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Wo beginnt bei Euch Fremdgehen?


Ja****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb black-swan3:

😉Das Herz lässt diese Entscheidung zu. Wäre es der Kopf wäre der Betrug gar nicht möglich,  das Herz käme dazwischen. 

Das schlechte Gewissen danach,  ist allerdings eher das Ego der Kopf 😉.  

Möglich da könntest du recht haben aber so gut kennen ich mich da nicht aus sa ich das niemals über das Herz bringen würde 

Geschrieben
vor 13 Minuten, schrieb Yes_We_Can:

die Definition braucht deine individuelle Grenze nicht, bekommt sie aber!!! 
Da für dich Dinge ok sind bzw. nicht ok sind, die andere Menschen anders sehen! 
Folglich interpretierst du in diese Definition deine Grenze, wo auch immer diese liegt. 
Da aber ein Betrug (Du Betrüger) grundsätzlich wertend ist, entziehst du der Definition seine Legitimation. 
Materieller Schaden ist zum Beispiel eine klare Grenze, die man nicht individuell verschieben kann, wie es einem gerade in den Kragen passt. 

Wenn DU jemanden BEWUSST TÄUSCHST, dann hat das doch nichts mit seinen INDIVIDUELLEN GRENZEN zu tun.

Was tu ich hier eigentlich... anfangs dacht ich noch, Du willst mich verarschen, indem Du nur so tust, als würdest Du das nicht begreifen. 

Jetzt merk ich grad, dass ich mich selbst verarsche, indem ich immer wieder versuche, ein Lied bis zum Ende zu hören, obwohl ich weiss, dass die Platte nen Sprung hat. 

Geschrieben
vor 15 Stunden, schrieb Maria2466:

Auf dem Parkplatz.

Fremd gehen und nicht mit Fremden fahren. 😉

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb DerLustvolle22:

Möglich da könntest du recht haben aber so gut kennen ich mich da nicht aus sa ich das niemals über das Herz bringen würde 

😉......ich bringe das auch nicht übers Herz. Oft betrügen sich diese Menschen schon selbst.  

Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb black-swan3:

😉......ich bringe das auch nicht übers Herz. Oft betrügen sich diese Menschen schon selbst.  

Das mit Sicherheit und am Ende ist alles zusammen das nicht mal wert für ne Runde Sex. Aber Karma existiert uns schlägt führe oder später zu.

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb betterthanyourlast:

Du bist doch nicht dumm.

Lügen ist auch nich Ok!

Geschrieben
vor 38 Minuten, schrieb Neugieriger-:

Du argumentierst mir zu offen.

Alles ist realtiv, ja, dennoch gibt es keinen Zweifel, daß wenn ich dir am Piephahn zupfe, daß es wh tun wird. Unabhängig von der Subjektivität.

 

Nichts alles ist relativierbar und immer.

 

Es gibt natürliche Grenzen!

du bist wenigstens jemand, der sich grundsätzlich mit meiner Aussage befasst. 
Du hast Recht, die Argumentation scheint erstmal offen, aber mit einem kleinen Beispiel wird es sofort konkret: 
Annahme: für dich ist es ok, wenn deine Frau mit anderen Männern flirtet, für deine Frau ist es aber schon Fremdgehen, wenn du mit anderen Frauen flirtest. Beide tun es. Damit wärst du per Definition ein Betrüger, deine Frau nicht. 
Selbe Handlung, unterschiedliche Auslegung.

-> Das heißt, dein Wertesystem taugt nicht als Maßstab, um andere zu Bewerten. Wenn ich jemanden Betrüger nenne, dann ist das eine Wertung. Eine die einem aus den o.g Gründen nicht zusteht. 

Piephan ziehen 😂 ist dann doch recht eindeutig. 

Geschrieben
vor 15 Minuten, schrieb Yes_We_Can:

Annahme: für dich ist es ok, wenn deine Frau mit anderen Männern flirtet, für deine Frau ist es aber schon Fremdgehen, wenn du mit anderen Frauen flirtest. Beide tun es. Damit wärst du per Definition ein Betrüger, deine Frau nicht. 
Selbe Handlung, unterschiedliche Auslegung.

