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Prämien fürs nicht krank sein...


He****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Es geht genau überhaupt nicht darum, die Ausnutzer zu bestrafen, sondern die besonders vorsichtigen und motivierten zu belohnen und die Motivation zu erhalten. Das erste wäre arbeitsrechtlich auch kaum zulässig. Belohnen kann man aber, wie man will. 

Krank sein ist auch eine Grauzone. Wenn man genau aufpasst, zwickt einen doch immer etwas irgendwo. Das ist aber oft noch kein legitimer Grund zum zuhause bleiben.

Ebenfalls geht es nicht darum, Menschen mit Symptomen von Infektionskrankheiten weiterhin arbeiten zu lassen. Das kommt seit Corona hoffentlich nirgendwo mehr vor. Wenn es keine explizite Anweisung gibt, mit Fieber und Husten zuhause zu bleiben, und es kommt zu nem Coronaausbruch in der Firma, weil jemand mit Fieber und Husten zur Arbeit kam? Dafür kann ein Arbeitgeber bei Personenschaden auch strafrechtlich belangt werden.

Aber die Faul-Kranken und Krank-Feierer gibt es zu Genüge, egal was eine Statistik sagt.  Ich hab davon in meinem Team zwar keine, aber ich habe das in der Praxis schon oft mitbekommen. Wir haben Azubis, die sind jeden zweiten Montag krank.

@Margolotta  Wenn jemand oft krank ist, sollte man im Jahresgespräch durchaus mal drüber reden. Warum ist das so? Was man tun kann, um das verbessern? Und wenn es auffällige Muster sind, kann man da auch mal drüber reden. Und wenn da besonders oft z.B. Sport- und Freizeitverletzungen dabei sind, würde ich auch eine Vereinbarung anstreben, mit Bemühungen, das zu reduzieren. Und wenn das erfolgreich war, dann gibt's dafür im Jahr drauf nen kleinen Bonus. 

Geschrieben
Vor 1 Stunde, schrieb Drakenstein:

Ist eindeutig widerlegt worden, das dieser Teil vernachlässigbar ist.

Kannst du jedes Jahr glaub ich aus den Krankenkassenberichten entnehmen.

Hier geht es eindeutig nicht darum ein paar Ausnutzer zu bestrafen.

Doch, bei dem System geht es genau darum Blau-Macher zu bestrafen. Was für die einen eine Belohnung ist, ist für die anderen eine Strafe. 😉
So weit so gut, nichts dagegen wenn man gegen die was unternimmt. Es ist schließlich Betrug gegenüber dem Arbeitgeber.
Dieses System bestraft aber immer auch die, die tatsächlich krank sind (wofür sie nur selten was dafür können). Das ist nicht in Ordnung.
Regelmäßige Blau-Macher erkennt man auch ohne diese Masche. Betriebe führen dazu Statistiken für die Mitarbeiter, wann, wie lange und welche Krankheit er meldete in der Personalakte. Steht da dann zum Beispiel: Krankmeldung kam fast zu jedem Brückentag.....Dann wird der eben mal zum Betriebsarzt geschickt. Das ist sogar die besser Lösung. Der AG bekommt so das Recht einer Fristlosen Kündigung UND der Arzt, der das Blau machen unterstützt, ist mit dran.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Goldie241277:

Betriebe führen dazu Statistiken für die Mitarbeiter, wann, wie lange und welche Krankheit er meldete in der Personalakte.

Sorry… geht allein schon aus Datenschutzgründen nicht.
 

Auf einer AU des AN für den AG ist doch die Krankheit garnicht vermerkt zumal es es Richtlinien gibt, welche Daten in der Personalakte Berücksichtigung finden dürfen und welche nicht. 
 

vor 8 Minuten, schrieb Goldie241277:

Betriebe führen dazu Statistiken

Stimmt und erachte ich auch für Notwendig um mögliche Kosten besser nachvollziehen zu können und auch als AG bei einem ersichtlichen Zuwachs von Krankheitstagen auch Ursachenforschung zu betreiben. Hat sich die Arbeitsbelastung erhöht etc.? 

