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Sex mit einem Arbeitskollegen


Ma****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Mit einer Arbeitskollegin. Wurde dann auch eine Beziehung draus, die aber leider schon vor langer Zeit endete.
Geschrieben (bearbeitet)

.

bearbeitet von Die_grüne_Amazone
Poppen Bug 
Geschrieben
Finde es nicht verwerflich Sex mit einem Arbeitskollegen,
wenn man zusammen findet. Kann aber auch so einige Probleme mit sich bringen.
Muss man halt jeder für sich abwägen.
Geschrieben
Finde es nicht verwerflich Sex mit einem Arbeitskollegen,
wenn man zusammen findet. Kann aber auch so einige Probleme mit sich bringen.
Muss man halt jeder für sich abwägen.
Geschrieben

Wer auch nur 3 Sekunden sein wunderschönes Gehirn benutzt und googelt, findet es ganz schnell - im Arbeitsrecht nachzulesen.

- einvernehmlicher Sex am Arbeitsplatz

Alle privaten Betätigungen des Arbeitnehmers haben während der Arbeitszeit zu unterbleiben. Dazu gehört auch der Kollegen-Sex. Denn während am anderen Mitarbeiter herumgefummelt wird, erbringt der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung, was einer Arbeitsverweigerung gleichkommt. Diese kann durch eine Abmahnung oder sogar Kündigung geahndet werden. Um arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen anderweitig beschäftigte Arbeitnehmer einzuleiten, ist es im Übrigen nicht erforderlich, dass der Vorgesetzte das Paar in flagranti erwischt, sondern es ist ausreichend, wenn er im Nachhinein von der nicht-betrieblichen Betätigung seiner Mitarbeiter erfährt. Ob während der Arbeitszeit oder nach Feierabend, spiel keine Rolle. Im Firmengebäude verbringt man grundsätzlich Arbeitszeit.

- Sex außerhalb des Firmengebäudes

Sex im Auto vor dem Gebäude, im benachbarten Park oder im Freien um das Gebäude herum, kann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zur Anzeige gebracht werden. Laut Strafgesetzbuch droht dann sogar ein Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder aber eine Geldstrafe.

- sexuelle Belästigung (auch NACH dem Sex, kann sich Einer der Beteiligten belästigt fühlen.) Ob während der Arbeitszeit oder nach Feierabend, spielt keine Rolle.

Beziehungen mit einem oder einer Untergebenen können durchaus Anlass für eine Kündigung sein. Konkret kann Machtmissbrauch eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Das Verhalten eines Arbeitnehmers kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts immer dann eine Kündigung begründen, wenn darin ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten zu sehen ist, der nicht völlig belanglos ist. Hier ist vorher in der Regel eine Abmahnung erforderlich. Anders sieht es aus, wenn ein strafbares Verhalten gegeben ist. In diesen Fällen kann eine fristlose Kündigung drohen. Eine Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung oder Nötigung ist möglich.

- Beziehung zu Vorgesetzten/Chef 

Der Arbeitgeber ist nicht dazu berechtigt, Arbeitnehmern eine Beziehung mit ihren Kollegen oder Kolleginnen zu verbieten. Auch hier schützt das Selbstbestimmungsrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Zum Teil haben Arbeitgeber in der Vergangenheit trotzdem schon entsprechende Versuche unternommen: Gerichtlich entschieden wurde beispielsweise ein Fall, bei dem sogenannte Ethik-Richtlinien für Arbeitnehmer vorsahen, dass sie nicht mit Kollegen ausgehen oder eine Liebesbeziehung aufnehmen durften, wenn sie die betroffene Person im Job beeinflussen konnten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass damit erheblich gegen das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde der Arbeitnehmer verstoßen wurde.

- Rufschädigung des AG

Hier bestimmt der Richter, je nach Firmengröße und Umsatz, wie hoch die Rufschädigung sich auswirkt. Da winken hohe Strafen, falls der AG klagt. 

