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Sex um jeden Preis? Auch wenn es strafbar ist?


No****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Mauseline240581:

Ich persönlich bringe jedes ungefragt zugeschickte Schwanzbild zur Anzeige.

🙄

Geschrieben

Soviel zu der Sache mit dem AO

Der ungeschützte Geschlechtsverkehr eines HIV-positiven Menschen ist eine gefährliche Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ im Sinne von § 224 Absatz 1 Nr. 5. Dabei geht man davon aus, dass es beim ungeschützten Geschlechtsverkehr durch einen HIV-positiven Sexualpartner auf die eingetretene Verletzung und nicht auf die Gefährlichkeit der Handlung ankomme. Im Ergebnis wird also die Tatbegehung als Eignungsdelikt qualifiziert. Unerheblich ist, ob es durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr tatsächlich zur Übertragung des HI-Virus kommt. Bestraft werden sowohl die vollendete Tat wie auch der Versuch. Eine Körperverletzung in Form einer Gesundheitsschädigung ist im Falle einer Infizierung mit dem HI-Virus damit auch dann vollendet, wenn die Krankheit erst zu einem späteren Zeitpunkt offen ausbricht. Der Bundesgerichtshof für Strafsachen hat für den Versuch entschieden, dass eine HIV-positive Person,

die Kenntnis von ihrer Infektion hat und ungeschützten Geschlechtsverkehr praktiziert,

zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Sexualpartner sich mit dem HI-Virus infiziert, wenn ihm auch der tatsächliche Infektions-Erfolg möglicherweise nicht willkommen ist. Es sind keine Fälle bekannt, in denen es zu Verurteilungen wegen geschützt vorgenommenen Geschlechtsverkehr kam. Die Benutzung eines Kondoms schließt den Vorsatz zur Körperverletzung aus.

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Mauseline240581:


Ich persönlich bringe jedes ungefragt zugeschickte Schwanzbild zur Anzeige.

Und schon Erfolg gehabt das der Jenige auch bestraft worden ist? 

Geschrieben

Was mich als jemand, der beruflich im Paragrafendschungel zu Hause ist, in der Vergangenheit schon befremdet hat, ist der Umstand, dass dann Hinweise im Forum, dass gewisse Handlungen strafbar sein können, auch schon gelöscht wurden. Passt halt nicht immer schick zum Thema, aber kann/sollte doch als Hinweis trotzdem stehen bleiben. 🤷🏻‍♀️ Wo etwas strafbar ist, ist doch immer die Vermutung nahe, dass es womöglich auch ein Opfer geben könnte. 

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb rostockerleben:

Eine DiplInf die keinen VPN kennt...herrlich. :joy:

Ein vpn rettet dich leider nicht. Da fehlt dir Fachwissen. Aber danke für den abwertenden Kommentar. Brauchte dein Ego das so dringend? 😅  

Geschrieben
Gerade eben, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Ich habe es genau deshalb geschrieben, weil wir uns auf einer Sexseite befinden, und viele wohl denken, das sei ein rechtsfreier Raum. Und dem ist eben nicht so.

Da gebe ich dir recht und ich finde es bedauerlich, dass nicht wenige darüber aufgeklärt werden müssen. Und ich habe es schon oft geschrieben: ich möchte nicht wissen, wie viele Männer machen würden, wenn sie es dürften in sexueller Hinsicht, wenn es nicht strafbar wäre. Nicht auszudenken.

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb Mauseline240581:


Ich persönlich bringe jedes ungefragt zugeschickte Schwanzbild zur Anzeige.
 

Du zeigst hier öffentlich deine brüsste🤦‍♀️🚔🚔🚔🚔🚔

 

Geschrieben
Ab AO habe ich nicht mehr gelesen.... Ich denke, das alles auf irgendeine Weise strafbar ist. Aber eigentlich gilt, wo kein Kläger da auch kein Richter!!!! Wenn jeder auf jeden ein Mindestmaß an Rücksicht nimmt, dann sollte das zusammen leben für alle klappen.... Da aber immer wieder viele meinen, das gefälligst alle nur nach der eigenen Meinung zu handeln hätten, wird alles ein Spießrutenlauf..... Warum darf ein Mann nun nicht der Frau auf den Hintern schauen??? Weil es heute als "Belästigung" angesehen wird.... Ich finde es ganz schlimm, daß das miteinander schon strafbar ist. Der normale Blickkontakt wird schon von vielen als versuchte ***igung angesehen wird.... Da steckt soviel Frust in sehr vielen Aussagen und Reaktionen, das es einen echt mit runterzieht..... Wenn ich was nicht sehen möchte, schaue ich weg.... Es wird immer mehr alles ins negative sexualisiert und die eigene Prüderie wird dem anderen aufgezwungen... Ich höre schon den Aufschrei, weil ja niemand die Sexualität von den anderen aufgezwungen bekommen will, aber im Gegenzug wollen die anderen auch nicht deren eingeschränkte Sichtweise aufgezwungen bekommen.... Wenn jeder auf den anderen achtet und jeder tolerant dem anderen gegenüber ist, sollte das zusammen reibungslos funktionieren, ohne das sich jeder vom anderen auf die Füße getreten fühlt....
Geschrieben
Ich schreib hier jetzt nichts ohne vorher mit meinem Anwalt gesprochen zu haben 🤪
Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb hansi_1980:

