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Blasen lassen im FKK-Club (Bordell)


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)
vor 21 Minuten, schrieb MidnightCat:

Und woher kommen die Zahlen? War das eine Umfrage? Ich frage mich, ob die Leute da so ehrlich sind.

Robert Koch Institut
Also definitiv nicht aus der Men's Health, EMMA oder Brigitte

Und ja, diese Studie ist repräsentativ. D.h. wir können davon ausgehen, dass diese Zahlen stimmen und, im Idealfall, unsere Bundes- und Landesministerien ihre Maßnahmen daran ausrichten

bearbeitet von kushimo
Geschrieben
Also wenn es für andere auch "normal" ist, ist es gesundheitlich unbedenklich?!
Oder wie kann man den letzten Absatz deuten?!
Geschrieben
Vor 6 Stunden, schrieb kushimo:

Robert Koch Institut
Also definitiv nicht aus der Men's Health, EMMA oder Brigitte

Und ja, diese Studie ist repräsentativ. D.h. wir können davon ausgehen, dass diese Zahlen stimmen und, im Idealfall, unsere Bundes- und Landesministerien ihre Maßnahmen daran ausrichten

Trotzdem sind es eigene Angaben der Befragten, kann doch keiner garantieren das die alle ehrlich sagen wie oft sie ihren Partner/ihre Partnerin oder sonst wen schlagen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde, schrieb MidnightCat:

Trotzdem sind es eigene Angaben der Befragten, kann doch keiner garantieren das die alle ehrlich sagen wie oft sie ihren Partner/ihre Partnerin oder sonst wen schlagen.

Diese Diskussion wird sinnlos.
Egal, was man Dir und Lisbetha an Fakten präsentiert, solange es nicht die Männer sind, die die Wurzel allen Übels darstellen, soll für Euch alles nur erstunken und erlogen sein.
Ganz ehrlich?
In Sachen Gesundheit ist das RKI die oberste Instanz in Deutschland. Besagte Studie wird, im Auftrag der Bundesregierung, jedes Jahr auf's Neue durchgeführt, nach wissenschaftlichen Standards, die weltweit akkreditiert sind. Du kannst Dir die 54 Seiten auch beim RKI herunterladen. Da würde dann auch drinnen stehen, ob sie, für die Datenerhebung, beim EDEKA am Ausgang gestanden haben und einfach jeder gefragt wurde, der sich grad 'ne Packung Tiefkühlpommes gekauft hat.
Tu mir bitte den Gefallen und fange entweder an, Daten sachlich zu interpretieren oder geh einfach woanders rumtrollen

bearbeitet von kushimo
Geschrieben (bearbeitet)

Du meinst, ob sie dir möglicherweise Krankheitserreger in die Harnröhre geblasen haben könnte?

Am 21.6.2024 at 21:27, schrieb Pop-MOD-Max:

Warum wird jemand fertiggemacht, der unsicher ist?

Auch die Moderation liest hier mit.

Pop-MOD-Max  /  Forenteam

Klar lest ihr mit. Das ist aber kein Qualitätsmerkmal, wie dieser Beitrag des TE 40 Minuten vor deinem zeigt:

 

Am 21.6.2024 at 20:47, schrieb Mantok:

Die Frage war eigentlich eher dahingehend gemeint, ob jemand von euch Erfahrungen mit Bordellbesuchen hat und ob dann bei euch Oralverkehr mit oder ohne Kondom stattfindet. Es würde mich halt interessieren, wie andere das handhaben.

Er ist nicht unsicher. Es interessiert ihn einfach. Also, nicht nur mitlesen, sondern alles lesen.

 

Am 21.6.2024 at 23:17, schrieb HiTom:

Kindswohl 

Freitagswitz am Sonnabend...

bearbeitet von Wanderbötchen
Geschrieben
vor 37 Minuten, schrieb Wanderbötchen:

Freitagswitz am Sonnabend...

Ja du musst nicht alles kapieren… hätte ich auch nicht erwartet

Geschrieben
vor 15 Stunden, schrieb EdVonSchleck:

Du musst schon richtig lesen und das dann auch verstehen. Und ich habe ja nun schon einiges an Quellen geliefert.

Daher: zeig mir eine seriöse Quelle, die im Zusammenhang mit dem Prostititutionsgesett ausdrücklich Oralsex ohne Kondom erlaubt.

Da würde es mich wundern, wenn es die irgendwo gibt! 

