R5**** Geschrieben Januar 23 Geschrieben Januar 23 vor 10 Stunden, schrieb Anna86_22: Sowas würde ich nie im Leben eingehen . Die Spielerei zwischen sub und Dom kann ganz geil sein aber nicht mit jeden 😅. Bei sklavenhaltung hört der Spaß aber auf !! was du da beschreibst ist ja das allerletzte . Den Typen würde ich schon für seinen profiltext anzeigen . Ich entscheide nämlich immer noch selbst was ich machen möchte und was nicht . Da bin ich vollkommen bei dir. Natürlich gibt es Frauen die mögen sowas. Aber dort hört bei mir der Spass auf und das ist Körperverletzung meines Erachtens.
An**** Geschrieben Januar 23 Geschrieben Januar 23 Vor 3 Minuten , schrieb R5D4: Da bin ich vollkommen bei dir. Natürlich gibt es Frauen die mögen sowas. Aber dort hört bei mir der Spass auf und das ist Körperverletzung meines Erachtens. Richtig ✅
In**** Geschrieben Januar 23 Geschrieben Januar 23 vor 11 Stunden, schrieb Imperatorin: Dann wurde noch über einen Sklavenvertrag geschrieben, wovon auch ich als nicht enorm erfahrene BDSMlerin, natürlich schon gehört habe, und da frage ich mich in wie weit die rechtlich gültig sind. Gar nicht. Ist Phantasie ohne rechtliche Gültigkeit. Der Staat bestimmt was Recht ist, nicht ein Möchtegern Dom Gott. Sollte es zu einer Anzeige wegen einer Straftat kommen wird ein Anwalt der nur ein wenig etwas von seinem Job versteht einen solchen Dom einen Strick aus so einem „Sklavenvertrag“ drehen.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Januar 23 Geschrieben Januar 23 Im Vertrag gelten nur die Klauseln, die gesetzeskonform sind. Alles darüber hinaus ist vor Gericht komplett ungültig. Darum gibt es auch die salvatorische Klausel am Ende jedes Vertrags.
Sh**** Geschrieben Januar 23 Geschrieben Januar 23 Grundsätzlich kann man in vieles Einwilligen, wodurch eine Strafbarkeit entfällt ("dem Wollenden geschieht kein Unrecht"). Genauso kannst Du aber auch jederzeit Deine Einwilligung widerrufen, was dann Recht zu Unrecht werden lassen würde, würde der Partner sich davon nicht abhalten lassen lassen. Ein "Vertrag" lässt darauf schließen, dass man wusste, was einen erwartet und man sich zunächst damit einverstanden erklärt hat. Verschiedentlich habe ich hier vom Grundgesetz gelesen. Grundrechte sind Abwehrrechte gegenüber dem Staat. Was hier greift sind die allgemein Gesetze, die einen schützen. Diesen Schutz kann ich bewusst aufgeben, was auch regelmäßig geschieht (ärztliche Behandlung mit Spritze ist wegen Einwilligung keine Körperverletzung, Besuch kein Hausfriedensbruch. Will dagegen die Polizei eine Blutprobe oder die Wohnung durchsuchen braucht sie eine Rechtsgrundlage, um den entgegenstehenden Willen brechen zu dürfen). Das ist die Theorie. In der Praxis muss derjenige, der einen solchen "Vertrag" (= Einwilligung) unterschrieben hat im Zweifel nachweisen, dass er es nicht mehr wollte und der Partner dies hätte erkennen müssen oder zumindest erkennen können. Im Zweifel hättest Du in Deinem Beispiel schriftlich in eine unglaubliche Analdehnung eingewilligt, hinterher aber das Problem zu beweisen, dass Du das so aber nicht wolltest (es sei denn, es wäre zB zu ganz massiven Verletzungen gekommen, so dass jeder halbwegs intelligenzbegabte Mensch hätte wrkwnnen können und müssen, dass das so nicht vereinbart gewesen ist).
ge**** Geschrieben Januar 23 Geschrieben Januar 23 Letzten Herbst habe ich in der Presse über ein Urteil des Landgerichts München II gelesen, dass einen Dom, der das Safeword übergangen hat, wegen besonders schwerer ***igung und Freiheitsberaubung zu einer Haftstrafe verurteilt hat. Nun wird es wahrscheinlich in einem "Sklavenverhältnis" per se kein Safewort geben. Dann gilt u. U. eher, dass Protest zum Abbruch dieses Verhältnisses führt. Ich schätze aber mal schon, dass diese Fälle vor Gericht vergleichbar behandelt würden. Und mir ist auch nur bekannt, dass solche Verträge keine rechtliche Relevanz haben. Immerhin ist wenigstens eine Einvernehmlichkeit dokumentiert.
