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Stalking oder Interesse


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 9 Stunden, schrieb LadyVaris:

....ich habe wohl irgendwo eine Grenze überschritten und möchte mal reflektieren wann und wie das geschehen ist .....

@Tantramann1959 hat`s im letzten Satz seines Posting klar beschrieben...

Werden eindeutige Signale zur Unterlassung oder gar explizit ausgesprochene Verbote immer wieder überschritten, sind wir schon eher im kriminellen Bereich.

vor 9 Stunden, schrieb AbschleppBät:

Stalking fängt an sobald der oder die sich unwohl fühlen!

Nein! Da fängt Stalking nicht an! Nur weil ich mich z.B. unwohl fühlen würde, wenn jemand mehrfach mein Profil betrachtet fängt dort nicht das Stalking an!

vor 7 Stunden, schrieb Bi-STD-Paar:

Bei uns gibt's halt keine Chance auf stalking ist damit gemeint

Hier gilt dasselbe: Nicht jeder der ein Profil mehrfachst anschaut ohne Kontakt aufzunehmen ist ein Stalker oder wird einer! Ihr seid ein gutes Beispiel für Menschen, die dieses Wort einfach pauschalisierend benutzen und augenscheinlich nicht wissen was Stalking wirklich ist!!!

 

Geschrieben
vor 36 Minuten, schrieb Geheimrat:

Stalking ist strafrechtlich klar definiert. Jegliche Vergleiche zu Graden von irgendwie geartetem Interesse sind eine Verhöhnung tatsächlicher Stalking-Opfer!
Welcher MOD hat diesen Thread überhaupt freigegeben?

Ich hoffe  das hier keiner verhöhnt wurde

.und soory wenn dich der beitrag nervt....

 

 

 

 

 

Geschrieben
vor 14 Minuten, schrieb Engelschen_72:

sind wir schon eher im kriminellen Bereich.

Auch dann nicht .

Beispiel :

Irgendwer schreibt Dir , obwohl Du klar formuliert hast , das Du es nicht willst , jeden Tag einen Liebesbrief .

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb Nitrobär:

Irgendwer schreibt Dir , obwohl Du klar formuliert hast , das Du es nicht willst , jeden Tag einen Liebesbrief .

Stalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt.

Die Quelle dieser Aussage ist die Polizei Beratung!

Wenn mir jemand täglich einen Liebesbrief schreiben würde, obwohl ich klar formuliert habe, daß derjenige das unterlassen soll, dann fällt das in den Bereich des penetranten belästigens und somit unter den Begriff des Stalkings.

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb Engelschen_72:

Stalking bezeichnet wiederholtes widerrechtliches Verfolgen, Nachstellen, penetrantes Belästigen, Bedrohen und Terrorisieren einer Person gegen deren Willen bis hin zu körperlicher und psychischer Gewalt.

Ein täglichen Gruß  der von mir nicht erwidert wird ,ist auch Stalking? Den ich tägliche bekomme. 

Die Frage ist ernst gemeint....

Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten, schrieb Nitrobär:

Inwiefern belästigt Dich ein Brief , den Du noch nicht mal lesen musst

Weil allein das Erhalten einer unerwünschten Nachricht stört und daher auch gesetzlich als "Nachstellung" definiert ist:
Aus § 238 StGB:

Zitieren

Nachstellung

(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt
[...]
unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
[...]

Briefe fallen natürlich unter den Begriff der "sonstigen Mittel der Kommunikation". Wer ausdrücklich sagt, dass er keine Mitteilungen wünscht, egal ob digital oder analog, der darf keine mehr erhalten. Und natürlich ist es Belästigung, wenn man trotzdem mit Briefen von jemandem zugemüllt wird, der keinen Anteil am eigenen Leben mehr haben soll.

vor 7 Minuten, schrieb LadyVaris:

Ein täglichen Gruß  der von mir nicht erwidert wird ,ist auch Stalking? Den ich tägliche bekomme.

Nach Rechtsverständnis ist das noch kein Stalking, weil du noch nicht mitgeteilt hast, dass du nicht damit belästigt werden möchtest. Sobald du das nachweislich (beweisbar) und unmissverständlich äußerst, gilt es als Nachstellung, wenn du weiterhin Nachrichten erhältst.

bearbeitet von FrenulumLinguae
Geschrieben

Sorry, aber der Begriff ist ganz klar definiert und auf Wortklaubereien hab ich keine Lust. 

