qu**** Geschrieben September 23, 2023 Geschrieben September 23, 2023 vor 10 Stunden, schrieb Lisbetha: Altsprachen sind nicht immer einfach, hier Altgriechisch. Polygamie ist die VIELEHE und bedeutet NICHT Polyamorie... Warum wird der Begriff Polygamie fachsprachlich auch zur Beschreibung von Tieren und sogar Pflanzen verwendet? Kann man wirklich von Altgriechisch, gamos, eindeutig ableiten auf ein heutiges Verständnis von Ehe, mit christlicher Prägung und im rechtlichen Sinn?
Do**** Geschrieben September 23, 2023 Geschrieben September 23, 2023 Das wäre was für mich. Ich hab schon überlegt zu den Mormonen überzutreten. In Karlsruhe haben die eine Zentrale. Das Buch Mormon habe ich bereits im Bücherschrank aber hab's noch nicht gelesen. So mit 50 mach ich das vielleicht. Wäre schon geil dann paar 18-jährige Mormoninnen zu "heiraten". Mein Atheismus wird da vermutlich eh nicht auffallen und zum Missionieren bin ich da eh schon zu alt. Hoffe nur, dass die sonst nicht so viele Verpflichtungen für einen haben
We**** Geschrieben September 23, 2023 Geschrieben September 23, 2023 vor 14 Stunden, schrieb Hannover_1973: Ich Frage mich gerade, wie die studentischen WGs meiner Kommilitonen vor dem Hintergrund "eheähnliche Gemeinschaft" nach drei Jahren gemeinsamer Nutzung der Wohnung rechtlich eingestuft würde. Das wäre dann genau genommen eine polygamie-ähnliche Lebensemeinschaft. Womöglich wird daraus eine sehr komplexe Bedarfsgemeinschaft. Interessant ist dann auch die Frage, wer (für wen) unterhaltspflichtig ist... Die Ämter sind immer sehr sehr schnell mit voreiligen Behauptungen insbesondere hinsichtlich Bedarfsgemeinschaften wenn irgendeine(r) in der Wohnung Transferleistungen bezieht. Oft liegen die Behörden total daneben. Es ist aber manchmal sehr schwer das zu entkräften. Wenn der Vermieter nicht in der gleichen Wohnung lebt, es sich also nicht um eine Untermiete handelt, wird es kein Problem geben. Handelt es sich aber um Untermietverhältnisse versucht das Amt eine Bedarfsgemeinschaft zu konstruieren. Denen spielt halt inzwischen das Gesetz in die Hände, so dass sie sogar die Behauptung einer eheähnlichen Gemeinschaft vorbringen können und bei einer Dauer von mind. 3 Jahren unveränderter Wohnsituation (auch mit Unterbrechungen im Leistungsbezug, so war es bei uns), kann dann die Leistung verweigert werden. Wie schon geschrieben brauchen die nichts weiter nachweisen. Der Rest ist dann Sache der betroffenen Bürgerinnen und Bürger... Ich verstehe sehr gut, dass dein Kommentar auch ironisch gemeint ist und tatsächlich finde ich das auch sehr lustig wenn man diesen Gedanken weiter spinnt.
an**** Geschrieben September 23, 2023 Geschrieben September 23, 2023 Wieso sollte es in einer nichtehelichen LG keine Treueverpflichtungen geben?
Likeable007 Geschrieben September 23, 2023 Geschrieben September 23, 2023 Wieso keine normale WG? Da kannst Du dir jemanden mitbringen und Intimitäten mit WG Gefährtinnen / Gefährte sind ausgeklammert.
