Jump to content

Spanking


Bj****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb towel:

bei manchem kann man handhabung trainiern, aber das wars dann auch! wie willste wissen, wie wer andres empfindet

Das stimmt, doch kann man damit die Sachen schon besser einschätzen, dass man dennoch achtsam sein sollte, sollte klar sein und wurde Hier ja schon erwähnt. 
 

Viel kann ich da nicht beitragen, doch die Erfahrung mit den drei Springerten, haben mir gezeigt das es schon dabei große Unterschiede gibt. 

Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb towel:

rechtlich null wert

Ist das so? Dann macht man sicherheitshalber immer Videoaufnahmen vom ganzen geschehen, dann kann sich ein Gericht davon überzeugen, dass alles freiwillig geschehen ist. :D

Geschrieben
vor 14 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Ist das so? Dann macht man sicherheitshalber immer Videoaufnahmen vom ganzen geschehen, dann kann sich ein Gericht davon überzeugen, dass alles freiwillig geschehen ist. :D

soweit kommts noch, lach

 

aber ja klar, iss das so!  iwelche verträge etc sind nie rechtlich bindend oder absichernd!

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb towel:

soweit kommts noch, lach

 

aber ja klar, iss das so!  iwelche verträge etc sind nie rechtlich bindend oder absichernd!

Verträge sind nie rechtlich bindend? 

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Ist das so? Dann macht man sicherheitshalber immer Videoaufnahmen vom ganzen geschehen, dann kann sich ein Gericht davon überzeugen, dass alles freiwillig geschehen ist. :D

Das mit dem "rechtlich null Wert"... Das wird hier halt so dahingesagt... Glaube ich aber kaum. Wenn ich dir jetzt schriftlich gebe, dass du mir den Arsch versohlen darfst, willige ich damit in eine Körperverletzung ein. Natürlich hat das dann rechtliche Relevanz und nur darum gehts doch. Es wäre ja vollkommen irrsinnig, wenn eine mündliche Einwilligung relevant wäre, eine Schriftliche aber nicht. Wenn wir zwei beide einen Kaufvertrag schließen, können wir das sogar auf nem Bierdeckel machen. Ich bin aber kein Anwalt. Allerdings zu glauben, eine schriftliche Einwilligung würde von einem Richter komplett ignoriert werden... Glaub ich eher nicht. Es ist zumindest ein Indiz. Haben schadet sicher nicht. 🤷‍♂️

Geschrieben
vor 33 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Verträge sind nie rechtlich bindend? 

bzgl einvernehmen etc... stell dich nich doof, blauer^^

 

und ja eben doch, jay!  weil niemand beweisen kann, ob du freiwillig unterschrieben hast!  das iss fakt

the same mit den sklavenverträgen...symbolik okay, aber rechtlich völlig egal

Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb towel:

und ja eben doch, jay!  weil niemand beweisen kann, ob du freiwillig unterschrieben hast!  das iss fakt

Aber das wäre dann doch auch bei zum Beispiel Arbeitsverträgen oder Mietverträgen der Fall. 

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Aber das wäre dann doch auch bei zum Beispiel Arbeitsverträgen oder Mietverträgen der Fall. 

hasele...miete, arbeit...das iss rechtlich klar...BDSM nach wie vor nich

 

das isses ja auch, wieso nich wenige ins verderben rennen, weilse meinen, n vertrag darüber würde ihnen sicherheit geben

Geschrieben (bearbeitet)
vor 6 Minuten, schrieb towel:

hasele...miete, arbeit...das iss rechtlich klar...BDSM nach wie vor nich

 

das isses ja auch, wieso nich wenige ins verderben rennen, weilse meinen, n vertrag darüber würde ihnen sicherheit geben

Warum ist es bei einem Arbeitsvertrag rechtlich klar, dass man den freiwillig unterschrieben hat, aber bei einem Vertrag bzgl. BDSM-Praktiken nicht? Das verstehe ich nicht. Und was ist, wenn man den notariell beglaubigen lässt? 🤔

bearbeitet von Blauzahn84
Geschrieben (bearbeitet)
vor 9 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Warum ist es bei einem Arbeitsvertrag rechtlich klar, dass man den freiwillig unterschrieben hat, aber bei einem Vertrag bzgl. BDSM-Praktiken nicht? Das verstehe ich nicht. Und was ist, wenn man den notariell beglaubigen lässt? 🤔

weil das gesetz eine zustimmung zum 'missbrauch' nich vorsieht..und was andres iss gesetzlich ja eigentlich nich

