Se**** Geschrieben Juli 20, 2021 Geschrieben Juli 20, 2021 vor 3 Stunden, schrieb Nacktselfiefotograf: Mal eine ganz einfache Frage. Wenn der Arzt Diagnose- und Behandlungsdaten nicht einmal an die Krankenkasse weitergeben darf, wie rechnet er diese dann eigentlich ab? Oder erbringt er diese Leistungen dann unentgeltlich? Bisher dachte ich immer Ärzte leben davon. So kann man sich irren, Bevor man Blödsinn schreibt sollte man sich entweder informieren oder es lassen.
Na**** Geschrieben Juli 20, 2021 Geschrieben Juli 20, 2021 vor 6 Minuten, schrieb Selene09: Bevor man Blödsinn schreibt sollte man sich entweder informieren oder es lassen. Genau das mache ich ja gerade. Dann klär mich bitte auf.
wo**** Geschrieben Juli 20, 2021 Geschrieben Juli 20, 2021 Wahre Leidenschaft muss man viel tun dafuer 😉👌. Am 17.7.2021 at 22:44, schrieb Prinz1381: Danke für dein Kommentar. Ich Pflege zu sagen " Es muss auch Unterschiede geben ". Warum, also der Beweggrund , liegt oft im wirtschaftlichen Interesse das Stimmt aber ich versuche es mal positiv auszudrücken. Es ist Liebe zum Geld und evtl. aneinander. Es gibt in der heutigen Zeit immer noch Paare die aus echter Liebe das ja zur Ehe gegeben hat !!! Wir gehoeren dazu,Geld und Versorgung deswegen habe ich Frau nicht das Jawort gegeben 😋👎😁🌈.
go**** Geschrieben Juli 20, 2021 Geschrieben Juli 20, 2021 Wie lange ist denn diese Beziehung schon her? Ist die Frau noch zu haben. Nimm doch Kontakt auf und versuche dein Glück.
Pr**** Geschrieben Juli 21, 2021 Autor Geschrieben Juli 21, 2021 Montag um 23:46, schrieb Selene09: Soll heißen? Zum und vom Medizinischem oder Moralischen!Ich kann dazu sagen, das meine Eltern keine Patientenverfügung hatten und wir als Familienangehörigen am Sterbebett für den letzten Willen verantwortlich waren. Das fatale folgen haben kann, wenn sowohl als auch man es nicht tut. Ich kann von mir sagen das meine Eltern für mich wie Wurzeln sind und deren Erziehung wie Flügel und ich sie Ehren muss.
Pr**** Geschrieben Juli 21, 2021 Autor Geschrieben Juli 21, 2021 Gestern um 00:54 Uhr, schrieb Selene09: War es auch! Die ärztliche Schweigepflicht ist gesetzlich geregelt und gilt in ganz Deutschland. Glücklicherweise gibt es Ärzte die nach Ermessen entscheiden. Eine Eheurkunde ist aber keine Garantie dafür. Ja, als Ehegatte hat man mehr Rechte, das möchte ich auch gar nicht abstreiten. Nach einer Strengen ansichtsweise "Bürgt" man für einander und das mit allen Rechten und Pflichten. Ich habe das Recht auf meinen Ehepartner und ich habe die Pflicht, Anspruch zu erheben, oder?
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