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Sex um jeden Preis? Auch wenn es strafbar ist?


No****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Anonymes-Mitglied-2:

Wie schaut es eigentlich mit Schadensersatzansprüchen aus?

Ich bekomme sehr viele penisbilder. Aber kann ich die absender auch auf Schmerzensgeld verklagen und wären solche klagen von erfolg gekrönt?

Interessanterweise kann derjenige, der das Penisfoto ungefragt an eine Frau gesendet hat, Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie dieses weiterleitet oder veröffentlicht. 

Zitat:

"Zunächst dürfte der Abgebildete, der wohl meist auch Urheber des Fotos ist, zivilrechtliche Ansprüche gegen die Betroffenen haben, wenn diese die Bilder weiterschicken. Das wären einerseits Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüche wegen Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Andererseits kämen zudem Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen in Frage.

Außerdem können sich Betroffene, die erhaltene Bilder online veröffentlichen, selbst nach §184 StGB wegen Verbreitung pornografischer Schriften strafbar machen. Auch eine Strafbarkeit nach §201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen - kommt in Betracht: Wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Betroffenen ist also dringend zu raten, die Bilder nicht zu verbreiten. Ansonsten werden aus Opfern schnell Täter."

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb NormalerGehtEsNicht:

§184 des Strafgesetzbuches (StGB, Verbreitung pornografischer Schriften) wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, der zum Beispiel pornografische Fotos an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein. Entscheidend ist, dass die Empfängerin dem Versender vor dem Versenden nicht ihr Einverständnis gegeben hat.

Die Frage ist, ob es auch für diese Seite gillt... ich kann es mir nicht vorstellen.

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb Lisbetha:

Leider wird Allgemeinbildung/Wissen immer mehr von subjektivem Rechtsempfinden abgelöst. Kann dazu Thomas Fischers Bücher empfehlen, informativ und häufig sehr amüsant. ;)

Ist das der, der für den Spiegel geschrieben hat?

Geschrieben
Gerade eben, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Ist das der, der für den Spiegel geschrieben hat?

Ja, der Verfassungsrechtler... 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Bolero2000:

Die Frage ist, ob es auch für diese Seite gillt... ich kann es mir nicht vorstellen.

Warum sollte es für diese Seite nicht gelten? Weil es ein Erotikportal ist?

 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Warum sollte es für diese Seite nicht gelten? Weil es ein Erotikportal ist?

 

Genau... darüber diskutieren wir doch schon eine Weile.

Wenn schon einiges zur Anzeige gebracht und angeblich verurteilt wurde, könnte es auch bewiesen werden... aber so etwas habe ich noch nie mitbekommen.

Geschrieben
Sicherlich hast du Recht, und viele Handlungen liegen in einer Grauzone. Aber das ist auch in anderen Bereichen des Lebens so. Aber ich sag mal:"Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter." Das soll jetzt nicht zu verbotenen Handlungen aufrufen, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen. Mit dem Text kommst du gerade ein wenig wie ein Streber herüber. ("Frau Lehrerin, ich weiß was.") Ich meine, auf was für einer Seite befinden wir uns hier? Ja, es geht hier um hauptsächlich sexuelle Treffen. Und Sex bietet viele Facetten, bzw. Fetische. Das heisst, Menschen werden hier auch fündig, wenn sie bestimmte Reize beim Sex suchen. Und dann wissen die auch um.die Grauzonen. Ein Sub wird nach einer befriedigenden Session wohl kaum seine Domina wegen Körperverletzung verklagen. Da wären wir wieder beim Kläger und Richter. Da kommt dein Thema hier gerade wie die Ekelbilder auf der Zigarettenpackung. Also, du magst vielleicht Recht haben, aber ich denk mal, hier auf der Seite, möchte das wohl keiner, dass du beim Sex hinter einem auftauchst und mit dem Finger wackelst, um zu mahnen, ob der ONS, der kein Kondom benutzt, sich drüber im klaren ist, dass er danach trotz Absprache verklagt werden könnte.
Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Das waren nur einige kleine Beispiele. Daher meine Frage: Macht ihr euch über sowas Gedanken?

Meine Güte! Was für epochale Weisheiten! Kurz gefasst ist Sex überall da möglich, wo andere nicht belästigt oder gestört werden. 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Bolero2000:

 

könnte es auch bewiesen werden... aber so etwas habe ich noch nie mitbekommen.

Weil es vermutlich hier auch noch NIE zum Thema gemacht wurde... 🤷‍♀️ 

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Bolero2000:

Genau... darüber diskutieren wir doch schon eine Weile.

Wenn schon einiges zur Anzeige gebracht und angeblich verurteilt wurde, könnte es auch bewiesen werden... aber so etwas habe ich noch nie mitbekommen.

Ich darf hier keine Links setzen, aber gib mal bei Google folgendes ein:

ungefragt genitalfotos versenden urteil

Dann findest du Urteile.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb NormalerGehtEsNicht:

 

ungefragt genitalfotos versenden urteil

Dann findest du Urteile.