@Neugieriger- Lass Dir bitte keinen Quatsch erzählen, von Jemandem, der die Definition von Betrug nicht begreifen möchte. 

vor 39 Minuten, schrieb Neugieriger-:
vor 3 Stunden, schrieb betterthanyourlast:

Du bist doch nicht dumm.

Lügen ist auch nich Ok!

Ich weiss. Shame on me. Ich hab's ja zurück genommen. 

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb ertappt:

Fremd gehen und nicht mit Fremden fahren. 😉

Hier will doch ständig jemand Sex auf einem Parkplatz. 

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb betterthanyourlast:

@Neugieriger- Lass Dir bitte keinen Quatsch erzählen, von Jemandem, der die Definition von Betrug nicht begreifen möchte. 

 

Das kostet dich was B|

 

vor 1 Stunde, schrieb Yes_We_Can:

du bist wenigstens jemand, der sich grundsätzlich mit meiner Aussage befasst. 
Du hast Recht, die Argumentation scheint erstmal offen, aber mit einem kleinen Beispiel wird es sofort konkret: 
Annahme: für dich ist es ok, wenn deine Frau mit anderen Männern flirtet, für deine Frau ist es aber schon Fremdgehen, wenn du mit anderen Frauen flirtest. Beide tun es. Damit wärst du per Definition ein Betrüger, deine Frau nicht. 
Selbe Handlung, unterschiedliche Auslegung.

-> Das heißt, dein Wertesystem taugt nicht als Maßstab, um andere zu Bewerten. Wenn ich jemanden Betrüger nenne, dann ist das eine Wertung. Eine die einem aus den o.g Gründen nicht zusteht. 

Piephan ziehen 😂 ist dann doch recht eindeutig. 

Du läßt immer außer acht, es geht um zwei Personen, die miteinander mehr oder weniger kommuniziert haben!

Du beschreibst alles so, als würen die beiden sich nicht kennen.

Zum 876556. Male:

Jeder weiß genau, wann der andere sich betrogen fühlen konnte. Bitte nicht auf den begriffen rumreiten und ich hoffe, es so formuliert zu haben, daß du nicht mehr rauskommst.

Du wirst es versuchen, ich weiß. Alle wissen das :smiley:

 

ich kenne diese Leute die behaupten, jeder würde andere Farben wahrnehmen. So als grobes beispiel, an was du mich erinnerst. Mit denen muß man nicht mehr diskutieren.

Nein, es gibt Physik. Basta.

vor einer Stunde, schrieb Maria2466:

Hier will doch ständig jemand Sex auf einem Parkplatz. 

Ach, egal ob Park oder sonstwas für ein Platz. Man nimmt was man kriegen kann *lechz*

 

Ich liebte die alten Mad-Hefte

Geschrieben
vor 15 Minuten, schrieb Neugieriger-:

Das kostet dich was B|

 

Du läßt immer außer acht, es geht um zwei Personen, die miteinander mehr oder weniger kommuniziert haben!

Du beschreibst alles so, als würen die beiden sich nicht kennen.

Zum 876556. Male:

Jeder weiß genau, wann der andere sich betrogen fühlen konnte. Bitte nicht auf den begriffen rumreiten und ich hoffe, es so formuliert zu haben, daß du nicht mehr rauskommst.

Du wirst es versuchen, ich weiß. Alle wissen das :smiley:

 

ich kenne diese Leute die behaupten, jeder würde andere Farben wahrnehmen. So als grobes beispiel, an was du mich erinnerst. Mit denen muß man nicht mehr diskutieren.

Nein, es gibt Physik. Basta.

Ach, egal ob Park oder sonstwas für ein Platz. Man nimmt was man kriegen kann *lechz*

 

Ich liebte die alten Mad-Hefte

Zum 876557 Male:

Wenn man denn vorher kommuniziert hat, ist klar definiert ab wann eine Vereinbarung gebrochen wird, das ist es etwas völlig anderes. Betrifft aber logischerweise nur die, die eine Vereinbarung haben. -> Das sind Personen die sich kennen, und die eine Abmachung haben.