 

NATÜRLICH sind solche Dinge gesetzlich geregelt. 

 

Erstmal schlaumachen, bevor man wild beleidigt.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Die_grüne_Amazone:

- einvernehmlicher Sex am Arbeitsplatz

Alle privaten Betätigungen des Arbeitnehmers haben während der Arbeitszeit zu unterbleiben. Dazu gehört auch der Kollegen-Sex. Denn während am anderen Mitarbeiter herumgefummelt wird, erbringt der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung, was einer Arbeitsverweigerung gleichkommt. Diese kann durch eine Abmahnung oder sogar Kündigung geahndet werden. Um arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen anderweitig beschäftigte Arbeitnehmer einzuleiten, ist es im Übrigen nicht erforderlich, dass der Vorgesetzte das Paar in flagranti erwischt, sondern es ist ausreichend, wenn er im Nachhinein von der nicht-betrieblichen Betätigung seiner Mitarbeiter erfährt. Ob während der Arbeitszeit oder nach Feierabend, spiel keine Rolle. Im Firmengebäude verbringt man grundsätzlich Arbeitszeit.

Sex mit Kollegen bedeutet aber eben nicht, dass dieser zwingend am Arbeitsplatz stattfindet. Und selbst wenn, hätte es keine strafrechtliche Relevanz. Das hast Du anfangs aber behauptet. 

Ansonsten wäre es schon schön, auch mal eine Quellenangabe zu erhalten....

Geschrieben
Vor 5 Minuten , schrieb Die_grüne_Amazone:

.

Bleib doch bitte mal locker. Der TE hat gefragt, ob jemand schon mal was mit einem Arbeitskollegen hatte. Ganz allgemein und nicht explizit während der Arbeitszeit und auch nicht unbedingt am Arbeitsplatz.

Und um noch meine Meinung kundzutun.... Arbeitsplatz und Wohngebiet bleiben sauber. Alles andere bringt Probleme.

Geschrieben
Vor 4 Minuten , schrieb Die_grüne_Amazone:

Wer auch nur 3 Sekunden sein wunderschönes Gehirn benutzt und googelt, findet es ganz schnell - im Arbeitsrecht nachzulesen.

- einvernehmlicher Sex am Arbeitsplatz

Alle privaten Betätigungen des Arbeitnehmers haben während der Arbeitszeit zu unterbleiben. Dazu gehört auch der Kollegen-Sex. Denn während am anderen Mitarbeiter herumgefummelt wird, erbringt der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung, was einer Arbeitsverweigerung gleichkommt. Diese kann durch eine Abmahnung oder sogar Kündigung geahndet werden. Um arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen anderweitig beschäftigte Arbeitnehmer einzuleiten, ist es im Übrigen nicht erforderlich, dass der Vorgesetzte das Paar in flagranti erwischt, sondern es ist ausreichend, wenn er im Nachhinein von der nicht-betrieblichen Betätigung seiner Mitarbeiter erfährt. Ob während der Arbeitszeit oder nach Feierabend, spiel keine Rolle. Im Firmengebäude verbringt man grundsätzlich Arbeitszeit.

- Sex außerhalb des Firmengebäudes

Sex im Auto vor dem Gebäude, im benachbarten Park oder im Freien um das Gebäude herum, kann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zur Anzeige gebracht werden. Laut Strafgesetzbuch droht dann sogar ein Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder aber eine Geldstrafe.

- sexuelle Belästigung (auch NACH dem Sex, kann sich Einer der Beteiligten belästigt fühlen.) Ob während der Arbeitszeit oder nach Feierabend, spielt keine Rolle.

Beziehungen mit einem oder einer Untergebenen können durchaus Anlass für eine Kündigung sein. Konkret kann Machtmissbrauch eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Das Verhalten eines Arbeitnehmers kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts immer dann eine Kündigung begründen, wenn darin ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten zu sehen ist, der nicht völlig belanglos ist. Hier ist vorher in der Regel eine Abmahnung erforderlich. Anders sieht es aus, wenn ein strafbares Verhalten gegeben ist. In diesen Fällen kann eine fristlose Kündigung drohen. Eine Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung oder Nötigung ist möglich.

