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Sex um jeden Preis? Auch wenn es strafbar ist?


No****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 28 Minuten, schrieb PhotographyLover:

Ich sage ja nicht, das es angemessen ist. Nur frage ich mich ERNSTHAFT, wie es hier eben ist.

Du hast gefragt, ob es hier strafbar ist. Die Antwort wäre falsch, wenn sie Ja oder Nein lauten würde.

Es wird nicht bestraft. Es wird aber auch keine Erlaubnis erteilt. Und Nein, ein rechtsfreier Raum ist Poppen.de selbstverständlich nicht.

Hier ist ohne Beleg behauptet worden, die Staatsanwaltschaft hätte einem "Täter" einen Anhörungsbogen(?) zugeschickt. Daraufhin hätte die Frau ihn verlassen, aus der gemeinsamen Wohnung geworfen und er habe seinen Job verloren.

Mir wäre eine Geldstrafe über z.B. 150€ lieber gewesen....aber eine Strafe hat der "Täter" eben nicht bekommen.

Mit der Anmeldung und der Akzeptanz der AGB ist man ganz bewusst in einen Erotik- und Sexbereich einer FSK18-Plattform "eingedrungen" (welch Wortspiel). Dort sind Dinge zu erwarten, die im gewöhnlichen öffentlichen Raum unerlaubt sind. Zu "erwarten", Du musst also damit rechnen, dass Dir in einer scharfen Linkskurve ein Auto entgegenkommt und Du deshalb die Kurve nicht schneiden kannst....und Du musst hier damit rechnen, dass ein Mitglied, welches Du entweder selbst ausgewählt und angeschrieben oder welches Du selbst mit Antwort "freigeschaltet" hast, Dir gewisse Fotos zukommen lassen könnte. Daraus einen Strick zu drehen, ist nicht bloß nicht einfach, der Schuß kann auch nach hinten losgehen.

Man darf nicht vergessen....geht vom Gegenüber auch nur ein Funken Erotik aus, sprich der Gesprächsverlauf hat eindeutige Züge...und folgen daraufhin Reaktionen/Aktionen, wird das Eis sehr schnell nicht mehr da sein....dann ist nicht mehr mit Fotos zu rechnen gewesen, dann dürfte klar erwartet worden sein....da lösen sich jegliche Rechtsmittel in Luft auf.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Ob die besseres zu tun haben, oder nicht ist völlig egal.

Wenn es in deiner Stadt eine Geiselnahme gibt, und gleichzeitig ein Supermarkt überfallen wird, und gleichzeitig Oma Müller anruft, dass ihr jemand die Luftpumpe am Fahrrad gestohlen hat, dann ist das eine Lappalie, aber trotzdem müssen die das als Einsatz nehmen und sich um Oma Müller kümmern. Wenn auch etwas später.

Hättest du mal meinen Ursprungskommentar richtig gelesen, dann wäre diese Diskussion relativ unnötig gewesen. Aber so bringt uns das alles nicht weiter.

Vielleicht muss ich es nochmal wiederholen: Auf einer Seite wo es um Sex geht und auch Sexkontakte untereinander vermittelt oder stattfinden sollen, da muss man damit rechnen auch entsprechend angeschrieben zu werden, da es ja eine Seite genau für so etwas ist. Dementsprechend war dein Beispiel keine Beleidigung und auch keine Belästigung. Das ist was anderes wenn das außerhalb einer "Sex-Seite" passiert.

Allerdings wenn das außerhalb passiert und es ist ein relativ anonymes Umfeld wie Facebook, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass da ermittelt wird relativ gering. Das ist einfach die Realität, vor allem wenn es relativ allgemein gehalten wird.

Muss ich echt erstmal noch die Grundsätze der Ermittlungsarbeit hier aufschlüsseln?: In jedem Fall entscheidet der Staatsanwalt ob da Ermittlungen angestellt werden, das macht niemals die Polizei alleine bei solchen Sachen. Wonach entscheidet der Staatsanwalt?: Es muss entweder ein großer Schaden entstanden sein oder es muss öffentliches Interesse an der Verfolgung der Straftat geben. Auch stehen Aufwand des Ermittelns (richterlicher Beschluss einholen, IP-Adresse rausfinden, Provider befragen, Anschlussinhaber prüfen und wer darauf Zugriff hat etc.) und Nutzen (die Wahrscheinlichkeit, dass der Mensch verurteilt wird und auch wie hoch die zu erwartende Strafe wäre) in keinem Verhältnis. Von daher würde das Verfahren eingestellt werden.