Ich kann aus deinem Beitrag nicht ableiten, was fremden Personen das Recht geben soll andere Betrüger zu nennen, nur weil sie es ihrer Auslegung nach sind. Das ist nichts anderes als Verleumdung. 
Ein klarer Straftatbestand: 
„Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die ... usw. 

§ 187 StGB Verleumdung 


Ok, das ist dir eh herzlich egal, und du beleidigst und verleumdest ohne mit der Wimper zu zucken. Das ist für mich ok, weil es auch gewissermaßen eine Haltung ist. 

Wer aber einerseits den Zeigefinger hebt, auf der anderen auf Moral und Ethik, sogar Recht und Gesetz pfeift ist einfach nur unglaubwürdig. Das ist „Ich mache mir die Welt, widewidewitt sie mir gefällt“  

Und nochmal, das Ganze hat nichts mit meiner Einstellung zum Fremdgehen zu tun. 

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb Yes_We_Can:

Wenn man denn vorher kommuniziert hat, ist klar definiert ab wann eine Vereinbarung gebrochen wird,

Ach, na schau. Geht doch.

Und jemand, der innerhalb dieser kommunizierten Vereinbarungen (individuelle Begriffsbestimmungen, ab wann etwas innerhalb der Partnerschaft als Betrug aufgefasst werden wird) gegen deren Bestandteile verstoßen hat (gemäß jener Reglements den anderen Part betrogen hat), ist jemand, den auch Außenstehende einen Betrüger nennen können. Immerhin lag der Betrug vor. Schön, daß es nach gefühlt einhundert Seiten in diesem Thread offensichtlich geworden ist, was Dir mehrere Leute bereits mehrfach mitgeteilt haben.

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb OneNo:

Ach, na schau. Geht doch.

Und jemand, der innerhalb dieser kommunizierten Vereinbarungen (individuelle Begriffsbestimmungen, ab wann etwas innerhalb der Partnerschaft als Betrug aufgefasst werden wird) gegen deren Bestandteile verstoßen hat (gemäß jener Reglements den anderen Part betrogen hat), ist jemand, den auch Außenstehende einen Betrüger nennen können. Immerhin lag der Betrug vor. Schön, daß es nach gefühlt einhundert Seiten in diesem Thread offensichtlich geworden ist, was Dir mehrere Leute bereits mehrfach mitgeteilt haben.

Ähm nein...

Neugier sagt auch etwas ganz anderes als du. 

Selbst wenn jemand 100 mal am Tag fremd geht, kannst du ihm alles Mögliche vorwerfen: persönliche Verfehlungen, Charakterschwäche, fehlende Moral, was auch immer. Sobald du ihn aber deswegen öffentlich einen Betrüger nennst, würdest du vor Gericht (zurecht!) eine auf den Deckel bekommen, und nicht der Fremdgeher. 
Nur weil das Verhalten (in deinen Augen) auf die Definition zutrifft, kannst du noch lange kein Recht daraus ableiten.
Du darfst einen Fremdgeher nicht Betrüger nennen, Punkt. 

Deine Definition von Betrug ist dabei auch noch sinngemäß falsch. Wenn z.B jemand vom Fremdgehen weiß, sich aber trotzdem nicht trennt. Oder wenn zu Beginn der Beziehung nur abgemacht wurde kein Fremdgehen, Treue ist wichtig. Dann ist alles und nichts abgemacht. 

Ich bleibe dabei, Betrug ist die falsche Terminologie. Fremdgehen ist nur moralisch/ethisch zu bewerten, und zwar immer im Einzelfall. 

Geschrieben

 Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. § 263 StGB

Wo ist denn der Vermögensvorteil und wo die Beschädigung des Vermögens? 

 

Selbstverständlich kann ich in meiner Beziehung vereinbaren, was Betrug ist... sagt aber wenig darüber, was auch justiziabel ist... 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden, schrieb Yes_We_Can:

Du darfst einen Fremdgeher nicht Betrüger nennen, Punkt. 

