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Blasen lassen im FKK-Club (Bordell)


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)
vor 3 Stunden, schrieb Lisbetha:

Meine Güte, wir sind uns doch einig, dass man sich schützen soll. Aber immer zu behaupten, dass manches unter das Strafrecht fällt, ist einfach falsch und unfassbar dumm. 

Du bist doch die Einzige, die dieses Fass aufmacht. Witzig übrigens, ich hab nämlich geschrieben, dass Oralsex faktisch als Geschlechtsverkehr gilt und du antwortest mir, dass faktisch nicht Strafrecht ist aber dass die ganze Geschichte eh nicht unters Strafrecht fällt. 😂 Merkste selbst, oder?

Wahrscheinlich liegt das daran, dass es den meisten Leuten, die nicht ständig die Gebührenordnung für Anwälte diktiert bekommen, einfach nur ums Ergebnis der Bestrafung, in dem Falle mit Bußgeld, geht. 😉

Aber freilich ist es gerade das letzte vermeintliche Argument, das du noch hochhalten kannst, weil der Teil mit dem klaren Verbot, der Handlung des TE, ja wohl mehr als deutlich geklärt ist, ebenso wie der Umstand, dass Oralverkehr im Sinne des ProstSchG, und genau das kommt hier nunmal zur Anwendung, als Geschlechtsverkehr gilt. Nichtsdestotrotz geht dein Tick mit dem Strafrecht halt völlig an der eigentlichen Diskussion vorbei. 😉

 

 

bearbeitet von FellatiaMcSuccle
Geschrieben
vor 37 Minuten, schrieb EdVonSchleck:

Das ist ja wieder so eine Behauptung, die nicht stimmt! Ich finde absolut okay, dass der FKK Dude sich im Puff ohne einen blasen lässt. Ich habe das nie gewertet. Er hat sich halt strafbar gemacht. 

Da hier anscheinend unterschieden werden muss für Lisbetha, Du meintest wahrscheinlich „ordnungswidrig gehandelt“.

Da gibt es auch Strafen, aber man nennt es nicht so…Bußgeld wahrscheinlich.

Ich würde es strafbar nennen auch wenn es nicht über das StGb behandelt wird, aber damit falle ich halt auch unter den dummen Anteil der Bevölkerung…

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