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Arztfehler


Wi****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Am 9.10.2023 at 15:37, schrieb Caudamann:

Natürlich…die böse Medizinermafia…Du fragst nach Meinung und am besten Beratung bei poppen.de???

weil hier Menschen sind, die ähnliches erlebt haben und ihre Meinung kundtun.

Einen Ärzte- und oder Behandlungsfehler in Deutschland nachzuweisen, ist extrem schwierig, auch wenn eindeutig ein Behandlungsfehler vorliegt. 

Daher, ist die Ohnmacht, den viele Patienten erleben, mit "böse Medizinmafia" abzutun ein weiterer Nackenschlag für das schon erlebte Leid..

 

 

 

Geschrieben
vor 27 Minuten, schrieb mutabor:

weil hier Menschen sind, die ähnliches erlebt haben und ihre Meinung kundtun.

Einen Ärzte- und oder Behandlungsfehler in Deutschland nachzuweisen, ist extrem schwierig, auch wenn eindeutig ein Behandlungsfehler vorliegt. 

Daher, ist die Ohnmacht, den viele Patienten erleben, mit "böse Medizinmafia" abzutun ein weiterer Nackenschlag für das schon erlebte Leid..

 

 

 

Sehe ich genauso. Ich bin in meinem Berufskrankheitsverfahren mit Gutachtern konfrontiert. Solange die bei der Wahrheit bleiben O.K. Aber in meinem Verfahren 2 Falschgutachter ausschließen lassen. Bei einem habe ich ein eindeutiges Gegengutachten. Ich kann die verleumderischen Falschaussagen gut widerlegen. 

Der andere ist ein ganz anderes Kaliber. Der ist ein hohes Tier in Bayern. Ich kann ihm aber nachweisen,  dass was von ihm in der Erstinstanz ins Urteil einfloss alles erstunken uns erlogen ist. Ich durchleuchte ihn jetzt massiv. Fachlich kann ich ihn ausschließen aber ich brauche was in der Hinterhand.  Es läuft viel falsch in diesem Land.

Geschrieben
Am 23.12.2023 at 21:24, schrieb mutabor:

weil hier Menschen sind, die ähnliches erlebt haben und ihre Meinung kundtun.

Einen Ärzte- und oder Behandlungsfehler in Deutschland nachzuweisen, ist extrem schwierig, auch wenn eindeutig ein Behandlungsfehler vorliegt. 

Daher, ist die Ohnmacht, den viele Patienten erleben, mit "böse Medizinmafia" abzutun ein weiterer Nackenschlag für das schon erlebte Leid..

 

 

 

Ich höre nur mimimi…das erlebte Leid…uffff🙄🙄

Geschrieben (bearbeitet)
Am 9.10.2023 at 12:31, schrieb Wikifolio:

Ich habe eine dauerhafte Schädigung der Lunge durch eine falsche Diagnose und eine über 15 Jahre erfolgte falsche Therapie. Dabei wurde mir auch ein CT verweigert, dass meine Befürchtungen auf Schädigung der Lungenbläschen jetzt bestätigt hat.

Meine Fragen an euch:

Wer hat schon einen Arztfehler bei Gericht einklagen können?

Wer hat Erfahrung mir dem Schlichtungsverfahren bei der Landesärztekammer?

Arztfehler sind nicht einfach zu beweisen, weil die Kollegen zusammenhalten zum Schaden des Patienten nach meiner Erfahrung. 

Gruß 

Wiki

 

Lieber TE, wenn die Mediziner alle böse sind und du gegen jeden und alles wetterst, erweckt es den Eindruck, als wenn die Klage wichtiger erscheint, als die Wiedergutmachung. Sehe es als Rat: Diskutiere deine laufenden Schritte und Erfolge in einem laufendem Verfahren oder der Vorbereitung ausschliesslich mit deinem Rechtsbeistand, aber nicht in einem artfremden Forum. Die Welt ist klein und dein Ort ist auch bekannt...weißt du, welcher deiner Gegner hier mitliest und schon fleißig alles ausdruckt um vielleicht sogar deine Geschäftsfähigkeit vor Gericht in Zweifel zu ziehen? Triffst du hier auf das richtige Publikum, dass dir weiterhelfen kann? 

Oder gehst du zur Bäckerinnung, um über deine Erfahrungen mit den bösen Banken zu reden?