Sp**** Geschrieben September 23, 2023 Geschrieben September 23, 2023 (bearbeitet) vor 22 Stunden, schrieb grauerpanther: Polygamie als eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft Was haltet ihr von einer Polygamie als eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft ? Vorwort : Was heißt "nicht eheliche Lebensgemeinschaft"? Von einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn eine Partnerin/ein Partner länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben und diese nicht verheiratet sind. Eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist allerdings nicht vom gemeinsamen Wohnen abhängig. Auch bei getrennten Wohnsitzen des Paares (z.B. aus beruflichen Gründen) kann eine Lebensgemeinschaft vorliegen. In nicht ehelichen Partnerschaften haben Partnerinnen/Partner keine Verpflichtungen (z.B. Treue- oder Unterhaltspflicht) wie in der Ehe. Das wäre eine alternative Beziehung für eine Polygamie die in Österreich verboten ist und bestraft wird . Auch ist man nicht mehr alleine und hat Familienanschluss Meines Wissens nach, steht es hier in Deutschland, jedem Menschen frei, sein Leben so zu gestalten, wie er / sie / alle anderen es möchte. Das schließt das Zusammen- oder Getrenntleben mit einem oder mehreren anderen Menschen ein, immer vorausgesetzt, der oder die anderen Menschen sind damit einverstanden. Ich sehe kein Problem. vor 10 Stunden, schrieb Mezzanine: Doch, eigentlich schon. Nennt man Eheschwur. Und man muss nicht unbedingt gläubig sein. Auch Atheisten folgen einigen Regeln die der Bibel enstammen (niemand töten, nicht stehlen, usw). Wer also meint die Ehe ist doof, bzw. Monogamie unnatürlich dann mag das logisch stimmen, aber dann können wir auch alle anderen Regeln einer Zivilisation aufgeben. Es ist auch "unlogisch" das ich arbeite und nicht einfach anderen die Rübe einschlage und die Stärksten alle Schwachen platt machen. Wollen wir so eine Gesellschaft? Ich habe das Gefühle viele ja, sonst würde man sich über die Ehe nicht so lustig machen. Auch wenn das ganze sicher unromantische Gründe hatte so hat es durchaus auch rationale oder ökonomische und psychologische Vorteile zu heiraten und eben auch ein Leben lang treu zu sein - schon allein weil es eben NICHT leicht ist und viel Reife und Disziplin erfordert, beides Dinge die kaum noch jemand hat. Uiuiui - hier kommt aber jemand vom Hölzchen aufs Stöckchen. bearbeitet September 23, 2023 von Spreeathenerin Fehlerteufel
Do**** Geschrieben September 23, 2023 Geschrieben September 23, 2023 Am 22.9.2023 at 17:29, schrieb grauerpanther: Polygamie als eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft Selten so einen Unsinn gelesen! Polygamie ist die Vielehe. Polyamorie könnte eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft mit mehreren Partnern/Partnerinnen sein.
In**** Geschrieben September 24, 2023 Geschrieben September 24, 2023 (bearbeitet) Am 22.9.2023 at 17:29, schrieb grauerpanther: Polygamie als eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft Was haltet ihr von einer Polygamie als eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft ? Vorwort : Was heißt "nicht eheliche Lebensgemeinschaft"? Von einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn eine Partnerin/ein Partner länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben und diese nicht verheiratet sind. Eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist allerdings nicht vom gemeinsamen Wohnen abhängig. Auch bei getrennten Wohnsitzen des Paares (z.B. aus beruflichen Gründen) kann eine Lebensgemeinschaft vorliegen. In nicht ehelichen Partnerschaften haben Partnerinnen/Partner keine Verpflichtungen (z.B. Treue- oder Unterhaltspflicht) wie in der Ehe. Das wäre eine alternative Beziehung für eine Polygamie die in Österreich verboten ist und bestraft wird . Auch ist man nicht mehr alleine und hat Familienanschluss Wir leben zu viert in einem Haus und halten sehr viel davon. Polygamie ist in Österreich verboten. Aber zusammenleben ohne Mehrfachehe nicht. Ich habe eine Gattin und unsere Freundinnen sind auch verheiratet aber würde ich versuchen unsere Freundinnen auch zu heiraten droht uns der Staat mit 3 Jahren Freiheitsstrafe und erkennt die Ehe auch nicht an. Klar. Das tut zwar emotional weh, aber in der Praxis sind die Unterschiede nicht unbedingt enorm. Jede meiner Engel trägt am Ringfinger den Ring mit dem ich um Ihre Hand angehalten habe. Meine Freundinnen haben diesen auch zu Ihrem Ehering gewählt. Und auch wenn es rechtliche Einschränkungen gibt, aber in meinem Testament sind alle meine Frauen bedacht. Das darf ich. bearbeitet September 24, 2023 von Inception
di**** Geschrieben September 25, 2023 Geschrieben September 25, 2023 Für mich und meine Partnerin ist Polyamorie aber auch Polygamie (wenn es denn in D erlaubt wäre) durchaus eine Option. Ich finde es schwierig, wenn vorgegeben wird, wie viele Menschen man lieben darf. In unserer aktuellen Gesellschaft wird immer erwartet, das man sich für eine Seite entscheiden muss, das man nur einen Partner lieben darf. Warum eigentlich? Wie viele lieben ihre/n langjährige/n Begleiter/in weil ein tiefes Vertrauen und kennen da ist, lernen dann aber einen Menschen kennen, den man anders liebt? Viele Menschen möchten Beide Seiten nicht verlieren und verlieren u.U. beide, wenn sie sich entscheiden müssen? Es gibt auch so einige sexuelle Ausrichtungen, in denen ein weiter Partner ergänzen kann. Bisexualität z.B. oder Asexualität. Da hat man in dem einen Menschen, den absoluten Seelenpartner aber keinen Sex und einem anderen, den besten Sex seines Lebens. Polyamorie leben in gewisser Weise heute schon viele, nur heimlich, als Affäre mit dem Risiko aufzufliegen und am Ende vielleicht alleine dazustehen. Für mich sind polyamore Beziehungen vorstellbar, wenn ALLE Beteiligten dieses wünschen.
