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Bo****
Wo steht es denn?
Kann mal jemand die Mauseline fragen, wo genau man es nachlesen kann, dass ungefragte Schwanzbilder auf einer Fickseite strafbar sind?
Von mir bekommt sie es nicht mit, weil ich seit dem letzten Schwanzbild Thema auf Igno stehe 😂
No****
Vielleicht haben wir uns missverstanden.
Schau in meinem Text steht unter dem Artikel "Hobbyhure":
Meine Frau ist eine Hobbyhure
Hobbyhuren gibt es nicht. Entweder jemand hat mit einer anderen Person Sex aus freien Stücken, ohne dadurch einen finanziellen oder materiellen Vorteil zu erlangen. Oder die Person nimmt Geld, dann handelt es sich in jedem Fall um Prostitution. Dabei spielt es auch keine Rolle, ob das eine einmalige Sache ist, oder eine dauerhafte.
Hierbei kann es im Einzelfalle eine Fülle von Straftaten mit sich ziehen:
Angefangen von Ausübung illegaler Prostitution, über Steuerhinterziehung, Betrug, bis hin zu Förderung der Prostitution.
Das mag jetzt alles komisch klingen, solltet ihr aber unbedingt bedenken, wenn möglicherweise irgendwann eine Scheidung ansteht und dann Dinge auf den Tisch kommen, an die ihr heute nicht denkt.
Ich habe nicht geschrieben, dass eine einmalige "Hobbyhurentätigkeit" dazu führt, sondern dass im Einzelfall, also wie beschrieben auch wenn es eine dauerhafte "Tätigkeit" war, verschiedene Straftatbestände in Betracht kämen.
Und wenn es sich hierbei um eine dauerhafte Tätigkeit gehandelt hat, die unter dem Decknamen "Hobbyhure" vermarktet wurde, so wäre diese anmelde- und steuerpflichtig gewesen.
Klar, es gibt immer irgendwas was schlimmer ist.
Aber wenn man in einer Position, wie du es augenscheinlich bist, als Feuerwehrmann, sich nicht daran stört, eine Straftat zu begehen, dann ist das einfach nur noch traurig.
Ich wünsche dir trotzdem alles Gute.
La****
Welchen der beiden Aussagen meinst du? Vertrag machen oder das Aussterben?
No****
§ 187 StGB
Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Gelöschter Benutzer
b2****
Ich fand ja den Typen geil, der sich geweigert hat die GEZ zu zahlen, weil er kein Radio und keinen TV hatte.
Der musste tatsächlich sitzen gehen. Und das waren einige Monate.
Wenn es um das liebe Geld geht, scheinen sich deutsche Gerichte richtig anzustrengen.
Außer es sind Politiker. Da wird ein illegaler Steuererlass von knapp 50 Mio gerne ignoriert.
Zeig bei den Strafen klare Kante, dann wird es sich der ein oder andere schon überlegen.
Wie gesagt, ich kann da oftmals nur den Kopf schütteln.
Mir wäre meine Zeit mittlerweile einfach zu schade, kleinere Vergehen zu verfolgen.
Soll aber noch lange nicht bedeuten, dass ich sie gutheiße.