St**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 (bearbeitet) Altersvorsorge Ob Witwe oder Witwer – der Sozialstaat hilft Witwenrente: Wer hat wann welchen Anspruch? Stand: 09.09.2019 von Waltraud Pochert Eine wichtige gesetzliche Leistung unseres Sozialstaats ist die Hinterbliebenenrente: Nach einem Todesfall unterstützt die Rentenkasse die Witwe, den Witwer und die Waisen – oft viele Jahre lang. Die Regeln im Überblick. Feedback geben Berlin. Wenn der Ehepartner, der Vater, die Mutter stirbt, ist das für die Angehörigen immer tragisch. Oft kommen zur Trauer noch finanzielle Sorgen, wenn durch den Todesfall ein wichtiges Einkommen wegfällt. Um zumindest diese Nöte etwas zu mildern, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung an die Witwe oder den Witwer eine Hinterbliebenenrente. Falls der Verstorbene junge Kinder hinterlässt, können auch sie eine Rente bekommen. Wer eine Witwen- oder Witwerrente beantragt, muss einige Voraussetzungen erfüllen: Zum einen müssen der Angehörige und der Verstorbene bis zum Tod miteinander verheiratet gewesen sein. Zum anderen muss der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt oder bereits eine Rente bezogen haben. Außerdem muss die Ehe im Regelfall wenigstens ein Jahr bestanden haben. Im „Sterbevierteljahr“ ist das eigene Einkommen egal Zunächst gibt es dann eine spezielle Sozialleistung, die bei uns selbst Millionäre bekommen können: das sogenannte Sterbevierteljahr. Für die auf den Sterbemonat des Ehepartners folgenden drei Monate bekommt man als Witwenrente stets eine Rente in der gleichen Höhe, in der sie auch der verstorbene Versicherte bekommen hätte. Das eigene Einkommen wird dabei überhaupt nicht angerechnet. Große oder kleine Witwenrente, je nach Alter Unterschieden wird ansonsten zwischen kleiner und großer Witwenrente. Welche Variante der Hinterbliebene bekommt, hängt von dessen Alter ab. „Eine kleine Witwenrente erhält, wer noch keine 47 Jahre alt ist, nicht selbst erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung. Bund Nach dem sogenannten neuen Recht, das seit 2002 gilt, beträgt die kleine Witwenrente 25 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen, die Bezugsdauer ist auf zwei Jahre beschränkt. Eine große Witwenrente dagegen kann beanspruchen, wer schon mindestens 47 ist oder ein minderjähriges Kind erzieht oder erwerbsgemindert ist. Dann gibt es 55 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Wer Kinder unter drei Jahren zu versorgen hat, bekommt einen Zuschlag. Ein Abschlag wird hingegen angesetzt, wenn der Verstorbene noch keine 65 Jahre alt war. Achtung: Eigene Einkünfte werden auf eine Witwenrente anteilig angerechnet, können sie also reduzieren. „Hierzu zählen außer dem eigenen Gehalt zum Beispiel Vermögenseinkünfte, eigene Rentenzahlungen oder Elterngeld“, erläutert von der Heide. Unter dem Strich bleiben derzeit rund 1.400 Euro brutto im Monat anrechnungsfrei (in den neuen Bundesländern 1.350 Euro). Achtung: Dieser Wert steigt (im Gleichklang mit anderen Rechengrößen der Sozialversicherung) regelmäßig an. (Internetfund) vor 6 Minuten, schrieb Kellogs82: Danke dir. 😉 Wenn es gut läuft, könnte der Scheidungstermin schon Ende 2022/Anfang 2023 sein.. Uhi.. ich bin gespannt. 😅 Bei mir hat es fast über zwei Jahre gedauert. Die Rentenversicherung war nicht die schnellste. bearbeitet März 10, 2022 von Stella24
Ki**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 vor 1 Stunde, schrieb EmpathischeErektion: Für die Frau hat er natürlich mehr Vorteile zu heiraten. Für den Mann eher weniger, eher das Gegenteil ist sogar der Fall. Wieso hat eine Frau denn mehr Vorteile? Das klingt nach einem ziemlich antiquierten Weltbild, in dem Frauen nur zwei Grundfragen zu klären haben "Was ziehe ich an und was koche ich heute?" Wenn tatsächlich solche Gedanken noch in den Köpfen verankert sind, dann sind wir leider noch ziemlich weit von Gleichberechtigung entfernt. Traurig 😢
PeterHH1961 Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Moin, man muss doch nicht gleich übertreiben😂. Eine Scheidung kostet auch Geld, ein Auszug aus einer gemeinsamen Wohnung auch - besser jeder behält seine Wohnung und man besucht sich gegenseitig😊