Ist der Täter allerdings bekannt und es ist auch eine öffentliche Beleidigung die jeder sehen kann, dann ist das natürlich wieder etwas ganz anderes. Erstens wäre Aufwand der Ermittlung gering und es stünde ein entsprechend großer Schaden da und es gäbe öffentliches Interesse.  Allerdings ist da meistens der erste Weg den jemand geht nicht der Strafrechtliche, sondern der Zivilrechtliche über den Anwalt. Heißt also Abmahnung mit Unterlassungserklärung (und Androhung, dass man sonst zur Polizei geht). Dadurch fühlt sich der Täter direkt angesprochen und das hat meist mehr Erfolg.

bearbeitet von Nussija
Geschrieben
vor 19 Stunden, schrieb Wolfflow:

Nein! Wer sich unter 18 hier registriert, macht Falschangaben. Der FSK18 Check dient lediglich zur Freischaltung dieser Inhalte im Newsfeed und in Nachrichten.

"Wurde diese Frage schon beantwortet?"

Diese Fragestellung von @PhotographyLover war ironischer Natur.

Und um überhaupt FSK 18 Bilder sehen zu können, die einzige Ausnahme sind PN‘s.

Werden Penisbilder im Forum hochgeladen, so das sie für Alle sichtbar sind, werden sie gelöscht. 
 

Wenn Du jemanden Alkohol verkauft, nur weil er/sie Dir erzählt das sie 18 sind, bekommst du trotzdem ein drüber, wenn sie es nicht sind, da Du verpflichtet bist es zu kontrollieren, Falschangabe hin oder her. 

vor 17 Stunden, schrieb Wolfflow:

Man darf nicht vergessen....geht vom Gegenüber auch nur ein Funken Erotik aus, sprich der Gesprächsverlauf hat eindeutige Züge...und folgen daraufhin Reaktionen/Aktionen, wird das Eis sehr schnell nicht mehr da sein....dann ist nicht mehr mit Fotos zu rechnen gewesen, dann dürfte klar erwartet worden sein....da lösen sich jegliche Rechtsmittel in Luft auf.

Dann ist es was Anderes, auch wenn im Profil explizit nach solchen Bildern gefragt wird, doch nicht wenn sie ungefragt kommen, z.B. in der ersten PN. 
 

Es gibt eine eine Seite die so welche Anzeigen erleichtert, dort geht es innerhalb von 60 Sekunden, bzw. mehr Zeit muß man erstmal nicht investieren.

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Nussija:

Hättest du mal meinen Ursprungskommentar richtig gelesen, dann wäre diese Diskussion relativ unnötig gewesen. Aber so bringt uns das alles nicht weiter.

Vielleicht muss ich es nochmal wiederholen: Auf einer Seite wo es um Sex geht und auch Sexkontakte untereinander vermittelt oder stattfinden sollen, da muss man damit rechnen auch entsprechend angeschrieben zu werden, da es ja eine Seite genau für so etwas ist. Dementsprechend war dein Beispiel keine Beleidigung und auch keine Belästigung. Das ist was anderes wenn das außerhalb einer "Sex-Seite" passiert.

Allerdings wenn das außerhalb passiert und es ist ein relativ anonymes Umfeld wie Facebook, dann ist die Wahrscheinlichkeit, dass da ermittelt wird relativ gering. Das ist einfach die Realität, vor allem wenn es relativ allgemein gehalten wird.

Muss ich echt erstmal noch die Grundsätze der Ermittlungsarbeit hier aufschlüsseln?: In jedem Fall entscheidet der Staatsanwalt ob da Ermittlungen angestellt werden, das macht niemals die Polizei alleine bei solchen Sachen. Wonach entscheidet der Staatsanwalt?: Es muss entweder ein großer Schaden entstanden sein oder es muss allgemeines Interesse an der Verfolgung der Straftat geben. Auch stehen Aufwand des Ermittelns (richterlicher Beschluss einholen, IP-Adresse rausfinden, Provider befragen, Anschlussinhaber prüfen und wer darauf Zugriff hat etc.) und Nutzen (die Wahrscheinlichkeit, dass der Mensch verurteilt wird und auch wie hoch die zu erwartende Strafe wäre) in keinem Verhältnis. Von daher würde das Verfahren eingestellt werden.

Es ging doch auch gar nicht darum , ob am Ende ein Verfahren eingestellt wird, oder ob es zu einer Verurteilung kommt. Es ging darum, ob es ein Straftatbestand ist. Was die Ermittlungen angeht, so ist es doch erstmal entscheidend, ob es sich seitens der Geschädigten um eine Strafanzeige oder einen Strafantrag handelt.