 

auch notariell beglaubigt isses rechtslos vor gericht...es wird nich anerkannt

bearbeitet von towel
Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb towel:

weil das gesetz eine zustimmung zum 'missbrauch' nich vorsieht..und was andres iss gesetzlich ja eigentlich nich

 

auch notariell beglaubigt isses rechtslos vor gericht...es wird nich anerkannt

Weil das vom Gericht als "sittenwidriger" Vertrag eingestuft wurde? Gibt sicher auch Gerichte, die das anders sehen. Hat ja mit dem Thema auch nur am Rande zu tun. 

Geschrieben
vor 12 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Weil das vom Gericht als "sittenwidriger" Vertrag eingestuft wurde? Gibt sicher auch Gerichte, die das anders sehen. Hat ja mit dem Thema auch nur am Rande zu tun. 

si!  weil 'krank'...per definition...^^

und ja, nur am rande! aber hätte gedacht, dass man dies weiss mittlerweile, weisst

Geschrieben
vor 17 Stunden, schrieb B-Jayyy:

Wenn ich dir jetzt schriftlich gebe, dass du mir den Arsch versohlen darfst, willige ich damit in eine Körperverletzung ein. Natürlich hat das dann rechtliche Relevanz und nur darum gehts doch. 

Egal ob schriftlich oder mündlich, eine Einwilligung in eine Körperverletzung macht diese nicht mehr strafbar. Entfällt diese befindet man sich im strafbaren Bereich. Eine Einwilligung zur Körperverletzung kann man jederzeit wieder entziehen, denn jeder Mensch hat das Recht sich anders zu entscheiden. Dafür braucht es keinen Aufhebungsvertrag. 

Einvernehmlichkeit ist ja nicht nur ein Grundpfeiler im BDSM. Bzgl SM und einvernehmliche Körperverletzung (hier Spanking) würde ich eher zu dem weisen Grundsatz tendieren 'trau schau wem'. Das schützt zwar nicht zu 100% vor einer Scheiss Erfahrung, minimiert aber das Risiko sich evtl vor einem Gericht wiederzufinden und sich von selbigen unangenehm auf den Zahn fühlen lassen zu müssen, egal ob als Angeklagter oder als Ankläger. 

Geschrieben
vor 15 Minuten, schrieb glaubensfrage:

Egal ob schriftlich oder mündlich, eine Einwilligung in eine Körperverletzung macht diese nicht mehr strafbar.

sorry, aber das iss blödsinn...ob leider oder nich, issn andres thema

Geschrieben
vor 29 Minuten, schrieb towel:

sorry, aber das iss blödsinn...ob leider oder nich, issn andres thema

Warum ist das Blödsinn? 

Geschrieben

weil eine einwilligung rechtlich nich bindend iss...

der staat sieht wohl nich vor, dasses 'normal' iss, ner körperverletzung bewusst zuzustimmen..für die aktiven iss das echt mist im zweifel, ne

 

daher sind ja auch diese ganzen slave-verträge völlig nichtig vor dem gesetz..es iss symbolik

Geschrieben (bearbeitet)
vor 30 Minuten, schrieb towel:

der staat sieht wohl nich vor, dasses 'normal' iss, ner körperverletzung bewusst zuzustimmen

Nicht? Eine Blutabnahme ist zB eine Körperverletzung oder ein Piercing uswusf. Du kannst darin also nicht einwilligen? Hört sich für dich vllt komisch an, aber es gehört zu deinen Grundrechten in eine Körperverletzung einzuwilligen zu dürfen ...

bearbeitet von glaubensfrage
Geschrieben

blutabnahme dürft eh anders definiert sein, weil med eingriff...piercing etc issn gutes beispiel! aber andre kategorie

 

und nochmal- ich sag nich, dass das sinnvoll iss

Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, schrieb towel:

blutabnahme dürft eh anders definiert sein, weil med eingriff...piercing etc issn gutes beispiel! aber andre kategorie

Wäh? In die eine Körperverletzung darfst du per Gesetz bewusst einwilligen wie zB Piercing oder Blutentnahme und in andere Körperverletzung wie zB Spanking oder Nadeln darfst du das nicht? Mit Verlaub, das ist Blödsinn. Darst du. Ist dein Grundrecht. Du darfst einen Körper nicht verletzen, wenn derjenige das nicht (mehr) will. Kannste auch nicht einklagen, weil Grundrecht und so. Machste das trotzdem, dann befindet man sich im strafbaren Bereich. 