Königslöwe Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Da kann ich nicht mitreden, dazu bräuchte man ja erstmal eine sehr lange feste Verbindung
Ke**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 vor 36 Minuten, schrieb Stella24: Altersvorsorge Ob Witwe oder Witwer – der Sozialstaat hilft Witwenrente: Wer hat wann welchen Anspruch? Stand: 09.09.2019 von Waltraud Pochert Eine wichtige gesetzliche Leistung unseres Sozialstaats ist die Hinterbliebenenrente: Nach einem Todesfall unterstützt die Rentenkasse die Witwe, den Witwer und die Waisen – oft viele Jahre lang. Die Regeln im Überblick. Feedback geben Berlin. Wenn der Ehepartner, der Vater, die Mutter stirbt, ist das für die Angehörigen immer tragisch. Oft kommen zur Trauer noch finanzielle Sorgen, wenn durch den Todesfall ein wichtiges Einkommen wegfällt. Um zumindest diese Nöte etwas zu mildern, zahlt die gesetzliche Rentenversicherung an die Witwe oder den Witwer eine Hinterbliebenenrente. Falls der Verstorbene junge Kinder hinterlässt, können auch sie eine Rente bekommen. Wer eine Witwen- oder Witwerrente beantragt, muss einige Voraussetzungen erfüllen: Zum einen müssen der Angehörige und der Verstorbene bis zum Tod miteinander verheiratet gewesen sein. Zum anderen muss der verstorbene Ehepartner mindestens fünf Jahre Rentenbeiträge gezahlt oder bereits eine Rente bezogen haben. Außerdem muss die Ehe im Regelfall wenigstens ein Jahr bestanden haben. Im „Sterbevierteljahr“ ist das eigene Einkommen egal Zunächst gibt es dann eine spezielle Sozialleistung, die bei uns selbst Millionäre bekommen können: das sogenannte Sterbevierteljahr. Für die auf den Sterbemonat des Ehepartners folgenden drei Monate bekommt man als Witwenrente stets eine Rente in der gleichen Höhe, in der sie auch der verstorbene Versicherte bekommen hätte. Das eigene Einkommen wird dabei überhaupt nicht angerechnet. Große oder kleine Witwenrente, je nach Alter Unterschieden wird ansonsten zwischen kleiner und großer Witwenrente. Welche Variante der Hinterbliebene bekommt, hängt von dessen Alter ab. „Eine kleine Witwenrente erhält, wer noch keine 47 Jahre alt ist, nicht selbst erwerbsgemindert ist und kein Kind erzieht“, erklärt Dirk von der Heide von der Deutschen Rentenversicherung. Bund Nach dem sogenannten neuen Recht, das seit 2002 gilt, beträgt die kleine Witwenrente 25 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen, die Bezugsdauer ist auf zwei Jahre beschränkt. Eine große Witwenrente dagegen kann beanspruchen, wer schon mindestens 47 ist oder ein minderjähriges Kind erzieht oder erwerbsgemindert ist. Dann gibt es 55 Prozent des Rentenanspruchs des Verstorbenen. Wer Kinder unter drei Jahren zu versorgen hat, bekommt einen Zuschlag. Ein Abschlag wird hingegen angesetzt, wenn der Verstorbene noch keine 65 Jahre alt war. Achtung: Eigene Einkünfte werden auf eine Witwenrente anteilig angerechnet, können sie also reduzieren. „Hierzu zählen außer dem eigenen Gehalt zum Beispiel Vermögenseinkünfte, eigene Rentenzahlungen oder Elterngeld“, erläutert von der Heide. Unter dem Strich bleiben derzeit rund 1.400 Euro brutto im Monat anrechnungsfrei (in den neuen Bundesländern 1.350 Euro). Achtung: Dieser Wert steigt (im Gleichklang mit anderen Rechengrößen der Sozialversicherung) regelmäßig an. (Internetfund) Bei mir hat es fast über zwei Jahre gedauert. Die Rentenversicherung war nicht die schnellste. Laut Anwalt.. könnte es klappen. Ich lasse mich überraschen. - positiv denken..😊
St**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 vor 4 Minuten, schrieb Königslöwe: Da kann ich nicht mitreden, dazu bräuchte man ja erstmal eine sehr lange feste Verbindung Das kann sehr schnell gehen.
Königslöwe Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Gerade eben, schrieb Stella24: Das kann sehr schnell gehen. Ab wann ist eine längere Beziehung eigentlich so was ähnliches wie eine Ehe?
St**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Gerade eben, schrieb Königslöwe: Ab wann ist eine längere Beziehung eigentlich so was ähnliches wie eine Ehe? Ich denke, es liegt daran wie beide es empfinden.
Königslöwe Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Gerade eben, schrieb Stella24: Ich denke, es liegt daran wie beide es empfinden. Wann die rosarote Brille weg ist und der Alltag eingekehrt ist??