Das Ermittlungsverfahren beginnt dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden von einer Straftat erfahren. Das ist oft durch eine Anzeige der Fall. Bei einer Reihe von weniger schweren Straftaten (wie beispielsweise dem Erhalt eines Schwanzfotos) handelt es sich aber um sogenannte Antragsdelikte. Ein Strafantrag ist – anders als die bloße Anzeige eines Sachverhalts – die ausdrückliche (schriftliche) Erklärung, dass die Strafverfolgung gewünscht wird. Meist wird die Polizei schon bei der Erstattung der Strafanzeige bitten, ein entsprechendes Formular zu unterschreiben.

Ein Strafantrag kann bis zum Abschluss eines Strafverfahrens zurückgenommen werden. Im Gegensatz dazu kann man eine Strafanzeige nicht zurücknehmen. 
Wer einen Strafantrag stellen möchte, muss dies innerhalb von drei Monaten tun. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem man von Tat und Täterin bzw. Täter erstmals erfahren hat. Wenn man auf einen Antrag verzichtet, die Frist versäumt oder der Antrag zurückgenommen wird, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht mehr ohne Weiteres fortsetzen.

In Ausnahmefällen gibt es die Verfolgung ohne Antrag. Das beutetet, dass gegen den Willen der Geschädigten einer Straftat die Staatsanwaltschaft nur bei einigen bestimmten Antragsdelikten (z. B. Körperverletzung) Anklage erheben darf, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse ist. Zum Beispiel, wenn die Tat besonders roh und rücksichtslos begangen wurde oder wenn die Täterin oder der Täter zuvor schon mehrfach aufgefallen ist.

Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft, das Verfahren auch ohne den Strafantrag fortzusetzen, heißt das „Verfolgung von Amts wegen“. Man bleibt dann Zeuge.

Geschrieben
vor 15 Minuten, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Es ging doch auch gar nicht darum , ob am Ende ein Verfahren eingestellt wird, oder ob es zu einer Verurteilung kommt. Es ging darum, ob es ein Straftatbestand ist. Was die Ermittlungen angeht, so ist es doch erstmal entscheidend, ob es sich seitens der Geschädigten um eine Strafanzeige oder einen Strafantrag handelt.

Das Ermittlungsverfahren beginnt dann, wenn die Strafverfolgungsbehörden von einer Straftat erfahren. Das ist oft durch eine Anzeige der Fall. Bei einer Reihe von weniger schweren Straftaten (wie beispielsweise dem Erhalt eines Schwanzfotos) handelt es sich aber um sogenannte Antragsdelikte. Ein Strafantrag ist – anders als die bloße Anzeige eines Sachverhalts – die ausdrückliche (schriftliche) Erklärung, dass die Strafverfolgung gewünscht wird. Meist wird die Polizei schon bei der Erstattung der Strafanzeige bitten, ein entsprechendes Formular zu unterschreiben.

Ein Strafantrag kann bis zum Abschluss eines Strafverfahrens zurückgenommen werden. Im Gegensatz dazu kann man eine Strafanzeige nicht zurücknehmen. 
Wer einen Strafantrag stellen möchte, muss dies innerhalb von drei Monaten tun. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem man von Tat und Täterin bzw. Täter erstmals erfahren hat. Wenn man auf einen Antrag verzichtet, die Frist versäumt oder der Antrag zurückgenommen wird, kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren nicht mehr ohne Weiteres fortsetzen.

In Ausnahmefällen gibt es die Verfolgung ohne Antrag. Das beutetet, dass gegen den Willen der Geschädigten einer Straftat die Staatsanwaltschaft nur bei einigen bestimmten Antragsdelikten (z. B. Körperverletzung) Anklage erheben darf, wenn dies im besonderen öffentlichen Interesse ist. Zum Beispiel, wenn die Tat besonders roh und rücksichtslos begangen wurde oder wenn die Täterin oder der Täter zuvor schon mehrfach aufgefallen ist.

Entscheidet sich die Staatsanwaltschaft, das Verfahren auch ohne den Strafantrag fortzusetzen, heißt das „Verfolgung von Amts wegen“. Man bleibt dann Zeuge.