„Es steht unter Strafe „ist immer noch etwas Anderes als „sollen dafür sorgen“.  Zeigt mir ein Urteil, in dem ein Freier oder die Prostituierte angeklagt und verurteilt wurde, weil sie Oralverkehr ohne Gummi hatten. Das Prostitutionsgesetz steht nicht über dem Strafrecht und Geschlechtsverkehr ist kein Oralverkehr. 

Im Übrigen sind Hinweise auf Bußgelder eher absurd, die gibt es im Strafrecht nicht. 

Geschrieben
Vor 17 Stunden, schrieb EdVonSchleck:

Auf der Seite des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist das zum Beispiel zu finden.

Einige wenige Urteile, die mit einem Bußgeld geendet sind, findest du bei Open Jur.

Aber, Dude, Du musst das nicht glauben und auch keine Bange: Ich würde Dich selbst dann nicht anzeigen wenn ich mit meiner geilen Karre am Straßenstrich an Dir vorbeifahren würde und sehen würde, wie Du ne Junkiebraut AO rannehmen würdest! 

Du wirst lachen. Ich finde weder am eime noch am anderen Ort etwas. Ich denke, Du musst schon genauer werden. Das ist aber schon ein Anzeichen dafür, dass wir von zweierlei Dingen sprechen. OV an sich ist schließlich noch keine Ausbeutung der Frau, falls Du darauf hinaus wölltest.

Geschrieben
vor 5 Stunden, schrieb Lisbetha:

„Es steht unter Strafe „ist immer noch etwas Anderes als „sollen dafür sorgen“.  Zeigt mir ein Urteil, in dem ein Freier oder die Prostituierte angeklagt und verurteilt wurde, weil sie Oralverkehr ohne Gummi hatten. Das Prostitutionsgesetz steht nicht über dem Strafrecht und Geschlechtsverkehr ist kein Oralverkehr. 

Im Übrigen sind Hinweise auf Bußgelder eher absurd, die gibt es im Strafrecht nicht. 

Nochmal, zeig mir, dass es ausdrücklich erlaubt ist. Kannst du scheinbar immer noch nicht. 

vor 3 Stunden, schrieb TecTron:

OV an sich ist schließlich noch keine Ausbeutung der Frau, falls Du darauf hinaus wölltest.

I don‘t give a fuck about Ausbeutung, Dude. 

Geschrieben
Am 21.6.2024 at 19:23, schrieb Mantok:

Muss ich mir jetzt verstärkt gesundheitliche Gedanken machen oder ist das ohne Kondom Blasen für euch auch "normal"?

Gedanken musst du dir jetzt keine mehr machen, aber du solltest deinen Schwanz die nächsten 3 Tage stündlich mit Essigwasser abwaschen, das tötet je nach

Konzentration schon einige Krankheitserreger ab :clapping:

 

Geschrieben

Einfach mal die Inkubationszeit von Dengue-Fieber googeln ...

Geschrieben
vor 6 Stunden, schrieb HiTom:

Ja du musst nicht alles kapieren… hätte ich auch nicht erwartet

Und du musst nicht jeden (Freitags)Witz kennen.

Geschrieben
vor 9 Stunden, schrieb EdVonSchleck:

Nochmal, zeig mir, dass es ausdrücklich erlaubt ist. Kannst du scheinbar immer noch nicht. 

Ich muss nicht beweisen, dass etwas erlaubt ist, sondern Du müsstest beweisen, dass es verboten ist. Und das kannst Du offensichtlich immer noch nicht. Das Prostitutionsschutzgesetz gibt nicht her, dass es wie behauptet eine Straftat ist. Das Strafrecht ebenso wenig. 

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Lisbetha:

Ich muss nicht beweisen, dass etwas erlaubt ist, sondern Du müsstest beweisen, dass es verboten ist. Und das kannst Du offensichtlich immer noch nicht. Das Prostitutionsschutzgesetz gibt nicht her, dass es wie behauptet eine Straftat ist. Das Strafrecht ebenso wenig. 

Blas einfach irgendjemandem ohne Kondom lass dich dafür bezahlen, bring die Sache irgendwie vor Gericht und schau, was passiert. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 18 Stunden, schrieb Lisbetha:

„Es steht unter Strafe „ist immer noch etwas Anderes als „sollen dafür sorgen“.  Zeigt mir ein Urteil, in dem ein Freier oder die Prostituierte angeklagt und verurteilt wurde, weil sie Oralverkehr ohne Gummi hatten. Das Prostitutionsgesetz steht nicht über dem Strafrecht und Geschlechtsverkehr ist kein Oralverkehr. 

Im Übrigen sind Hinweise auf Bußgelder eher absurd, die gibt es im Strafrecht nicht. 