Sh**** Geschrieben Januar 23 Geschrieben Januar 23 vor 6 Minuten, schrieb geniesserin56: Und mir ist auch nur bekannt, dass solche Verträge keine rechtliche Relevanz haben. Immerhin ist wenigstens eine Einvernehmlichkeit dokumentiert. Ganz genau. Sofern sich das Gegenüber plötzlich doch gegen den Unterschenkel im Arsch entschieden hat, kann ich das nicht einklagen. Andererseits aber machen, solange es keinen entgegenstehenden Willen gibt. Und da dokumentiert ein Vertrag zunächst mal die Einwilligung. Anders ist es, wenn sich zB Frau nicht den ehelichen Pflichten hingeben möchte. Das wäre tatsächlich einklagbar. Ob man dann aber im Falle der fortgesetzten Weigerung den Gerichtsvollzieher zur Ersatzvornahme rufen möchte... 😄
Em**** Geschrieben Januar 23 Geschrieben Januar 23 Es ist nun Mal Fakt, das mit dem Wort "Stop, ich will das nicht", und der dominate Part weitermacht hinfällig ist. Über jeden Sklavenvertrag wird spätestens dann jeder Staatsanwalt lachen.
Pa**** Geschrieben Januar 23 Geschrieben Januar 23 vor 5 Stunden, schrieb glaubensfrage: Die gesetzliche Rechtslage (denn um die geht es hier) sieht da keinen Unterschied. Jeder hat das Recht auf körperliche Unversehrtheit, selbst wenn 'Sklavin/Sub ect' sich Toastbrot nennt. Ob man diese einfordert ist eine andere Sache. Womit wir bei dem hier wären 👇 Man sollte sich genau überlegen wessen Slave/Sub/Toastbrot man sein möchte. So wird ein Schuh draus. Fehlt allerdings die Einwilligung befindet man sich evtl nicht nur mit einem Bein im Knast, denn Menschenhandel ist verboten. Aber ich gehe davon aus das Sie das wissen und lediglich vergessen haben zu erwähnen, werter Pastor. Slave sein im BDSM Kontext ist -im besten Fall eine gelungene- Illusion und man tut gut daran diese hin und wieder zu verlassen, um eine Einvernehmlichkeit einzuholen. Ich weiß, ist nicht ganz so sexy für die Illusion von Slave und des ein oder anderen Allmachtsfantasten😉 Natürlich ist das nicht erlaubt so wie verboten laut dem Gesetz ....gemacht wird trotzdem vieles was nicht erlaubt oder verboten ist....Man darf sich halt nicht erwischen lassen oder wie war das nochmal?