:joy:

DA ist ja noch NIE Jemand drauf gekommen...

Geschrieben

Nach der Liste habe ich mich bisher weder mit meinen Phantasien noch mit meinen Handlungen "strafbar" gemacht.:clapping:

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb PureLustTotal:

Sicherlich hast du Recht, und viele Handlungen liegen in einer Grauzone. Aber das ist auch in anderen Bereichen des Lebens so. Aber ich sag mal:"Wo kein Kläger ist, da ist auch kein Richter." Das soll jetzt nicht zu verbotenen Handlungen aufrufen, aber man sollte die Kirche im Dorf lassen. Mit dem Text kommst du gerade ein wenig wie ein Streber herüber. ("Frau Lehrerin, ich weiß was.") Ich meine, auf was für einer Seite befinden wir uns hier? Ja, es geht hier um hauptsächlich sexuelle Treffen. Und Sex bietet viele Facetten, bzw. Fetische. Das heisst, Menschen werden hier auch fündig, wenn sie bestimmte Reize beim Sex suchen. Und dann wissen die auch um.die Grauzonen. Ein Sub wird nach einer befriedigenden Session wohl kaum seine Domina wegen Körperverletzung verklagen. Da wären wir wieder beim Kläger und Richter. Da kommt dein Thema hier gerade wie die Ekelbilder auf der Zigarettenpackung. Also, du magst vielleicht Recht haben, aber ich denk mal, hier auf der Seite, möchte das wohl keiner, dass du beim Sex hinter einem auftauchst und mit dem Finger wackelst, um zu mahnen, ob der ONS, der kein Kondom benutzt, sich drüber im klaren ist, dass er danach trotz Absprache verklagt werden könnte.

Bin ich voll bei dir.

Und ich kann es nur wiederholen, dass ich in keiner Weise irgendjemanden ermahnen wollte, sondern nur ein paar Fakten benannt habe.

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Interessanterweise kann derjenige, der das Penisfoto ungefragt an eine Frau gesendet hat, Schadensersatzansprüche geltend machen, wenn sie dieses weiterleitet oder veröffentlicht. 

Zitat:

"Zunächst dürfte der Abgebildete, der wohl meist auch Urheber des Fotos ist, zivilrechtliche Ansprüche gegen die Betroffenen haben, wenn diese die Bilder weiterschicken. Das wären einerseits Schadensersatz- und Geldentschädigungsansprüche wegen Verletzung seines Allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Andererseits kämen zudem Ansprüche wegen Urheberrechtsverletzungen in Frage.

Außerdem können sich Betroffene, die erhaltene Bilder online veröffentlichen, selbst nach §184 StGB wegen Verbreitung pornografischer Schriften strafbar machen. Auch eine Strafbarkeit nach §201a StGB - Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen - kommt in Betracht: Wer unbefugt von einer anderen Person eine Bildaufnahme, die geeignet ist, dem Ansehen der abgebildeten Person erheblich zu schaden, einer dritten Person zugänglich macht, wird mit einer Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Betroffenen ist also dringend zu raten, die Bilder nicht zu verbreiten. Ansonsten werden aus Opfern schnell Täter."

Das ist klar.... aber wenn ich wen verklage ,der mir solche bilder schickt,  ist die chance auf Schmerzensgeld hoch oder niedrig? 

Geschrieben

..da ist nur nicht ein einziges bei, was eine Erotikplattform ab 18 Jahren betrifft, nicht eins.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Ich darf hier keine Links setzen, aber gib mal bei Google folgendes ein:

ungefragt genitalfotos versenden urteil

Dann findest du Urteile.

Bevor ich suche... Da finde ich Urteile zu ungefragten Genital Fotos auf Sexportalen?

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Wolfflow:

:joy:

DA ist ja noch NIE Jemand drauf gekommen...

Anscheinend nicht, sonst wäre die dauernde Frage nach den Urteilen wie in Rostock oder Cham ja nicht ununterbrochen gestellt worden 💁

vor 1 Minute, schrieb herodes74:

Nach der Liste habe ich mich bisher weder mit meinen Phantasien noch mit meinen Handlungen "strafbar" gemacht.:clapping:

Sehr vorbildlich 😂😂😂

vor 1 Minute, schrieb Wolfflow:

..da ist nur nicht ein einziges bei, was eine Erotikplattform ab 18 Jahren betrifft, nicht eins.

Sorry, dann war das ein Missverständnis. Ich habe es eben so verstanden, ob es grundsätzlich Urteile gibt.

Aber warum sollte man jemandem auf einer Erotikplattform eines privat zusenden dürfen, wenn diese vorab explizit erklärt, dass sie das nicht möchte.

Geschrieben
vor 12 Minuten, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Ich finde deinen Text gut und klasse geschrieben.

Aber nur der Ordnung halber. Ja, das ungefragte Versenden von Genitalfotos ist eine Straftat.