Oder suchst du gar nur Anteilnahme und Bestätigung? Dann ist die Fleischerinnung besser. *ironie off* 

Es kamen auf der 1. Seite bereits viele sehr gute Tipps, wer die richtigen Adressaten in deinem Fall sein könnten. Nutze die Tipps!

bearbeitet von Gelöschter Benutzer
  • 4 Wochen später...
Geschrieben
Am 28.12.2023 at 20:07, schrieb freigeistdom:

Es kamen auf der 1. Seite bereits viele sehr gute Tipps, wer die richtigen Adressaten in deinem Fall sein könnten. Nutze die Tipps!

Ich bitte um konkrete Hilfe. Die Ärztin im Verfahren ist alles andere als kooperativ. Sie hat in zwei großen Rechtsverfahren alles andere als die Wahrheit gesagt.  Entscheidende Beweismittel wurden vorenthalten. Die Dame reagiert bislang nichtmal auf Einschreiben und die Nennung der Rechtsgrundlage auf die Gesetzesanspruch besteht. Zum Glück wurde von ihr bei mir der  RV Wert mehrfach  von ihr gemessen aber nicht gemeldet.  Die Werte wären sehr wichtig um Aufschluss über de Entwicklung der Erkrankung zu bekomnen.  Ich  habe seit Sommer drei steigende Werte und muss handeln - ergänzendes CT auf aktuelle Diagnose und Überweisung in eine geignete Spezialklinik im Nachbarbundesland.

Auch in der angeforderten Personalakte wurde trotz der Bestätigung ihrerseits der Vollständigkeit per Unterschrift nur die Hälfte der Daten eingereicht und die entscheidenden Jahre der Fehlbehandlung vorenthalten. Ich habe die Rechtsanwältin gebeten bei der mit entsprechenden Paragraphen nachzufragen.

Mam kann diese Themen in jedem Forum diskutieren - auch hier das wurde auchvam Anfang geklärt dass ich hier richtig bin. 

Geschrieben
Am 26.1.2024 at 14:27, schrieb Wikifolio:

Ich bitte um konkrete Hilfe. Die Ärztin im Verfahren ist alles andere als kooperativ. Sie hat in zwei großen Rechtsverfahren alles andere als die Wahrheit gesagt.  Entscheidende Beweismittel wurden vorenthalten. Die Dame reagiert bislang nichtmal auf Einschreiben und die Nennung der Rechtsgrundlage auf die Gesetzesanspruch besteht. Zum Glück wurde von ihr bei mir der  RV Wert mehrfach  von ihr gemessen aber nicht gemeldet.  Die Werte wären sehr wichtig um Aufschluss über de Entwicklung der Erkrankung zu bekomnen.  Ich  habe seit Sommer drei steigende Werte und muss handeln - ergänzendes CT auf aktuelle Diagnose und Überweisung in eine geignete Spezialklinik im Nachbarbundesland.

Auch in der angeforderten Personalakte wurde trotz der Bestätigung ihrerseits der Vollständigkeit per Unterschrift nur die Hälfte der Daten eingereicht und die entscheidenden Jahre der Fehlbehandlung vorenthalten. Ich habe die Rechtsanwältin gebeten bei der mit entsprechenden Paragraphen nachzufragen.

Mam kann diese Themen in jedem Forum diskutieren - auch hier das wurde auchvam Anfang geklärt dass ich hier richtig bin. 

Dann erkläre ich es dir anders, damit du es verstehst:es hilft dir nicht hier. Du kommst keinen Schritt weiter, wenn du das hier alles schreibst. Denn man geht auch nicht zum Bäcker und quatscht alle Kunden an, weil man nen Rat braucht, wie man Fleisch am besten brät' weil man dem zu Hilfe gezogenen Grillmeister nicht traut. 

Es macht dich kein bißchen klüger oder weiser. Willst du wirklich Hilfe, dann überlass das denen, die alles kennen und wissen und damit professionell umgehen können. 

----

Ich hatte mal nen Kollegen, der die ganze Welt verrückt machte, wenn ihm irgendwas nicht gelang. Der nervte so dermaßen, dass irgendwann ihm keiner mehr half. Warum zehn verschiedene Menschen fragen, wenn bereits einer dir hilft?!