Ich hab nicht alles gelesen, aber geht's gerade um Wortklauberei bzgl. Straftat und Ordnungswidrigkeit? 🤔

Jedenfalls findet sich im ProstSchG ein §33 Bußgeldvorschriften. Da steht dazu in den Erläuterungen:

"Zu Nummer 3
Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer als Kunde oder Kundin den Geschlechtsverkehr ohne Kondom ausübt. Kunden und Kundinnen können auch dann wegen eines Verstoßes gegen die Kondompflicht belangt werden, wenn nach der jeweiligen Art der Sexualpraktik das Kondom nicht am eigenen Körper, sondern am Körper des Prostituierten zum Einsatz kommen müsste.“ 

Für mich klingt das danach, dass Sex mit einer/m Prostituierten, ohne Kondom, verboten ist und halt auch entsprechend bestraft, bzw. geahndet wird. 

Vom BMFSFJ gibt's ein Dokument mit Textbausteinen und Erläuterungen zum ProstSchG. Da steht "Bei jedem Geschlechtsverkehr – ob oral, anal oder vaginal – muss ein Kondom benutzt werden.", nur um die Unklarheit, ob Oralverkehr denn nun zum Geschlechtsverkehr gezählt wird, auszuräumen. 

Links darf man hier ja leider nicht anfügen, aber anhand der Zitate lassen sich die Quellen bestimmt problemlos ergoogeln. 

bearbeitet von FellatiaMcSuccle
Geschrieben
vor 40 Minuten, schrieb FellatiaMcSuccle:

Ich hab nicht alles gelesen, aber geht's gerade um Wortklauberei bzgl. Straftat und Ordnungswidrigkeit? 🤔

Jedenfalls findet sich im ProstSchG ein §33 Bußgeldvorschriften. Da steht dazu in den Erläuterungen:

"Zu Nummer 3
Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer als Kunde oder Kundin den Geschlechtsverkehr ohne Kondom ausübt. Kunden und Kundinnen können auch dann wegen eines Verstoßes gegen die Kondompflicht belangt werden, wenn nach der jeweiligen Art der Sexualpraktik das Kondom nicht am eigenen Körper, sondern am Körper des Prostituierten zum Einsatz kommen müsste.“ 

Für mich klingt das danach, dass Sex mit einer/m Prostituierten, ohne Kondom, verboten ist und halt auch entsprechend bestraft wird. 

Vom BMFSFJ gibt's ein Dokument mit Textbausteinen und Erläuterungen zum ProstSchG. Da steht "Bei jedem Geschlechtsverkehr – ob oral, anal oder vaginal – muss ein Kondom benutzt werden.", nur um die Unklarheit, ob Oralverkehr denn nun zum Geschlechtsverkehr gezählt wird, auszuräumen. 

Links darf man hier ja leider nicht anfügen, aber anhand der Zitate lassen sich die Quellen bestimmt problemlos ergoogeln. 

Habe ich mehr oder weniger alles schon angeführt. 

Ich finde aber, man sollte meinen Vorschlag mit dem Selbstversuch (Blasen und Gericht) weiter verfolgen. Dann sieht man, was passiert. Und ich würde mich sogar freiwillig als Geblasener zur Verfügung stellen (so teuer wird Blasen ohne ja hoffentlich nicht sein). 

Und der FKK-Dude hier mit seinem „Bin ich jetzt krank und muss sterben?“-Thread hat sich strafbar gemacht. Wahrscheinlich gleich mehrfach, weil diese FKK Clubs ja flatrateficken nahe kommen. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 22 Minuten, schrieb EdVonSchleck:

Und ich würde mich sogar freiwillig als Geblasener zur Verfügung stellen

Wenn du schon dabei bist, kannst du vielleicht auch noch ein Urteil für das Versenden von Dickpics auf poppen.de kassieren, damit wir sowas endlich mal zu Gesicht bekommen? 🤔 

bearbeitet von FellatiaMcSuccle
Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb FellatiaMcSuccle:

Wenn du schon dabei bist, kannst du vielleicht auch noch ein Urteil für das Versenden von Dickpics auf poppen.de kassieren, damit wir sowas endlich mal zu Gesicht bekommen? 🤔 

Coole Idee 💡 

Geschrieben
Ich werde bald 65 und kann auf ein reges Sexleben zurückblicken. Und ja, ich hatte mit vielen verschiedenen Frauen (unter anderem) ungeschützten Oralverkehr. Trotz dieses enormen Risikos lebe ich tatsächlich noch und ich bin davon auch nie bewusst krank geworden. Was hatte ich doch ein großes Glück!!!
Geschrieben
vor 4 Stunden, schrieb EdVonSchleck:

Blas einfach irgendjemandem ohne Kondom lass dich dafür bezahlen, bring die Sache irgendwie vor Gericht und schau, was passiert. 