Du vermischt hier wieder viele Dinge miteinander. Es stimmt zwar, dass es sog. Antragsdelikte gibt und auch Offizialdelikte. Offizialdelikte sind schwere Straftaten die von Seiten des Staates automatisch verfolgt werden müssen, auch richtig.  Antragsdelikte vor allem im kleineren Rahmen erfolgen trotzdem nach dem Prinzip wie ich es oben beschrieben habe - egal ob man nun Strafantrag stellt oder es nur bei der Anzeige belässt. Und ja man wird auch bei der Anzeige gefragt ob man den Antrag stellen will oder nicht. Trotzdem ist es so: Sofern der Aufwand in keinem Verhältnis zur Erfolgsaussicht steht (also das Täter ermittelt werden und vor Gericht gestellt werden kann) und die Straftat generell nicht schwer genug ist, dass es zu einer Verurteilung kommen könnte, dann wird das Verfahren in aller Regel eingestellt, weil der Täter nicht ermittelt werden kann. 

Das ist nunmal eine simple Realität, die Ermittlungsbehörden haben keine Zeit für solche Sachen, auch wenn unser StGB was anderes sagt. Deswegen schrieb ich ja auch, dass man oftmals bei so kleineren Sachen besser dran ist, wenn der Täter denn bekannt ist, dass man den zivilrechtlichen Weg geht über Abmahnung, Unterlassung und richterliche Verfügung.

Geschrieben
vor 9 Stunden, schrieb PhotographyLover:

Wie ist das eigentlich mit den Schwanzbildern bei poppen.de? Ist das eine juristische Grauzone? Ist es strafbar? Wurde diese Frage schon beantwortet? 

Zur Beurteilung der Strafbarkeit ungebetener Bildanhänge (Dickpic) müssen die Grenze zwischen

erotischer Aktfotografie und einer pornografischen Darstellung nachweislich überschritten sein.

In der Rechtspraxis werden Fotos der Genitalien (erigiert) oder von sexuellen Handlungen an sich selbst oder

an anderen Personen als Pornografie gewertet; einfache Nacktheit reicht für eine Strafbarkeit nicht aus.

LG

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb NathalieG:

Wie gehandelt wird, dürfen wir aber tatsächlich aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht beantworten.

Mir wurde geschrieben das hier nichts dagegen gemacht werden kann als ich denjenigen gemeldet habe . 

Geschrieben
Vor 16 Stunden, schrieb Mauseline240581:
@Realtreffen90 "Bei einem Diebstahl wird auch jemand (finanziell) geschädigt. Welchen ernsthaften Schaden nimmst du wenn du eine Nachricht bekommst mit einem Foto das dir nicht gefällt? ( du wirst ja schonmal einen Penis gesehen haben ich denke also nicht das dieser Anblick dir ernsthaft schaden wird!)
Das einzige was es bestimmt tut ...tierisch nerven ...kann ich verstehen.. aber dafür behelligt man trotzdem kein Gericht! Zumal du mir nicht erzählen kannst das jemals mehr bei rausgekommen ist als die Aufnahme der Anzeige bei der Polizei. Sonst nichts. Garantiert. Und alles andere ist Wunschdenken.
Als erwachener sollte man über so einem lächerlichen Ausdruck von "Egoproblem" wie schwanzbildern einfach drüber stehen. Alles andere ist noch unreifer als das versenden des schwanzfotos."
.
Deine Aussage
"Welche ernsthaften Schaden nimmst du wenn du eine Nachricht bekommst mit einem Foto dass dir nicht gefällt?"
.
Es geht nicht um den Umstand, ob mir ein Foto gefällt oder nicht, sondern darum dass es eine sexuelle Belästigung ist!
.
"Als Erwachsener sollte man über so einem lächerlichen Ausdruck von egoproblemen wie Schwanz Bildern einfach drüber stehen"
.
Nochmals: das ungefragte Zusenden von dickpics hat nichts mit meinem Ego zu tun, sondern es ist eine Straftat!!!
.
"Zumal du mir nicht erzählen kannst das jemals mehr bei rausgekommen ist als die Aufnahme der Anzeige bei der Polizei."
.
Oh doch...
Ich kann dir sehr wohl erzählen, dass mehr als die Anzeige bei der Polizei dabei rauskommt...
.
Bestes Beispiel: Ein Damaliger Kollege meines besten Freundes war zu der Zeit auf dieser Plattform aktiv.
Und er meinte, mir einfach Mal ein paar Schwanzfotos schicken zu müssen.
Ich habe das gemacht, was sie jede Frau machen sollte:
Ich habe ihn angezeigt.
Du willst das Ergebnis wissen??
Nun...
Er hat Post von der Staatsanwaltschaft bekommen...
Seine Frau hat davon erfahren, und den Kerl rausgeworfen.
Er landete auf der Straße, und hat auch seinen Job verloren.
.
Und jetzt komm mir bitte nicht mit Sprüchen alá "Und das findest du jetzt toll? Dass er seine Frau und seine Existenz verloren hat?"

