen sind und ich echt unsicher bin (was früher mal so war) war ich sehr vorsichtig, wenn ich mich entgegen dem Bauchgefühl getroffen habe. Das würde ich heute aber auch nicht mehr so machen.

Wenn das Bauchgefühl "nein" schreit, höre ich drauf. Aber auch darauf, wenn es "ja" sagt.

 

Das Bauchgefühl ist natürlich wichtig. Grade wenn es Nein sagt. Ich würde aber behaupten, dass es genug Menschen gibt, die ohne mit der Wimper zu zucken dem Gegenüber was vorgaukeln können.

Geschrieben

Ich würde denken... Das glaubt dir kein Mensch 😄

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Minuten, schrieb Julian1234:

Das Bauchgefühl ist natürlich wichtig. Grade wenn es Nein sagt. Ich würde aber behaupten, dass es genug Menschen gibt, die ohne mit der Wimper zu zucken dem Gegenüber was vorgaukeln können.

Ja, ich gehe davon aus, dass es Menschen gibt die das versuchen. Aber ich weiß nicht, ob man das dauerhaft halten kann.

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Das war ein schlechter Scherz!!!! Geht gar nicht außer, ist ausgemacht und beide mögen es!!!!

Geschrieben
vor 20 Minuten, schrieb Beobachter69:

Das ist nicht witzig. Ich würde den Kontakt zu dieser Person abbrechen. 

Das mit der Strafanzeige würde ich mir überlegen. Auf die Aussetzung wurde bereits hingewiesen. Allerdings wird die Strafbarkeit möglicherweise am Kriterium ‚hilflos‘ scheitern. Du warst zwar nackt mit nichts dabei. Aber - auch wenn‘s peinlich wäre - Du hättest Dir grundsätzlich Hilfe suchen können.

Allerdings würde ich mir hier auch die Sexualdelikte sowie das Thema Exhibitionismus genau anschauen.

An dieser Stelle will ich aber auf keine Rechtsdiskussion einsteigen. Ich möchte auf etwas anderes hinweisen. Wenn Du eine Strafanzeige stellst, stehen Deine persönlichen Daten inkl. Adresse in der Akte. Wenn ‚er‘ über einen Anwalt Akteneinsicht nimmt, kommt er an die Daten heran. Willst Du das?

Und: Sollte es zu einer Strafverhandlung kommen, ist die grundsätzlich öffentlich. Als Opfer bist Du eine Zeugin, die vom Gericht befragt werden muss. Das kann jeder mitbekommen. Möchtest Du auch das?

Bitte denke über beide Fragen nach. Zur Anzeige würde ich Dir nur raten, falls Du sie beide mit ‚ja‘ beantworten kannst.

Wie bescheuert bitte schön ist denn dieser Tipp? Eben weil die Opfer aus Scham oder Angst solche Menschen nicht anzeigen passiert immer und immer wieder was. Beim nächsten streich solcher Psychopathen kommt jemand ums Leben und dann? Dich scheint das immer noch sehr zu beschäftigen und hat mit Sicherheit psychische Auswirkungen. Dem muss unbedingt das Handwerk gelegt werden, was für einen üblen Scherz treibt er mit der nächsten? Mich würde es nicht wundern, wenn er sich in der Nähe einen runtergeholt hat. Das ist krank. Man kann auch online Anzeige erstatten. Wenn ich zu 100% sicher wäre, dass die Geschichte stimmt, würde ich das machen. Ob nun Aussetzung oder Körperverletzung oder was auch immer kann sich die Polizei den Kopf zerbrechen. 

LG Sie vom Dreamteam70 

×
×
  • Neu erstellen...