Jump to content

Hat man das Recht auf einen Orgasmus in einem Bordell?🤔


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Richtige juristische Antwort:
Gemäß dem geltenden Prostitutionsgesetz und BGB ist rechtlich ein Dienstvertrag zwischen Prostituierten und Freier zustandegekommen.
Es handelt sich aber um ein sogenanntes “einseitiges Dienstverhältnis“ ohne Anspruch auf Erfüllung bei Schlechtleistung. Das bedeutet:
Erfüllt die Frau die Handlung nicht wunschgemäß, gibt es es kein Recht auf Erfüllung.
Und die Prostituierte ist auch nicht verantwortlich, daß ein Mann einen Orgasmus bekommt oder nicht!
Der Gesetzgeber ist auch so erfahren und klug, daß er weiß, daß es weltfremd wäre, es überhaupt gesetzlich zu regeln.

Geschrieben

OrgasmusGarantie, hallo ja nur wie wird er dir gemacht? dann lieber Handarbeit als so was

Geschrieben

Dann bezahlst hald für eine Stunde und nicht nur für 30 Minuten 🤦🏻‍♂️

Geschrieben

Bevor du auf Bude gehst, erstmal die AGB's studieren. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden, schrieb Mian50plus:

M: Diese Frage ist so typisch deutsch dass der TE vermutlich nicht mal merkt wie merkwürdig allein schon die Überlegung ist. Sowas kann wirklich nur Deutschen einfallen, lol

Was genau ist eigentlich Rassismus? lol

bearbeitet von Südfriese
Geschrieben

Als ob es ein Problem ist als Mann einen Orgasmus zu haben. Das wird wohl in 95% der Fälle zutreffen. Das könnte man durchaus garantieren. Ein Recht kann man daraus allerdings nicht ableiten. Eine Prostituierte hat keinen leichten Job, da muss man nicht noch mit dem Recht auf einen Orgasmus kommen.

Geschrieben
vor 28 Minuten, schrieb Tantramann1959:

Bevor du auf Bude gehst, erstmal die AGB's studieren. 

Hmmmm . . . ich hab' mich schon des öfteren mal gefragt, was denn Du wohl für ein Beherbergungs-Gewerbe betreibst . . . :confused:

Geschrieben

Ich denke eine Garantie gibt es nicht, würde aber sagen, wenn dir das Happy-End versagt bleibt, dann hast du die falsche Dienstleisterin gewählt, Pech gehabt 😥

Geschrieben

Ich möchte den Mann sehen, der vor Gericht zieht um seinen "Anspruch" auf einen Orgasmus durchzusetzen ... 😂

Geschrieben

Also wenn du nicht mal für Geld einen Orgasmus vorgespielt bekommst dann wars du schlecht 🤔 und dann kannst du du auch nicht die Frauen dafür Verantwortlich machen.

Geschrieben

Ja hat man oder meistens der „Mann“. Kommt drauf an was man abgemacht hat . Wobei es wahrscheinlich öfter vorkommt das der freier mehr möchte als er abgemacht hat und die Dame ein Recht darauf hat . Gibt es auch wie überall die schwarzen Schafe der Branche die auf bescheissen aus sind ! Welche aber in der Regel seltener sind als ehrliche!

Geschrieben

Eigentlich nicht.
Im Restaurant hast Du auch nicht das Recht/die Pflicht, gesättigt zu werden.
....... Aber bei Deinem Prozess wäre ich gerne dabei... Ich bringe auch Popcorn mit...

Geschrieben

Bitte nicht als Angriff verstehen, aber ich frag mich ja immer wieder, wie man ernsthaft auf so ne Frage kommt. Lieber TE, is dir eigentlich bewusst, dass Frauen, egal ob im Bordell oder "privat", auch Menschen sind? Das sind keine Maschinen, die man auf irgendwas programmiert. Frauen geht's genauso wie Männern. Jeder ist einzigartig und hat bei jedem Sexpartner und bei jeder Berührung oder Praktik andere Empfindungen. Du bezahlst für die Zeit und die Dienstleistung. Nicht für das Ergebnis.
Ich bin fast sicher, du hast auch nicht immer jede Frau zum Orgasmus gebracht. Einfach weils normal is.
Einfach mal drüber nachdenken 😉
Und die Damen gern wie Menschen behandeln. Viele sind sicherlich nicht aus Spaß in diesem Job.

Geschrieben

Orgasmusgarantie? Hahaha! Kannst ja mal versuchen, deine Ansprüche geltend zu machen. Hoffentlich verhaut man dich nicht zu sehr. ;)

Geschrieben
Vor 4 Stunden, schrieb lausitz112:

also ich muss mal ganz ehrlich zu geben, ich habe schon einige leistungen in anspruch genommen. aber das die dame da mir eine orgasmusleistung anbot passierte nie. französisch, oral usw. ja aber mit orgasmusgarantie ist mir nicht bekannt. sicher man besucht ja dieses etablissement um seinen spass zu haben (also druck abbau) aber was kann die dame dafür wenn ich gerade nicht zum "schuß" komme. wenn die vereinbarte zeit um ist ist sense. und das macht sie dir begreiflich.