Soviel zu der Sache mit dem AO

Der ungeschützte Geschlechtsverkehr eines HIV-positiven Menschen ist eine gefährliche Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ im Sinne von § 224 Absatz 1 Nr. 5. Dabei geht man davon aus, dass es beim ungeschützten Geschlechtsverkehr durch einen HIV-positiven Sexualpartner auf die eingetretene Verletzung und nicht auf die Gefährlichkeit der Handlung ankomme. Im Ergebnis wird also die Tatbegehung als Eignungsdelikt qualifiziert. Unerheblich ist, ob es durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr tatsächlich zur Übertragung des HI-Virus kommt. Bestraft werden sowohl die vollendete Tat wie auch der Versuch. Eine Körperverletzung in Form einer Gesundheitsschädigung ist im Falle einer Infizierung mit dem HI-Virus damit auch dann vollendet, wenn die Krankheit erst zu einem späteren Zeitpunkt offen ausbricht. Der Bundesgerichtshof für Strafsachen hat für den Versuch entschieden, dass eine HIV-positive Person,

die Kenntnis von ihrer Infektion hat und ungeschützten Geschlechtsverkehr praktiziert,

zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Sexualpartner sich mit dem HI-Virus infiziert, wenn ihm auch der tatsächliche Infektions-Erfolg möglicherweise nicht willkommen ist. Es sind keine Fälle bekannt, in denen es zu Verurteilungen wegen geschützt vorgenommenen Geschlechtsverkehr kam. Die Benutzung eines Kondoms schließt den Vorsatz zur Körperverletzung aus.

True. Und mit Corona verhält es sich identisch. Da zählt schon der Kontakt ohne Infektion, als Vorsatz. 

Geschrieben
Vor 17 Minuten , schrieb bavaria_Beda:
IP hide programme sind genau dafür da...musste für ein PCSpiel die ich über ne österreichische Seite gekauft habe, ne ausländische IP Adresse vorweisen damit Steam nicht vor Spielbeginn das Spiel updatet und die besch....eidene Deutsche und somit leicht zensierte Fassung einrichtet....deshalb vor start des spiels das hideIP programm gestartet und schon wird mein internet über nen amerikanischen Server bezogen und werde auch als von dort kommend angezeigt.....das soll kein Tipp fürs verstecken von illegalen Aktivitäten sein, war nur ein Erfahrungsbericht wie man dem Deutschen Polizeistaat mit seinen manchmal Hirnlosen Gesetzten ein Schnippchen schlagen kann
:P

Das Programm bringt dir nichts, da im Falle einer Straftat der Betreiber deine IP dennoch herausgeben muss. Hier müssten Proxys aus dubiosen Ländern herangezogen werden.

Im Fall Steam kann dies zur Sperrung des gesamten Accounts führen.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Dr_Brain:

Ein vpn rettet dich leider nicht. Da fehlt dir Fachwissen. Aber danke für den abwertenden Kommentar. Brauchte dein Ego das so dringend? 😅  

Naja, ich musste hier nicht um jeden Preis meine Ausbildungsbezeichnung nennen...somit wäre die Frage nach dem Ego schon beantwortet :clapping:  Zumal solch eine Bezeichnung nichts über etwaiges Fachwissen aussagt...ich verweise damit auf Beispiel A in obigen Kommentar.

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb hansi_1980:

Soviel zu der Sache mit dem AO

Der ungeschützte Geschlechtsverkehr eines HIV-positiven Menschen ist eine gefährliche Körperverletzung „mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung“ im Sinne von § 224 Absatz 1 Nr. 5. Dabei geht man davon aus, dass es beim ungeschützten Geschlechtsverkehr durch einen HIV-positiven Sexualpartner auf die eingetretene Verletzung und nicht auf die Gefährlichkeit der Handlung ankomme. Im Ergebnis wird also die Tatbegehung als Eignungsdelikt qualifiziert. Unerheblich ist, ob es durch den ungeschützten Geschlechtsverkehr tatsächlich zur Übertragung des HI-Virus kommt. Bestraft werden sowohl die vollendete Tat wie auch der Versuch. Eine Körperverletzung in Form einer Gesundheitsschädigung ist im Falle einer Infizierung mit dem HI-Virus damit auch dann vollendet, wenn die Krankheit erst zu einem späteren Zeitpunkt offen ausbricht. Der Bundesgerichtshof für Strafsachen hat für den Versuch entschieden, dass eine HIV-positive Person,

die Kenntnis von ihrer Infektion hat und ungeschützten Geschlechtsverkehr praktiziert,

zumindest billigend in Kauf nimmt, dass der Sexualpartner sich mit dem HI-Virus infiziert, wenn ihm auch der tatsächliche Infektions-Erfolg möglicherweise nicht willkommen ist. Es sind keine Fälle bekannt, in denen es zu Verurteilungen wegen geschützt vorgenommenen Geschlechtsverkehr kam. Die Benutzung eines Kondoms schließt den Vorsatz zur Körperverletzung aus.

