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Sex auf der Arbeit


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Sagt sehr viel über die Einstellung zum Arbeitsplatz aus. 
 

Würde bei mir die Kündigung garantieren. 

Geschrieben
vor 11 Minuten, schrieb Wolfflow:

Bedarf des Grundes und Sex während der Arbeit ist keiner.

Sex am Arbeitsplatz kann sehr wohl ein Kündigungsgrund sein, hier entscheidet der Ort des Geschehens und der Einzelfall.

LG

Geschrieben
Vor 4 Stunden, schrieb Zungenspiel_aktiv:
Yes!! Mit einem sexy Kerl von der Baustelle, der für einige Monate da gearbeitet hatte und mit dem ich zu der Zeit eine Affäre hatte…gleiche Firma: auf dem Dachboden der Tischlerei mit einem Kollegen, 2 Jahre vorher.

Klischee des Handwerkers erfüllt 😜 sowas geht aber ganz sicher nicht nur mit nem Handwerker 😋

Geschrieben
Vor 3 Stunden, schrieb MeMa2021:

Ja im Aktenkeller, aber es waren keine Kollegen 

Den Staub von den Akten geblasen 😜

Geschrieben
Vor 2 Stunden, schrieb Jeany:
Ich habe diese Erfahrung gemacht und kann es nicht empfehlen. Sowas geht meist nach hinten los. Ende vom Lied war Job weg da Chef es rausbekommen hat.

Autsch 🙈

Geschrieben
vor 17 Minuten, schrieb Alyton6:

Sex am Arbeitsplatz kann sehr wohl ein Kündigungsgrund sein, hier entscheidet der Ort des Geschehens und der Einzelfall.

Aber nicht der Sex sondern wenn überhaupt die Auswirlung, z.B. eine Pflichtverletzung oder ein Schaden.

LG

Was nicht verboten ist, kann auch nicht belangt werden. Gilt auch für den Arbeitsvertrag.

Geschrieben
Vor 14 Minuten , schrieb Jonashh79:

Den Staub von den Akten geblasen 😜

So ähnlich 😅

Geschrieben
vor 41 Minuten, schrieb Apharis:

Sagt sehr viel über die Einstellung zum Arbeitsplatz aus. 
 

Würde bei mir die Kündigung garantieren. 

Viel Glück vorm Arbeitsgericht.. Lol 

 

vor 25 Minuten, schrieb Alyton6:

Sex am Arbeitsplatz kann sehr wohl ein Kündigungsgrund sein, hier entscheidet der Ort des Geschehens und der Einzelfall.

LG

In sehr engen Grenzen 

Geschrieben
Vor 2 Minuten , schrieb MeMa2021:

So ähnlich 😅

Trübsal ist nicht das Einzige, was man blasen kann 😜

Geschrieben
Ja wurden auf Arbeit Abends von der Putzfrau überrascht
Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb Wolfflow:

Aber nicht der Sex, sondern wenn überhaupt die Auswirkung z. B. eine Pflichtverletzung oder ein Schaden. (korr.)

Es geht nicht nur um die Auswirkungen; findet das Geschehen im öffentlichen Raum, und während oder nach der Arbeitszeit statt,

kann die Kündigung wegen missbräuchlicher Verwendung der Arbeitsstätte folgen.

LG

Geschrieben

Ich war ein paar Jahre mit meinem Chef liiert - allerdings ganz offiziell, nicht heimlich. Zum Sex im Büro ist es allerdings nie gekommen - dazu war er zu langweilig. 

 

Aber ich habe meinen Freund vor ein paar Wochen in seinem Büro besucht - und das wiederum war alles andere als langweilig. Ich bin mit einem nassen Sitzkissen (auf meinem Rollstuhl) und einem im Schritt nassen Anzug nach Hause gefahren... 

Das war mit Sicherheit nicht unser aufregendster Sex, aber es gehört ganz bestimmt zu den Dingen, an die wir beide uns erinnern werden. 

Geschrieben
vor 18 Minuten, schrieb Lisbetha:

In sehr engen Grenzen.

Sind Einzelfallentscheidungen!

LG

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb Lisbetha:

Wo hast du das denn her? Im Führungszeugnis stehen Vorstrafen, ggf anhängige Verfahren. Ganz sicher steht da nicht : vögelte auf dem Klo die Kollegin.

Das ist so nicht ganz richtig. Wenn du es z.B auf der Arbeit treibst und jemand kriegt es mit kannst du eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bekommen dies wird dann im „erweiterten Führungszeugnis“ vermerkt. 

Wenn du in der Pause erwischt wirst , gibt es lediglich eine Abmahnung. Sollte es aber während der Arbeitszeit passieren , kann dir eine fristlose Kündigung drohen.

Geschrieben
Während meines Praktikums mit meiner Praktikumsbeauftragten. Mehrmals! Sie war sicher 12 Jahre älter als ich. Meist auf der Toilette von der Kantine. Dort war am wenigsten los außerhalb der Pausen. Gefummelt aber überall im Betrieb. Das kuriose aber war, dass ihr Mann ebenfalls in dieser Firma gearbeitet hat. 3-Schicht. Nach Feierabend dann meist zu ihr nach Hause
Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb Cubanolindo:

Das ist so nicht ganz richtig. Wenn du es z.B auf der Arbeit treibst und jemand kriegt es mit kannst du eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bekommen dies wird dann im „erweiterten Führungszeugnis“ vermerkt. 

Wenn du in der Pause erwischt wirst , gibt es lediglich eine Abmahnung. Sollte es aber während der Arbeitszeit passieren , kann dir eine fristlose Kündigung drohen.

