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Sklave(in) Vertrag?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Ein Sklave ist ein Leibeigener, da sieht's mit eigenen Rechten eher mau aus - Pflichten gibt’s dafür jede Menge und diese unterliegen der reinen Willkür des Eigners. Somit schließen sich „Sklave“ und „Vertrag“ aus.

So ein Sklavenvertrag dient meines Erachtens nur der Legitimation des Handelns des (selbsternannten) Doms. Wer sich in ein Spiel mit Machtgefälle (wobei sich hierüber wunderbar philosophieren lässt) begibt, sollte mit einer ordentlichen Portion Fingerspitzengefühl ausgestattet sein. Dann braucht’s auch kein derartiges Papier, das rechtlich eh keinen Bestand hat.
Geschrieben (bearbeitet)

Ein Sklavenvertrag ist von rechtlicher Seite nichtig.
Er ist rechtlich gesehen rein gar nichts wert, da sittenwidrig/gegen das Grundgesetz.
Wichtig bei BDSM ist ein vertrauensvoller Umgang, die Kenntnisse der Tabus/Grenzen des Anden, die bedingungslose Einhaltung des Save-Wortes.
Ich denke, das ist bei modifizierter Sklaverei wahrscheinlich nicht anderes.

bearbeitet von SensualMarc
Geschrieben
Dann klag mal bei Nichteinhaltung 🤷‍♂️🤷‍♂️🤷‍♂️
Geschrieben
Es gibt keine Verträge für sexuelle Handlungen. Das sind allenfalls Absprachen auf Vertrauensbasis, einvernehmlich. Das interessiert auch kein Gericht, wenn da was ausufert. "Sklaven" gibt es nicht im deutschen Rechtssystem. Allenfalls Misshandlung. Dafür müsste aber erstmal Jemand klagen. Und damit zurück auf Anfang. Wer kann aufgrund nicht rechtsgültigem "Vertrag" beweisen, das genau das nicht gewünscht war? usw, usw....
Geschrieben
Ich bin nur froh, dass mir solche Überlegungen erspart bleiben. Niemand sucht sich seine Neigungen bzw. Fetische aus, insofern ist es auch unfair, darüber zu urteilen. Aber wie die Leute mit diesen sexuellen Umständen umgehen, das können sie schon beeinflussen. Einen Vertrag abzuschließen, dessen Nichteinhaltung keine durchsetzbaren Konsequenzen mit sich bringt, ist doch albern.
Kann man Sklaven haben und gleichzeitig Sklave sein wollen?
Geschrieben
Frage mich welchen Rechtsgebiet dieser "Vertrag" unterliegt?
Sachenrecht?
Arbeitsrecht?
Eigentumsrecht?
"Sexualhandlungsrecht"? Gibt's nich!
Da kein Insider, geh ich davon aus dass das Spielerei ohne jede Wirkung ist.
Dieses Machwerk kannst in die Tonne hauen.
Ist bestenfalls geeignet um abwegige Fantasien zu befriedigen.
Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb lookandlove:

Frage mich welchen Rechtsgebiet dieser "Vertrag" unterliegt?
Sachenrecht?
Arbeitsrecht?
Eigentumsrecht?
"Sexualhandlungsrecht"? Gibt's nich!
Da kein Insider, geh ich davon aus dass das Spielerei ohne jede Wirkung ist.
Dieses Machwerk kannst in die Tonne hauen.
Ist bestenfalls geeignet um abwegige Fantasien zu befriedigen.

Das kannst du nur beantworten, wenn du weißt, worauf der Vertrag abzielt. Nichteinhaltung vertraglicher Absprachen? Wandlung? 

Wenn es aber darum gehen soll, dass man sich durch einen Vertrag vor strafrechtlichen Konsequenzen schützen will, wird das nicht klappen. 

Geschrieben
Sklavenvertrag? 🤣
Bei juristischen Auseinandersetzungen als sittenwidrig vom Tisch in Ablage 13.
Geschrieben
@trainspotter73
Die Frage war rein rhethorisch-unernst und
mein Kommi eher ironischer Natur.😊
Geschrieben
Für Leute, die das ernsthaft durchziehen, ist das ganz bestimmt sehr sinnvoll. Für jemanden, der das nur mal spielt, wahrscheinlich vernachlässigbar.
Geschrieben

@lookandlove

Mein erster Satz war auch nicht bierernst :)

Der zweite Satz aber schon: Beide Seiten sollten sich bewusst sein, was sie tun und worauf sie sich einlassen...

morituritesalutant
Geschrieben

aus diesem grund gibt es auch arbeitsverträge, damit der sklave, sorry "arbeitnehmer", seine pflichten und belohnungen vertraglich zugesichert bekommt.:clapping:

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Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb Schmeckleck:

Habe selbst Drei von diesen Verträgen in einem Ordner. Auch persönlich unterschrieben und beglaubigt. Aber. Wenn es hart auf hart kommt. Sind solche Verträge in Deutschland das Papiert nicht wert auf dem sie geschrieben sind. (Verträge mit unmöglichem Inhalt Verträge mit unsittlichem Inhalt (z.B. wenn eine Partei vertraglich auf grundlegende Rechte) "Aber "Ja" es hat etwas !