Selbstverständlich darf ich das. Komme mal in der Realität vorbei - irgendwas stimmt in Deiner Welt nicht. Wir haben nicht 1984 und Sprachzensur...

Wenn Du in Deiner Beziehung betrügst (nach Euren ureigensten Regeln), kann jeder um Dich herumtanzen und Betrüger rufen, so laut er will. Weil Du betrogen hast.

Alter Falter...

Du darfst es auch gern ausprobieren und hier erklären, daß Du schon einmal fremdgegangen bist (und somit betrogen hast) und ich nenne Dich hier vor allen Usern einen "Betrüger"- und dann versuchen, mir auf dem rechtlichen Wege dumm zu kommen. Schieflachen wird sich die Staatsanwaltschaft. Weder Verleumdung noch üble Nachrede - nicht einmal Beleidigung.

Also: Willst Du es ausprobieren? Vielleicht hört dann Dein Geschwätz auf...(obwohl ich das bezweifle - dann wirst Du wahrscheinlich irgendwas von Justizwillkür erzählen wollen...)

 

Und bevor wieder sinnfreies Geschwurbel kommt, wie das immer der Fall ist, hier einmal das Aktenzeichen zu einem diesbezüglichen Urteil:

Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 14.01.2015 - Az.:6 U 156/14

 

Laberrhabarber von Dir später vorausgegriffen: Ja, juristische Entscheidungen besitzen mehr Substanz als Deine Unwissenheit, die Du hier zu Markte trägst, als wäre es der schönste Pelz...

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Ich meine es nicht böse! Aber ist das hier...

vor 22 Stunden, schrieb Black_Dahlia:

Also bleibt das mein kleines Geheimnis, wenn man so will, mit dem ich aber super leben kann.

nicht irgendwie "doof"? Also wie würdest du dich fühlen, wenn du das irgendwann von ihm erfahren würdest?

vor 22 Stunden, schrieb Black_Dahlia:

Ich habe kein schlechtes Gewissen, dass ich noch hier bin und erst mal hier bleibe, weil ich weiß, dass ich hier nichts "Schlimmes" mache.

Ich geh nur von mir aus... aber wenn ich doch weiß, daß ich hier nichts Schlimmes mache, dann kann ich meinem Partner doch auch offen sagen, daß ich hier bin. Ihm zeigen, daß ich hier nichts Schlimmes mache.

 

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb OneNo:

Selbstverständlich darf ich das. Komme mal in der Realität vorbei - irgendwas stimmt in Deiner Welt nicht. Wir haben nicht 1984 und Sprachzensur...

Wenn Du in Deiner Beziehung betrügst (nach Euren ureigensten Regeln), kann jeder um Dich herumtanzen und Betrüger rufen, so laut er will. Weil Du betrogen hast.

Alter Falter...

Du darfst es auch gern ausprobieren und hier erklären, daß Du schon einmal fremdgegangen bist (und somit betrogen hast) und ich nenne Dich hier vor allen Usern einen "Betrüger"- und dann versuchen, mir auf dem rechtlichen Wege dumm zu kommen. Schieflachen wird sich die Staatsanwaltschaft. Weder Verleumdung noch üble Nachrede - nicht einmal Beleidigung.

Also: Willst Du es ausprobieren? Vielleicht hört dann Dein Geschwätz auf...(obwohl ich das bezweifle - dann wirst Du wahrscheinlich irgendwas von Justizwillkür erzählen wollen...)

 

Und bevor wieder sinnfreies Geschwurbel kommt, wie das immer der Fall ist, hier einmal das Aktenzeichen zu einem diesbezüglichen Urteil:

Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 14.01.2015 - Az.:6 U 156/14

 

Laberrhabarber von Dir später vorausgegriffen: Ja, juristische Entscheidungen besitzen mehr Substanz als Deine Unwissenheit, die Du hier zu Markte trägst, als wäre es der schönste Pelz...