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 vor 4 Minuten, schrieb Kiwibeere: Wieso hat eine Frau denn mehr Vorteile? Das klingt nach einem ziemlich antiquierten Weltbild, in dem Frauen nur zwei Grundfragen zu klären haben "Was ziehe ich an und was koche ich heute?" Wenn tatsächlich solche Gedanken noch in den Köpfen verankert sind, dann sind wir leider noch ziemlich weit von Gleichberechtigung entfernt. Traurig 😢 Ja, das stimmt, leider sind wir wirklich noch ziemlich weit von der Gleichberechtigung entfernt. Werde es aber hier nicht weiter ausführen, da es sonst erstens den Rahmen sprengen und zweitens einen Shitstorm wahrscheinlich auslösen würde. Selbst einige Frauen sagen, dass die Frauen die einzige Mehrheit sind, die wie eine Minderheit behandelt werden. Euch noch alles gute.
St**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Gerade eben, schrieb Königslöwe: Wann die rosarote Brille weg ist und der Alltag eingekehrt ist?? Ich denke, dass muss jeder für sich empfinden.
Königslöwe Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 vor 1 Minute, schrieb Stella24: Ich denke, dass muss jeder für sich empfinden. ok ja natürlich Manche träumen nach dem ersten Date schon von gemeinsamer Rente, anderen brauchen bis dahin.
St**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 vor 15 Minuten, schrieb Königslöwe: ok ja natürlich Manche träumen nach dem ersten Date schon von gemeinsamer Rente, anderen brauchen bis dahin. Es ist auch so, dass sich ein Partner in einer Beziehung fühlt und der andere nicht. vor 16 Minuten, schrieb Panda1171: ❤ des Lebens heiraten ☺ Das Herz des Lebens schlägt in meiner Brust.
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Weder noch. Einfach das Gefühl entscheiden lassen und sich abstimmen. Das Scheidungsrecht bietet sowieso kaum noch Vorteile.
DerLustvolle22 Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Ich sehe kein Vorteil an der Ehe auser vieleicht die Steuern und möchte das für mich auch nicht! Ich muss nicht heiraten um der Frau zu zeigen das ich sie liebe
Gelöschter Benutzer Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 vor 31 Minuten, schrieb Kiwibeere: Das klingt nach einem ziemlich antiquierten Weltbild, in dem Frauen nur zwei Grundfragen zu klären haben "Was ziehe ich an und was koche ich heute?" Dieses antiquierte Weltbild entspricht teilweise der Realität. In den meisten deutschen Beziehungen hat Mann ein höheres Einkommen als Frau (beide Vollzeit). Spätestens beim ersten Kind (ein ausreichendes Einkommen des Mannes vorausgesetzt), beenden viele Frau komplett ihre berufliche Tätigkeit und nehmen mit Beginn der Schulpflicht möglicherweise eine Teilzeit-Beschäftigung auf. Insbesondere bei höhenqualifizierten Frauen wird der Verdienst im Vergleich zum letzten Einkommen nie wieder erreicht. Kommt es zur Scheidung, fließt fast immer Geld vom Ex-Mann in Richtung Ex-Frau. Fälle, in denen die Ex-Frau Unterhalt an den Ex-Mann zahlt, sind die absolute Ausnahme. Mit einem Ehevertrag lassen sich zwar gewisse Peaks vermeiden, aber nicht alle Klauseln halten vor Gericht.
En**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 (bearbeitet) Ich hatte nie vor zu heiraten... meine längste Beziehung ohne Trauschein ging fast 15 Jahre. Das letzte Jahr lief für meinen Partner und mich mehr wie beschissen, hat uns aber nach fast 10 gemeinsamen Jahren noch mehr gezeigt, daß wir ein absolutes Dreamteam sind. Und dann kam`s zum Antrag und ich habe keine Sekunde lang überlegt, ob oder ob nicht. bearbeitet März 10, 2022 von Engelschen_72
Saarkater Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Ohne Kinder kann man es sich überlegen aber spätestens wenn Kinder ins Spiel kommen ist es definitiv besser für alle.
Pc**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Ich war schon zweimal verheiratet. Jetzt probiere ich es erstmal im Guten.
Dä**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Wenn ich sehe wie viele ihren Ehepartner betrügen.. kann von großer Liebe nicht die Rede sein .. und die Ehe ein großer Nachteil in jeder Hinsicht
Le**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Nachteil... die Trennung ist immer teuer und schmerzhaft für jeden. Vorteil, die gegenseitige Absicherung, wenn es bis zum Ende hält. Also, ich bin da doch mehr für ein glückliches harmonisches Zusammenleben ohne Trauschein. Bin ein gebranntes Kind
En**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 vor 25 Minuten, schrieb DämonenHerz: die Ehe ein großer Nachteil in jeder Hinsicht Welche Nachteile denn genau? vor 10 Minuten, schrieb Eiskristall1974: Nur Nachteile! Die da wären?
El**** Geschrieben März 10, 2022 Geschrieben März 10, 2022 Wenn Kinder gewünscht werden ist es besser sie haben den Status ehelich. Auch wenn man sich wieder trennt bleibt ihnen dieser Status und die Schwierigkeiten nichtehelicher Kinder erspart. Und da spreche ich nicht einmal vom Geld, sonder von leider immer noch vorhandenen Vorurteilen
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