Warum? Das kannst Du gern im Eigenversuch durchführen. Dann musst Du nicht mehr behaupten, dass etwas strafbar ist, das das Strafgesetzbuch nicht kennt, sondern kannst DEINE Erfahrungen mitteilen. Wäre ungleich glaubhafter. 

vor 3 Stunden, schrieb FellatiaMcSuccle:

Ich hab nicht alles gelesen, aber geht's gerade um Wortklauberei bzgl. Straftat und Ordnungswidrigkeit? 🤔

Jedenfalls findet sich im ProstSchG ein §33 Bußgeldvorschriften. Da steht dazu in den Erläuterungen:

"Zu Nummer 3
Eine Ordnungswidrigkeit begeht, wer als Kunde oder Kundin den Geschlechtsverkehr ohne Kondom ausübt. Kunden und Kundinnen können auch dann wegen eines Verstoßes gegen die Kondompflicht belangt werden, wenn nach der jeweiligen Art der Sexualpraktik das Kondom nicht am eigenen Körper, sondern am Körper des Prostituierten zum Einsatz kommen müsste.“ 

Für mich klingt das danach, dass Sex mit einer/m Prostituierten, ohne Kondom, verboten ist und halt auch entsprechend bestraft, bzw. geahndet wird. 

Vom BMFSFJ gibt's ein Dokument mit Textbausteinen und Erläuterungen zum ProstSchG. Da steht "Bei jedem Geschlechtsverkehr – ob oral, anal oder vaginal – muss ein Kondom benutzt werden.", nur um die Unklarheit, ob Oralverkehr denn nun zum Geschlechtsverkehr gezählt wird, auszuräumen. 

Links darf man hier ja leider nicht anfügen, aber anhand der Zitate lassen sich die Quellen bestimmt problemlos ergoogeln. 

Also reden wir immer noch darüber, ob Geschlechtsverkehr mit Oralverkehr gleichzusetzen ist und ob eine Ordnungswidrigkeit vergleichbar mit Strafbarkeit ist? Letzteres ist schon absurd, weil falsch. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden, schrieb Lisbetha:

Also reden wir immer noch darüber, ob Geschlechtsverkehr mit Oralverkehr gleichzusetzen ist und ob eine Ordnungswidrigkeit vergleichbar mit Strafbarkeit ist? Letzteres ist schon absurd, weil falsch. 

Nein, wir reden davon, dass Oralverkehr faktisch als Geschlechtsverkehr gilt und dass der TE für sein Verhalten, sogar gänzlich ohne Strafverfahren, bestraft werden kann. Ich habs doch jetzt wirklich sehr kleinschrittig erklärt. 

bearbeitet von FellatiaMcSuccle
Geschrieben
vor 18 Minuten, schrieb FellatiaMcSuccle:

Nein, wir reden davon, dass Oralverkehr faktisch als Geschlechtsverkehr gilt und dass der TE für sein Verhalten, sogar gänzlich ohne Strafverfahren, bestraft werden kann. Ich habs doch jetzt wirklich sehr kleinschrittig erklärt. 

faktisch ist nicht Strafrecht.. unfassbar, was man hier diskutieren soll. All das Prostitutionsgesetz zielt im Zweifel auf Geldbußen ab, also kein Strafrecht.. Ordnungswidrigkeiten.. 

Hört doch endlich mal auf, Euch bei wirklich wichtigen Themen immer selbst zu demontieren, weil Ihr nicht gut in der Argumentation seid.

Das Prostitutionsschutzgesetz sagt, das man Sorge dafür tragen soll, Kondome zu benutzen. Dieses Gesetz steht nicht über dem Strafgesetz. "Sorge tragen" heißt nicht, dass es im umgekehrten Fall strafbar ist. Daher sagt dieses Gesetz nur etwas über Ordnungswidrigkeit.  Wenn ich nicht ohne Strafverfahren bestraft werden kann, bin ich bei einer Ordnungswidrigkeit. 

Meine Güte, wir sind uns doch einig, dass man sich schützen soll. Aber immer zu behaupten, dass manches unter das Strafrecht fällt, ist einfach falsch und unfassbar dumm. 

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb Lisbetha:

Meine Güte, wir sind uns doch einig, dass man sich schützen soll. 

Das ist ja wieder so eine Behauptung, die nicht stimmt! Ich finde absolut okay, dass der FKK Dude sich im Puff ohne einen blasen lässt. Ich habe das nie gewertet. Er hat sich halt strafbar gemacht. 

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