§184 des Strafgesetzbuches (StGB, Verbreitung pornografischer Schriften) wird derjenige mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, der zum Beispiel pornografische Fotos an einen anderen gelangen lässt, ohne von diesem hierzu aufgefordert zu sein. Entscheidend ist, dass die Empfängerin dem Versender vor dem Versenden nicht ihr Einverständnis gegeben hat.

Und wenn es im Internet allgemein gilt, kann poppen.de da eigene Regeln für ihre Plattform schaffen? Hab hier noch nichts dazu gefunden.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb brome:

Und wenn es im Internet allgemein gilt, kann poppen.de da eigene Regeln für ihre Plattform schaffen? Hab hier noch nichts dazu gefunden.

Im Internet gilt grundsätzlich das Herkunftslandprinzip, und die dortigen Gesetze.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb brome:

Und wenn es im Internet allgemein gilt, kann poppen.de da eigene Regeln für ihre Plattform schaffen? Hab hier noch nichts dazu gefunden.

Jedes Unternehmen kann eigene Regeln (AGB) unterhalb der Gesetze aufstellen. 

vor 2 Minuten, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Im Internet gilt grundsätzlich das Herkunftslandprinzip, und die dortigen Gesetze.

Sorry, grundsätzlich bedeutet eben nicht zwingend. 

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Wenn ich mir hier einige Themen durchlese, dann stelle ich fest, dass viele von euch für ein Sex-Erlebnis auch mal in gesetzliche Grauzonen (oder schlimmer) tappen.

Du scheinst viel Langeweile zu haben.

Ich bin noch nie auf den Einfall gekommen, mir zum Ficken das BGB oder das Strafgesetzbuch bereit zu legen. Und keine der Frauen, mit denen ich im Bett war, hat das je verlangt.

Was, wie und mit wem es meine Mitmenschen treiben, ist mir auch schnurzpiepegal, solange es sich auf einer legalen Ebene abspielt.

Und Straftaten wie Sex mit Kindern oder mit Gewalt gegen Personen sind sowieso nicht meins.

Geschrieben (bearbeitet)

Hier ein paar Zahlen für die Straftäter unter uns...

Registrierte (Polizei) Straftaten pro Jahr: 5,31 Mio. Aufklärungsquote: 58,4%

ca. 70% der Straftaten werden nicht zur Anzeige gebracht. --> 17,7 Mio.

Nicht strafbar sind Ordnungswidrigkeiten. Allein im Bereich Straßenverkehr sind 4.493.589 Personen im FAER Register gemeldet (Stand 01.01.2021).

17,7 Mio + 4,5 Mio = 22,2 Mio.

Mit anderen Worten, jeder vierte begeht 1 mal im Jahr eine Straftat oder Ordnungswidrigkeit (nur Straßenverkehr). Alle anderen Ordnungswidrigkeiten sind hier nicht mal erwähnt.

 

"Wer frei von Sünde ist, der werfe den ersten Stein"

 

Jeder sollte sich so verhalten, dass er niemand anderem auf den Schlipps tritt?! Eher unmöglich.

 

Mit gesundem Menschenverstand kann man aber die meisten "Fallen" vermeiden. Macht einfach keinen Schwachsinn und denkt vor dem Handeln ein wenig nach, dann klappt das schon!

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb rainbow_1954:

Du scheinst viel Langeweile zu haben.

Ich bin noch nie auf den Einfall gekommen, mir zum Ficken das BGB oder das Strafgesetzbuch bereit zu legen. Und keine der Frauen, mit denen ich im Bett war, hat das je verlangt.

Was, wie und mit wem es meine Mitmenschen treiben, ist mir auch schnurzpiepegal, solange es sich auf einer legalen Ebene abspielt.

Und Straftaten wie Sex mit Kindern oder mit Gewalt gegen Personen sind sowieso nicht meins.

Das dachte ich mir, dass du und dein Bekanntenkreis keine Gesetzesbücher in der Freizeit lesen. Ich tippe eher auf Modell-LKW-Sammler oder Märklin-Eisenbahn.

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb NormalerGehtEsNicht:

Sorry, dann war das ein Missverständnis. Ich habe es eben so verstanden, ob es grundsätzlich Urteile gibt.----> oh doch! Die gibt es zuhauf.

Aber warum sollte man jemandem auf einer Erotikplattform eines privat zusenden dürfen, wenn diese vorab explizit erklärt, dass sie das nicht möchte.

Du kannst hier vorab nicht explizit erklären, was Du im Postfach haben möchtest und was nicht. Du kannst hier den FSK18-Check ablehnen und dann kommt das Zeug verpixelt/unscharf....also bekommt Du hier ungefragt und unverlangt Post! Das muss erlaubt sein, denn sonst wäre es verboten und dazu gäbe es entsprechende Aktenzeichen, sag mir eins!

Geschrieben
Moin, ich kann mich benehmen und habe meine Gelüste im Griff, da besteht keine Gefahr mit dem Gesetz in Konflikt zu kommen (und ich glaube, das gilt für die meisten hier).
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