Ra**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 Nach meiner Erfahung sollte man Sex und Real Life, gerade in diesem sensiblen Bereich, strickt trennen.
Satyr32 Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 Naja. Mit Vertrag ist es geregelter. Du hast dann zum Beispiel Anspruch auf entgeltfortzahlung im krankenfall und bei deiner Rente dürfte sich das positiv auswirken.
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 21 Autor Geschrieben April 21 Er dient zur Erinnerung was man vereinbart hat. Diesen 1x monatlich zu lesen und gfflls. anzupassen macht Sinn, vorallem wenn Grenzen erweitert werden. Nur ein simples Beispiel: NS wird als Tabu deklariert. 2 Monate später, ist NS auf dem Körper gewollt. 6Monate später orale Aufnahme....
Sp**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 (bearbeitet) Frage lieber einen Winkeladvokaten Deines Vertrauens. Das ist rechtssicherer und kann bei der Vertragsgestaltung die Höhe etwaiger Forderungen bei Vertragsverletzungen, posttraumatischer Folgen etc, optimaler berücksichtigen sowie die Höhe von Schmerzensgeld- Ansprüchen und deren Vergütungen zuvor festlegen🙄 🤔 bearbeitet April 21 von Spicy_
Lu**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 Besprich das am besten mit dem Paar, hier wirst du alles mögliche an Antworten bekommen. Grundsätzlich hat so etwas zwei Aspekte: 1. Du definierst mit dem Paar zusammen gemeinsame Regeln (die Vertragsform macht das etwas formeller) 2. Auch wenn so ein Vertrag rechtlich nicht haltbar ist, so ist das wie ein schriftlicher Vertrag mit dir selbst aber sehr viel verbindlicher und grade im Spiel kann es einen besonderen Reiz entwickeln Ein "macht man so" oder "macht doch niemand" gibt es wie bei so vielem im BDSM schlichtweg nicht. Unter dem Grundsatz Safe, Sane & Consensual finde ich persönlich einen Vertrag völlig ok, doch es ist eure Entscheidung 😉
An**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 vor 2 Minuten, schrieb PatriciaBateman: Er dient zur Erinnerung was man vereinbart hat. Diesen 1x monatlich zu lesen und gfflls. anzupassen macht Sinn, vorallem wenn Grenzen erweitert werden. Nur ein simples Beispiel: NS wird als Tabu deklariert. 2 Monate später, ist NS auf dem Körper gewollt. 6Monate später orale Aufnahme.... Er dient zur Erinnerung? Wohl kaum. Den sollte der Sklave schon auswendig lernen.
th**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 Da Sklaverei illegal ist, dürfte, trotz Vertragsfreiheit, ein solcher Vertrag null und nichtig sein. Ich habe Nichts gegen sexuelle Spielarten aller Art (solange man mich raus lässt), aber „Sklavenvertrag“ klingt schon sehr albern. Spielt doch lieber Kaufmannsladen. Oder macht ein Drehbuch, wie der Sklave vor Gericht sein Recht auf täglich 5 Peitschenhiebe einklagt.
He**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 Ich habe einen mit meiner Herrin. Als erstes vergisst du mal das blödsinnige Geschreibsel mit dem "sittenwidrig". Natürlich hat ein solcher Vertrag überhaupt keinen Bestand in rechtlicher Hinsicht. Aber wie hier schon geschrieben wurde geht es in erster Linie darum feste Regeln, Pflichten und der gleichen schriftlich festzuhalten. Wenn man das mag kann es im Kopf ein sehr angenehmes Gefühl sein (zumindest geht's mir so) zu wissen in welchem Rahmen man sich bewegt. Natürlich schüttel ich gerne am Ohrfeigenbaum und lote gerne aus wann ich Grenzen überschreite. 😁 Wenn sich alle Beteiligten quasi auf eine feste Beziehung einlassen möchten kann das tatsächlich ein schöner zusätzlicher Kick sein
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 Mit Vertrag gibt beiden Seiten einen eindeutigen Spielraum. Ist einfacher für den Top und man muss nicht jedes "Spiel" vorher abklären. ☺️
Se**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 (bearbeitet) Ein Sklavenvertrag ist ein nichtiges, rechtlich ungültiges Dokument. bearbeitet April 21 von SensualMarc
am**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 Kinderkram, früher hatten wir eine Kinderpost, da waren die Formulare auch wertlos.
An**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 vor 11 Minuten, schrieb thomasfrech: Da Sklaverei illegal ist, dürfte, trotz Vertragsfreiheit, ein solcher Vertrag null und nichtig sein. Ich habe Nichts gegen sexuelle Spielarten aller Art (solange man mich raus lässt), aber „Sklavenvertrag“ klingt schon sehr albern. Spielt doch lieber Kaufmannsladen. Oder macht ein Drehbuch, wie der Sklave vor Gericht sein Recht auf täglich 5 Peitschenhiebe einklagt. Albern? Dein Post hier gehört definitiv auch dazu.
Golddiamant71 Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 Kopie= Da Sklavenverträge im deutschen Recht nichtig sind, entstehen aus ihnen auch keine Rechte und Pflichten für die Vertragspartner. Eine Durchsetzung solcher Verträge ist daher nicht möglich.
