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Sex auf der Arbeit


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Schon umgesetzt. War sehr geil. Wenn 7cgs beschreiben klingt es wie ein schlechter porno.
Geschrieben
vor 18 Minuten, schrieb DickeElfeBln:

Ich glaub ich werd noch mal Arbeitgeber, ich würde meine Untergebenen so mit Arbeit vollpacken, die hätten gar keine Zeit zum nachdenken... und würde ich das mitbekommen, müssten se ihren Lohn zurück geben... 

Boah, was bist du heute wieder so schön provokativ. 😉

Vielleicht erkennt doch noch einer nicht die Ironie und nimmt das für bare Münze. 😁

Geschrieben
Belass es auch bei der Fantasie, die Realität ist nicht so toll wie man denkt.
Geschrieben (bearbeitet)
vor 56 Minuten, schrieb Lisbetha:

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist nicht Sache des Arbeitgebers und kann von ihm nicht sanktioniert werden.

Öffentliches Ärgernis ist Sache des Arbeitgebers, wenn z. B. Sex in der Personaltoilette stattfindet und es darüber Beschwerden gibt.

vor 56 Minuten, schrieb Lisbetha:

Sex während der Pause mag eine Abmahnung geben, ist aber regelmäßig nicht durchsetzbar, wenn der Mitarbeiter sich wehrt. 

Das kommt darauf an an welchem Ort der Sex stattfindet.

vor 56 Minuten, schrieb Lisbetha:

Im erweiterten Führungszeugnis stehen keine Anzeigen, sondern Verurteilungen. 

Mal ganz all. das Führungszeugnis gibt Auskunft über die eingetragenen Verurteilungen einer Person. Das erweiterte Führungszeunis über das was strafrechtlich von Relevanz sein könnte!

vor 56 Minuten, schrieb Lisbetha:

Du kannst natürlich jemanden für Sex fristlos kündigen, aber vor Gericht wirst Du scheitern. 

Generell kann nicht von einem Scheitern vor Gericht ausgegangen werden, denn hier entscheidet ausnahmslos der Einzelfall. Es wird in der Regel auch nicht wegen Sex am Arbeitsplatz, sonder der

Begleitumstände gekündigt. Einvernehmlicher Sex am Arbeitsplatz ist grundsätzlich straffrei.

LG

 

 

bearbeitet von Alyton6
Ergänzung: erweiterte
Geschrieben
vor 21 Minuten, schrieb Apharis:

Sag ich doch. 
Wer bei mir im Betrieb während der Arbeitszeit vögelt, hat bei mir keine Arbeitszeit mehr. 
:)

Ja, weil der Staat Klitschen wie deine schützt und du dich freust, Menschen willkürlich kündigen zu können, weil du nicht unter das Kündigungsschutzgesetz fällst.. Finde ich sehr fragwürdig 

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb vidiviciveni:

Vielleicht erkennt doch noch einer nicht die Ironie und nimmt das für bare Münze. 😁

Mir egal, wenn se nicht Mitdenken, liegt nicht an meinen Synapsen.. schulterzuck 

Geschrieben
Sex im Büro: Ist das erlaubt?
Grundsätzlich sind einvernehmliche sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht erlaubt. Das Vergnügen sollte aber natürlich nach der Arbeitszeit stattfinden.
Aus arbeitsrechtlicher Sicht handelt es sich stets um Einzelfall-Entscheidungen. Die Art und Weise entscheidet, ob der Sex erlaubt ist oder nicht.
Geschieht der Sex in einem öffentlichen Raum, kann das zu einer Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses führen. Hierauf können eine Geldstrafe sowie die Kündigung folgen.
Geschrieben (bearbeitet)
vor 39 Minuten, schrieb Lisbetha:

Erregung öffentlichen Ärgernisses ist nicht Sache des Arbeitgebers und kann von ihm nicht sanktioniert werden. Sex während der Pause mag eine Abmahnung geben, ist aber regelmäßig nicht durchsetzbar, wenn der Mitarbeiter sich wehrt. 