sveni1971 Geschrieben September 25, 2023 Geschrieben September 25, 2023 Am 23.9.2023 at 15:37, schrieb Spreeathenerin: Meines Wissens nach, steht es hier in Deutschland, jedem Menschen frei, sein Leben so zu gestalten, wie er / sie / alle anderen es möchte. Im Rahmen der Gesetze hast du auch recht, die Polygamie (Vielehe) ist aber nun mal per Gesetz nicht erlaubt (BGB) und sogar strafbar (StGB), wie schon andere vor mir bemerkt haben, werden hier einfach wieder Begriffe verwendet, deren Bedeutung man nicht kennt. Man kann aber durchaus legal mit zig Leuten zusammen leben und Kinder haben, ohne dass es jemanden interessiert, es sei denn, man kümmert sich nicht um seine Familie, da wären wir wieder bei Gesetzen, denn möglicherweise bestehen auch ohne Trauschein gewisse Einstandspflichten füreinander (SGB - Bedarfsgemeinschaft), das hat alles etwas damit zu tun, wie man sein Leben gestaltet und welche sozialen Rahmenbedingungen dabei bestehen.
Ni**** Geschrieben September 25, 2023 Geschrieben September 25, 2023 Am 22.9.2023 at 17:29, schrieb grauerpanther: Was haltet ihr von einer Polygamie als eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft ? Wenn es den Leuten die es leben richtig vorkommt , sollen sie es machen . Für mich keine Option .
Gelöschter Benutzer Geschrieben September 26, 2023 Geschrieben September 26, 2023 Am 23.9.2023 at 05:17, schrieb Lisbetha: Der war gut. Monogamie ist also vergleichbar, anderen nicht die Rübe einzuschlagen und Schwächere platt zu machen. Zwischen Strafrecht und dem Recht auf eigene Lebensführung kannst Du nicht unterscheiden? In welcher christlichen Religion gibt es das noch? Auch Atheisten müssen sich hier dem Strafrecht, nicht der Bibel, unterwerfen. Es geht darum das die Regeln aus dem theologischen stammen. Somit müssten bspw. Agnostiker oder Atheisten diese eigentlich schon aus Prinzip ablehnen. Am 23.9.2023 at 07:30, schrieb KuppenTanz: Du kannst keine komplexe Gesellschaft bauen ohne asoziales Verhalten zu sanktionieren. Genau das versuchen die Regierungen weltweit aber gerade. Es wird immer mehr toleriert oder sogar gefördert, wobei mir völlig unklar ist, wie die Kleptokratie davon am Ende profitiert. Man macht die Ehe und Familie kaputt. Nach und nach wird das zu Anarchie führen. Männer sind bereits jetzt so einsam wie wohl seit dem Mittelalter nicht mehr. Frauen jubeln über ihre Macht, vergessen aber, dass sie ohne den Schutz einer Zivilisation oder Gesellschaft zum Freiwild werden. Und ich denke in so eine Richtung wird es gehen. Wenn zig Männer gar niemanden mehr bekommen (ein Leben lang) werden sie wohl Suizid begehen oder zur Gewalt greifen. Bei der Gewalt kann es schnell ausarten. Und beim Suizid...wenn es vor allem Herren sind die Jobs ausüben die kritisch sind (Bergbau, Holzwirtschaft, etc) werden die Frauen in diese Jobs MÜSSEN! Kann ich mir aber absolut nicht vorstellen. Die Religionen (unsere in jedem Fall) scheinen wirklich sehr auf dem babylonischen zu basieren (ein Erlöser, Märtyrer usw). Am 23.9.2023 at 15:37, schrieb Spreeathenerin: Meines Wissens nach, steht es hier in Deutschland, jedem Menschen frei, sein Leben so zu gestalten, wie er / sie / alle anderen es möchte. Das schließt das Zusammen- oder Getrenntleben mit einem oder mehreren anderen Menschen ein, immer vorausgesetzt, der oder die anderen Menschen sind damit einverstanden. Ich sehe kein Problem. Uiuiui - hier kommt aber jemand vom Hölzchen aufs Stöckchen. Und wieso genau?
