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Das Recht auf............


Fe****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

Für manchen sicher..........


Jeder sollte sein Sexualleben ausfüllen können, solange er keinen anderen schadet.



Sofern er jemanden findet mit dem er es ausfüllen kann...........


Geschrieben


Sofern er jemanden findet mit dem er es ausfüllen kann...........



Deshalb sucht man.
Manchmal findet man auch.
Für manche ist auch die Suche das Ziel.


Geschrieben (bearbeitet)

In Ernst. Mich stört der Begriff Recht in diesem Zusammenhang.



Spannend, mich beschleichte dieses Gefühl als mein weibliches Patenkind im ***ageralter einen andern ***ager ...

Wie ich damals...

Einfach Verstand einschalten und das Gefühl in den Schwitzkasten nehmen und zudrücken bis es Ruhe gibt.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

@klarkopf:sooooo spannend ist das gar nicht.

der mensch "meint",viele "rechte" zu haben.nur weiss nicht "jeder" mensch wie er diese "durch"- bzw."um"-setzen soll!

daher wohl das "pochen" auf solche.....



bearbeitet von xsuessespaarx
Geschrieben (bearbeitet)

Klarkopf du enttäuschst mich, oder reden wir aneinander vorbei?


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

@Kurt13004
Ohh, da hat mich wohl eine Erinnerung überrannt, wir (ich) reden aneinander vorbei.


zur Klarstellung:
gerichtlich durchsetzen (Viagra, Puffgutscheine, sonstiges) kann und sollte man dieses Recht natürlch nicht. Dennoch ist es ein Recht.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Ich bin beeindruckt!

Selten soviel juristischen und philosophischen Sachverstand auf einen Haufen gefunden!

Chapeau!

Salve , Titus


bearbeitet von TitusohneTizia
Geschrieben

genauso ist es! Das Recht auf Sex ist quasi ein Menschenrecht und drückt nur das Gegenteil vom "verbot" aus. also z.b. hatten früher tatsächlich Behinderte kein Recht auf Sex, ...


Ja, genau über diese Grundfrage bin ich jetzt auch gestolpert und habe mal hier angehalten, weil es das Problem der Fragestellung überhaupt etwas deutlicher macht:

Jeder Mensch hat nach unserer Deutsch/Europa/Welt-Kultur ein möglichst gesetzlich festgelegtes Recht auf...
... tja, was genau?

Auf jeden Fall ein Recht auf humane Behandlung, also auf das sogenannte "Menschen-Recht" als Mensch.

Was aber genau ist das eigentlich?
Gehört da wirklich ein festgelegtes Recht auf Sex dazu?
Und wann, wie, in welcher Form (vom Gesetzgeber definiert?)

Für mich persönlich zwar alles selbstverständlich und ohne Frage,
aber in der Realität nicht immer so einfach umsetzbar und akzeptabel? ...


Geschrieben

und, wie ja schon erwähnt: mit wem kann der RechtAufSexHaber dieses Recht durchsetzen?

Denn es dürfte ja auch unbestritten sein, dass jeder auch ein Recht darauf hat, sich auszusuchen, mit wem der Sex hat.

Das Recht dieses Jemand wird in dem Moment verletzt, in dem der RechtAufSexHaber ihn dazu verwendet, sein Recht auf Sex durchzusetzen.

Und ich denke nicht, dass es akzeptabel wäre, das Recht des einen durchzusetzen, indem man einem anderen ein ebenso wichtiges Recht nimmt.

Eventuell könnte man das Unrecht auf eine feste Personengruppe, nämlich die RechtAufSexHaber beschränken, indem man ausschließlich RechtAufSexHaber dazu veruteilt mit einem anderen RechtAufSexHaber Sex zu haben. In dem Fall wären die Leute, die ihr Recht auf Sex auch ohne den Gesetzgeber durchsetzen können, außen vor. Und ein RechtAufSexHaber hat dann immerhin sein Recht auf Sex durchgesetzt, auch wenn natürlich sein Recht auf sexuelle Selbstbestimmung unter Umständen verletzt wird, aber an irgendeiner Stelle verliert er ja sowieso...

Aber wirklich gut ist die Lösung dann trotzdem nicht.


Geschrieben


Und wann, wie, in welcher Form (vom Gesetzgeber definiert?)