- Beziehung zu Vorgesetzten/Chef 

Der Arbeitgeber ist nicht dazu berechtigt, Arbeitnehmern eine Beziehung mit ihren Kollegen oder Kolleginnen zu verbieten. Auch hier schützt das Selbstbestimmungsrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Zum Teil haben Arbeitgeber in der Vergangenheit trotzdem schon entsprechende Versuche unternommen: Gerichtlich entschieden wurde beispielsweise ein Fall, bei dem sogenannte Ethik-Richtlinien für Arbeitnehmer vorsahen, dass sie nicht mit Kollegen ausgehen oder eine Liebesbeziehung aufnehmen durften, wenn sie die betroffene Person im Job beeinflussen konnten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass damit erheblich gegen das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde der Arbeitnehmer verstoßen wurde.

- Rufschädigung des AG

Hier bestimmt der Richter, je nach Firmengröße und Umsatz, wie hoch die Rufschädigung sich auswirkt. Da winken hohe Strafen, falls der AG klagt. 

 

NATÜRLICH sind solche Dinge gesetzlich geregelt. 

 

Erstmal schlaumachen, bevor man wild beleidigt.

Strafbar.....aber im letzten Satz steht doch....*falls der AG klagt" ....das bedeutet nicht strafbar, sondern das man jemanden verklagen kann.
Mach du dich mal schlau, bevor du son Schwachsinn ins WWW schiesst

Geschrieben
Vor 4 Minuten , schrieb Die_grüne_Amazone:

Wer auch nur 3 Sekunden sein wunderschönes Gehirn benutzt und googelt, findet es ganz schnell - im Arbeitsrecht nachzulesen.

- einvernehmlicher Sex am Arbeitsplatz

Alle privaten Betätigungen des Arbeitnehmers haben während der Arbeitszeit zu unterbleiben. Dazu gehört auch der Kollegen-Sex. Denn während am anderen Mitarbeiter herumgefummelt wird, erbringt der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung, was einer Arbeitsverweigerung gleichkommt. Diese kann durch eine Abmahnung oder sogar Kündigung geahndet werden. Um arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen anderweitig beschäftigte Arbeitnehmer einzuleiten, ist es im Übrigen nicht erforderlich, dass der Vorgesetzte das Paar in flagranti erwischt, sondern es ist ausreichend, wenn er im Nachhinein von der nicht-betrieblichen Betätigung seiner Mitarbeiter erfährt. Ob während der Arbeitszeit oder nach Feierabend, spiel keine Rolle. Im Firmengebäude verbringt man grundsätzlich Arbeitszeit.

- Sex außerhalb des Firmengebäudes

Sex im Auto vor dem Gebäude, im benachbarten Park oder im Freien um das Gebäude herum, kann wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses zur Anzeige gebracht werden. Laut Strafgesetzbuch droht dann sogar ein Freiheitsentzug bis zu einem Jahr oder aber eine Geldstrafe.

- sexuelle Belästigung (auch NACH dem Sex, kann sich Einer der Beteiligten belästigt fühlen.) Ob während der Arbeitszeit oder nach Feierabend, spielt keine Rolle.

Beziehungen mit einem oder einer Untergebenen können durchaus Anlass für eine Kündigung sein. Konkret kann Machtmissbrauch eine verhaltensbedingte Kündigung rechtfertigen. Das Verhalten eines Arbeitnehmers kann nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts immer dann eine Kündigung begründen, wenn darin ein Verstoß gegen arbeitsvertragliche Pflichten zu sehen ist, der nicht völlig belanglos ist. Hier ist vorher in der Regel eine Abmahnung erforderlich. Anders sieht es aus, wenn ein strafbares Verhalten gegeben ist. In diesen Fällen kann eine fristlose Kündigung drohen. Eine Strafbarkeit wegen sexueller Nötigung oder Nötigung ist möglich.