Das ist Panikmache ohne Sinn und Verstand

Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb freigeistdom:

Das ist Panikmache ohne Sinn und Verstand

Damit du es verstehst ich ziehe meine Entscheidung und meine Beweisführung nicht aus diesem Forum. Ich suche konkrete Hilfe egal von wo . Ich war vor Neujahr beim besten Lungenarzt in meiner Nähe und der gab mir einen konkreten Rat.

Den setze ich um gegen große Widerstände. Im Arztfehlerverfahren hat die Ärztin massiv Dreck am Stecken. Die Beweislage wird immer erdrückender . Sie verheimlichte so gut wir alles und alles kommt irgendwann ans Licht. Mein irreperabler  Schaden ist dadurch gewachsen. 

Geschrieben
Am 9.10.2023 at 12:31, schrieb Wikifolio:

Arztfehler sind nicht einfach zu beweisen, weil die Kollegen zusammenhalten zum Schaden des Patienten nach meiner Erfahrung. 

Und genau aus diesem Grund, sollte man sich einen speziellen Rechtsanwalt aussuchen, Kliniken haben auch oft gute Rechtsanwälte, Ärzte mögen vielleicht innerhalb einer Klinik zusammenhalten, aber ein Gutachten wird immer ein neutraler Arzt erstellen und der sagt klar, ob ein Fehler vorlag oder ob es eben tatsächlich beschissene Umstände waren und die Folge eben nicht auf Fehlverhalten zurück zu führen ist. Aus meiner beruflichen Erfahrung kann ich sagen, wenn ein Fehler vorliegt, haben Kliniken ein großes Interesse daran, die Sache zu regulieren und die Bereitschaft zu einem Vergleich ist dann auch oft gegeben, denn man erspart sich lange Prozesse und vereinbart Stillschweigen. Meist ist es ja auch eine Mischung aus Fehler, ungünstigen Umständen und schwieriger Beweislage. Ganz wichtig ist, das man alles gut dokumentieren kann.

Auf jeden Fall sollte man eine gute Rechtschutzversicherung haben, wenn man sich auf so etwas einlässt oder der Anwalt ist sich in seiner Beratung so siegessicher, dass man darauf vertrauen kann, aber ohne Anwalt geht es eben nicht.

Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb sveni1971:

Auf jeden Fall sollte man eine gute Rechtschutzversicherung haben, wenn man sich auf so etwas einlässt oder der Anwalt ist sich in seiner Beratung so siegessicher, dass man darauf vertrauen kann, aber ohne Anwalt geht es eben nicht.

Das mit der Rechtsschutzversicherung ist ei Problem weil der Fehler i. Die Anfänger der Behandlung vor über 15 Jahren zurück geht.  Da hatte ich noch keine. Aber das Verfahren tözu einem Gutschein erstellt  der Medizinische Dienst der Krankenkasse und  aus der Personalakte lässt sich belegen dass wohl  schon länger feststand dass was gravierendes vorlag. Da wurde wiederholt der Wert für die Lungenblöschen bestimmt und nicht dem Patienten offenbart. Das ist problematisch weil das Vorsatz erkennen lässt und das zum Haftungsausschluss bei ihrer Berufshaftplichtversicherumg führen kann. Es wurden auch Unterlagen dem Medizinischen Dienst vorenthalten. 

Geschrieben
vor 12 Stunden, schrieb Wikifolio:

Das mit der Rechtsschutzversicherung ist ei Problem weil der Fehler i. Die Anfänger der Behandlung vor über 15 Jahren zurück geht.  Da hatte ich noch keine. Aber das Verfahren tözu einem Gutschein erstellt  der Medizinische Dienst der Krankenkasse und  aus der Personalakte lässt sich belegen dass wohl  schon länger feststand dass was gravierendes vorlag. Da wurde wiederholt der Wert für die Lungenblöschen bestimmt und nicht dem Patienten offenbart. Das ist problematisch weil das Vorsatz erkennen lässt und das zum Haftungsausschluss bei ihrer Berufshaftplichtversicherumg führen kann. Es wurden auch Unterlagen dem Medizinischen Dienst vorenthalten. 