Es ist in einigen Beiträgen schon richtig benannt worden:

Das Recht leitet sich in diesem Fall aus dem nicht Untersagten ab.

Sich das Recht zu nehmen und es umzusetzen, bzw. sich die Option und die Möglichkeit dafür zu schaffen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten, ist dem Individuum überlassen.


Geschrieben

ich finde die Diskussion teilweise sehr schräg.

Das Recht auf Sex ist mir aus Alten- und Behindertenheimen bekannt, deren Bewohner teilweise unter Einsatz von Medikamenten und anderer Formen des "ruhig Stellens" an dem Praktizieren von Sex mit einem vorhandenen Partner gehindert werden.
(es gibt genauso auch Heime, in denen mit dieser Thematik sehr verständnisvoll umgegangen wird)

Vor diesem Hintergrund sind einige Beiträge schwer zu lesen.

Hier habe ich solche Aussagen noch nicht wahrgenommen, so dass ich sie nur bedingt kommentieren kann.
Aber ich kenne die Angriffe, die gegen die genannte Personengruppen hier z.T. getätigt werden. Dabei wird ihnen mit einigen Formulierungen durchaus ein Recht auf Sex abgesprochen.


Geschrieben (bearbeitet)

BabetteOliver, wir glauben nicht, dass die Äußerung in diese Richtung zielen (auch wenn uns die Thematik ebenso die ganze Zeit imHinterkopf hängt). Es ist eher die Diskrepanz zwischen einer sehr philosphischen Eingangsfrage und der versuchten Verküpfung mit der Realität.

Denn zuerst müsste man mal eine Begriffsklärung durchführen: Was beinhaltet "Recht"

Wer gewährt einem Recht, bzw. darf es einem Versagen

Wie sind dann die Organisationsformen (Strafe, Belohnung, etc.) dieses Recht auch durch zu setzen oder zu reglementieren?

Echt großes Thema, und daher hier (auch mit dem grenzwertigen Geschichtskontext) schlecht zu diskutieren.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Wie heißt es doch so schön: Recht haben ist eine Sache, Recht bekommen aber eine andere ...

Auch wenn es Zeiten gab, in denen selbstbestimmte Sexualität unterdrückt wurde: heute garantiert das zugestandene Recht noch lange nicht eine freiere Sexualität. Gesellschaftliche Zwänge, Vorurteile und Konventionen engen noch immer ein. Andererseits gehören zur Ausübung zwei gleichberechtigte Menschen und die Grenzüberschreitung des einen kann die ***igung des anderen bedeuten, ganz abgesehen von sozialen Abhängigkeiten und sonstigem Mißbrauch. Es gibt bei der Sexualität ein Binnenverhältnis der Partner als auch ein Außenverhältnis in gegenseitiger Wechselwirkung. Soviel zur grauen Theorie: die Praxis ist vielfältiger und fließender, aber auch versagender, wo man es nicht vermuten würde.


bearbeitet von mundspieler
Geschrieben

@montago100
Ja, entspricht sehr gut meiner Ansicht
und traue ich mich deswegen jetzt noch konkreter als Beispiel "Behinderte" in den Fokus zu bringen:

Vorausgesetzter Fall ist schwerste geistige Behinderung, erblich bedingt:

Wie damit umgehen jetzt?
Wie ist für diese Menschen ein Recht auf Sex umsetzbar?
Meist sind sie unmündig, werden betreut - müssen die Betreuer also ein Recht auf Sex zulassen oder gar durchsetzen?
Oder - sehr extrem gedacht - sollten diese Menschen sicherheitshalber zwangs-sterilisiert werden, damit deren Recht auf Sex ermöglicht werden kann?

Okay, ich reite damit auf dem Extremfall herum, aber die Fragestellung des @TE ist nicht weit weg davon,
lediglich nur sanfter und vorsichtiger gedacht, gefragt..., oder?


Geschrieben (bearbeitet)

@BabetteOliver

Das allgemeine Recht bezieht sich natürlich auf freie selbstbestimmte Menschen.