Danke für die Erklärung @FrenulumLinguae.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Nitrobär:

Wo ist da bitte die erforderliche " nicht unerhebliche Beeinträchtigung " der Lebensgestaltung ?

Zu der ist es nicht deine Aufgabe, einen Gegenbeweis zu führen. Wenn jemand sagt, dass ihn das Erhalten von Nachrichten von jemandem erheblich beeinträchtigt, zu dem man ausdrücklich kein Kontakt haben möchte, dann ist das Beweis genug.

Es ist unerheblich, dass dich persönlich das nicht stören würde. Menschen sind verschieden und ein Missachten des ausdrücklich geäußerten Wunschs, keinen Kontakt zu haben, u. a. auch gerne mit der weiterführenden Begründung, dass dies eine psychische Belastung darstellt, MUSS respektiert werden.

Die unerhebliche Beeinträchtigung ist dadurch gegeben, dass die Person sie äußert - egal wie deine eigene Meinung dazu ist.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb FrenulumLinguae:

Wenn jemand sagt, dass ihn das Erhalten von Nachrichten von jemandem erheblich beeinträchtigt, zu dem man ausdrücklich kein Kontakt haben möchte, dann ist das Beweis genug.

Garantiert nicht und ja die Definition was strafrechtlich verfolgbar ist eindeutig .

Ohne die klar definierte " nicht unerhebliche Beeinträchtigung  der Lebensgestaltung " , kein stalking .

Und ein Brief im Briefkasten ist Dazu nicht in der Lage . 

 

Geschrieben

Zwischenruf 

Ab 21 Uhr ist das Thema geschlossen....ich möchte mich für die offene Kommunikation bedanken und das respektvoll Miteinander....💐💐💐💐...Danke....ich habe alle Beiträge ein gefällt mir gegeben aus dem einfachen grund um die mühe fürs gedanken machen und die zeit die ihr mir geben habt  eine Wertschätzung zu übermitteln....nein nicht mit dem kopf schütteln jetzt, so bin ich auch in der Realität...also danke nochmal....Gruß und Kuss...euch einen unterhaltsam Abend noch.....PS...es ist schon ganz schön anstrengend ein Beitrag die volle Konzentration zu schenken und sich auch zu beteiligen....jedoch auchbsehr informativ 

Geschrieben
vor 29 Minuten, schrieb Nitrobär:

Und ein Brief im Briefkasten ist Dazu nicht in der Lage . 

Es geht nicht um EINEN Brief!!!!

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Engelschen_72:

Es geht nicht um EINEN Brief!!!!

Das ist mir auch ohne zig Ausrufezeichen klar , aber gut , wenn Alles was gefühlt belästigt strafrechtlich verfolgt werden soll , dann ist es halt so .

Mein Rechtsempfinden ist anders . 

Geschrieben
Vor 8 Stunden, schrieb Maddin86:

Ehm die Polizei nötigt dich dadurch zu einer Straftat, Anzeige gegen diesen Beamten erstatten!

Janz wichtig, dann handeln die auch erst.

Janz, janz wichtig, achtet auf kleine fehler, die helfen Euch erst wenn ihr die Fehler für eich nutzt!

Jung... der Polizist hat mir das im Zimmer gesagt... Aussage gegen Aussage. Ich hab mir NIE was zu Schulden kommen lassen... aber wem würde man glauben??? Außerdem wollte ich damit nur euch klar machen, die Polizei ist da ziemlich machtlos und rechtlich viel unwissend (was sehr schlimm ist!)

Geschrieben
Vor 8 Minuten , schrieb Lustauf69:

Jung... der Polizist hat mir das im Zimmer gesagt... Aussage gegen Aussage. Ich hab mir NIE was zu Schulden kommen lassen... aber wem würde man glauben??? Außerdem wollte ich damit nur euch klar machen, die Polizei ist da ziemlich machtlos und rechtlich viel unwissend (was sehr schlimm ist!)

Bei Aussage gegen Aussage haste immernoch, zumindest wie jeder Heutzutage, ein Smartphone und zur aller Not die Sprachmemo funktion in einem der Massenger.

Sorry aber man sollte sich grade bei der Polizei nie so dumm anstellen wie die selbst. 🙈

  • Moderator
Geschrieben

Auf Bitten der TE schließe ich an dieser Stelle.

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