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**Habe ich irgendeinen "Anspruch" ??**


En****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben

@Only_lickle - mein Reden, ich habe es doch klar gesagt. Ein Rücktritt vom Kauf ist dann möglich, wenn der Lieferverzug lt. AGB, sofern es nicht gegen das BGB verstösst, vollzogen ist. Rein rechtlich gesehen.

Nun hat es die Möbelbranche aber nicht leicht und kämpft um jeden Kunden. Auf Kulanz-Basis ist also etwas möglich.


Geschrieben

immer wieder toll , die beziehung mensch - möbelhaus zu betrachten .

das möbelhaus , eine zauberwelt in der alle üblichen geschäftsgrundsätze aufgehoben sind , der ort wo ein mann noch ein mann sein kann , wo er handeln und alles erreichen kann was er sich erträumt .

ööhm , glaubt das wirklich jemand ?
glaubt jemand daran das der chef eines möbelhauses es seinen mitarbeitern überlässt für welchen preis er die möbel vertickt ??

ich hoffe ich zerstöre nun keine illusionen , aber natürlich ist es nicht so .

nehmen wir einmal an wir wollen im möbelhaus ein sofa kaufen dessen verkaufspreis von der geschäftsleitung auf 570 euro festgelegt wurde , dann werden halt noch , als beispiel , 50 euro verkaufsprovision draufgeschlagen , der ausgezeichnete preis wäre dann also 620 euro .

da möbelhäuser nun wissen das kunden gerne handeln sind diese 50 euro der wert um den gehandelt werden kann .
der ganz blauäugige kunde bezahlt 620 euro für das sofa , der geschicke händler entsprechend weniger .
was aber nie gelingen wird ist das sofa unter 570 euro zu bekommen , egal ob mit drohungen oder versprechungen , die 570 euro sind der festgelegte verkausfpreis und den darf der verkäufer nicht unterschreiten , selbst wenn er es wollte .

kauft ein ehepaar also möbel ist auf diese art dafür gesorgt das alle ihren spaß haben .
die ehefrau hat ihre neuen möbel .
der ehemann konnte beweisen wie geschickt er verhandeln kann .
das möbelhaus hat den preis für das sofa bekommen den es haben wollte .

bei geli wird es nun etwas komplizierter ohne das es etwas mit agb's oder bgb zu tun hat .

solange das möbel noch nicht gekauft wurde hat es einen flexibelen preis .
im moment des verkaufs wird der preis festgelegt und wandert in die buchhaltung .
jetzt noch den preis zu ändern scheitert schlicht und ergreifent an dem aufwand der dafür betrieben werden müßte .
ein bereits verbuchter betrag müßte wieder ausgebucht und neu verbucht werden .
ein vorgang der recht kompliziert ist .
der verkäufer müßte also in die buchhaltung wackeln , lange erklärungen abgeben warum eine rückbuchung erfolgen soll , während die buchhalter ne menge arbeit haben um diese buchungsvorgänge entsprechend zu korrigieren .

es ist also eher unwahrscheinlich das unsere geli da wirklich erfolgreich sein wird .
sollte beim kauf des möbels ein rechtlicher fehler vorliegen bliebe also nur der gang zum gericht um da noch etwas zu bewegen .


Geschrieben

@ kuscheltier, danke für diese ausführung von dir, als frau, die in ihrem leben mehr möbel ver- als gekauft hat, kann ich nur jedes wort unterschreiben (bis auf dein kalkulationsmodel)


Geschrieben (bearbeitet)

na ja , das kalkulationsmodel war nun aus dem ärmel geschüttelt um das prinzip zu erläutern .
die sache wird wohl in verschiedenen möbelhäusern auch verschiedene namen haben und es wird auch verschiedene modele geben , das schema dürfte aber so oder ähnlich aussehen .


bearbeitet von Schmuseloewe51
Geschrieben

6 Wochen nach Bestellung hast Du das Teil noch nicht?
Frage, ob sie lieber stornieren oder Dir den derzeitigen Aktionspreis geben wollen.


Geschrieben

6 bis 8 wochen lieferzeit sind normal und meist im kaufvertrag festgehalten, heute leistet sich kaum noch jemand die kosten eines großen lagers, auch nicht die hersteller


Geschrieben (bearbeitet)

Soooooooooooooo

Ich habe die Couch am 31.12.2010 bestellt, damals war direkt schon ein Liefertermin für die KW 9 vorgesehen. Lieferverzug trifft also nicht zu.

Die Couch war damals von 1200€ reduziert auf 820€. Stand im Laden in braun, ich wollte sie in blau.
Die Verkäuferin teilte mir dann mit, daß ich die Couch zum Angebotspreis bekomme, wenn ich denselben Stoff wie beim ausgestellten Stück nehme.
Gesagt, getan.

Nun ist die Couch für 699€ im Angebot, steht genauso da, wie damals.

Heute morgen rief ich dort an. Natürlich sagte man mir, daß man da nix machen könne und dieser Angebotspreis nur gelte, wenn ich die Couch so bestelle, wie sie ausgestellt ist.
Damit wollte ich mich nicht zufrieden geben, denn damals war`s ja auch möglich.

Ich bin also ins Möbelhaus gefahren und hab gedacht "Jetzt guggste mal, was dir Verkäufer XYZ für einen Preis anbietet".
Hab mir `nen Verkäufer geschnappt , ihn gefragt, was die Couch kostet, wenn ich nur einen anderen Farbton wähle.
Er kam dann auf einen Preis von 760€.

Und mir schwoll der Kamm , 3 Leute = 3 verschiedene Aussagen.
Da ich vom Telefonat schon den Namen des Abteilungsleiters wusste, bin ich zu dem und habe ihm erstmal mein Anliegen geschildert. Selbe Aussage wie von der MA heute morgen am Telefon.
Ich hab ihn dann gefragt, wie denn der MA grade eben dann auf einen Preis von 760€ kommt.

Wir haben `ne Zeitlang diskutiert, er rief den Verkäufer, hat den rund gemacht ( tut mir wirklich leid ) und bot mir dann auf Kulanz an, mir 50€ per Warengutschein zu erstatten. Er sagte mir auch, daß er die 50€ nicht am Preis abziehen kann, aus den von Schmuselöwe bereits genannten Gründen.

Dankend angenommen, denn wie ich jetzt weiß, hätte er auch komplett "dichtmachen" können.


bearbeitet von Geile72
Geschrieben

na bitte , ist doch eigentlich ganz gut gelaufen .

und für den gutschein wirst du bestimmt auch noch eine passende verwendung finden .


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