Es wird in besonderen Situationen eingeschränkt, manchmal zu recht, manchmal zu unrecht. Dies gilt natürlich auch für betreute Menschen in Heimen. Wie ich weiß, werden hier Rechte der Bequemlichkeit halber vom Personal auch missbräuchlich eingeschränkt, in der Form, wie Du es dargestellt hast. Das wäre aber ein anderes Thema m.E.

edit: @PaanTuu - Dein Beitrag kam leider zeitgleich mit meinem. Ich bin mir hinsichtlich der Rechtslage nicht ganz sicher. Generell, meine ich, ist dieses Recht nicht aufgrund geistiger Behinderung eingeschränkt, auch wenn zu erwarten ist, bei einer Schwangerschaft käme ein behindertes Kind zur Welt. Wenn es sich um betreute Personen handelt, meine ich, gibt es einen Ermessensspielraum für die Betreuer, hier regulativ einzugreifen. Da bin ich aber jetzt auf ganz dünnem Eis und müsste mich erst mal wirklich schlau machen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Denn zuerst müsste man mal eine Begriffsklärung durchführen: Was beinhaltet "Recht"

Wer gewährt einem Recht, bzw. darf es einem Versagen

ein Recht ist die Gewissheit, dass mein Anspruch nicht behindert werden darf.
Vielleicht am einfachsten mit dem Recht auf Glück aus der amerikanischen Verfassung zu erklären.
Mit diesem Recht kann man nur fordern, nicht an seinem Glück gehindert werden. Aber niemand kann damit zu seinem Glück gezwungen werden oder hat einen Anspruch darauf glücklich gemacht zu werden.

Mit dem Recht auf freie Berufsausübung kann ich auch nicht zu einem Arbeitgeber gehen und ihn verpflichten, mich einzustellen. Aber ich habe den Anspruch, nicht in meiner Berufswahl behindert zu werden.

Der Kontext ist nicht nur geschichtsträchtig, sondern höchst aktuell.


Das wäre aber ein anderes Thema m.E.

nein, das ist genau das Thema. Es geht um alte, häßliche und behinderte Menschen.
Und willst Du ernsthaft aus der Tatsache, dass jemand sich in einem Heim befindet ableiten, dass er nicht selbstbestimmt sein könnte?


bearbeitet von BabetteOliver
Geschrieben


Das allgemeine Recht bezieht sich natürlich auf freie selbstbestimmte Menschen.



Unter diesem Aspekt sind meine Beiträge hier allerdings auch deutlich weg vom Thema, sorry dann.


Geschrieben

Ja ist eine Definition, der wir zustimmen würden. Andererseits wie ist es mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit? Da haben wir doch eindeutig ein Recht dies auch einzuklagen (was ja eindeutig mehr ist als fordern).

Und mit diesem Recht kann ich auch zu einem Gericht gehen und es verplichten mir zu helfen (etwas grob runtergebrochen, ja, aber du verstehst?)

Und das der Kontext auch (und leider immer wieder) aktuell ist, brauchst du uns leider nicht zu erläutern


Geschrieben


nein, das ist genau das Thema. Es geht um alte, häßliche und behinderte Menschen.
Und willst Du ernsthaft aus der Tatsache, dass jemand sich in einem Heim befindet ableiten, dass er nicht selbstbestimmt sein könnte?



Oh, nein, da möchte ich dem @montago100 aber gerne zur Seite stehen,
denn der @TE hat die Problematik der Selbstbestimmung nicht berücksichtigt oder irgendwie klar gestellt.

Dies aber ist ein ganz wichtiger Aspekt für die Diskussion hier, im Grundsatz, worum es überhaupt gehen soll.


Geschrieben (bearbeitet)

mit Fordern ist Einklagen gemeint.

Man kann aber nur die Gewährung, die Sicherstellung einklagen, nicht die Erfüllung.

Die Heimbewohner können klagen, dass sie Sex haben dürfen, denn sie werden daran gehindert.
Sie können aber nicht darauf klagen, Sex zu bekommen. Das würde für die Rotlichtindustrie zu teuer....

Nachtrag:
[COLOR=blue]@Paan + Montago, in unterstelle diesen Menschen zunächst, dass sie selbstbestimmt sind, weil das Gegenteil aus nichts abzuleiten ist. Natürlich taucht man bei Alter und Behinderung auch in den Bereich ein, wo die Selbstbestimmung nicht mehr so eindeutig ist. Aber auch in diesem Grenzbereich besteht das Recht weiter.[/COLOR]


bearbeitet von BabetteOliver
Geschrieben

[quote=BabetteOliver;7992883
nein, das ist genau das Thema. Es geht um alte, häßliche und behinderte Menschen.

