Al**** Geschrieben Juni 20, 2021 Geschrieben Juni 20, 2021 (bearbeitet) Stimmt, wollte die offizielle Regellung darstellen. Wann wer wenn ansprechen muss. LG bearbeitet Juni 20, 2021 von Alyton6
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 20, 2021 Geschrieben Juni 20, 2021 vor 7 Minuten, schrieb Alyton6: Nach offizieller Regelung hat Elliot Page erst noch Vorlage eine erfolgreich abgeschlossen Personenstandsänderung das Recht mit Frau oder Sie angesprochen zu werden. Fehlt diese, entfällt der Rechtsanspruch. LG Nicht ganz korrekt. Der Wunsch eines in der Transition befindlichen, als Mann oder Frau angesprochen zu werden, ist zu respektieren. Nennt man auch "Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz". Auch als "Antidiskriminierungsgesetz" im Volksmund bekannt.
ho**** Geschrieben Juni 20, 2021 Geschrieben Juni 20, 2021 Vor 14 Minuten , schrieb Alyton6: Nach offizieller Regelung hat Elliot Page erst noch Vorlage eine erfolgreich abgeschlossen Personenstandsänderung das Recht mit Frau oder Sie angesprochen zu werden. Fehlt diese, entfällt der Rechtsanspruch. LG ... desweiteren, wenn jemand offensichtlich als Mann oder als Frau lebt und sich auch selbst so sieht....dann spreche ich denjenigen oder die diejenigen als Mann bzw. Frau an. Da frage ich nicht erst nach einem "rechtlichen Status"....das ist eine Art von Respekt und Anerkennung.
Al**** Geschrieben Juni 20, 2021 Geschrieben Juni 20, 2021 Gerade eben, schrieb Lucy_the_bitch: Der Wunsch eines in der Transition befindlichen, als Mann oder Frau angesprochen zu werden, ist zu respektieren. Sehe ich genauso, der Personenstand regelt aber den gesetzlichen Anspruch! LG
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 20, 2021 Geschrieben Juni 20, 2021 vor 1 Minute, schrieb Alyton6: Sehe ich genauso, der Personenstand regelt aber den gesetzlichen Anspruch! LG Nicht nur. Wenn Du jemanden der als Frau auftritt und die als Frau angesprochen werden möchte, mit "Herr" ansprichst, ist es Diskriminierung und strafbar. Wenn Du mir nicht glaubst, dann lies Dir das Gesetz doch mal durch.
Al**** Geschrieben Juni 20, 2021 Geschrieben Juni 20, 2021 @Lucy_the_bitch, ich kenne das Gesetz, es gibt Empfehlungen, aber keine allgemein verbindliche Vorgabe. LG
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 20, 2021 Geschrieben Juni 20, 2021 @Alyton6 Vielleicht habe ich mich missverständlich ausgedrückt. Ein Transmensch hat tatsächlich das Recht, mit einem, je nach seiner empfundenen Geschlechtszugehörigkeit, bevorzugten Anrede, angeschrieben zu werden, sobald der Personenstand geändert wurde. Allerdings hat er auch das Recht, in der Öffentlichkeit, so wie er sich zugehörig fühlt, behandelt und angesprochen zu werden. Beispiel: Ein Amt darf einen Transmenschen, dessen Personenstand noch nicht geändert wurde, nach wie vor, mit seinem geborenen Geschlecht anschreiben. Allerdings sind die Mitarbeiter verpflichtet, "Ihn" mit "Frau" aufzurufen und mit "Frau" anzusprechen, wenn es dessen Wille ist. Tun sie das nicht, machen sie sich der öffentlichen Diskriminierung strafbar und wenn "Sie" sich dann beim Vorgesetzten beschwert oder gar eine Klage wegen Diskriminierung einreicht, dann kann es sehr unschöne Konsequenzen für den Mitarbeiter haben, der sich partout, nicht an die derzeit geltenden Gesetze und Empehlungen halten wollte. Besser?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 22, 2021 Geschrieben Juni 22, 2021 Mittwoch um 13:51, schrieb Chichibella: "Elliot ist doch ein Jungenname, wie kommt man auf die Idee, diesen Menschen als Frau anzusprechen?" Ich kenne den Namen sogar eher als Mädchennamen :) Ich als Schmunzelmonster ☺️
Karline1970 Geschrieben Juni 22, 2021 Geschrieben Juni 22, 2021 Am 16.6.2021 at 11:27, schrieb Heifa: Also dieses Ganze Gendergeschwubbel ist doch einfach nur noch nervig! Und wer zwingt dich dazu, etwas zu lesen und darüber zu diskutieren? Wenn dich etwas nervt einfach weiter klicken und Klappe halten.
Al**** Geschrieben Juni 22, 2021 Geschrieben Juni 22, 2021 @Lucy_the_bitch, Am 20.6.2021 at 17:42, schrieb Lucy_the_bitch: Allerdings hat er auch das Recht, in der Öffentlichkeit, so wie er sich zugehörig fühlt, behandelt und angesprochen zu werden. Ich muss dich leider enttäuschen: Die selbstempfundene geschlechtliche Identität wird bei Rechtsstreitigkeiten (§ 823 BGB) nicht anerkannt. Das Persönlichkeitsrecht ist hier nicht ausdrücklich geregelt, somit ist ein erfolgreich geführtes Verfahren mit positiver Ausgang nicht möglich. LG
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juni 22, 2021 Geschrieben Juni 22, 2021 (bearbeitet) vor 1 Stunde, schrieb Alyton6: Die selbstempfundene geschlechtliche Identität wird bei Rechtsstreitigkeiten (§ 823 BGB) nicht anerkannt. Was hat denn die Schadensersatzpflicht, mit der Anrede eines / einer Transsexuellen, in der Öffentlichkeit zu tun? bearbeitet Juni 22, 2021 von Gelöschter Benutzer
Ba**** Geschrieben Juni 23, 2021 Geschrieben Juni 23, 2021 Am 16.6.2021 at 11:27, schrieb Heifa: Also dieses Ganze Gendergeschwubbel ist doch einfach nur noch nervig! Also wenn mich etwas nicht interessiert oder sogar nervt, dann beachte ich es nicht. Vielleicht die Suche nach Aufmerksamkeit oder für diesen Beitrag einen Punkt zu bekommen? Soll ja auch Leute geben, die Pfandflaschen sammeln.
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