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Masturbieren in der Öffentlichkeit.


Ha****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Vor 2 Minuten , schrieb Whistler65:

Ich glaube er meint die Wiederholung des Thema, denn wir hatten letzte Woche den identischen Thread. Allerdings saß da der böse Bube auf dem Parkplatz im Auto und eine Frau kam vorbei ...

Er selbst wiederholt doch das Thema 🤔

Geschrieben
Vor 5 Minuten , schrieb Whistler65:

Ich glaube er meint die Wiederholung des Thema, denn wir hatten letzte Woche den identischen Thread. Allerdings saß da der böse Bube auf dem Parkplatz im Auto und eine Frau kam vorbei ...

Und davor der mit dem Feldweg, ach wie ist das schön hier!

Geschrieben

Derjenige würde den heißen Atem meiner Hunde nahe seinem Geschlechtsteil spüren. So lange bis ihm der Schweiß durch die Kimme läuft. Dann würde ich noch fragen ob er den auch in groß und schön gibt.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Invisible_Man:

Und davor der mit dem Feldweg, ach wie ist das schön hier!

Ich steig bald von Pils auf Paulaner um :jumping:

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Whistler65:

Ich steig bald von Pils auf Paulaner um :jumping:

Und dazwischen war noch der im fahrenden Auto, den hätte ich jetz fast vergessen. Dann kannst Du wenigstens in den Biergarten.

Geschrieben
Mein Thema (Sex in der Öffentlichkeit im Auto, mit Bußgeld belegt) wurde abgelehnt.
Begründung - keine Themen zu strafbaren Handlungen erlaubt!
Geschrieben
Naja, das Paradoxe daran ist ja, dass Frauen nackt in der Öffentlichkeit sein dürfen, Männer aber nicht. Da gibts dann direkt eine Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“.
Ergo sollte klar sein was passiert wenn Frauen einen Mann beim onanieren erwischen. 🤷‍♂️
Geschrieben
Gerade eben, schrieb Invisible_Man:

Und dazwischen war noch der im fahrenden Auto, den hätte ich jetz fast vergessen. Dann kannst Du wenigstens in den Biergarten.

Am besten war der mit der attraktiven Dame im Zug in der Schweiz die nur Euros hatte und ihr Billet nicht bezahlen konnte und der Schaffner sie kostenlos mitgenommen hat ... man reiche mir ein Feldschlösschen gut gekühlt ;)

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb lazy_crazy:

Ich dachte, Themen zu strafbaren Handlungen dürfen nicht gepostet werden.

Strafgesetzbuch (StGB) § 183 Exhibitionistische Handlungen

Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Geldstrafe, was nützt das schon gleich eine Haftstrafe und er lernt daraus.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb saarfix:

Geldstrafe, was nützt das schon gleich eine Haftstrafe und er lernt daraus.

Dann onaniert er im Knast ... arme Wärter 

Geschrieben
Vor 5 Minuten , schrieb Sp00n82:
Naja, das Paradoxe daran ist ja, dass Frauen nackt in der Öffentlichkeit sein dürfen, Männer aber nicht. Da gibts dann direkt eine Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“.
Ergo sollte klar sein was passiert wenn Frauen einen Mann beim onanieren erwischen. 🤷‍♂️

Heißt, wenn Frauen fremden Typen auf dem Parkplatz einen blasen oder sich von mehreren Rannehmen lassen ist das okay?

Da spielt dann keiner den Moralapostel weil es Frauen sind 🧐

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb Sp00n82:

Naja, das Paradoxe daran ist ja, dass Frauen nackt in der Öffentlichkeit sein dürfen, Männer aber nicht. Da gibts dann direkt eine Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“.
Ergo sollte klar sein was passiert wenn Frauen einen Mann beim onanieren erwischen. 🤷‍♂️

 

vor 4 Minuten, schrieb saarfix:

Geldstrafe, was nützt das schon gleich eine Haftstrafe und er lernt daraus.