Wer hat dir die Verträge beglaubigt? 🤔Ernstgemeinte Frage.. Meines Wissens nach: sittenwidrig... 😉 Oder? 

vor 2 Stunden, schrieb passionate_ecstasy:

Ein "Sklavenvertrag" in Deutschland? Schon bei dem Wort schüttelt es mich. Ich habe allerdings mit dem Thema sonst auch nichts zu tun. Aber wofür schützt denn dieser Vertrag? Selbst wenn da tausend Dinge drin geregelt sind, kann ich mir nicht vorstellen, dass dieser vor irgendeiner Institution in Deutschland Bestand hat. Oder gibt es hier von jemanden Erfahrungswerte? Mich würde das wirklich mal interessieren.

Mich schüttelt es auch /aber interessieren, würde mich die Rechtslage auch... 😉... Irgendwie frage ich mich auch 🤔, was passiert denn bei solch sexuellen Arrangements? Körperverletzung oder schlimmeres? 😳

Geschrieben
vor 53 Minuten, schrieb Klaudina:

Wer kann aufgrund nicht rechtsgültigem "Vertrag" beweisen, das genau das nicht gewünscht war? usw, usw....

Im Zweifel müsste bewiesen werden, dass es gewünscht war und das ist deutlich schwieriger. Der Vertrag hilft nicht. 

Geschrieben
vor 36 Minuten, schrieb Yenna:

Für Leute, die das ernsthaft durchziehen, ist das ganz bestimmt sehr sinnvoll. Für jemanden, der das nur mal spielt, wahrscheinlich vernachlässigbar.

Leute, die das ernsthaft machen haben keine Verträge, sondern Vertrauen und "Notfallwort".

Geschrieben
Also so ein Vertrag beruhigt vielleicht das Gewissen, mehr aber auch nicht. Ist auch ein 50 shades of Grey Märchen. Ich empfehle den Podcast der Kofferdomteur. Hier berichtet der Benecke, Deutschlands bekanntester Gerichtsmediziner aus der BDSM Szene und welche absurden Wünsche manche „Subs“ stellen. Am Ende hilft ein Vertrag mitnichten vor den Rechtsfolgen. Ergo wäge man als Dom sehr genau ab, was man selbst noch sowohl mit dem eigenen Gewissen vereinbaren kann als auch welche Folgen eine schiefgegangene „Grenzüberschreitung“ ergeben kann. Verträge sind nur soweit gut, dass der Dom sehr genau abfragen kann was den Sub wirklich kickt. Für mehr taugen diese Verträge nichts. Und dafür sind sie allerdings auch sehr gut zu nutzen.
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Klaudina:

Leute, die das ernsthaft machen haben keine Verträge, sondern Vertrauen und "Notfallwort".

So tief bin ich nicht drin in der Materie.

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb ChrisMitKG:

Kein Vertrag: Keine Regeln,Keine klaren Strafen, Keine Grundlagen kein Erziehungs Sinn.

Ohne Vertrag ist es nichts richtiges.

🙉Nicht meine Welt... Strafen /Erziehung und Regeln?.. Da wird tatsächlich m/w/d (erwachsen) zum Kind?... 

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Yenna:

So tief bin ich nicht drin in der Materie.

Ich eigentlich auch nicht. Hatte mich aber tatsächlich mal verliebt und festgestellt, "Doppelleben". Er, nett, lieb, aber spezielle Neigungen und hat gemeint, dafür könnte er mich dressieren. Bin ziemlich Vorurteilsfrei, rede ich mir zumindest ein. Habe mich schnell lieb und nett verflüchtigt.

Geschrieben
Vor 12 Minuten , schrieb Kiki69:

🙉Nicht meine Welt... Strafen /Erziehung und Regeln?.. Da wird tatsächlich m/w/d (erwachsen) zum Kind?... 

Es gibt Menschen die sich gerne zu einen Adult Baby erziehen lassen möcht.
Mein Fall ist das auf keinen Fall.

Grundsätzlich formt der Dominante Part seinen/seine Untergebene/n.

Was man umgangssprachlich „Erziehung“ nennt und ein Machtgefälle beinhaltet.

Geschrieben
Ein Vertrag oder eine Vereinbarung sollte im Geschäftsleben schon sein.
Auch evtl. auf Hausordnung und Geschäftsbedingungen hinweisen.
Und ein Feld für "Extres Verlangen".
Ob es was hilft, siehst du erst im Schadenfall. Der Richter sieht aber, dass du dir Gedanken gemacht hast um dich und drin Kunden zu schützen.
Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Lilly49:

Muss man das dann auch vom Notar abzeichnen lassen 🤔

🤔Wenn Du das Grundstück/das Haus des/der  Sklaven mit übernimmst, dann schon😉😁

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