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Wenn der Ex eure Sex Videos leakt


Di****

Empfohlener Beitrag

Anonymes-Mitglied-7
Geschrieben
vor 9 Stunden, schrieb Die_grüne_Amazone:

Ja. Du musst fremde Personen komplett unkenntlich machen. 

Ja, genau so wird das nämlich auch in den sozialen Medien gehandhabt. 👍

Anonymes-Mitglied-4
Geschrieben

Am sichersten ist es wohl, wenn man sich den imaginären Freund, oder auch nur seine Körperteile, wie zum Beispiel eine Hand, per KI ins Bild bastelt. 

Geschrieben
vor 14 Stunden, schrieb Die_grüne_Amazone:

Ja. Du musst fremde Personen komplett unkenntlich machen. 

Nein , nicht unbedingt .

Auch dafür gibt es gesetzliche Bestimmungen.

Geschrieben

Videos mit Ex oder anderen Ein rechtliches Problem,welches nicht zu Unterschätzen ist.

Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb Johannes6:

Videos mit Ex oder anderen Ein rechtliches Problem,welches nicht zu Unterschätzen ist.

So ist es. Danke dir.

Ich finde es erschreckend, wie viele hier propagieren, dass das geht und man das schon machen kann, wenn man nur den Körper sieht. Es gibt da tatsächlich gar keinen Diskussionsspielraum.

Alleine das Zurschaustellung sexueller Aktivitäten der Exfreundin /Frau verstößt schon gegen Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Dieser Artikel bildet die Grundlage für das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aus dem sich weitere spezifische Rechte ableiten:

- Das Recht am eigenen Bild
- Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Der Schutz der Intimsphäre

Die Veröffentlichung intimer Videos ohne Einwilligung verletzt diese Rechte und damit indirekt auch die Menschenwürde. 

Dann verstößt das natürlich gegen spezifischere Gesetze wie:

- § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen)
- § 33 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild)
- Relevante Paragraphen der DSGVO

Diese Gesetze konkretisieren den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde in spezifischen Kontexten.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während die Veröffentlichung solcher Videos tatsächlich gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien verstößt, wird in der rechtlichen Praxis meist auf spezifischere Gesetze zurückgegriffen, die diese Grundrechte in konkreten Situationen schützen.

Die rechtliche Lage ist sehr eindeutig. Ich wollte im Thema aber tatsächlich herausfinden, wie viele Frauen dazu ihr Einverständnis geben würden. Selbst wenn es geprüft werden würde, was ich persönlich in Frage stelle.

Geschrieben (bearbeitet)

Ich hab auch ne kleine aber feine Sammlung schöner Momente auf Video und Fotos. Aber warum sollte ich sowas veröffentlichen? Das sind MEINE! :smiley:

Ich will fast Niemandem was schlechtes. Definitiv niemandem, dem man mal sehr nah war. Das würde irgendwie die Erinnerung vergiften.

ABGESEHEN davon, dass es natürlich schlechter Stil und sicherlich auch illegal ist. Welche §§ das jetzt sind, ist mir ziemlich schnurz.

bearbeitet von DerLeibhaftige
Geschrieben
vor 1 Stunde, schrieb Die_grüne_Amazone:

So ist es. Danke dir.

Ich finde es erschreckend, wie viele hier propagieren, dass das geht und man das schon machen kann, wenn man nur den Körper sieht. Es gibt da tatsächlich gar keinen Diskussionsspielraum.

Alleine das Zurschaustellung sexueller Aktivitäten der Exfreundin /Frau verstößt schon gegen Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz:

"Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Dieser Artikel bildet die Grundlage für das allgemeine Persönlichkeitsrecht, aus dem sich weitere spezifische Rechte ableiten:

- Das Recht am eigenen Bild
- Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung
- Der Schutz der Intimsphäre

Die Veröffentlichung intimer Videos ohne Einwilligung verletzt diese Rechte und damit indirekt auch die Menschenwürde. 

Dann verstößt das natürlich gegen spezifischere Gesetze wie:

- § 201a StGB (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen)
- § 33 Kunsturhebergesetz (Recht am eigenen Bild)
- Relevante Paragraphen der DSGVO

Diese Gesetze konkretisieren den Schutz der Persönlichkeitsrechte und der Menschenwürde in spezifischen Kontexten.

Zusammenfassend lässt sich sagen: Während die Veröffentlichung solcher Videos tatsächlich gegen die im Grundgesetz verankerten Prinzipien verstößt, wird in der rechtlichen Praxis meist auf spezifischere Gesetze zurückgegriffen, die diese Grundrechte in konkreten Situationen schützen.

Die rechtliche Lage ist sehr eindeutig. Ich wollte im Thema aber tatsächlich herausfinden, wie viele Frauen dazu ihr Einverständnis geben würden. Selbst wenn es geprüft werden würde, was ich persönlich in Frage stelle.

Ich denke es wäre nur sehr wenige,die es tun würden. Sind nicht alle so freizügig! Es ist ja im wesendlichen Pornographie,die hier breit gezeigt werden soll.Als Einzelperson habe ich keinProblem damit aber 2 oder sogar mehr mußschon vertraglich geregelt werden. Als Filmemacher muss ich Wissen was ich alles Verantworten muß und vor allem Kann.

Geschrieben
vor 12 Minuten, schrieb Johannes6:

Ich denke es wäre nur sehr wenige,die es tun würden. Sind nicht alle so freizügig! Es ist ja im wesendlichen Pornographie,die hier breit gezeigt werden soll.Als Einzelperson habe ich keinProblem damit aber 2 oder sogar mehr mußschon vertraglich geregelt werden. Als Filmemacher muss ich Wissen was ich alles Verantworten muß und vor allem Kann.

Das bestätigt die Realität nicht. Die Timeline ist voll mit diesen Videos. Das sind keine Ausnahmen.

Geschrieben

Das wird auch hier und da zu Problemen führen, ich denke wenn jemand den Aufnahmen zugestimmt hat, wird es nicht weiter nachverfolgt werden. Meine Videos haben den Anspruch das 2. Personen nur dann zu sehen sind wenn das vereinbart wurde! 

  • 1 Monat später...
Geschrieben
Ich habe es ihm erlaubt.Er macht es mit meinem Einverständnis. Er hat es aber wieder rausgenommen.Znd ich war nicht zu erkennen.Das erhöht die Chancen natürlich evtl das ein Paar sich meldet oder Mann /Frau
Geschrieben

Es ist ein Vertrauensbruch, keine Frage. Das Verteilen oder auch das ausbleibende Löschen, wenn die andere Seite explizit darum bittet. 
 

Jeder kann sich hinterfragen, wie man das wohl selber finden würde, würde sowas mit einem selber gemacht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden, schrieb SensualGentleman:

Es ist ein Vertrauensbruch, keine Frage. Das Verteilen oder auch das ausbleibende Löschen, wenn die andere Seite explizit darum bittet. 
 

Jeder kann sich hinterfragen, wie man das wohl selber finden würde, würde sowas mit einem selber gemacht.

 

Klar ,wenn man es nicht weiß ist es ein absoluter Vertrauensbruch.Ich habe es aber gestattet.Er hats ja auch nicht mehr im.Profil,deswegen erübrigt sich das für mich.Und drum bitten brauchte ich ihn nicht,da ist er wenigstens korrekt. 

bearbeitet von Definitiv
Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Definitiv:

 

Ups… bin irritiert, da nur mein Text zitiert, nicht aber kommentiert wurde!? 😳

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