.
"Nein, das finde ich mitnichten toll.
Er hat mich aber auch nicht gefragt, ob ich seinen Schwanz sehen will, sondern hat mich auch einfach vor die Tatsache gestellt, dass er mir diese Bilder ungefragt schickt!!
Das, was danach passiert ist, ist das Ergebnis Seines!!!!! Tuns!!
.
"aber dafür behelligt man trotzdem kein Gericht!"
.
Doch, genau dafür behelligt man ein Gericht!!!
Um Straftäter für ihre Straftaten zu bestrafen!!
Und das ungefragte Zusenden von Dickpicks ist eine sexuell motivierte Straftat!!
Und es ist vollkommen irrelevant, wie deine Meinung zu dem Thema ist!!
Das 👆 sind Fakten!!

Und erneut stellst du dein kindisches Verhalten unter Beweis und nein das ist (bei manchen leider) keine Straftat.
Der von dir beschrieben Fall stammte ja auch aus deinem direkten RL Umfeld, das da gehandelt wurde finde ich nicht sehr verwunderlich.
Ich will gar nicht wissen wie oft du "Straftaten" im Alltag begehst und ich wünsche dir das du für jede einzelne angezeigt wirst bis du aufwachst du aufmerksamkeitgeile Emanze, jeder hier von uns bezahlt die Richter und Staatsanwälte die du mit deinem mimimi behelligst, während 1000ende andere Erwachsene Frauen drüber stehen und einfach löschen statt ein riesen Fass aufzumachen.Was meinst du wieviel nackt und mitunter auch akt Bilder und Videos man als Mann bekommt um einem das Geld aus der Tasche ziehen zu können? Sollen wir die jetzt auch alle anzeigen?🤦🏼‍♂️😅 Zieh dich doch erstmal komplett an auf deinen profilbildern oder warne bitte immer vor jedem Nacktbild vor sonst fühlen ANDERE sich belästigt oder heul leise wenn auf ungekündigte Nacktheit unangekündigte Nacktheit folgt. 🤦🏼‍♂️du peilst wirklich nicht wie lächerlich du dich mit dem rumtreiten auf "das ist nunmal eine straftat" machst?!

Geschrieben
vor 7 Stunden, schrieb NathalieG:

nicht wir machen die Anzeige

Dann frag ich mich aber, warum es so (s.u.) in den Verhaltensregeln/AGBs von poppen.de steht? Auch private Nachrichten können ja nur von Mitgliedern verschickt werden, die den AGBs/Regeln zugestimmt haben. LG

"Als Betreiber einer Community für verantwortungsbewusste Erwachsene lassen wir ausschließlich Inhalte zu, die gegen keine geltenden Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen. [..] Verstöße gegen Gesetze [auch Strafgesetzbuch laut AGB, brome] werden von uns nicht toleriert und zur Anzeige gebracht."

Geschrieben
vor 15 Minuten, schrieb Realtreffen90:

Zieh dich doch erstmal komplett an auf deinen profilbildern oder warne bitte immer vor jedem Nacktbild vor sonst fühlen ANDERE sich belästigt oder heul leise wenn auf ungekündigte Nacktheit unangekündigte Nacktheit folgt. 🤦🏼‍♂️du peilst wirklich nicht wie lächerlich du dich mit dem rumtreiten auf "das ist nunmal eine straftat" machst?!

Anscheinend ist es noch nicht bis zu dir durchgedrungen...

Aber hey...

Ich kläre dich gerne auf:

Staatsanwälte und Richter machen sehr wohl einen Unterschied, ob Bilder in einem Profil zu sehen sind, oder ungefragt zugeschickt werden.

PS: Da du hier extrem aggressiv auftrittst, wirst du keine weitere Aufmerksamkeit mehr von mir bekommen.

Geschrieben

Denke es kommt immer auf die Situation an in dem mann gerade steckt.... 

 

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb Realtreffen90:

du peilst wirklich nicht wie lächerlich du dich mit dem rumtreiten auf "das ist nunmal eine straftat" machst?!