Naja, das Hauptproblem bleibt bei der Beweislast und da muss man als Kläger dem Gericht schlüssig und belegbar vortragen können, so etwas kann man auch schlecht über so ein Forum hier voran treiben. Als weitere Frage wäre ja auch zu klären, wenn das Problem schon 15 Jahre zurück liegt, ob hier nicht schon Dinge wie Verjährung im Raum stehen könnten, ich kann nur nochmal dringend raten, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wenn man selbst mittellos ist, gibt es ja die Möglichkeit der Beratungshilfe oder im Verfahren Prozesskostenhilfe und dort wird dann eigentlich auch immer die Aussicht auf Erfolg geprüft, was aber nicht bedeutet, dass man zwangsläufig immer diesen Erfolg auch hat. Wie ich bereits sagte, in zahlreichen Verfahren einigt man sich in einem Vergleich und da bleibt man meist auf den eigenen Kosten sitzen (bekommt aber eben auch oft eine Entschädigung). Aber das hier ist viel zu allgemein, das muss man konkret und fallbezogen mit einem Juristen besprechen, wenn unterm Strich etwas passieren soll.

Geschrieben
vor 15 Minuten, schrieb sveni1971:

Naja, das Hauptproblem bleibt bei der Beweislast und da muss man als Kläger dem Gericht schlüssig und belegbar vortragen können, so etwas kann man auch schlecht über so ein Forum hier voran treiben. Als weitere Frage wäre ja auch zu klären, wenn das Problem schon 15 Jahre zurück liegt, ob hier nicht schon Dinge wie Verjährung im Raum stehen könnten, ich kann nur nochmal dringend raten, einen Anwalt hinzuzuziehen. Wenn man selbst mittellos ist, gibt es ja die Möglichkeit der Beratungshilfe oder im Verfahren Prozesskostenhilfe und dort wird dann eigentlich auch immer die Aussicht auf Erfolg geprüft, was aber nicht bedeutet, dass man zwangsläufig immer diesen Erfolg auch hat. Wie ich bereits sagte, in zahlreichen Verfahren einigt man sich in einem Vergleich und da bleibt man meist auf den eigenen Kosten sitzen (bekommt aber eben auch oft eine Entschädigung). Aber das hier ist viel zu allgemein, das muss man konkret und fallbezogen mit einem Juristen besprechen, wenn unterm Strich etwas passieren soll.

Ich bin in Kontakt mit einem Anwalt für Medizinrecht . Die Beweislage wurd immer drückender gegen sie. Sie muss inzwischen aufpassen dass ihre Versicherung keinen Hafttungsazsschluss geltend macht. 

Geschrieben
vor 7 Minuten, schrieb Wikifolio:

Ich bin in Kontakt mit einem Anwalt für Medizinrecht . Die Beweislage wurd immer drückender gegen sie. Sie muss inzwischen aufpassen dass ihre Versicherung keinen Hafttungsazsschluss geltend macht. 

Na wenn das so ist, lass den Anwalt machen, ein Arzt hat auf jeden Fall pfändbare Einkünfte, falls keine Versicherung haften sollte.

Geschrieben

Die hat massiv Dreck am Stecken und hat auch in meinem Zweitverfahren es nicht so genau mit der Wahrheit.  Die haben den wahren Zustand der Lunge speziell der Aveolen mir und den Sozialgericht vorsätzlich vorenthalten. Mit Notfallspray erzeugte Werte wurden für Realität ausgegeben. Durch Dauerschaden kann ich die nicht erreichen. Ich habe ein Riesenproblem weil die die mezinischen Befunde zum Teil nicht raus rückt trotz Einschreiben und Verfahren durch den medizinischen Dienst. 

  • 2 Wochen später...
Anonymes-Mitglied-5
Geschrieben
Also ich habe mir diese Diskussion jetzt von Anfang bis zum Ende zu Gemüte geführt, und bin zu dem Schluss gekommen, dass eine Lungenfunktionsmessung z.b unter Therapie, das heißt unter Bronchiolyse nichts Verwerfliches ist, weil nämlich ein normales Verfahren. Ein Asthmatiker wird ja auch nicht freiwillig ersticken nur um zu zeigen, dass seine Lungenfunktion schlecht ist. Die Anwendung dieses sogenannten Notfallsprays ist vollkommen normal. Die Messwerte bei der Lungenfunktion werden einmal im IstZustand und das zweite Mal im Status nach Bronchiolyse dokumentiert. So kann man sehen ob die Lunge noch Verbesserungsmöglichkeiten hat.
Das ist aber kein Versuch die Messergebnisse zu verfälschen.
Geschrieben