Wie ist denn das genau umgekehrten Fall? Ein Kollege hatte mal erzählt, er und ein Freund wären vor Urzeiten mal losgezogen und hätten für eine ganze Nacht bezahlt. Er hätte schon nach einigen Minuten einen Orgasmus gehabt und wäre dann wegen Vertragserfüllung hinaus gebracht worden. Dort hätte sein Freund bereits gewartet. Ich kann es nicht beurteilen. Läuft es so?

Geschrieben
Vor 4 Stunden, schrieb heini6666930:

warum nicht kommt man nicht bei einer nutte wollen doch sehen was ihre arbeit wert ist

Was Ihre Arbeit wert ist, wissen Sie. Sie werden dafür bezahlt und zwar besser als ich für meine Tätigkeit.

Geschrieben
Vor 13 Minuten , schrieb Margolotta:

Wie ist denn das genau umgekehrten Fall? Ein Kollege hatte mal erzählt, er und ein Freund wären vor Urzeiten mal losgezogen und hätten für eine ganze Nacht bezahlt. Er hätte schon nach einigen Minuten einen Orgasmus gehabt und wäre dann wegen Vertragserfüllung hinaus gebracht worden. Dort hätte sein Freund bereits gewartet. Ich kann es nicht beurteilen. Läuft es so?

Also eigentlich ist es tatsächlich so, das man die Zeit der Dienstleistung zahlt. Ubd nicht den orgasmus. Da wurde die Person aber mächtig übers Ohr gehauen.

Geschrieben
Vor 1 Minute , schrieb MagicJulie:

Also eigentlich ist es tatsächlich so, das man die Zeit der Dienstleistung zahlt. Ubd nicht den orgasmus. Da wurde die Person aber mächtig übers Ohr gehauen.

Is mir eigentlich egal in seinem Fall. 😅 Mir auch lieber, er bezahlt jemanden als mir lästig zu fallen.

Geschrieben
vor 9 Stunden, schrieb Oldtou:

Hat man das recht bzw. die Plicht auf einen solchen?

Daraus ergäbe sich in diesem Fall wahrscheinlich auch eine Mitwirkungspflicht. Bei vertragswiedrigem Verhalten des Freiers (sprich: du hast dir keine Mühe gegeben, und alles nötige unternommen, um auch wirklich einen Orgasmus zu bekommen), könnte es sicher zu einer Nachschusspflicht kommen, falls du in der gebuchten Zeit keinen Orgasmus hattest, und die Dienstleisterin Mehraufwand hatte.

Da sehe ich schon, wie du es dir 3 min vor Ablauf der gebuchten Zeit noch schnell selber machst, oder einen trockenen Orgasmus vortäuschst.:clapping:

Nachschusspflicht heißt übrigens nicht, dass du nochmal darfst. Vielmehr darfst du noch einen Fuffi drauflegen.

Geschrieben
vor 10 Stunden, schrieb Oldtou:

Aber wie ist es eigentlich sonst.

Hat man das recht bzw. die Plicht auf einen solchen?

Das ist wie sonst auch - wenn Du keinen hochkriegst, was kann die Frau dazu?

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb Hoppas66:

.klingt für mich irgendwie, nach einem geschäftlich vereinbarten Druckabbau.

Geht man darum eigentlich nicht dahin? :confused:

Kann mich natürlich auch irren? :coffee_happy: .

Geschrieben

Ich bin ja nahezu mittellos und gehe deshalb nur ins Bordell wenn es dort mal wieder eine Cashback Aktion gibt.

Wenn du der Dame einen Orgasmus bereitest, dann bekommst du dein Geld zurück. So muss ich für Sex halt nicht zahlen und manchmal bekomme ich auch noch was obendrauf, weil es der Lady so gut gefallen hat.

Mit anderen Worten: für die Lady gibt es bei mir eine Orgasmusgarantie (sonst kann ich die Miete nicht mehr bezahlen).

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb MarkMen89:

Dann bezahlst hald für eine Stunde und nicht nur für 30 Minuten 🤦🏻‍♂️

Und dann? Nochmal?

vor 5 Stunden, schrieb Grande0916:

Ich möchte den Mann sehen, der vor Gericht zieht um seinen "Anspruch" auf einen Orgasmus durchzusetzen ... 😂

Aber eine Streik dafür könnte man schon mal machen.

So wie "Fridays for Orgasmus" oder "das Recht auf Abspritzen" :coffee_happy:.

Geschrieben

Was für Fragen hier gestellt werden, da bekommt man ja schon ein Schleudertrauma vom Kopfschütteln….

×
×
  • Neu erstellen...