Es gibt kein Gesetz, dass es untersagt, sich in der Öffentlichkeit auszuziehen. Zumindest dann, wenn man ohne "sexuellen Bezug" nackt ist. Ein sexueller Bezug liegt zum Beispiel bei einem Exhibitionisten vor, den es erregt, anderen Leuten gegen ihren Willen seine Geschlechtsteile zu zeigen. Das ist eine Straftat 

.Trotzdem kannst du nicht einfach überall nackt sein. Vor allem nicht an Orten, an denen sich andere Menschen von deiner ungefilterten Körperlichkeit gestört fühlen können. In solchen Fällen kann Nacktheit eine Ordnungswidrigkeit sein: Dann gilt sie nach § 118 des Gesetz über Ordnungswidrigkeiten  als "Belästigung der Allgemeinheit". In der Praxis bleibt es zwar in Fällen unerwünschter öffentlicher Nacktheit meistens bei einem Platzverweis – also einer Aufforderung durch Polizei oder Ordnungsamt, einen Ort zu verlassen. Die Nackten kann aber auch eine Geldbuße zwischen fünf und 1000 Euro treffen. Und das betrifft Beide Geschlechter in gleichem Mass. Allerdings darf man nackt Auto fahren.

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb saarfix:

Geldstrafe, was nützt das schon gleich eine Haftstrafe und er lernt daraus.

Darum geht es nicht. Es geht um die flexible Auslegung der Forenregeln. Mal so, mal so. :coffee_happy:

Anonymes-Mitglied-2
Geschrieben
Ich habe vor 33 Jahren einen Mann deswegen angezeigt und würde es auch heute wieder tun!
Geschrieben
Vor 8 Minuten , schrieb Sunny71:

Heißt, wenn Frauen fremden Typen auf dem Parkplatz einen blasen oder sich von mehreren Rannehmen lassen ist das okay?

Da spielt dann keiner den Moralapostel weil es Frauen sind 🧐

Genau so ist das

Geschrieben
Ich rufe die Polizei 🤷‍♀️ Wenn ich lustiger Laune bin, dann stelle ich ggf Fotos/Videos online.
Geschrieben
Vor 1 Minute , schrieb MrsGrinch:
Ich rufe die Polizei 🤷‍♀️ Wenn ich lustiger Laune bin, dann stelle ich ggf Fotos/Videos online.

Auf welcher Seite denn? 😇

Geschrieben
Ne ist halt eine Diskussion.... Hätte auch gedacht dass es dazu auch ander Meinungen gibt.
Geschrieben
vor 18 Minuten, schrieb Sunny71:

Heißt, wenn Frauen fremden Typen auf dem Parkplatz einen blasen oder sich von mehreren Rannehmen lassen ist das okay?

Da spielt dann keiner den Moralapostel weil es Frauen sind 🧐

Rein gesetzlich gesehen geschieht der Frau nichts. Die Männer bekommen, bei Meldung, eine Strafanzeige. Dabei ist vollkommen egal ob das ganze einvernehmlich geschah oder nicht. 🤷‍♂️

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb MrsGrinch:

Ich rufe die Polizei 🤷‍♀️ Wenn ich lustiger Laune bin, dann stelle ich ggf Fotos/Videos online.

Damit verletzt Du allerdings das Recht am eigenen Bild und das kann auch teuer werden.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Invisible_Man:

Damit verletzt Du allerdings das Recht am eigenen Bild und das kann auch teuer werden.

Jo, mein Gott. 
Gibt Dinge, die den Spaß wert sind. 

Geschrieben
Vor 3 Minuten , schrieb Sp00n82:

Rein gesetzlich gesehen geschieht der Frau nichts. Die Männer bekommen, bei Meldung, eine Strafanzeige. Dabei ist vollkommen egal ob das ganze einvernehmlich geschah oder nicht. 🤷‍♂️

Diskriminierend 😂

Geschrieben
Vor 1 Minute , schrieb MrsGrinch:

Jo, mein Gott. 
Gibt Dinge, die den Spaß wert sind. 

Ich verstehe Deine Intention aber ein billiger Spaß ist das nicht.

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