Punkt 1 : reiß dich zusammen! Wir sind erwachsene Menschen, also sollte man sich auch so ausdrücken können, und diskutieren können. 

Punkt zwei: Du glaubst dein angeführtes Gerichtsurteil ist ein Freifahrtsschein für üble Nachrede? Es geht bei solchen Urteilen um konkrete Fälle. 
Ich habe dir mittlerweile oft genug erklärt, warum es dir niemals möglich sein wird, Fremdgehen als Betrug (weder rechtlich noch ethisch/moralisch) zu belegen. Und das musst du, sonst ist deine Äußerung ein Vergehen. 
Und wenn es öffentlich/schriftlich erfolgt ist das Strafmaß sogar noch höher.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Yes_We_Can:

Punkt zwei: Du glaubst dein angeführtes Gerichtsurteil ist ein Freifahrtsschein für üble Nachrede?

Es ist ein Freifahrtschein, Dich Betrüger zu nennen, wenn Du fremdgegangen bist - Lesen ist nicht so ganz Deine Stärke, oder?

Und: Bist Du schon einmal fremdgegangen und hast Deine Partnerin betrogen, damit ich Dich jetzt Betrüger nennen kann, oder bist Du zu feige, Deinem Geschwätz auch Taten folgen zu lassen?

Geschrieben

ich denke das sieht jeder unterschiedlich wie man sieht
wenn man jemand damit weh tut oder es könnte dann wäre das der punkt für mich.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 41 Minuten, schrieb OneNo:

Es ist ein Freifahrtschein, Dich Betrüger zu nennen, wenn Du fremdgegangen bist - Lesen ist nicht so ganz Deine Stärke, oder?

Und: Bist Du schon einmal fremdgegangen und hast Deine Partnerin betrogen, damit ich Dich jetzt Betrüger nennen kann, oder bist Du zu feige, Deinem Geschwätz auch Taten folgen zu lassen?

Doch, lesen kann ich, sogar interpretieren ^^
Ich behaupte mal, du wirst dir schwer tun, ein Urteil zu finden, das den Betrugsvorwurf zulässt, wenn der Fall nichts mit (materiellen/beruflichen) Vorteil verschaffen zu tun hat. 
Kann auch sein, dass ich mich täusche, ich nehme für mich nicht in Anspruch, dass ich die Wahrheit gepachtet habe. 

Sehr Interessant finde ich allerdings, dass in deinem Verständnis Beleidigungen und üble Nachrede mittlerweile zulässig sind, weil es keine „Sprachzensur“ mehr gibt!? 🤔 

Das erklärt natürlich deine Art sich zu artikulieren. 

bearbeitet von Yes_We_Can
Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Yes_We_Can:

Kann auch sein, dass ich mich täusche

Kann nicht nur sein - es ist auch so.

Vielleicht solltest Du Dir einfach mal das Urteil durchlesen, um zu wissen, worum es dabei geht. Dann könntest Du es Dir ersparen, Wörter für Dinge aufzuwenden, von denen Du nichts weißt.

Interessant solltest Du eher finden, daß das Benennen einer Person, die fremdgeht, als Betrüger rechtlich zulässig ist. Ich meine, ich erwarte von Dir nicht, daß Du Dich im rechtlichen Bereich auskennst (denn das machst Du nicht) - Du solltest Dir nur eben Deiner eigenen Grenzen bewußt sein. Vielleicht mal ein bißchen Demut erlernen?

Ich nehme auf jeden Fall zur Kenntnis, daß Du Dich nicht traust, Deine sinnfreien Behauptungen einem Praxistest zu unterziehen (Weil Du vielleicht auch schon weißt, daß Deine Behauptungen sinnfrei sind? Weil Du vielleicht auch einfach nur Angst hast, mit Deinem eigenen Unwissen konfrontiert zu werden? Who knows.).

An der simplen Tatsache, daß jemand, der fremdgeht und seinen Partner betrügt, als Betrüger bezeichnet werden darf (weil er einer ist), ändert es nichts.

Freut mich, Dir ein wenig Wissen verschafft zu haben...

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