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Prämien fürs nicht krank sein...


He****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Vor 4 Stunden, schrieb SorgloseW:

Wage ich stark zu bezweifeln. Für eine fristlose Kündigung müssen schon triftigere Gründe vorliegen. 

In kleinen Firmen ohne Betriebsrat müsste der AN dann klagen.

Geschrieben
Vor 4 Stunden, schrieb Engelschen_72:

Bitte bitte nicht so einen rechtlich unhaltbaren Kram verbreiten, denn das ist so pauschal gesagt eben nicht richtig!

Der AG kann einem AN wegen Krankheit nur fristlos kündigen, wenn er nachweisen kann, daß der Angestellte blaumacht UND wenn er den Beweiswert eines ärztlichen Attestes erschüttern kann! Und das ist mitunter ein langer und steiniger Weg!

Wenn man in einer kleinen Firma ohne Betriebsrat und Gewerkschaft bist, geht das alles. Die machen nämlich ganz einfach was sie wollen. Und letztendlich kann man dann als Arbeitnehmer nur klagen. Habe ich vor vielen Jahren selbst so erlebt, geklagt und gewonnen.

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Margolotta:

In kleinen Firmen ohne Betriebsrat müsste der AN dann klagen.

Am Arbeitsgericht ist das finanziell machbar.

Braucht man nicht zwingend eine Rechtschutz.

Und bei staatlicher Unterstützung, wenn nötig, gibt es da meistens auch keine Probleme.

Geschrieben
Vor 1 Stunde, schrieb Engelschen_72:

Den allgemeinen Kündigungsschutz kann jeder Arbeitnehmer erlangen.

Er muss nur mehr als sechs Monate in einem Betrieb beschäftigt sein, der regelmäßig mehr als 10 Mitarbeiter hat.

Kündigen darf der Arbeitgeber dann nur aus betriebsbedingten, aus verhaltensbedingten Gründen oder aus in der Person des Arbeitnehmers liegenden Gründen.

Erkrankungen stellen in der Person liegende Umstände dar und können Ihren Arbeitgeber unter engen Voraussetzungen zu einer (krankheitsbedingten) Kündigung berechtigen.

*Quelle: Arbeitsrecht*

 

Also jeden Brückentag plötzlich krank zu sein könnte schon in die verhaltensbedingte oder in der Person liegende Kategorie fallen, müsste man mal genauer nachlesen.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Linda0512:

Wenn man in einer kleinen Firma ohne Betriebsrat und Gewerkschaft bist, geht das alles.

Aber nur wenn man sich nicht wehrt.

 

vor 2 Minuten, schrieb Linda0512:

Habe ich vor vielen Jahren selbst so erlebt, geklagt und gewonnen.

Genau.

Hab ich auch so gemacht und erlebt.

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Drakenstein:

Ja klar.

Sonst kommst du immer mit Fakten und nun ignorierst du sie.

Wie der Herr es halt braucht.

Auf Deine "Fakten" warte ich immer noch!

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde, schrieb Linda0512:

Wenn man in einer kleinen Firma ohne Betriebsrat und Gewerkschaft bist, geht das alles. Die machen nämlich ganz einfach was sie wollen. Und letztendlich kann man dann als Arbeitnehmer nur klagen. Habe ich vor vielen Jahren selbst so erlebt, geklagt und gewonnen.

Es ist doch ein riesen Unterschied, ob ein Arbeitgeber etwas macht, was rechtlich erlaubt ist oder eben nicht.

Und selbst wenn es KEIN Betriebsrat/Gewerkschaft gibt kann ich mich als AN gegen eine unrechtmäßige Kündigung wehren indem ich klage.

Es gibt leider immer noch Firmen, die der Meinung sind, daß sie sich nicht an geltendes Arbeitsrecht zu halten hätten.

Man sollte sich als AN immer absichern, um im Bedarfsfall rechtliche Unterstützung zu erhalten.

bearbeitet von Engelschen_72
Geschrieben
vor 8 Stunden, schrieb Linda0512:

Ich persönlich finde das nicht gut. Es gibt viele Menschen, die psychische Probleme/Krankheiten haben, die immer wieder und durch bestimmte Situationen ausbrechen, wo derjenige auch einfach nicht zur Arbeit kommen kann. Diese Menschen werden dadurch benachteiligt und auch jetzt schon oftmals dumm angemacht, weil sie öfter ausfallen. Dann kommen die Mamas und Papas dazu, die neben ihrer eigenen Krankheit auch noch wegen der Krankheit ihrer Kinder ausfallen. Oder wird das dann anders gesehen? Ich kann es mir nicht vorstellen. Und was ist mit älteren Menschen? Was ist mit Arbeitnehmern mit chronischen Krankheiten? Was ist mit Menschen, die eine schwere Krankheit hinter sich haben, aber aufgrund dessen anfälliger sind für viele Krankheiten? Für mich ist das ganz klar Diskriminierung und man setzt all diese Menschen zusätzlich unter Druck. Ich finde, wenn jemand krank ist, ist er krank und sollte sich auskurieren. Und natürlich wird man immer leider auch Menschen haben, die auf krank machen. Das ist leider so.