- Beziehung zu Vorgesetzten/Chef 

Der Arbeitgeber ist nicht dazu berechtigt, Arbeitnehmern eine Beziehung mit ihren Kollegen oder Kolleginnen zu verbieten. Auch hier schützt das Selbstbestimmungsrecht und das allgemeine Persönlichkeitsrecht. Zum Teil haben Arbeitgeber in der Vergangenheit trotzdem schon entsprechende Versuche unternommen: Gerichtlich entschieden wurde beispielsweise ein Fall, bei dem sogenannte Ethik-Richtlinien für Arbeitnehmer vorsahen, dass sie nicht mit Kollegen ausgehen oder eine Liebesbeziehung aufnehmen durften, wenn sie die betroffene Person im Job beeinflussen konnten. Das Gericht kam zu dem Schluss, dass damit erheblich gegen das Persönlichkeitsrecht und die Menschenwürde der Arbeitnehmer verstoßen wurde.

- Rufschädigung des AG

Hier bestimmt der Richter, je nach Firmengröße und Umsatz, wie hoch die Rufschädigung sich auswirkt. Da winken hohe Strafen, falls der AG klagt. 

 

NATÜRLICH sind solche Dinge gesetzlich geregelt. 

 

Erstmal schlaumachen, bevor man wild beleidigt.

Wo hat er geschrieben, dass er mit seiner Kollegin Sex am Arbeitsplatz wollte?

Beziehungsweise mit seiner Untergebenen seine Frage war nach einer Arbeitskollegin.?

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb hoppegaertner:

Strafbar.....aber im letzten Satz steht doch....*falls der AG klagt" ....das bedeutet nicht strafbar, sondern das man jemanden verklagen kann.
Mach du dich mal schlau, bevor du son Schwachsinn ins WWW schiesst

Und wenn er klagt, wirst du bestraft. Was genau verstehst du denn daran nicht? 😅😅😅 

Geschrieben
Warum nicht? Muss ja nicht am Arbeitsplatz und während der Arbeitszeit sein. Nach Arbeit, statt Kneipe, ...
Anonymes-Mitglied-6
Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Pixxxi:

Arbeitskollegin

Arbeitskollegen, nicht Arbeitskollegen 

Anonymes-Mitglied-6
Geschrieben
Gerade eben, schrieb Anonymes-Mitglied-6:

Arbeitskollegen, nicht Arbeitskollegen 

Arbeitskollegin 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 10 Minuten, schrieb Pixxxi:

Wo hat er geschrieben, dass er mit seiner Kollegin Sex am Arbeitsplatz wollte?

Beziehungsweise mit seiner Untergebenen seine Frage war nach einer Arbeitskollegin.?
 

Gar nicht. Ich habe alle Möglichkeiten für Sex am Arbeitsplatz und Folgen sachlich aufgezählt. Was verstehst du denn daran nicht? 

bearbeitet von Die_grüne_Amazone
F
Geschrieben
Gerade eben, schrieb Die_grüne_Amazone:

Gar nicht. Ich habe alle Möglichkeiten für Sex am Arbeitsplatz und folgen sachlich aufgezählt. Was verstehst du denn daran nicht? 

Danach hat er doch gar nicht gefragt!

Geschrieben

Ich hab in all den Jahren nicht einen Kollegen gehabt ,wo ich mir nur ansatzweise vorstellen konnte Sex zu haben .🤷‍♀️

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Pixxxi:

Danach hat er doch gar nicht gefragt!

Uff. Also nochmal ganz langsam. Nein, er hat es nicht geschrieben und nicht gefragt. Er hat gefragt, wer schon hatte. Meine Antwort lautete, keine gute Idee, weil strafbar. Dann wurde ich wild beleidigt, dass ich dumm sei und es nicht strafbar wäre. Also habe ich alle Möglichkeiten zur Strafbarkeit zusammengetragen. Kann man im Arbeitsrecht nachlesen. Ich hoffe, das war nun ausreichend erklärt.