Du verstehst einfach nicht, dass Bilder auf dem eigenen Profil, bei denen man u.a. von unten bis zu den Mandeln schauen kann, keine anderen Anschreiben als "bitte lass uns über Tolstoi schreiben" erlauben :joy: (Ironie aus)

Geschrieben
Am 27.9.2021 at 17:01, schrieb ICHxWILLxDICH:

Jeder sollte sich so verhalten, dass er niemand anderem auf den Schlipps tritt?! Eher unmöglich.

Das begreifen Einige anscheinend nie!

Die kapieren einfach nicht, dass "privat" nicht gleich "privat" ist.

Geschrieben
vor 11 Stunden, schrieb brome:

Dann frag ich mich aber, warum es so (s.u.) in den Verhaltensregeln/AGBs von poppen.de steht? Auch private Nachrichten können ja nur von Mitgliedern verschickt werden, die den AGBs/Regeln zugestimmt haben. LG

"Als Betreiber einer Community für verantwortungsbewusste Erwachsene lassen wir ausschließlich Inhalte zu, die gegen keine geltenden Gesetze oder gegen die guten Sitten verstoßen. [..] Verstöße gegen Gesetze [auch Strafgesetzbuch laut AGB, brome] werden von uns nicht toleriert und zur Anzeige gebracht."

Der Betreiber, also Poppen.de, kann nur auf Inhalte reagieren, die "öffentlich ausgestellt" werden.

Das heißt, wenn jetzt jemand ein Profil eröffnet und dort ein Nacktfoto von sich und der 13jährigen Nichte einstellt, dann ist das eine Straftat, die Poppen.de zur Anzeige bringt.

Wenn aber jemand ungefragt ein Schwanzfoto per Mail versendet, so ist das zwar über den Maildienst der Plattform geschehen, aber es steht nicht im direkten Zusammenhang mit Poppen.de. Hier gibt es Opfer und Täter, Poppen.de ist nur die Plattform.

Wenn also das Opfer den Täter (auch unbekannterweise) anzeigt, und tatsächlich Ermittlungen in dem Fall zustande kommen, dann wird der Anbieter aufgefordert die Anmeldedaten oder IP, oder wie auch immer an die Staatsanwaltschaft/Gericht zu senden.

Wenn diese Dinge noch gespeichert sind (der Zeitraum von der Strafanzeige bis zur Anfrage kann Monate dauern) müssen sie zur Verfügung gestellt werden.

Ähnliches Beispiel:

Du gehst zu Edeka und steckst eine Flasche Wein ein. Der Detektiv hat es gesehen, nimmt dich mit ins Büro. Dann wirst du von EDEKA ein Hausverbot erhalten und EDEKA wird eine Strafanzeige stellen.

Dein Kumpel geht ebenfalls zu EDEKA. Da steht nun ein Wagen von einer Frau, mit ihrer Handtasche drin. Der Wagen ist kurz unbeaufsichtigt. Dein Kumpel mopst den Geldbeutel aus der Tasche.

Nun ist die Frau das Opfer, und nicht mehr EDEKA. EDEKA ist nur der Ort, wo es ausgeführt wurde. Also wird man, weil es dort passiert ist, bei EDEKA anfragen, ob es irgendwelche Videoaufnahmen des Täters gibt. 

Geschieht die Anfrage in einem gewissen Zeitraum ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es noch Aufnahmen gibt. Je länger die Anfrage dauert, umso unwahrscheinlicher wird es.

  • Moderator
Geschrieben

Vielen Dank @NormalerGehtEsNicht,

dies ist genau die richtige Erklärung.

Wenn öffentlich etwas passiert, also im Profil ein Foto eingestellt ist, dass strafrechtlich relevant ist, wird poppen.de entsprechend agieren.

Ein Dickpic (im Profil), welches bei uns ja nur zu sehen ist wenn man den FSK-18 Check absolviert hat, gehört nicht dazu. Da man ja ausdrücklich - durch den Check - darauf hingewiesen wird, dass man pronografische Inhalte zu sehen bekommt.

Wenn in einer privaten Nachricht ein Dickpic ohne vorheriges Einverständnis gesendet wird, dann muss "das Opfer", eine Anzeige machen. Sicherung von Beweisen (Screenshots z.B.) liegt in der Verantwortung des Opfers.

 

Geschrieben

Ich kann vieles auch nicht nachvollziehen und hoffe immer, es liegt am schlechten Kopfkino oder den noch schlechteren Pornos, die sich offensichtlich einige reinziehen. 