Sehe ich auch so, wenn Leute krank sind dann sind die krank und sollen die sich auskurien.... weil halbkrank wieder zur Arbeit zu gehen bringt ner Firma auch nichts.... weil dann kanns sein das der oder die jenige noch länger ausfällt.

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb Drakenstein:

Gut, wir klatschen jetzt alle mal für dich.

Hörst du es schon? ;) .

Jaaa...🤔

Aber ich dachte, das wäre das Geräusch, welches daher rührt und wir hören es öfters, wenn dir deine Mama den Popo versohlt. 😁😉

Geschrieben
vor 9 Stunden, schrieb Engelschen_72:

Mit der Begründung, daß jährliche Sonderzahlungen bei kompletter Freistellung von der Arbeit um jeden vollen Monat der Freistellung um 1/12 gekürzt werden dürfen.

Was bedeutet jetzt in dem Zusammenhang " komplette Freistellung "? 

 

Geschrieben

Es gibt verschiedene Möglichkeiten während der Pflegezeit @Nitrobär. Ich habe aufgrund der Entfernung zu meinen Eltern die Möglichkeit der kompletten Freistellung von der Arbeit gewählt.

Geschrieben
vor 16 Stunden, schrieb Julian1234:

Wozu sollte das Individuum gute Leistung erbringen, wenn der faule Sack von nebenan den gleichen Bonus bekommt?

Das ist das perfektes Gegenargument für eine reine Anwesenheitsprämie und die hier Genannte ist nichts Anderes . 

Geschrieben
Vor 1 Minute , schrieb Nitrobär:

Das ist das perfektes Gegenargument für eine reine Anwesenheitsprämie und die hier Genannte ist nichts Anderes . 

Man kann ja mit mehreren Prämien arbeiten.

Geschrieben
vor 9 Stunden, schrieb Goldie241277:

Dann wird der eben mal zum Betriebsarzt geschickt. Das ist sogar die besser Lösung.

Das ist überhaupt keine Lösung , weil schlichtweg rechtswidrig  . 

Es gibt anscheinend leider noch immer Arbeitgeber die solche Rechtsbrüche begehen und Arbeitnehmer die sich nicht informieren , was da erlaubt ist .

Die Behauptung so eine Untersuchung hätte vor einem Arbeitsgericht Bestand ist für mich völlig unglaubwürdig . 

 

vor 4 Stunden, schrieb Linda0512:

Wenn man in einer kleinen Firma ohne Betriebsrat und Gewerkschaft bist, geht das alles.

Ich bin Gewerkschaftsmitglied , ob meine Firma Mitglied im Arbeitnehmerverband ist ,  spielt da keine Rolle .

Es steht also jedem Arbeitnehmer frei sich seiner Gewerkschaft anzuschließen .

Damit har er dann auch rechtliche Unterstützung . 

vor 17 Minuten, schrieb Julian1234:

Man kann ja mit mehreren Prämien arbeiten.

Natürlich , aber Diese ist hier grad Thema und Die ist eine reine Anwesenheitsprämie .

Welche Leistung in dieser Zeit erbracht wird spielt da keine Rolle . 

vor 24 Minuten, schrieb Engelschen_72:

Ich habe aufgrund der Entfernung zu meinen Eltern die Möglichkeit der kompletten Freistellung von der Arbeit gewählt.

Das zahlt dann die Pflegekasse ? 

Geschrieben

Ich finde das erpresserisch...

Bist du krank bestrafe ich dich.

Das nenn ich mal erfolgreiche Personalpolitik 👍

Besser wäre wohl ein zufriedenes Arbeitsklima zu gestalten( das macht die AN zufriedener) und eine angemessene Entlohnung zu leisten.

Nicht nur Profite maximieren und sich über den Mindestlohn echauffieren.

 

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb rostockerleben:

Auf Deine "Fakten" warte ich immer noch!

Dann wünsch ich dir schon mal viel Spaß dabei.

Geschrieben
vor 26 Minuten, schrieb Nitrobär:

Das zahlt dann die Pflegekasse ? 

:jumping::jumping:, sorry für`s lachen! Schön wär`s!