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist nicht Sache des Arbeitgebers und kann von ihm nicht sanktioniert werden. Sex während der Pause mag eine Abmahnung geben, ist aber regelmäßig nicht durchsetzbar, wenn der Mitarbeiter sich wehrt. 

Im erweiterten Führungszeugnis stehen keine Anzeigen, sondern Verurteilungen. 

Du kannst natürlich jemanden für Sex fristlos kündigen, aber vor Gericht wirst Du scheitern. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten, schrieb Lisbetha:

Viel Glück vorm Arbeitsgericht.. Lol 

 

In sehr engen Grenzen 

Wenn ich jemandem kündigen will, dann geht der :-) 

Es kommt dabei nämlich auch wirklich auf das Unternehmen an - und natürlich die Kündigung. 
Unabhängig davon; wenn man jemanden von jetzt auf gleich „loswerden“ will, ist es am Ende immer nur eine Frage des Geldes. 
 

Wäre nicht die erste Kündigung, die ich ausspreche. Bislang gab es nie Probleme. 

bearbeitet von Apharis
Geschrieben
Gerade eben, schrieb Apharis:

Wenn ich jemandem kündigen will, dann geht der :-) 

Es kommt dabei nämlich auch wirklich auf das Unternehmen an - und natürlich die Kündigung. 
Unabhängig davon; wenn man jemanden von jetzt auf gleich „loswerden“ will, ist es am Ende immer nur eine Frage des Geldes. 

Das stimmt, aber dann zahlst du ihn dafür, dass er geht. Die Kündigung ist dann nur der Vorbote der Einigung und sagt nichts darüber, dass derjenige keinen Sex hätte haben dürfen. Du kaufst ihn nur raus. 

Geschrieben
Wie mein Chef immer zu sagen pflegt, "Don't fuck the company" 😅
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Lisbetha:

Das stimmt, aber dann zahlst du ihn dafür, dass er geht. Die Kündigung ist dann nur der Vorbote der Einigung und sagt nichts darüber, dass derjenige keinen Sex hätte haben dürfen. Du kaufst ihn nur raus. 

Nochmal: kommt auf das Unternehmen und die Kündigung an. Ich musste noch nie vor ein Gericht oder zahlen. 
Kündigung - Freistellung - Ende. 
 

 

Unter 10 MA ;) 

Geschrieben (bearbeitet)

Ich glaub ich werd noch mal Arbeitgeber, ich würde meine Untergebenen so mit Arbeit vollpacken, die hätten gar keine Zeit zum nachdenken... und würde ich das mitbekommen, müssten se ihren Lohn zurück geben... 

bearbeitet von DickeElfeBln
Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Apharis:

 

Unter 10 MA ;) 

Das hättest du gleich schreiben sollen.. Damit berufst du dich auf vereinfachte Regeln für kleine Unternehmen, das ist nicht Standard.. Da kündigst du regulär.. 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Lisbetha:

Das hättest du gleich schreiben sollen.. Damit berufst du dich auf vereinfachte Regeln für kleine Unternehmen, das ist nicht Standard.. Da kündigst du regulär.. 

Sag ich doch. 
Wer bei mir im Betrieb während der Arbeitszeit vögelt, hat bei mir keine Arbeitszeit mehr. 
:) 

Geschrieben
vor 19 Minuten, schrieb Cubanolindo:

Das ist so nicht ganz richtig. Wenn du es z.B auf der Arbeit treibst und jemand kriegt es mit kannst du eine Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses bekommen dies wird dann im „erweiterten Führungszeugnis“ vermerkt. 

Wenn du in der Pause erwischt wirst , gibt es lediglich eine Abmahnung. Sollte es aber während der Arbeitszeit passieren , kann dir eine fristlose Kündigung drohen.

Das ist absolut falsch! Erstens ist Erregung öffentlichen Ärgernisses keine Straftat, also such keine Anzeige, sondern nur eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld belegt wird. Weiterhin muss es in der Öffentlichkeit passiert sein, also nicht auf der Arbeit.

Nun für Dich zu Erklärung „Führungszeugnis“

Es gibt drei Arten. Das einfache Führungszeugnis (in diesem stehen ausschließlich Verurteilungen, die nicht älter als fünf Jahre sind), das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (in diesem stehen Verurteilungen die nicht älter als fünf Jahre sind und Verurteilungen, die gegen die freiheitliche Grundordnung verstoßen) und das erweiterte Führungszeugnis (in diesem stehen alle Verurteilungen ohne Zeitlimits und sind nur für ganz spezielle Berufe erforderlich). Eine Ordnungswidrigkeit steht nie im Führungszeugnis!

In deiner Pause kannst Du machen, was Du willst, auch im Gebäude Deines Arbeitgebers. Das könnte höchstens ein ernsthaftes Gespräch nach sich ziehen.

Das die sexuelle Verfehlung während der Arbeitszeit passiert ist, muss Dir für eine Abmahnung erst zweifelsfrei nachgewiesen werden. Schlichtweg unmöglich.

Geschrieben
vor 11 Minuten, schrieb Apharis:

Sag ich doch. 
Wer bei mir im Betrieb während der Arbeitszeit vögelt, hat bei mir keine Arbeitszeit mehr. 
:) 

Nö, du berufst dich auf Sonderregelungen für kleine Betriebe. Du würdest ihn auch loswerden können, wenn er mittags nur vegan isst.. Hat also nichts mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu tun, sondern mit der Größe des Unternehmens und dem Fehlen von objektiven Kriterien zur Kündigung.. Wieso du darüber grinst, ist eher befremdlich. 

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