Im erweiterten Führungszeugnis stehen keine Anzeigen, sondern Verurteilungen. 

Du kannst natürlich jemanden für Sex fristlos kündigen, aber vor Gericht wirst Du scheitern. 

1. Geschieht der Sex in einem öffentlichen Raum, kann das zu einer Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses führen. Hierauf können eine Geldstrafe sowie die Kündigung folgen. 

2. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 

 

Ich möchte , dass hier aber auch nicht weiter diskutieren oder hochschaukeln. Ich habe diese Informationen aus dem Internet ob Sie jetzt stimmen oder nicht sei dahin gestellt. Natürlich ist die Chance , dass du wenn du auf der Arbeit Sex hast , erwischt wirst und eine Freiheitsstrafe bekommst sehr gering. Dennoch besteht die Möglichkeit oder nicht? :D 

 

 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)
vor 28 Minuten, schrieb Apharis:

Sag ich doch. 
Wer bei mir im Betrieb während der Arbeitszeit vögelt, hat bei mir keine Arbeitszeit mehr. 
:)

Ich entnehme dem Post, du bist Arbeitgeber.

Ich entnehme weiterhin,  daß du die Mitarbeiter für die Arbeit die sie leisten entlohnst. Legitim.

Und wenn sie sich nicht dran halten, sind Konsequenzen auch legitim.

Wenn sie untereinander, außerhalb der Arbeitszeit bunt durcheinander vögeln ist das auch kein Problem, sofern die Arbeit und der Bezriebsfrieden nicht gestört werden.

Mithin lernen sich die meisten Paare auf der Arbeit, beim Hobby, oder über Freunde und Bekannte kennen und lieben. 🤷‍♂️

bearbeitet von vidiviciveni
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten, schrieb Alyton6:

Öffentliches Ärgernis ist Sache des Arbeitgebers, wenn z. B. Sex in der Personaltoilette stattfindet und es darüber Beschwerden gibt.

Das kommt darauf an an welchem Ort der Sex stattfindet.

Mal ganz all. das Führungszeugnis gibt Auskunft über die eingetragenen Verurteilungen einer Person. Das Führungszeunis über das was strafrechtlich von Relevanz sein könnte!

Generell kann nicht von einem Scheitern vor Gericht ausgegangen werden, denn hier entscheidet ausnahmslos der Einzelfall. Es wird in der Regel auch nicht wegen Sex am Arbeitsplatz, sonder der

Begleitumstände gekündigt. Einvernehmlicher Sex am Arbeitsplatz ist grundsätzlich straffrei.

LG

 

 

Nein, öffentliches Ärgernis ahndet der Staat, nicht das Unternehmen.

Nein, Zivilrecht ist nicht Teil des Führungszeugnisses, nur Strafrecht. Beispiel :Nachbarschaftstreitigkeiten über Grundstücksgrenzen. Da kann ich sehr wohl verurteilt werden, meine Hecke zu versetzen, wird im Führungszeugnis nicht auftauchen. 

 

vor 4 Minuten, schrieb Cubanolindo:

1. Geschieht der Sex in einem öffentlichen Raum, kann das zu einer Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses führen. Hierauf können eine Geldstrafe sowie die Kündigung folgen. 

2. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 

 

Ich möchte , dass hier aber auch nicht weiter diskutieren oder hochschaukeln. Ich habe diese Informationen aus dem Internet ob Sie jetzt stimmen oder nicht sei dahin gestellt. Natürlich ist die Chance , dass du wenn du auf der Arbeit Sex hast , erwischt wirst und eine Freiheitsstrafe bekommst sehr gering. Dennoch besteht die Möglichkeit oder nicht? :D 

 

 

Nein, die Möglichkeit besteht nicht 

bearbeitet von Lisbetha
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb vidiviciveni:

Ich entnehme dem Post, du bist Arbeitgeber.