Dies ist ein beliebter Beitrag. HansDampf77 Geschrieben Januar 23 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben Januar 23 § 134 BGB regelt die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften, die gegen ein gesetzliches Verbot verstoßen. Da Sklavenverträge gegen das Grundgesetz verstoßen, sind sie nach dieser Regelung nichtig und dürfen keine rechtlichen Wirkungen entfalten. Auch § 138 BGB, der sittenwidrige Rechtsgeschäfte als nichtig erklärt, kommt hier zum Tragen. Sklavenverträge sind demnach nicht nur rechtswidrig, sondern auch sittenwidrig
HansDampf77 Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 (bearbeitet) @Imperatorin Nach meiner Auffassung, wie sich eine Seite wie p.de verhalten müßte, (da Sie ja auch dem deutschen Recht unterliegt), wäre eine Meldung nicht unangebracht. War mal auf einem Profil eines Mannes, der ein Foto mit freien Oberkörper drin hatte, vom Kopf bis zur Leiste. Auf seiner Brust hatte er ein Tattoo, eines großen Hakenkreuzes, was mehr als offensichtlich war!!! Habe nicht verstanden warum das Bild überhaupt freigegeben wurde… und habe dann eine Meldung gemacht. Nach einigen Tagen (4-5), war das Bild gelöscht, doch der User noch da. Im Nachhinein habe ich mich gefragt, hätte ich besser die Justiz benachrichtigen sollen…? bearbeitet Januar 24 von HansDampf77
Na**** Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 Hallo,es ist ja bekanntlich jedermans Freiheits Entscheidung,auf was man außer dem klar verbotenen steht,und wenn sich das jemand freiwillig antun läßt,so wie du es beschreibst ja auch,denken nicht das es da irgendwelche Gesetztliche einschränkungen gibt,da es ja dann so praktiziert freiwillig gewählt wird.! Vielleicht lösen wir ja jetzt damit einen Shitstorm aus,und haben auch nichts gegen Rollenspiele,aber das wie Du es beschreibst,oder auch so manche Bilder hier,von blau-rot-gelben Verletztungen an Frauenkörpern und Ärschen wie Titten.finden wir echt Krank.!!
gl**** Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 vor 8 Stunden, schrieb Pastor2710: Natürlich ist das nicht erlaubt so wie verboten laut dem Gesetz ....gemacht wird trotzdem vieles was nicht erlaubt oder verboten ist....Man darf sich halt nicht erwischen lassen oder wie war das nochmal? What!? Es geht um die Einwilligung des Slave. Mit Einwilligung ist vieles erlaubt was ohne Einwilligung Strafbar ist Das Gesetz zieht genau da die Grenze. Ansonsten sollte 'man' sich tatsächlich nicht erwischen lassen. Das hat dann aber auch nichts mehr mit BDSM zu tun.
Pa**** Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 vor 2 Minuten, schrieb glaubensfrage: What!? Es geht um die Einwilligung des Slave. Mit Einwilligung ist vieles erlaubt was ohne Einwilligung Strafbar ist Das Gesetz zieht genau da die Grenze. Ansonsten sollte 'man' sich tatsächlich nicht erwischen lassen. Das hat dann aber auch nichts mehr mit BDSM zu tun. Sehe ich genauso
gl**** Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 vor 8 Stunden, schrieb HansDampf77: Sklavenverträge sind demnach nicht nur rechtswidrig, sondern auch sittenwidrig Sogenannte Sklavenverträge sind nicht rechtsbindend. Nicht alles was nicht rechtsbindend ist, ist auch automatisch sittenwidrig.
HansDampf77 Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 (bearbeitet) vor 16 Minuten, schrieb glaubensfrage: What!? Es geht um die Einwilligung des Slave. Mit Einwilligung ist vieles erlaubt was ohne Einwilligung Strafbar ist Das Gesetz zieht genau da die Grenze. Die Einwirkung reicht aber nur bedingt… Da so ein Vertrag juristisch nichtig und illegal ist, kann man die Einwilligung auch immer entziehen, bzw. bedeutet so ein Vertrag Nichts! Wenn es dann wirklich extrem wird, reicht nicht mal mehr eine Einwilligung. Wenn ich z.B. einwillige das man mir ins Bein schießt, ich deswegen ins Krankenhaus muß, um mir die Kugel entfernen zu lassen, (da ist ein Krankenhaus verpflichtet das der Polizei zu melden), bringt dem Schützen meine Einwilligung Nichts! vor 5 Minuten, schrieb glaubensfrage: Sogenannte Sklavenverträge sind nicht rechtsbindend. Nicht alles was nicht rechtsbindend ist, ist auch automatisch sittenwidrig. Stimmt, doch in dem Fall schon, mal abgesehen davon das so ein Vertrag illegal ist. bearbeitet Januar 24 von HansDampf77
