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Hat man das Recht auf einen Orgasmus in einem Bordell?🤔


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Gerade eben, schrieb DrMuschel:

 

Das kann ja nur von Frauen kommen - aber auch hier gilt, kein "Umtausch" ohne Kassenbon...HöHöHö

 

😋😋😋Gleichberechtigung.....keine Rückgabe, bei Schnäppchen 😂😋😉

Geschrieben

Keine Ahnung, steht da irgendwas in den AGB`s?

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb schneeflöckchen:

😋😋😋Gleichberechtigung.....keine Rückgabe, bei Schnäppchen 😂😋😉

Die gibt es doch schon hier...lol

 

 

Geschrieben

Wie kann man in einem Bordell einen Orgasmus haben?

Käme mir nie in den Sinn.

Geschrieben

Naja, ich denke so groß dürfte die Herausforderung für die professionellen Damen nicht sein einen Mann zum Orgasmus zu bringen.

Aber umgekehrt stelle ich mir das lustig vor, wenn ein ungeschickter Callboy sich ne Woche lang abrackern darf... xD 

vor 12 Minuten, schrieb KatharinaDieGroße:

Im Prinzip ja... Wenn es so "abgemacht" würde.

Hm.. und was wäre, wenn der Mann z.B. aus medizinischen Gründen keinen Orgasmus bekommen kann?

Wäre das dann ein Dauerauftrag, eine Stornierung oder... eine Ehe? xD 

Geschrieben

Kommt kein Sperma aus der Geige, schaltet man ne Strafanzeige! ; °D

Geschrieben

Ganz bestimmt nicht. Woher soll die Dame wissen ob bei dir alles funktioniert. Impotenz sieht man niemandem an.

Geschrieben
vor 14 Minuten, schrieb sonnja1805:

...hier wäre die defekte "Ware" ja der Kunde......der geht daann zurück nach.?....

😁😂😁😋😋😋Zusatzgarantie für Orgasmus dazu kaufen ..... 😂😂😂

Geschrieben

Heute Lude, morgen ohne Bude...die hier erwähnte Garantie ist einzig und allein ein Lockmittel...gibt ja auch keine Hochzeitsnacht im Puff obwohl das viele Kunden gerne hätten...
Selbst wenn es rechtlich möglich sein sollte...wie soll das aussehen?...Der Kläger gewinnt, und beim 2 Besuch passiert auch nichts...dann folgt Termin auf Termin, bis Er seinen Löffel Tagessuppe los wird?

Geschrieben
vor 20 Minuten, schrieb sonnja1805:

den du ja vorher ausgehandelt und unterschrieben hast.....

Na unterschreiben werden da nicht allzu viele ;) .

Geschrieben
Gerade eben, schrieb schneeflöckchen:

😁😂😁😋😋😋Zusatzgarantie für Orgasmus dazu kaufen ..... 😂😂😂

Das nennt sich doch "Premium"....:grin:

Geschrieben

Ja, du hast zwar ein Recht darauf, aber es ist eine Holschuld und keine Bringschuld. Das gebuchte Escort stellt im Rahmen des vereinbarten Dienstleistungsvertrages lediglich seine körperlichen Qualitäten für einen zuvor fest vereinbarten Zeitrahmen zur Verfügung. Der Dienstleistungsnehmer kann diese dann zur eigenen Befriedigung nutzen, hat jedoch keinen Anspruch darauf diese geliefert zu bekommen.
Somit verbleibt ein gefühlstechnisches Restrisiko immer beim Kunden ohne Anspruch auf eine Ausgleichsleistung und auch die Qualität der Leistungserbringung kann im Nachhinein nicht vom Kunden reklamiert werden.
Ist so ein bisschen wie beim Zahnarzt: du weißt immer erst hinterher ob's weh getan hat oder gut war (grins).

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten, schrieb aCreativeNickname:

Hm.. und was wäre, wenn der Mann z.B. aus medizinischen Gründen keinen Orgasmus bekommen kann?

Glaub das müsste er dann wohl vorher angeben?

Oder was machts du wenn du beim Reifenhändler plötzlich viereckige Reifen bekommst statt runder?

vor 2 Minuten, schrieb DrMuschel:

Das nennt sich doch "Premium"....:grin:

Und was ist dann VIP? :confused: .

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb aCreativeNickname:

Hm.. und was wäre, wenn der Mann z.B. aus medizinischen Gründen keinen Orgasmus bekommen kann?

Wäre das dann ein Dauerauftrag, eine Stornierung oder... eine Ehe?

Naja eben, falls nicht geht dann geht es eben nicht. Da sollte sich der Mann nicht ärgern.  Ist auch nicht unsere Schuld. 

Oder wenn ein Gast mir oder anderen Damen usw was schlimmes antun wollte, dann haben wir natürlich das Recht ihn  rausschmeißen ohne Geld Erstattung.  Gegenseitiges Respekt und ordentliches benehmen ist das A und O.

Geschrieben

Klar hat man die Garantie dazu, das ist wie bei den GEZ Gebühren, sagen die in den öffentlich rechtlichen, das die Sonne morgen scheint, und sie scheint nicht, kann man sie einklagen 😂

Geschrieben

Kommt drauf an ob du vorher eine Einzugsberechtigung ausgestellt hast und dein Konto gedeckt ist 🤷‍♂️🤣

Geschrieben
vor 10 Minuten, schrieb Pfälzer48:

Wie kann man in einem Bordell einen Orgasmus haben?

Käme mir nie in den Sinn.

Glaub nicht , das man da dort darüber nachdenkt.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Oldtou:

Na unterschreiben werden da nicht allzu viele ;) .

...warte es ab ....die neue , generelle Überwachung , getarnt als GesundheitsApp , wird dabei dabei sein....

Geschrieben
vor 22 Minuten, schrieb Maria2466:

Nein, hat niemand. Vielleicht das Bedürfnis, aber kein Recht darauf. 

haha

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb DrMuschel:

Das nennt sich doch "Premium"....:grin:

😉😋😉1. Klasse mit Vip-Zugang 

Geschrieben
vor 28 Minuten, schrieb KatharinaDieGroße:

Im Prinzip ja... Wenn es so "abgemacht" würde.

was ist denn ein bordell?????????????????

Geschrieben
vor 14 Minuten, schrieb IlovesunHH:

Keine Ahnung, steht da irgendwas in den AGB`s?

Tja, wo findet man die? Und geht das von meiner Zeit ab, die zu studieren?

Wie du siehst, nur noch mehr Fragen die du aufwirfst.

Hat man gleich keine Lust mehr hinzugehen. :clapping:  .

Geschrieben

Kommt immer drauf an, ob dann der Orgasmus auch echt ist oder nur gespielt, bei gespielt gibt's die geld zurück Garantie, und bei einem echten muss man einen extra Aufschlag zahlen. 😆😆 und falls man überhaupt keinen bekommt dann wird die zeit einfach verlängert bis man zum Orgasmus kommt 😅😆

Geschrieben
vor 20 Minuten, schrieb tvslave:

Klags doch vor Gericht ein

Meinst du?

Haben die sonst nix mehr zu tun?

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