Ich entnehme weiterhin,  daß du die Mitarbeiter für die Arbeit die sie leisten entlohnt. Legitim.

Und wenn sie sich nicht dran halten, sind Konsequenzen auch legitim.

Wenn sie untereinander, außerhalb der Arbeitszeit bunt durcheinander vögeln ist das auch kein Problem, sofern die Arbeit und der Bezriebsfrieden nicht gestört werden.

Mithin lernen sich die meisten Paare auf der Arbeit, beim Hobby, oder über Freunde und Bekannte kennen und lieben. 🤷‍♂️

Was sie während ihrer Freizeit machen, geht mich nichts an. 

 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb vidiviciveni:

Mithin lernen sich die meisten Paare auf der Arbeit, beim Hobby, oder über Freunde und Bekannte kennen und lieben. 🤷‍♂️

Das ist ja auch erlaubt , da sagt auch keiner was gegen. Auch sind grundsätzlich einvernehmliche sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht erlaubt. Nur , wenn du erwischt wirst , kann es sein , dass du eine Geldstrafe , Abmahnung bis hin zur Kündigung bekommst :D 

Geschrieben
vor 18 Minuten, schrieb Lisbetha:

Nö, du berufst dich auf Sonderregelungen für kleine Betriebe. Du würdest ihn auch loswerden können, wenn er mittags nur vegan isst.. Hat also nichts mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu tun, sondern mit der Größe des Unternehmens und dem Fehlen von objektiven Kriterien zur Kündigung.. Wieso du darüber grinst, ist eher befremdlich. 

Ich grinse, weil ich Dir von Anfang an gesagt habe, dass deine Behauptungen bei mir nicht zutreffen. 
Du hast ja nie gefragt, warum das so ist. 
 

Ich weiß schon wovon ich spreche, wenn ich das so schreibe. 
 

Darüber hinaus; jede Firma wird jeden MitarbeiterIn los. Was juckt es einen Konzern, wenn das ein paar Kröten kostet. Deine Argumente sind Theorie. In der Praxis geht jeder, der gehen soll. 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Cubanolindo:

Das ist ja auch erlaubt , da sagt auch keiner was gegen. Auch sind grundsätzlich einvernehmliche sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht erlaubt. Nur , wenn du erwischt wirst , kann es sein , dass du eine Geldstrafe , Abmahnung bis hin zur Kündigung bekommst :D 

Glaubst du das echt? Was für Jobs habt ihr bloß? 

Geldstrafe? Von wem? 

Abmahnung? Wirksam? 

Kündigung? :clapping:

 

Hat einer von euch das je erlebt? Versucht, jemanden deshalb zu kündigen? Ich wollte das mit einem Unternehmen von 100 Leuten und jemandem, der nicht nur Sex hatte, sondern Frauen nötigte.. 

Aber schön, dass Leute wie ihr und @Apharisso tun als wäre das kein Problem.. 

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb Cubanolindo:

Das ist ja auch erlaubt , da sagt auch keiner was gegen. Auch sind grundsätzlich einvernehmliche sexuelle Handlungen am Arbeitsplatz aus rechtlicher Sicht erlaubt. Nur , wenn du erwischt wirst , kann es sein , dass du eine Geldstrafe , Abmahnung bis hin zur Kündigung bekommst :D 

Der Reiz, Grenzen zu übertreten ist immer da. Die Kunst, sich nicht erwischen zu lassen auch. 😉

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Apharis:

Ich grinse, weil ich Dir von Anfang an gesagt habe, dass deine Behauptungen bei mir nicht zutreffen. 
Du hast ja nie gefragt, warum das so ist. 
 

Ich weiß schon wovon ich spreche, wenn ich das so schreibe. 
 

Darüber hinaus; jede Firma wird jeden MitarbeiterIn los. Was juckt es einen Konzern, wenn das ein paar Kröten kostet. Deine Argumente sind Theorie. In der Praxis geht jeder, der gehen soll. 