gl**** Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 (bearbeitet) vor 8 Minuten, schrieb HansDampf77: Stimmt, doch in dem Fall schon. Nein. Ein sogenannter Sklavenvertrag ist nicht sittenwidrig oder illegal. Ihn vor Gericht einklagen zu wollen oder *gar zu können* hingegen schon. bearbeitet Januar 24 von glaubensfrage * Ergänzung
HansDampf77 Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 (bearbeitet) vor 7 Minuten, schrieb glaubensfrage: Nein. Ein sogenannter Sklavenvertrag ist nicht sittenwidrig. Ihn vor Gericht einklagen zu wollen hingegen schon. Ich bin kein Jurist, doch nachdem was mir Juristen erzählen und was ich dazu gelesen habe, schon. Da so ein Vertrag, grundsätzlich gegen das Grundgesetz verstößt. bearbeitet Januar 24 von HansDampf77
gl**** Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 (bearbeitet) vor 3 Minuten, schrieb HansDampf77: was mir Juristen erzählen und was ich dazu gelesen habe, schon. Dann hast du diese Juristen falsch verstanden oder die haben ihren Schein nicht auf legalen Wege erworben. bearbeitet Januar 24 von glaubensfrage
HansDampf77 Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 vor 3 Minuten, schrieb glaubensfrage: Dann hast du diese Juristen falsch verstanden oder die haben ihren Schein nicht auf legalen Wege erworben. Denke ich nicht, denn die Würde des Menschen‘s ist unantastbar, zumindest juristisch! Was meinst was passiert, wenn man im Arbeitsverhältnis Sklavenverträge abschließt und der Arbeitnehmer vor Gericht aussagt, es wäre Alles nach seinem freien Willen geschehen. Glaubst Du das der Arbeitgeber damit durch kommt?
gl**** Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 vor 7 Minuten, schrieb HansDampf77: Da so ein Vertrag, grundsätzlich gegen das Grundgesetz verstößt. Nein. Ihn einzuklagen zu können würde grundsätzlich gegen das Grundgesetz verstoßen, weil es hierzulande per Grundgesetz keine rechtlose Menschen (kurz: Sklave) gibt. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied, der es mir ermöglicht in einen sogenannten Sklavenvertrag per Unterschrift einwilligen zu dürfen, ohne das sich einer dafür strafbar macht. Ein Hoch auf die Rechtslage. \o/ vor 17 Minuten, schrieb HansDampf77: Was meinst was passiert, wenn man im Arbeitsverhältnis Sklavenverträge abschließt und der Arbeitnehmer vor Gericht aussagt, es wäre Alles nach seinem freien Willen geschehen. Glaubst Du das der Arbeitgeber damit durch kommt? Hans, nun mach hier bitte nicht einen auf Blauzahn und bleibe im BDSM Kontext.
HansDampf77 Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 (bearbeitet) Am 24.1.2024 at 09:18, schrieb glaubensfrage: Nein. Ihn einzuklagen zu können würde grundsätzlich gegen das Grundgesetz verstoßen, weil es hierzulande per Grundgesetz keine rechtlose Menschen (kurz: Sklave) gibt. Das ist ein kleiner aber feiner Unterschied, der es mir ermöglicht in einen sogenannten Sklavenvertrag per Unterschrift einwilligen zu dürfen, ohne das sich einer dafür strafbar macht. Ein Hoch auf die Rechtslage. \o/ Hans, nun mach hier bitte nicht einen auf Blauzahn und bleibe im BDSM Kontext. Wie gesagt, bin kein Jurist. Doch nach Allem was ich diesbezüglich von Juristen gehört und darüber gelesen habe, sind so welche Verträge an sich, grundsätzlich illegal. *** Wo kein Kläger da kein Richter. Doch nach meiner Auffassung, ist ein Sklavenvertrag grundsätzlich illegal, da er schon gehen den ersten Paragrafen unseres Grundgesetzes verstößt. Am 24.1.2024 at 09:18, schrieb glaubensfrage: Hans, nun mach hier bitte nicht einen auf Blauzahn und bleibe im BDSM Kontext. Hoffe mal nicht das ich jetzt noch blaue Zähne bekomme…😂😉, doch auch wenn es Einiges gibt was im BDSM Kontext gemacht wird, ist es noch lange nicht legal. bearbeitet Januar 26 von Pop-MOD-Sunshine Bitte Forenregeln beachten.