 

vor 2 Minuten, schrieb Dr_Brain:

True. Und mit Corona verhält es sich identisch. Da zählt schon der Kontakt ohne Infektion, als Vorsatz. 

Der Versuch eines Verbrechens ist stets strafbar, der Versuch eines Vergehens nur dann, wenn das Gesetz es ausdrücklich bestimmt. 

vor 1 Minute, schrieb rostockerleben:

Naja, ich musste hier nicht um jeden Preis meine Ausbildungsbezeichnung nennen...somit wäre die Frage nach dem Ego schon beantwortet :clapping:  Zumal solch eine Bezeichnung nichts über etwaiges Fachwissen aussagt...ich verweise damit auf Beispiel A in obigen Kommentar.

Vollkommen unabhängig davon, ob man eine IP verschleiern kann oder nicht, bin ich mir sicher, dass 99% aller Leute, die hier online sind, über ihre IP sofort zu identifizieren wären.

Geschrieben (bearbeitet)

Unter uns...ich denke, dass auf dieser Plattform DIVERSE sexuelle Fantasien unter dem Anonymen Deckmantel provikativ gepostet werden, die in der Realität niemals auch nur versucht werden würden. Und das finde ich ok. Wie viele Männer gockeln hier mit geschwollener Böx durch´s Forum? 5er Wette, dass die außerhalb des WorldWideWebs ganz kleine Schluffen sind.

bearbeitet von Apharis
Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Pastor2710:

Und schon Erfolg gehabt das der Jenige auch bestraft worden ist? 

Klaaaar! Nur beweisen will sie es nicht und auch sonst gab es hier meines Wissens noch keinen Beweis für eine Verurteilung. 

Mich interessiert es wirklich, ob so eine Anzeige jemals zur Hauptverhandlung zugelassen wurde.

Geschrieben
😉😉😉hier wird Moral ganz klein geschrieben, weil wir bei poppen sind......schneller, mehr, höher, weiter und überhaupt.
Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Minuten, schrieb Bolero2000:

Mich interessiert es wirklich, ob so eine Anzeige jemals zur Hauptverhandlung zugelassen wurde.

Es würde sicher erst einmal nach § 154 vorläufig eingestellt werden, oder maximal ein Strafbefehl dabei rauskommen. Aber das war bei STALKING anfangs genauso. Und heute gibt es dafür härtere Urteile als für so manche Körperverletzung mit Todesfolge.

bearbeitet von NormalerGehtEsNicht
Geschrieben

Gleich kommt der poppmod und löscht einiges hier...

Vor allem eure strafbaren  "rechtsauskünfte" 🤦‍♀️

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Es würde sicher erst einmal nach § 154 vorläufig eingestellt werden, oder maximal ein Strafbefehl dabei rauskommen. Aber das war bei STALKING anfangs genauso. Und heute gibt es dafür härtere Urteile als für so manche Körperverletzung mit Todesfolge.

Mit stalking kann einem Menschen psychisch schwer geschadet werden.

Aber wer sich auf einer Fickseite (Poppen = Ficken!) anmeldet, sollte sich eher nicht über Schwanzbilder wundern.... auch wenn man nicht drauf steht.

Geschrieben
vor 16 Minuten, schrieb Pastor2710:

Und schon Erfolg gehabt das der Jenige auch bestraft worden ist? 

Durchaus.

Geschrieben

also zuerst einmal ein Lon an den TE, der hier seltenerweise ein sehr objektive und sachliche Darstellung gewählt hat und dazu eine berechtigte Frage gestellt hat.

Allerdings werden genau diejenigen, die sich in der (dunkel-)grau-Zone bewegen, diese nicht gleichermassen sachlich beantworten bzw. überhaupt beantworten.

 

Von daher wirst Du wohl mehrheitlich Antworten von denjenigen erhalten, deren Phantasien nicht von x-nager & Co. geprägt oder gar gesteuert sind.

 

Um bei der Frage zu bleiben. Ja, es gab sicherlich grenzwertige Situationen. Z.B. in jungen Jahren im Wald gevögelt oder im Aktenkeller gefummelt. 

Allerdings ging es da nicht darum vorsätzlich Grenzen auszuloten oder zu überschreiten

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Vollkommen unabhängig davon, ob man eine IP verschleiern kann oder nicht, bin ich mir sicher, dass 99% aller Leute, die hier online sind, über ihre IP sofort zu identifizieren wären.

Keine Frage, hier wird sich wohl niemand die Mühe machen soetwas einzusetzen. Es soll auch keine Aufforderung oder Anstiftung dazu sein, irgendwelche Straftaten zu begehen. Aber manche Aussagen sind eben einfach nicht korrekt.

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