***

Du hast keine Ahnung um was es inzwischen geht. Es geht inzwischen in zwei Rechtverfahren um unzulässige Absprachen zwischen Lungenärzten und angeblich neutralen Gutachtern. Es geht inzwischen auch im zweiten großen Rechtsverfahren um erkennbaren vorsätzlichen Betrug und wie wir darauf reagieren. Ein Gutachten eines Lungenarztes ist hochgradig falsch. So wie der kann man gar nicht messen. Die Spanne zwischen Gutachten und nachgewiesener Realität ist eklatanterweise enorm. Es bleibt spannend. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden, schrieb Anonymes-Mitglied-5:

Das ist aber kein Versuch die Messergebnisse zu verfälschen.

Für manche zum Verständnis:

Es handelt sich dann um Verfälschung wenn der Lungenarzt falsche Aussagen trifft. Mit dem Notfallspray erzeugt man das maximal nutzbare Lungenvolumen und darauf wird die Therapie angestimmt schon klar. Wenn aber die mit Notfallspray erreichbaren Werte wegen festsitzender Obstruktionen die durch Dauertherapie nicht mehr gelöst werden können , ignoriert werden, dann kann und muss man sogar durchaus von Verfälschung sprechen. Am Anfang der Schädigung 2006 hat das ja noch funktioniert, dass  du mit der Dauertherapie auf die mit Notfallspray erzeugten Sollwerte kommst. . 10 Jahre später hast du aber andere Verhältnisse. Da erfolgte durch langjährige schädigende Einflüsse Veränderungen am Lungengewebe die dauerhaft sind. Die Obstruktionen waren schon viel stärker und das was sich zurück bilden konnte hat sich ja auch zurück gebildet. Aber was Dauerschaden ist bildet sich leider nicht mehr zurück. Und wenn einer hergeht dass er den Dauerschaden durch Giftstoffe nicht anerkennen will und so tut als lägen auf der Lunge immer noch die gleichen Verhältnisse wie 10 Jahre zuvor vor dann passt was nicht. Weil  du diese Zielvorgaben unter keinen Umständen wieder jeweils erreichen kannst. Und das ist genau der springende Punkt. Wenn nan den Dauerschaden auf den Bronchien oder den Aveolen nicht berücksichtigt dann kann die Werte auch nicht mehr erreichen.. Verstanden oder muss ich deutlicher werden?

Ergänzende Informationen zum Verständnis 

Die Lungenärztin die den Dauerschaden ignoriert hat. Deshalb ein Problem weil  sie in der Diagnose nach 15 Jahren auf die eigentliche Diagnose kam und das wurde vorenthalten dem Sozialgericht und mir dem Kläger.

Seit 2002 gibt es im BGB unter dem Paragraphen 839a den Absatzpunkt einen Gutschein unter bestimmten Bedingungen auf Schadensersatz zu verklagen. Und genau dem Punkt sind wir Inzwischen. Die Rechtsschutzversicherung wurde per Email informiert und jetzt warte ich auf das Gespräch. 

Da wollte ein Gutachter der eine auffällige Nähe zur Versicherungswirtschaft hat mit KO Argumenten die Richterin eingelullt die Messung nicht anzuordnen. Man verwendete Begriffe aus der Versicherungswirtschaft um das Asrhma umzudeklinierem. Da wurde aus einem durchgängig allergischen  Asthma  ein überwiegend intrinistisches Asthma geltend gemacht ohne es bisher zu belegen und eine Schicksalhafte Erkrankung ausgenavht die keine ist. Und  mit diesen Aussagen die aus den eingereichten Unterlagen leider nicht belegbar sind  outet sich ein neutraler Gutachter endgültig wer wirklich hintrr ihm steht.

 

bearbeitet von Wikifolio
  • 4 Monate später...
Geschrieben

Mein Hausarzt kündigte mir die Behandlung auf zum Jahresende weil ich in Berufung ging gegen die Falschgutachten. Er hatte die Eosinophilie und den RV Wert verschwiegen. Beides wurde in der Berufung relevant. Ich war bei einer Rechtsanwältin ob der Schaden durch immerhin zellschädigende und krebserregende Stoffe im Gehirn und in der Lunge über die Berufshaftpflicht, ein Schlichtungsverfahren oder ein Gutachten durch den medizinischen Dienst erfolgen soll. Es sind schwere irreparable kōrperliche und seelische Schäden entstanden.

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