 

vor 13 Minuten, schrieb Goldie241277:

Der AG bekommt so das Recht einer Fristlosen Kündigung UND der Arzt, der das Blau machen unterstützt, ist mit dran.

Wage ich stark zu bezweifeln. Für eine fristlose Kündigung müssen schon triftigere Gründe vorliegen. 

Geschrieben
Ich selbst bin so gut wie nie krank. Auch in Corona-Zeiten nicht. Ich bekomme am Jahresende meine Jahresendprämie (sogenanntes Weihnachtsgeld) in voller Höhe und gut ist. Wenn wir Glück haben, bekommen wir jetzt am Monatsende noch eine Corona-Prämie. Ich liebe meinen Job und gehe gerne auf Arbeit. Ich selbst würde mich über jegliche Art von freiwilligen Prämien freuen. Ob in bar, aufs Konto oder als Tank- und Einkaufsgutschein. Aber man kann nicht alles haben. Mir gefällt es in der Firma und ich will dort auch nicht mehr weg.
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Stunden, schrieb Nitrobär:

Mit welcher Begründung ?

Mit der Begründung, daß jährliche Sonderzahlungen bei kompletter Freistellung von der Arbeit um jeden vollen Monat der Freistellung um 1/12 gekürzt werden dürfen.

vor 52 Minuten, schrieb RottenDandy:

Ich kenn ne ganze Masse von Leuten die ständig “Krank Feiern“ und das auch über Jahre.

Ich kenne das ebenfalls, wenn auch nicht über Jahre.

vor 35 Minuten, schrieb Goldie241277:

Betriebe führen dazu Statistiken für die Mitarbeiter, wann, wie lange und welche Krankheit er meldete in der Personalakte.

Der Arbeitgeber kann gar keine Statistik darüber führen wegen WELCHER Krankheit der AN jeweils erkrankt war! Weil auf dem Beleg für den AG keinerlei Diagnose steht!

vor 35 Minuten, schrieb Goldie241277:

Der AG bekommt so das Recht einer Fristlosen Kündigung

Bitte bitte nicht so einen rechtlich unhaltbaren Kram verbreiten, denn das ist so pauschal gesagt eben nicht richtig!

Der AG kann einem AN wegen Krankheit nur fristlos kündigen, wenn er nachweisen kann, daß der Angestellte blaumacht UND wenn er den Beweiswert eines ärztlichen Attestes erschüttern kann! Und das ist mitunter ein langer und steiniger Weg!

bearbeitet von Engelschen_72
Geschrieben
vor 36 Minuten, schrieb Goldie241277:

welche Krankheit er meldet

Das ist falsch. Der Teil der AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber enthält keine Diagnose. Und der Arbeitnehmer ist auch nicht verpflichtet, noch hat der Arbeitgeber ein Anrecht darauf, die Art der Erkrankung bekannt zu geben.

Manchmal ist es offensichtlich und in den meisten Fällen, wenn ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben ist, wird man / frau es natürlich tun.

Aber es ist, wie gesagt, keine Pflicht.

Geschrieben
Vor 19 Minuten , schrieb Golkonda:

Das ist falsch. Der Teil der AU-Bescheinigung für den Arbeitgeber enthält keine Diagnose. Und der Arbeitnehmer ist auch nicht verpflichtet, noch hat der Arbeitgeber ein Anrecht darauf, die Art der Erkrankung bekannt zu geben.

Manchmal ist es offensichtlich und in den meisten Fällen, wenn ein entsprechendes Vertrauensverhältnis gegeben ist, wird man / frau es natürlich tun.

Aber es ist, wie gesagt, keine Pflicht.