Allerdings, wer sich von einem ungefragten Dicpic in seiner persönlichen Ehre gekränkt fühlt, ist hier irgendwie fehl am Platz. Weil: wir sind auf einer ü18 Seite, wenn man in den Chats mitliest, kann man es mit Humor nehmen oder weinend in den Keller gehen. Es gibt immer mal jemanden, der welche schickt. Und? Entweder igno oder den Spruch: gibt's den auch in groß?! 

Wenn man selbst u. U. auch noch ein erotisches Profilfoto hat, passiert das auch öfter. 

Ich mag auch keine ungefragten Dicpics, aber deshalb eine Anzeige?! Echt jetzt?! 

Manche sollten einfach nur mal entspannt lächeln. 

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb NathalieG:

Wenn in einer privaten Nachricht ein Dickpic ohne vorheriges Einverständnis gesendet wird, dann muss "das Opfer", eine Anzeige machen. Sicherung von Beweisen (Screenshots z.B.) liegt in der Verantwortung des Opfers.

Was aber garantiert nicht verfolgt wird, schließlich hat man sich auf einer Sex-/Porno Plattform gezielt angemeldet.

Man kann auch nicht in ein Pornokino gehen und sich hinterher beschweren, dass einer seinen Dingens gezeigt hat. Das heißt, beschweren kann man sich, aber es wird niemand darauf einsteigen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Wenn aber jemand ungefragt ein Schwanzfoto per Mail versendet, so ist das zwar über den Maildienst der Plattform geschehen, aber es steht nicht im direkten Zusammenhang mit Poppen.de. Hier gibt es Opfer und Täter, Poppen.de ist nur die Plattform.

Danke. Das leuchtet mir auch ein. Jedoch würde ohne die Mitgliedschaft, auf dieser Plattform die Mail gar nicht zustande kommen. Genauso wie im EDEKA: in dem bechriebenen Fall ist das Opfer ja von einem Kunden des Geschäfts bestohlen wurden. Kenne mich da rechtlich nicht aus, aber ich persönlich sehe da zumindest eine strukturelle Mitverantwortung des Anbieters.

 

vor 3 Stunden, schrieb NathalieG:

Wenn in einer privaten Nachricht ein Dickpic ohne vorheriges Einverständnis gesendet wird, dann muss "das Opfer", eine Anzeige machen. Sicherung von Beweisen (Screenshots z.B.) liegt in der Verantwortung des Opfers.

Danke. Mir fehlt dann einfach die Transparenz der hiesigen Plattform zu den Regeln über 'private' Mails/Nachrichten in den AGBs und im speziellen auch zu den Regeln für Dickpics. Laut dem Artikel "Penisbilder und ihre Lebensspanne" im poppen.de-Magazin,  haben 97% der Frauen hier schon ungefragt (mindestens) ein Schwanzbild bekommen. Mehr als 75% dieser Frauen empfinden dies als "geht gar nicht". Ein Hinweis zum Umgang wird dort nicht gegeben. Solche Regeln sollten mMn auch unaufgefordert, ohne die Mithilfe von Mods (:thumbsup:;), ersichtlich sein. LG

bearbeitet von brome
Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb brome:

Danke. Das leuchtet mir auch ein. Jedoch würde ohne die Mitgliedschaft, auf dieser Plattform die Mail gar nicht zustande kommen. Genauso wie im EDEKA: in dem bechriebenen Fall ist das Opfer ja von einem Kunden des Geschäfts bestohlen wurden. Kenne mich da rechtlich nicht aus, aber ich persönlich sehe da zumindest eine strukturelle Mitverantwortung des Anbieters.

 

Danke. Mir fehlt dann einfach die Transparenz der hiesigen Plattform zu den Regeln über 'private' Mails/Nachrichten in den AGBs und im speziellen auch zu den Regeln für Dickpics. Laut dem Artikel "Penisbilder und ihre Lebensspanne" im poppen.de-Magazin,  haben 97% der Frauen hier schon ungefragt (mindestens) ein Schwanzbild bekommen. Mehr als 75% dieser Frauen empfinden dies als "geht gar nicht". Ein Hinweis zum Umgang wird dort nicht gegeben. Solche Regeln sollten mMn auch unaufgefordert, ohne die Mithilfe von Mods (:thumbsup:;), ersichtlich sein. LG

Wenn 75% der Frauen es als "geht gar nicht" empfinden, heißt das nicht, dass es sich um eine Straftat handelt, sondern vielmehr um eine unhöfliche Geste.

Würde es sich grundsätzlich um eine andere Plattform handeln, also keine Erotikplattform, dann wäre es auch grundsätzlich erstmal keine sexuelle Belästigung, sondern im strafrechtlichen Sinne maximal eine Beleidigung.