An**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 vor einer Stunde, schrieb 69Oralgeil69: Schön, dass ihr hereinschaut. Habe ein dominantes Paar kennengelernt, wo ich ihr devoter Oraldiener/Sex-Sklave bin. Nun möchten sie mit mir einen Sklavenvertrag abschließen. Wer hat mit so etwas Erfahrungen? Und wo ist der Unterschied, ob ich mit oder ohne Sklavenvertrag diene? Wenn Du ihr dienen willst, braucht es dafür keinen Vertrag. Ein Vertrag regelt Deine Rechte und Pflichten und evtl. Tabus. Wenn Du eine verantwortungsvolle Herrschaft hast, wird sie sich danach richten.
Wa**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 Der wesentliche Unterschied ist, dass du im einen Fall einen Sklavenvertrag hast, im anderen Fall nicht.
An**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 vor 26 Minuten, schrieb Fontain1985: Ist sowieso alles sittenwidrig. Da bringt auch kein Vertrag nichts... 😉 Definiere bitte: sittenwidrig.
Sven1968 Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 Es macht für manche Leute nur im Kopf einen Unterschied, mehr nicht. Wie bereits angesprochen worden ust sind solche Verträge, unter dem Aspeckt "Recht" nichtig.
Wa**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 vor 32 Minuten, schrieb Queerulantin: Verträge kann man immer auch wieder auflösen. Das stimmt nicht.
Ed**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 (bearbeitet) vor 34 Minuten, schrieb PatriciaBateman: Ich habe diverse schon ausgefertigt, aber keiner wurde jemals unterschrieben. Das kenne ich. Auch ich habe schon den ein oder anderen Sklavenvertrag aufgesetzt und die Sklavinnen weigerten sich diesen zu unterschreiben. ✍️ Kann passieren, darf aber nicht. Daher habe ich die Personen zunächst einmal niedergeschlagen und in einem dunklen Loch in meinem Keller eingesperrt. Bei dem ein oder anderen half schon die Desorientierung als sie wieder zu sich kamen, um eine Unterschrift zu bekommen. Aber natürlich gibt es auch Härter gesottene. Hier ist anschließendes Waterboarding ein probates Mittel. Die meisten werden, sofern sie keine extreme militärische Ausbildung haben und bereits kampferprobt sind, weich und unterzeichnen - sogar ohne ihn nochmals gelesen und gegengecheckt zu haben. Ziemlich dumm, weil ich da meist noch ein paar Paragrafen eingefügt habe, die ich ursprünglich für zu hart empfunden hatte. Aber es gibt ja noch die, bei denen selbst die anschließende Elektroschock Therapie nicht anschlägt und die weiterhin eine Unterschrift verweigern. Da musst du dann zu Mitteln greifen, bei denen selbst die Genfer Konvention sich in die Hosen macht. Aber wenn du erstmal damit anfängst, aus diesem Forum vorzulesen, dann unterschreiben die spätestens beim dritten Thread unter Tränen und flehen darum, dass du aufhörst. Aber ich bin ein böser, böser Herr und Meister und lese dann auch noch einen vierten Thread vor. Falls du also mal Hilfe bei den Unterschriften benötigst, lass es mich wissen. vor 34 Minuten, schrieb PatriciaBateman: Ich habe diverse schon ausgefertigt, aber keiner wurde jemals unterschrieben. bearbeitet April 21 von EdVonSchleck
An**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 vor 2 Minuten, schrieb EdVonSchleck: Das kenne ich. Auch ich habe schon den ein oder anderen Sklavenvertrag aufgesetzt und die Sklavinnen weigerten sich diesen zu unterschreiben. ✍️ Kann passieren, darf aber nicht. Daher habe ich die Personen zunächst einmal niedergeschlagen und in einem dunklen Loch in meinem Keller eingesperrt. Bei dem ein oder anderen half schon die Desorientierung als sie wieder zu sich kamen, um eine Unterschrift zu bekommen. Aber natürlich gibt es auch Härter gesottene. Hier ist anschließendes Waterboarding ein probates Mittel. Die meisten werden, sofern sie keine extreme militärische Ausbildung haben und bereits kampferprobt sind, weich und unterzeichnen - sogar ohne ihn nochmals gelesen und gegengecheckt zu haben. Ziemlich dumm, weil ich da meist noch ein paar Paragrafen eingefügt habe, die ich ursprünglich für zu hart empfunden hatte. Aber es gibt ja noch die, bei denen selbst die anschließende Elektroschock Therapie nicht anschlägt und die weiterhin eine Unterschrift verweigern. Da musst du dann zu Mitteln greifen, bei denen selbst die Genfer Konvention sich in die Hosen macht. Aber wenn du erstmal damit anfängst, aus diesem Forum vorzulesen, dann unterschreiben die spätestens beim dritten Thread unter Tränen und flehen darum, dass du aufhörst. Aber ich bin ein böser, böser Herr und Meister und lese dann auch noch einen vierten Thread vor. Falls du also mal Hilfe bei den Unterschriften benötigst, lass es mich wissen. Augen auf... bei der SklavinnenWahl...
Gelöschter Benutzer Geschrieben April 21 Autor Geschrieben April 21 Vor 13 Minuten , schrieb EdVonSchleck: ick liebe dir😘, ich komm auf dich dich zurück.
Bl**** Geschrieben April 21 Geschrieben April 21 Du kannst Dich Deiner im Grundgesetz (für Dich als Bürger) verankerten Gesetze nicht entziehen.
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