Nein, wenn man sich vollständig von der Arbeit freistellen läßt für die Pflegezeit, dann zahlt die Pflegekasse der Person die man pflegt keinen Cent!!!

Man kann ein zinsloses Darlehen aufnehmen, welches man aber direkt nach der Pflegezeit vollständig zurückzahlen muß.

Geschrieben

@Nitrobär... quasi. Wobei es bei der unbezahlten Freistellung wegen der Pflegezeit Unterschiede zum unbezahlten Urlaub gibt.

Bzgl. Kündigungsschutz, anteilige Übernahme der Kosten einer freiwilligen Krankenversicherung etc.

Geschrieben

Detzewechen schrub ich ja " quasi " .:relaxed:

In Deinem Fall wäre ein guter kleiner Arbeitgeber dann besser , aber das Vorgehen ist natürlich erlaubt .

Wir lassen uns auf solche Regelungen konsequent nicht ein , heißt entweder Alle oder Keiner .

Für mich ist Das auch die einzig sinnvolle Lösung .

Geschrieben
vor 10 Stunden, schrieb Engelschen_72:

Der Arbeitgeber kann gar keine Statistik darüber führen wegen WELCHER Krankheit der AN jeweils erkrankt war! Weil auf dem Beleg für den AG keinerlei Diagnose steht!

Mein Arbeitgeber fragt nach der Diagnose. Wird sie ihm nicht genannt , untersellt er dem Arbeitnehmer den Arzt gut zu kennen und nicht krank zu sein.

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb Anonymes-Mitglied-2:

Mein Arbeitgeber fragt nach der Diagnose.

Wie viele Mitarbeiter hat die Firma ? 

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Anonymes-Mitglied-2:

Mein Arbeitgeber fragt nach der Diagnose. Wird sie ihm nicht genannt , untersellt er dem Arbeitnehmer den Arzt gut zu kennen und nicht krank zu sein.

Was für ein toller Arbeitgeber! *Ironieoff*

Bei uns in der Firma herrscht gottlob ein sehr gutes Betriebsklima und von daher hab ich persönlich keine Probleme meiner Vorgesetzten zu sagen was ich habe, wenn ich krank bin.

Wissentlich, daß ich es nicht MUSS und es den AG nichts angeht!

Würde mir der AG nach nicht Nennung der Diagnose unterstellen, daß ich ja gar nicht krank sei, dann würde ich mir sowas genau einmal sagen lassen. Dann dürften ihm andere erklären, daß ich NICHT verpflichtet bin ihm die Diagnose zu nennen und das sein Äußerungen übergriffig sind.

Es gibt ganz wenige Erkrankungen bei denen man dem AG die Diagnose nennen muß, aber das ist ein ganz kleiner Teil.

vor 3 Minuten, schrieb Nitrobär:

Wie viele Mitarbeiter hat die Firma ? 

Das ist doch vollkommen unerheblich! Es gibt gesetzliche Regelungen die auch für kleine Betriebe gelten!

Und egal, ob die Firma 5 oder 500 Mitarbeiter hat... ein AG hat bis auf ganz wenige Ausnahmefälle keinen Anspruch, daß der MA ihm die Diagnose mitteilt!

vor 11 Minuten, schrieb Nitrobär:

In Deinem Fall wäre ein guter kleiner Arbeitgeber dann besser , aber das Vorgehen ist natürlich erlaubt .

Inwiefern wäre in meinem Fall ein kleiner AG besser? Gut ist er ;)

Geschrieben
vor 11 Minuten, schrieb Anonymes-Mitglied-2:

Mein Arbeitgeber fragt nach der Diagnose. Wird sie ihm nicht genannt , untersellt er dem Arbeitnehmer den Arzt gut zu kennen und nicht krank zu sein.

Die Gedanken sind frei :clapping: Es geht ihn schlichtweg nichts an. 

Die Kollegen fragten natürlich bei Krankmeldung und ich nie ein Problem damit, zu sagen, dass ich zum Beispiel einen grippalen Infekt oder ne Magen- Darmgrippe hatte. Wenn eine OP anstand, wusste sowieso das ganze Haus Bescheid, weil ich mich in unserem Haus operieren ließ. 

Sogenannte "Anwesenheitsprämien" gab es nicht, aber das 13. Gehalt immer pünktlich.

Geschrieben
vor 20 Minuten, schrieb Engelschen_72:

Das ist doch vollkommen unerheblich!

Das ist was einen möglichen Betriebsrat betrifft nicht unerheblich . 

 

vor 21 Minuten, schrieb Engelschen_72:

Inwiefern wäre in meinem Fall ein kleiner AG besser?

 Der würde die Prämie trotzdem bezahlen . 

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