Geschrieben

Ich erinnere mal an die Eingangsfrage!

"Hattet Ihr schon mal was mit einem Arbeitskollegen ?"

Nach den rechtlichen Konsequenzen hat niemand gefragt und sind nicht das Thema! Alles was jetzt dazu veröffentlicht wird, werde ich als OffTopic behandeln.

Zudem sind Anprangerungen von Mitgliedern nicht gestattet und verstoßen gegen die Forenregeln, die entsprechend geahndet werden können!

Und nun zurück zum Thema!

LG,
Pop-MOD-Fred
Team Poppen.de

Geschrieben

Als ich noch fest angestellt war, hatte ich in einer Firma 3 Paare, die sich während der Arbeit verliebt hatten, im Laufe der Jahre. Sie hatten sich allerdings alle nur privat getroffen, dann der Geschäftsleitung mitgeteilt, dass sie ein Paar sind und irgendwann dann geheiratet und Kinder bekommen. Das Unternehmer Ehepaar fand das toll und hat das sogar offiziell propagiert. Auch so kann es laufen. 

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb Pop-MOD-Fred:

Ich erinnere mal an die Eingangsfrage!

"Hattet Ihr schon mal was mit einem Arbeitskollegen ?"

Nach den rechtlichen Konsequenzen hat niemand gefragt und sind nicht das Thema! Alles was jetzt dazu veröffentlicht wird, werde ich als OffTopic behandeln.

Zudem sind Anprangerungen von Mitgliedern nicht gestattet und verstoßen gegen die Forenregeln, die entsprechend geahndet werden können!

Und nun zurück zum Thema!

LG,
Pop-MOD-Fred
Team Poppen.de

Wieso bist du denn so nett heute? 

Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb FellatiaMcSuccle:

Bei meinem ehemaligen Arbeitgeber, gab es ein Pärchen, das sich dort kennengelernt hatte. Die haben es wirklich lange geheim gehalten, aber irgendwer muss es wohl mitgekommen und gemeldet haben. Nicht lange darauf, es war an einem Montag, stürmten die Einsatztruppen das Gelände. Spezialkräfte seilten sich von Helikoptern aufs Dach ab. Der gesamte Betrieb wurde mit Flutlichtern ausgeleuchtet und umstellt, es gab kein entrinnen. 

Dann wurden die Männer von den Frauen getrennt. Wir mussten uns in Reihen aufstellen und uns bis auf die Unterwäsche ausziehen. Dann haben uns die Söldner mit den Sturmhauben angeschrien und uns gedroht, dass sie uns alle wegsperren, wenn wir nicht kooperieren würden. Natürlich haben wir alle genau das gesagt, was die von uns hören wollten, nämlich dass die beiden eine Liebesbeziehung unterhielten. Genau gewusst hatten wir das natürlich nicht, denn keiner von uns war wirklich dabei, aber der Druck war einfach enorm. 

Die Soldaten haben die beiden dann in Fesseln und geknebelt mitgenommen. Sie hat wohl eine neue Stelle in einer anderen Stadt gefunden. Was mit ihm passiert ist, weiß niemand. Keiner hat ihn je wieder gesehen. 

Aber die sind ja auch selbst schuld gewesen. Schließlich war das kein Kavaliersdelikt. 

:clapping: Lustiger wird es heute nicht mehr, danke.  Leise flüster: "Ich hatte auch mal was mit einer Arbeitskollegin, doch das Gebäude in dem wir gearbeitet haben, das war so klein, weder SEK noch KSK haben es gefunden. Außerdem waren wir nur 3 Personen."

Anonymes-Mitglied-7
Geschrieben
vor 20 Minuten, schrieb Die_grüne_Amazone:

Gar nicht. Ich habe alle Möglichkeiten für Sex am Arbeitsplatz und Folgen sachlich aufgezählt. Was verstehst du denn daran nicht? 

Wozu, wenn es nicht um Sex am Arbeitsplatz geht?🤡

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