gl**** Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 (bearbeitet) vor 29 Minuten, schrieb HansDampf77: sind so welche Verträge an sich, grundsätzlich illegal. Nein und noch mal nein. Sie sind grundsätzlich nicht rechtsbindend. Punkt. Da ein Mensch ohne Rechte (kurz: Sklave) gar nicht das Recht hätte oder gar bräuchte, um in einen sogenannten Sklavenvertrag einzuwilligen oder nicht, ist das ganze ein absurdum, welches dazu führt, das ein sogenannter Sklavenvertrag an sich nicht grundsätzlich illegal ist, weil es hierzulande keine Menschen ohne Rechte gibt. Ich habe also an sich das legale Recht, in einen sogenannten Sklavenvertrag einzuwilligen. Ob du das bzw diesen für sittenwidrig oder gar illegal hälst ist irrelevant und das ist gut so. Das Recht ist da Gott sei Dank auf meiner Seite. bearbeitet Januar 24 von glaubensfrage
HansDampf77 Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 vor 13 Minuten, schrieb glaubensfrage: Nein und noch mal nein. Sie sind grundsätzlich nicht rechtsbindend. Punkt. Da ein Mensch ohne Rechte (kurz: Sklave) gar nicht das Recht hätte oder gar bräuchte, um in einen sogenannten Sklavenvertrag einzuwilligen oder nicht, ist das ganze ein absurdum, welches dazu führt, das ein sogenannter Sklavenvertrag an sich nicht grundsätzlich illegal ist. „In BDSM-Beziehungen (Bondage, Dominanz, Sadismus, Masochismus) kommt es häufig zur Unterwerfung eines Partners, der sich dabei als "Sklave" oder "Sub" bezeichnet. In solchen Beziehungen können die Beteiligten einvernehmlichund freiwillig Abmachungen treffen, die den Dominanz- und Unterwerfungsaspekt betonen. Solange diese Abmachungen gesetzeskonform sindund die beteiligten Personen ihre grundlegenden Freiheitsrechte nicht gänzlich aufgeben, sind sie juristisch gesehen zulässig und wirksam. Problematisch wird eine solche Vereinbarung jedoch dann, wenn sie in Form eines "Sklavenvertrags" festgehalten wird und die Unterwerfung dabei so weit geht, dass die Menschenwürde und grundlegende Freiheiten verletzt werden. In diesem Fall würde der Vertrag als sittenwidrig und nichtiggelten.“ (Zitat von Juristen)
gl**** Geschrieben Januar 24 Geschrieben Januar 24 (bearbeitet) vor einer Stunde, schrieb HansDampf77: Problematisch wird eine solche Vereinbarung jedoch dann, wenn sie in Form eines "Sklavenvertrags" festgehalten wird und die Unterwerfung dabei so weit geht, dass die Menschenwürde und grundlegende Freiheiten verletzt werden. In diesem Fall würde der Vertrag als sittenwidrig und nichtiggelten.“ Da steht nirgends, das ein sogenannter Sklavenvertrag grundsätzlich illegal und sittenwidrig ist, sondern genau das Gegenteil. Ist eben nicht grundsätzlich illegal und sittenwidrig. vor einer Stunde, schrieb HansDampf77: In solchen Beziehungen können die Beteiligten einvernehmlichund freiwillig Abmachungen treffen, die den Dominanz- und Unterwerfungsaspekt betonen. Solange diese Abmachungen gesetzeskonform sindund die beteiligten Personen ihre grundlegenden Freiheitsrechte nicht gänzlich aufgeben, sind sie juristisch gesehen zulässig und wirksam Siehste, das Recht ist klar auf meiner Seite. Da steht nämlich auch nirgends explizit, auf welche Freiheit man freiwillig verzichten bzw nicht verzichten darf, auch nicht ob man diese Vereinbarung schriftlich festhalten, noch wie man eine solche nicht rechtswirksame Vereinbarung nennen oder nicht nennen* darf. Wäre ja wohl noch schöner, wenn du das bestimmen könntest und nicht ich bzw mein gesetzliches Recht. Ich bin nicht Sklave deiner Moral. Es hat schon seinen Grund, warum es ein Jahre langes Jura Studium braucht. *Allerdings bezweifle ich, das dieses benutzte Zitat tatsächlich von einem (guten) Juristen gepostet wurde. bearbeitet Januar 24 von glaubensfrage
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