Nö, ich kenne nur größere Klitschen als deine.. 

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Cubanolindo:

1. Geschieht der Sex in einem öffentlichen Raum, kann das zu einer Anzeige wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses führen. Hierauf können eine Geldstrafe sowie die Kündigung folgen. 

2. Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 

 

1. Diensträume des Arbeitgebers sind kein öffentlicher Raum.

2. Keine Anzeige, sondern Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens.
3. Der Paragraph 183a StGB gilt nur für illegale sexuelle Handlungen (z.B. für pornographische  Aufnahmen zur entgeltlichen Veröffentlichung)

4. ganz schlecht bei Google nachgeschlagen.

Geschrieben

gehts noch? da kommt nur ein scheiss raus.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 43 Minuten, schrieb Lisbetha:

Nein, öffentliches Ärgernis ahndet der Staat, nicht das Unternehmen.

Grundsätzlich stimme ich zu; hier geht es aber um sexuelle Handlungen in öffentlichen Bereichen wie die Toilette, Konferenzzimmer oder die Teeküche usw. die Zuständigkeit liegt hier beim Arbeitgeber.

vor 43 Minuten, schrieb Lisbetha:

Nein, Zivilrecht ist nicht Teil des Führungszeugnisses, nur Strafrecht. Beispiel :Nachbarschaftstreitigkeiten über Grundstücksgrenzen. Da kann ich sehr wohl verurteilt werden, meine Hecke zu versetzen, wird im Führungszeugnis nicht auftauchen. 

Danke für deinen Hinweis, ich hatte strafrechtlich erwähnt aber dummerweise im letzten Teil "erweiterte" vergessen - wurde korrigiert!

LG

bearbeitet von Alyton6
i ergänzt
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Alyton6:

Grundsätzlich stmme ich zu; hier geht es aber um sexuelle Handlungen in öffentlichen Bereichen wie die Toilette, Konferenzzimmer oder die Teeküche usw. die Zuständigkeit liegt hier beim Arbeitgeber.

Danke für deinen Hinweis, ich hatte strafrechtlich erwähnt aber dummerweise im letzten Teil "erweiterte" vergessen - wurde korrigiert!

LG

Das Klo im Büro ist kein öffentlicher Bereich im Sinne des Ordnungswidrigkeitsgesetzes. Letztlich zählt es zum privaten Raum des Arbeitgebers. 

Geschrieben

@Lisbetha

Ich habe in meinen Beiträgen nichts von einer Ordnungswidrigkeit geschrieben,

um die geht es mir hier nicht. Ich habe geschrieben: "[...] die Zuständigkeit liegt hier beim Arbeitgeber."

LG

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Alyton6:

@Lisbetha

Ich habe in meinen Beiträgen nichts von einer Ordnungswidrigkeit geschrieben,

um die geht es mir hier nicht. Ich habe geschrieben: "[...] die Zuständigkeit liegt hier beim Arbeitgeber."

LG

Es ist nicht mehr ;)

Geschrieben
Oberste Sicherheitsbestimmung(en): "Never fuck the Company!" und "Never fuck the Family!"
Geschrieben
Vor 6 Stunden, schrieb Lisbetha:

Wo hast du das denn her? Im Führungszeugnis stehen Vorstrafen, ggf anhängige Verfahren. Ganz sicher steht da nicht : vögelte auf dem Klo die Kollegin.

Zum Thema : wäre nicht meins, mir ist lieber, Kollegen reden über meine Qualifikation und nicht darüber, mit wem ich im Büro Sex habe. 

Stimmt schon mit dem was du schreibst, nur sieht es der Kunde, für den ich da die Einlasskontrolle mache, etwas anderes und nimmt es sehr streng. Mache für die US army da die Einlasskontrolle. Und wenn sie meinen das ich nicht geeignet bin, weiterhin Dienst mit der Waffe zu machen, dann verliere ich meine Zuverlässigkeit. Und sie beantragen das auch, bei der waffenbehörde.

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