Theoretisch könnte der Straftatbestand §184 StGB "Verbreitung pronographischen Schriften" in Frage kommen.

Interessanterweise ist es hier aber ausschlaggebend, ob es sich um eine pornographische Schrift handelt. Denn ein normaler Penis, der nicht gerade in Action ist, ist zum Beispiel ein Aktfoto und keine pornographische Schrift.

 

Also entstehen erstmal folgende Punkte, die einer Anzeigenstellerin klar sein müssen:


- Nicht jedes Penisbild ist automatisch pornografisch
- Wenn die Plattform um Ausland sitzt, bekommt die Polizei keinen Zugriff auf Daten
- Wenn der Täter im Ausland sitzt, ist es dort eventuell nicht strafbar 

 

Hinzu kommt eine Besonderheit bei einer Anmeldung auf erotischen Seiten:

Wer auf solchen Plattformen unterwegs ist, der ist gegenüber Pronographie grundsätzlich etwas "abgestumpfter" als die ürbige Bevölkerung. Den Schutz vor ungewollter Konfrontation gibt man dann zumindest de facto teilweise auf. Das Gesetzt sagt: "Diese Damen, die sich auf einer solchen Plattform anmelden, möchten zwar Penisse sehen, aber nicht diese Penisse."

 

 

Geschrieben (bearbeitet)
Am 27.9.2021 at 14:01, schrieb Dr_Brain:

Stimmt alles. Kann ich als Dipl. Informatikerin bestätigen. Ich weise auch alle darauf hin. Nicht zu vergessen, die im Netz geklauten Profil Bildchen - auch da steht Haftstrafe drauf. Profil oder Bild nachträglich löschen, bringt null. Alle Daten und Aktivitäten der Person, bleiben im Netz. Inkl IP und damit real name und Melde-Adresse. Watch Out guys.

... oh weh, dann muß ich aber inne Kiste, wenn mich mal jemand kontrolliert ... bei meiner Bildersammlung ...

bearbeitet von kupfersonne
Geschrieben
Am 27.9.2021 at 10:56, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Das waren nur einige kleine Beispiele. Daher meine Frage: Macht ihr euch über sowas Gedanken?

Hier darüber zu sprechen ist halt nicht strafbar, es sind ja meist nur geil machende Phantasien. Es gibt auch viele legale Dinge, die würde ich aus moralischen Gründen nicht machen. Ich halte mich durchaus in gewissen Dingen für spießig, aber dennoch bin ich ein Mensch voller geiler Vorstellungen. Letztlich muss jeder selbst wissen, was er wirklich macht. Das meiste was hier diskutiert wird, sind typische Pornohandlungen und die wenigsten haben es real mal erlebt.

Ich mache mir also immer Gedanken darüber, was ich tatsächlich mache, ich fahre ja auch mal schneller als erlaubt und wenn ich erwischt werde, muss ich halt mit den Sanktionen leben, so ist das bei allen Bereichen im Leben.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden, schrieb Guter-Mann:

Was aber garantiert nicht verfolgt wird, schließlich hat man sich auf einer Sex-/Porno Plattform gezielt angemeldet. Man kann auch nicht in ein Pornokino gehen und sich hinterher beschweren, dass einer seinen Dingens gezeigt hat. Das heißt, beschweren kann man sich, aber es wird niemand darauf einsteigen. 

Der Straftatbestand der Verbreitung von pornografischen Schriften besteht bereits, wenn das Gegenüber die Zusendung von pornografischen Fotos (Dickpics) nicht

explizit gewünscht oder dieser nicht zugestimmt hat. Durch das Versenden von Dickpics (erigiert) macht man sich nachweislich der Verbreitung von

pornografischen Schriften (§184 StGB) strafbar!

Der Ort des Geschehens, ob nun WhatsApp, Instagram, Tinder, Poppen.de oder andere soziale Medien spielt für den Sachverhalt keine bedeutende Rolle.

Möchte man den strafrechtlichen Weg einschlagen, sollte möglichst viel Beweismaterial gesichert werden, dazu zählt, wie @NatalieG schon geschrieben hat, das

Erstellen von Screenshots, des Chatverlaufs und das Runterladen der unerwünschten Dickpics oder Videodateien.

LG

bearbeitet von Alyton6
Text verrutscht
  • 2 Wochen später...
Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb kalli-2099:

Warum nicht, ist doch klasse. (korr.)

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