Es ist richtig, dass der AG nicht über die Art der Krankheit unterrichtet werden muss (habe ich auch nicht geschrieben). Er darf aber jederzeit die Krankheit anzweifeln und den Kranken zum Betriebsarzt schicken. Auch dieser darf nur mit Zustimmung des Patienten die Art der Krankheit dem AG mitteilen. Er darf und wird jedoch dem AG mitteilen ob der Patient tatsächlich arbeitsunfähig aufgrund einer Krankheit ist.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Goldie241277:

 (habe ich auch nicht geschrieben)

Aber das hier..

vor einer Stunde, schrieb Goldie241277:

Betriebe führen dazu Statistiken für die Mitarbeiter, wann, wie lange und welche Krankheit er meldete in der Personalakte.

sagt es doch aus! Nämlich das Betriebe Statistiken führen in denen steht an welcher Krankheit AN xyz erkrankt war!

Geschrieben
Vor 36 Minuten , schrieb Engelschen_72:

Bitte bitte nicht so einen rechtlich unhaltbaren Kram verbreiten, denn das ist so pauschal gesagt eben nicht richtig!

Der AG kann einem AN wegen Krankheit nur fristlos kündigen, wenn er nachweisen kann, daß der Angestellte blaumacht UND wenn er den Beweiswert eines ärztlichen Attestes erschüttern kann! Und das ist mitunter ein langer und steiniger Weg!

Lang und steinig ist es nicht. Betriebsarzt stellt fest, dass der angebliche Patient nicht krank ist. Wenn eine Stunde für Dich lang ist...
Mein ehemaliger Arbeitskollege hat genau dadurch seinen Job verloren.
Er meldete sich am Montag krank (Dienstag = Feiertag). Der Chef ordnete einen Besuch beim Betriebsarzt an. Dessen Diagnose war, der Patient ist absolut gesund. Folge, der Kollege hatte eine fristlose Kündigung im Briefkasten. Den Versuch es über ein Arbeitsgericht die Kündigung auf zu heben oder zumindest mit Einhaltung der Kündigungsfrist (35 Jahre Betriebszugehörigkeit) hat er verloren. Das Zeugnis des Betriebsarztes reichte völlig aus.

Geschrieben
vor 22 Minuten, schrieb Goldie241277:

Es ist richtig, dass der AG nicht über die Art der Krankheit unterrichtet werden muss (habe ich auch nicht geschrieben). Er darf aber jederzeit die Krankheit anzweifeln und den Kranken zum Betriebsarzt schicken. Auch dieser darf nur mit Zustimmung des Patienten die Art der Krankheit dem AG mitteilen. Er darf und wird jedoch dem AG mitteilen ob der Patient tatsächlich arbeitsunfähig aufgrund einer Krankheit ist.

Auch das ist so nicht ganz richtig.

Der Betriebsarzt kann eine Meldung an den MDK machen, und dieser entscheidet dann, ob die AU gerechtfertigt war / ist oder nicht. Und gegen diesen Bescheid hat der / die Arbeitnehmer/in ein Widerspruchsrecht, wie gegen jeden anderen Verwaltungsakt auch.

Geschrieben
Vor 22 Minuten , schrieb Engelschen_72:

sagt es doch aus! Nämlich das Betriebe Statistiken führen in denen steht an welcher Krankheit AN xyz erkrankt war!

Wenn der erkrankte keine Krankheit dem AG mitgeteilt hat, dann steht da halt "Krankheit unbekannt" drin. Ich habe aber zu keiner Zeit gesagt, dass der AN oder gar ein Arzt (darf es garnicht ohne Zustimmung des Patienten) verpflichtet ist dem AG die Krankheit mit zu teilen.
In der Mitteilung an den AG steht auch keine Krankheit drin, nur dass der Patient aufgrund Krankheit arbeitsunfähig ist (manchmal auch nur für bestimmte Arbeiten unfähig ist).

Geschrieben

Grundsätzlich davon auszugehen, dass Mitarbeiter, die krank geschrieben sind, "krank feiern", ist etwa so wie grundsätzlich davon auszugehen, dass alle Hartz4 Empfänger faul sind.

 

Sicher gibt es in allen Bereichen Menschen, die Dinge für sich ausnutzen, und auch Menschen, die sich ein Leben lang durchmogeln.

 

Im Normalfall ist es aber so, dass wir soziale Kompetenzen voraussetzen.

