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Sex mit Chefin oder Chef


ni****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 15 Minuten, schrieb Quinoaon:

Es ist tatsächlich verboten. Z.B. Lehrer*in mit volljähriger/m Oberstufenschüler*in oder Prof. mit Studierenden. Zwar nicht strafbar im Sinne des sexuellen Missbrauchs, würde aber wohl zumindest personelle Konsequenzen nach sich ziehen.

Es ist auch nicht verboten Sex mit dem/der Partner/in eines Kollegen zu haben, doch könnte es zur Kündigung führen. 
 

Ein Kollege meinte das seine Kündigung deswegen nicht rechtens war, da es ja in seiner Freizeit geschah, doch sahen der Richter es anders. 

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