Ok., was alte und hässliche Menschen angeht, unterliegen sie natürlich meiner Gesamtbetrachtung.

Wenn es um behinderte nicht selbstbestimmte Menschen geht, sieht es etwas anders aus, siehe bitte auch mein edit im Vorpost an PaanTuu.

Und willst Du ernsthaft aus der Tatsache, dass jemand sich in einem Heim befindet ableiten, dass er nicht selbstbestimmt sein könnte?

Ja selbstverständlich. Das beginnt schon mit dem Einhalten der Hausordnung. Jeder Vormund und jeder Betreuer hat das Recht und die Pflicht, sich um das Wohl seiner betreuten Person zu kümmern. Nun werden aber nicht alle Heimbewohner (z.B. Altenheim) von wem betreut. Sie sind trotzdem selbstbestimmt, müssen sich aber an die Hausordnung halten, welche u.U. ihr allgemeines Recht schon einschränken könnte.


Geschrieben

nochmal, da vorhin als Nachtrag gesetzt.
Ich gehe zunächst einfach von Selbstbestimmten Menschen aus.
Denn es gibt keinen Grund aus häßlich, alt oder behindert sofort eine Einschränkung der Selbstbestimmung abzuleiten.

[COLOR=blue]@Montago Wenn in der Hausordnung steht, in diesem Heim ist Sex verboten, dann ist das ein vollkommen unzulässiger Eingriff.[/COLOR]
Natürlich gibt es Regeln, an die man sich auch halten muss.
Aber wenn dieser Passus in der Hausordnung Deiner Wohnung stehen würde, würdest Du noch nicht mal klagen - Du würdest den Passus gelassen übergehen.


Geschrieben (bearbeitet)

@ Oliver: Lach (auf das Rotlicht gemünzt), aber um es mal an einem konkretem Dilemma klar zu machen:

Als ich (Herr SM) noch in der Jugendhilfe tätig war, hatte ich die Dienstanweisung (kirchliche Einrichtung) die Jugendlichen (16 bis 18) an der "Ausübung des Geschlechtaktes" zu hindern. Natürlich sind diese nicht so hilflos wie Behinderte aber ich habe sie in ihren Rechten beschnitten.
Konnten sie fordern? Theoretisch ja, praktisch nein!
Können Hausordnungen ihr Recht begrenzen? Theoretisch nein, praktisch ja!

Also ist Recht auch immer etwas situationsbedingtes (auch wenn wir dies nicht gut finden), da die praktische Umsetzung durch die Realität erschwert wird.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben


Nachtrag:
[COLOR=blue]@Paan + Montago, in unterstelle diesen Menschen zunächst, dass sie selbstbestimmt sind, weil das Gegenteil aus nichts abzuleiten ist. Natürlich taucht man bei Alter und Behinderung auch in den Bereich ein, wo die Selbstbestimmung nicht mehr so eindeutig ist. Aber auch in diesem Grenzbereich besteht das Recht weiter.[/COLOR]


Ihr (wir) entfernen uns aber immer mehr von der Ausgangsfrage des @TE,
weil er einfach nur pauschal diskutieren will, wie mit dem Recht auf Sex für Menschen umgegangen wird, die "nicht gefallen".

Wir dagegen versuchen eine andere Diskussion, nämlich unmündige oder tatsächlich "behinderte" Menschen.


Geschrieben (bearbeitet)

[COLOR=blue]@smpaar, warum werden immer Beispiele aus der komplizierten Ecke herausgekramt - menno [/COLOR]

  1. es handelt sich um eine krichliche Einrichtung, da gilt ein besonderes Recht. (z.B. Ablehnung wegen falscher Konfession)
  2. es handelt sich um Jugendliche, da gilt ein besonderes Recht,
  3. es handelt sich um einen zeitweiligen, völlig freiwilligen Auenthalt (in dem Sinne, dass die Jugendlichen jederzeit gehen können) - in Heimen geht es um die Bestimmung des kompletten Lebens, da sie dort wohnen.


[COLOR=blue]@paan, deshalb versuche ich ja, die nicht selbstbestimmten Menschen aussen vor zu halten. Das wird zu kompliziert.[/COLOR]


bearbeitet von BabetteOliver
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