La**** Geschrieben September 26, 2023 Geschrieben September 26, 2023 Am 22.9.2023 at 17:29, schrieb grauerpanther: Polygamie als eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft Was haltet ihr von einer Polygamie als eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft ? Vorwort : Was heißt "nicht eheliche Lebensgemeinschaft"? Von einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft spricht man dann, wenn eine Partnerin/ein Partner länger andauernd in einer Wohn-, Wirtschafts- und Geschlechtsgemeinschaft zusammenleben und diese nicht verheiratet sind. Eine nicht eheliche Lebensgemeinschaft ist allerdings nicht vom gemeinsamen Wohnen abhängig. Auch bei getrennten Wohnsitzen des Paares (z.B. aus beruflichen Gründen) kann eine Lebensgemeinschaft vorliegen. In nicht ehelichen Partnerschaften haben Partnerinnen/Partner keine Verpflichtungen (z.B. Treue- oder Unterhaltspflicht) wie in der Ehe. Das wäre eine alternative Beziehung für eine Polygamie die in Österreich verboten ist und bestraft wird . Auch ist man nicht mehr alleine und hat Familienanschluss Naja, Polyamory als eheliche Gemeinschaft geht ja in Deutschland auch nicht. Ansonsten ist doch das Modell einer allgemeinen nichtehelichen Lebensgemeinschaft inzwischen doch sehr verbreitet. Man muss heutzutage ja nicht mehr heiraten. Und wenn man von der Veranlagung her polygam ist, ist es wohl die beste Art des Zusammenlebens. Ich hab auch einige Jahre mit einem Mann und einer Frau in einer Dreiecksbeziehung zusammengelebt. War eine wirklich schöne Zeit.
Ku**** Geschrieben September 26, 2023 Geschrieben September 26, 2023 (bearbeitet) vor 10 Stunden, schrieb Mezzanine: "Du kannst keine komplexe Gesellschaft bauen ohne asoziales Verhalten zu sanktionieren." Genau das versuchen die Regierungen weltweit aber gerade. Es wird immer mehr toleriert oder sogar gefördert. Ich weis ja nicht in welcher fantasy-Welt du so lebst? Aber das Deutschland das ich tag für tag sehe? Hat Gesetze gegen Diebstahl und Gewalt, hundertausenden Polizisten, einen Judiakitvapparat ect. Strafverfolgung findet ununterbrochen statt. Geschweige denn weltweit. Wovon redest du eigentlich? Und ich wüsste keine politische Formation die Strafgesetzt oder Strafverfolgung abschaffen wollte, oder auch nur reduzieren. Nicht verbal und noch viel weniger tatsächlich. Eher im Gegenteil, getrieben von den ultra-rechten wird das Geschrei nach mehr Strafverfolgung und mehr Staatsgewalt und mehr Sonderrechten für Exekutivkräfte von Jahr zu Jahr durch ganze Parteienspektrum lauter. Obwohl der Apparat an Bevölkerung gemessen eh schon seit 20 Jahren wächst. DAS übrigens tatsächlich weltweit. Ist hier alles völlig OT. Und du hast es ja sowiso nicht so damit, deine generalisierten Hetzereie und Schlechtmachereien zu erklären. Weis ich aus der Vergangenheit. Aber das ist echt völliges Absurdisten, was du hier verzapfst. bearbeitet September 26, 2023 von KuppenTanz
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