 

Was für den Belohnten eine Belohnung ist, ist für den, der sie nicht erhält automatisch eine Bestrafung oder Degradierung. 

 

Im Umkehrschluss führt es nämlich zu einem komplett anderen Verhalten. Der Arbeitnehmer, der einen Tag krank ist, denkt sich "Leck mich am Arsch, jetzt ist es sowieso egal, denn die Prämie ist sowieso weg, dann mache ich lieber die ganze Woche krank." 

Denn somit, in dem er länger krank macht als notwendig, zahlt er es dem Arbeitgeber, und den gesunden Kollegen heim.

Und das alles wegen 15 Euro, oder 44.

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde, schrieb Goldie241277:

Der AG bekommt so das Recht einer Fristlosen Kündigung UND der Arzt, der das Blau machen unterstützt, ist mit dran.

Wenn du beweisen könntest, dass es so war, dann vielleicht. Das wirst du aber NIE schaffen.

Eine Krankschreibung eines Arztes steht wie ne Mauer und das ist auch grundsätzlich gut so. Aber leider gibt es auch Ärzte, die Schu machen. Kein Arzt der Welt ist so blöd, eine AUB auszuhändigen, und dann dem Arbeitgeber Bescheid zu sagen "Du... das war nurn Witz, der ist gar nicht krank!" :clapping: Ärzte sind ja tendenziell nicht die dümmsten Menschen. ;)

In dem Zusammenhang bekommst du einen Arzt nie dran. Selbst wenn es soweit käme, dann zückt er vor Gericht die Patientenakte, und liest vor, was er für Symptome protokolliert hat, und dass es die ärztliche Fürsorgepflicht geboten hat, dem Patienten Ruhe zu ermöglichen. Dann kannst du ja mal versuchen, das zu widerlegen... viel Erfolg! :yum: Und selbst wenn du es schaffen solltest, bist du hinterher wegen Verstoßes gegen den Datenschutz dran. Denn um das zu schaffen musst du zwangsläufig ohne zulässigen Grund Gesundheitsdaten deines Mitarbeiters gesammelt haben. In dem Spiel kann ein Arbeitgeber nur verlieren.

Einen Besuch beim Betriebsarzt kann der AG auch nicht am selben Tag anordnen.

bearbeitet von DerLeibhaftige
Geschrieben (bearbeitet)
vor 52 Minuten, schrieb Goldie241277:

Er meldete sich am Montag krank (Dienstag = Feiertag). Der Chef ordnete einen Besuch beim Betriebsarzt an. Dessen Diagnose war, der Patient ist absolut gesund. Folge, der Kollege hatte eine fristlose Kündigung im Briefkasten

Da ja die Termine beim BA nicht am Folgetag erfolgen…ist es fragwürdig  nur diesen einen Aspekt zur Rechtfertigung der Kündigung zu betrachten. Zumal sein regulärer Arzt, der ihm die AUB ausgestellt hat auch gegen die Entscheidung des BA hätte vorgehen können. 
 

Dazu sei noch vermerkt, dass einem AG eines Kleinbetriebs andere Möglichkeiten  zustehen als einem AG eines Großbetriebs, welches möglicherweise einen anderen finanziellen Backround hat. Zumal in Deinem Beitrag nicht ersichtlich wird, wieviele Krankheitstage Dein Kollege  bereits schon angesammelt hatte und  vor allem wie seine zukünftige Krankheitsprognose aussieht. 

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben
Vor 11 Minuten , schrieb SorgloseW:

Da ja die Termine beim BA nicht am Folgetag erfolgen…ist es Fragwürdig nur diesen einen Aspekt zur Rechtfertigung der Kündigung zu betrachten. Zumal sein regulärer Arzt, der ihm die AUB ausgestellt hat auch gegen die Entscheidung des BA hätte vorgehen können. 
 

Dazu sei noch vermerkt, dass einem AG eines Kleinbetriebs andere Möglichkeiten  zustehen als einem AG eines Großbetriebs, welches möglicherweise einen anderen finanziellen Backround hat. Zumal in Deinem Beitrag nicht ersichtlich wird, wieviele Krankheitstage Dein Kollege  bereits schon angesammelt hatte und  vor allem wie seine zukünftige Krankheitsprognose aussieht. 