Das britische Strafrecht erlaubt anscheinend keine Einwilligung in Körperverletzung bei sadomasochistischen Praktiken. Jedenfalls steht's so bei Wiki. 

 

*Das man sich als Aktiver auf dünnen Eis bewegt, da bin ich ganz bei euch, daher auch der weise Grundsatz 'trau schau wem'.

 

bearbeitet von glaubensfrage
* Ergänzung
Geschrieben
Sind Juristen zugegen, die die bisher laienhaft spekulative Diskussion mit einer Einschätzung der Rechtslage in Verbindung mit Spanking-Verträgen fachlich einordnen können? 🤔
Geschrieben
Am 13.2.2024 at 19:12, schrieb Blauzahn84:

Ist das so? Dann macht man sicherheitshalber immer Videoaufnahmen vom ganzen geschehen, dann kann sich ein Gericht davon überzeugen, dass alles freiwillig geschehen ist. :D

Das könnte man auch beim „normalen“ Sex machen, denn im Nachhinein könnte man ja auch behaupten das es gegen den eigenen Willen geschah. 
 

Als „Beweis“ könnte man dann die Hautpartikel unter den Fingernägeln und ggf. das Sperma zuordnen… 

vor 20 Stunden, schrieb towel:

der staat sieht wohl nich vor, dasses 'normal' iss, ner körperverletzung bewusst zuzustimmen..für die aktiven iss das echt mist im zweifel, ne

… Solange nicht der Glauben vorgeschoben wird, denn dann ist es „erlaubt“ (besser gesagt geduldet…) Menschen zu ***, bzw. zu beschneiden… 

Bei Straftaten, kann auch gegen den Willen Blut entnommen werden. Zu einem Problem kann es dann werden, wenn sie „Nichts“ finden, was die Blutabnahme gerechtfertigt hat…. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 58 Minuten, schrieb HansDampf77:

Das könnte man auch beim „normalen“ Sex machen, denn im Nachhinein könnte man ja auch behaupten das es gegen den eigenen Willen geschah. 

Naja, so eine Videoabsicherung zeigt dann ja zumindest das Geschehen von Anfang bis Ende. So ein Schriftstück ist nur eine Momentaufnahme und zwar bevor die hau mich blau Nummer beginnt. Währenddessen kann der Gespankte seine Meinung ja deutlich erkennbar geändert und die vorherige Einwilligung warum auch immer wieder zurückgezogen haben, aber trotzdem wurde weiter draufgehauen oder, es wie hier vom jay skizziert, im Nachhinein bewusst falsch behauptet werden. Da wird das mit der Beweisführung sicherlich schon ein bissi kniffliger.

bearbeitet von glaubensfrage
Geschrieben
vor 3 Stunden, schrieb glaubensfrage:

Naja, so eine Videoabsicherung zeigt dann ja zumindest das Geschehen von Anfang bis Ende. So ein Schriftstück ist nur eine Momentaufnahme und zwar bevor die hau mich blau Nummer beginnt. Währenddessen kann der Gespankte seine Meinung ja deutlich erkennbar geändert und die vorherige Einwilligung warum auch immer wieder zurückgezogen haben, aber trotzdem wurde weiter draufgehauen oder, es wie hier vom jay skizziert, im Nachhinein bewusst falsch behauptet werden. Da wird das mit der Beweisführung sicherlich schon ein bissi kniffliger.

Ok, hatte das mit dem Video nicht mitbekommen, dann hast Du natürlich Recht. 
 

Doch denke ich das mehr Straftäter straffrei davon kommen, da die Beweise nicht ausreichen, als das Unschuldige verurteilt werden. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 33 Minuten, schrieb HansDampf77:

Doch denke ich das mehr Straftäter straffrei davon kommen, da die Beweise nicht ausreichen, als das Unschuldige verurteilt werden. 

👍

Zumal eine falsche Anschuldigung kein Kavaliersdelikt ist.

bearbeitet von glaubensfrage
Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb glaubensfrage:

Naja, so eine Videoabsicherung zeigt dann ja zumindest das Geschehen von Anfang bis Ende.

das wär wohl definitiv was andres als ne unterschrift auf irgendnem blatt papier!

wobei scho andre sachen aufgenommen wurden...

×
  • Neu erstellen...