Wie oft er krank war kann ich Dir gerne noch nachreichen. Im letzten Jahr alle Wochen mit Brückentag. Jeweils für eine Woche.
Dass ein AG eines Kleinbetriebs andere Rechte hat als ein Grossbetrieb ist mir neu. Habe ich noch nie gehört oder gelesen.

Geschrieben
vor 27 Minuten, schrieb Goldie241277:

Lang und steinig ist es nicht. Betriebsarzt stellt fest, dass der angebliche Patient nicht krank ist. Wenn eine Stunde für Dich lang ist...
Mein ehemaliger Arbeitskollege hat genau dadurch seinen Job verloren.
Er meldete sich am Montag krank (Dienstag = Feiertag). Der Chef ordnete einen Besuch beim Betriebsarzt an. Dessen Diagnose war, der Patient ist absolut gesund. Folge, der Kollege hatte eine fristlose Kündigung im Briefkasten. Den Versuch es über ein Arbeitsgericht die Kündigung auf zu heben oder zumindest mit Einhaltung der Kündigungsfrist (35 Jahre Betriebszugehörigkeit) hat er verloren. Das Zeugnis des Betriebsarztes reichte völlig aus.

Das sind Einzelfälle und da liegt im Vorfeld schon einiges im Argen.

Ich musste auch mal zum BA. Der hatte mir sogar geraten BU ein zu reichen auf Grund der Überfälle. Er sagte in die Psyche könne er eh nicht hinein schauen. 

Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb Goldie241277:

Dass ein AG eines Kleinbetriebs andere Rechte hat als ein Grossbetrieb ist mir neu. Habe ich noch nie gehört oder gelesen.

Ist aber  so… Kleinbetriebe sind vom Kündigungsschutzgesetz ausgenommen, müssen aber dafür  andere Vorgaben beachten. 

Geschrieben

Ein weiteres Problem ist, dass die Krankheitsbilder, die zur Krankschreibung führen, heute vollkommen anders sind, als vor 30 Jahren.

Heute gibt es deutlich mehr psychisch bedingte Krankmeldungen. Sei es Burnout, Deppressionen, usw.

Ja, auch das sind ernstzunehmende Krankheiten.

Hier den Nachweis zu erbringen, ob die Krankheit tatsächlich vorhanden oder auch nicht vorhanden ist, ist deutlich schwieriger, als einen Arm zu röntgen, ob der gebrochen ist, oder nicht.

 

Das Tragische:

Wenn ein Arbeitnehmer wegen Depressionen krank ist, und sich nun auch noch zurückgestellt fühlt, weil die Kollegen eine Prämie erhalten, kann das ungeahnte Konsequenzen haben. 

Geschrieben
Vor 40 Minuten , schrieb HerzensstadtBerlin:

Das sind Einzelfälle und da liegt im Vorfeld schon einiges im Argen.

Ich musste auch mal zum BA. Der hatte mir sogar geraten BU ein zu reichen auf Grund der Überfälle. Er sagte in die Psyche könne er eh nicht hinein schauen. 

Wenn jemand nur einmal in 35 Jahren krank wäre, dann würde auch kein Betrieb die Krankheit anzweifeln. Natürlich liegt da schon was im Argen, wenn jemand jeden Brückentag plötzlich eine Krankheit hat, ist es doch verständlich, dass der AG Zweifel hat.
Ja, bei psychischen Krankheiten ist es oftmals schwer diese nachzuweisen oder zu widerlegen. In der Regel ist das aber dann auch keine Krankheit, die nur eine Woche besteht und ausgerechnet immer wenn ein Brückentag ist. Ich war selbst wegen Psyche schon krank teilweise über Monate, teilweise auch nur 3 Tage. Der Grund dafür war damals die Arbeitsbedingungen in der Firma, was letztendlich auch zur Kündigung meinerseits führte. Auf Verbesserung der Bedingungen wollte der Betrieb nicht eingehen.
Auch wenn ich es nicht muss, informiere ich meinen Betrieb immer über die Art meiner Krankheit. Ich bin der Meinung, das dient dem Vertrauen und der AG kann in etwa abschätzen wann man wieder zur Verfügung stehen könnte. Zum Betriebsarzt wurde ich nie gebeten, aber es gab schon einen Krankenbesuch vom Chef (Kontrolle). Er zweifelte daran, dass ich krank bin zu einer Woche an dem er mir den Urlaub verweigert hat. Krank mit Grippe war ich jedoch und er anschließend auch.

Geschrieben

Bei mir im Unternehmen gibt es eine Prämie auf solch einer Grundlage nicht und wird definitiv auch nicht eingeführt werden.

Stattdessen wird das betriebliche Gesundheitsmanagement geachtet und es wurden unzählige Angebote zur Gesunderhaltung des AN eingeführt bzw. bereits bestehende Angebote erweitert. 
 

Mein AG bezahlt sogar bei Mitarbeitern, mit einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 5 Jahren bei einer längeren krankheitsbedingten Abwesenheit die Differenz zum „Krankengeld“ bis zum vollen Gehalt und das sogar für die Dauer von bis zu einem Jahr. 

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Goldie241277:

Dass ein AG eines Kleinbetriebs andere Rechte hat als ein Grossbetrieb ist mir neu. Habe ich noch nie gehört oder gelesen.

Den allgemeinen Kündigungsschutz kann jeder Arbeitnehmer erlangen.

Er muss nur mehr als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sein, der regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter hat.

Kündigen darf der Arbeitgeber dann nur aus betriebsbedingten, aus verhaltensbedingten Gründen oder aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen.

Erkrankungen stellen in der Person liegende Umstände dar und können Ihren Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen zu einer (krankheitsbedingten) Kündigung berechtigen.

*Quelle: Arbeitsrecht*

 

Geschrieben
Vor 5 Minuten , schrieb Engelschen_72:

Den allgemeinen Kündigungsschutz kann jeder Arbeitnehmer erlangen.

Er muss nur mehr als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sein, der regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter hat.

Kündigen darf der Arbeitgeber dann nur aus betriebsbedingten, aus verhaltensbedingten Gründen oder aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen.

Erkrankungen stellen in der Person liegende Umstände dar und können Ihren Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen zu einer (krankheitsbedingten) Kündigung berechtigen.

*Quelle: Arbeitsrecht*

 

Danke, den Artikel hatte ich noch nicht gelesen. Bisher nur, wie man Kündigungsschutz erreicht und wie er sich verlängert.

Geschrieben

Es gibt soviele Kleinigkeiten im Arbeitsrecht die im "Akutfall" echt wichtig sind.

Vor Jahren noch hätte ich z.B. nicht in Pflegezeit für meine Mutter gehen können, weil der Betrieb nicht mehr wie 15 Mitarbeiter hatte.

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb rostockerleben:

  Dafür brauche ich keine Statistik, dafür habe ich Erfahrungswerte!

Ja klar.

Sonst kommst du immer mit Fakten und nun ignorierst du sie.

Wie der Herr es halt braucht.

vor 5 Stunden, schrieb RottenDandy:

Ich finde ich hätte einen Bonus verdient.

Gut, wir klatschen jetzt alle mal für dich.

Hörst du es schon? ;) .

Geschrieben
@DerLeibhaftige Auf den Krankenscheinen für den Arbeitgeber steht nicht ohne Grund der ICD-Code nicht drauf. Ein Kollege roch nach Krankheit immer nach Alkohol und sprach von Feiern. Der hat damals seine Kündigung bekommen.
Pauschal von allen zu verlangen, weniger krank zu sein (das will der Typ von Chef), unterstellt u.a. mir, dass ich meinen Hexenschuss nur spiele. Z.B. Hansefit will er aber nicht bezahlen, auch keine dreistelligen Prämien. Der will nicht das Problem beheben, der will auf Kosten der Mitarbeiter Geld sparen.
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