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„Ich will dich schwängern „- Ernsthaftigkeit ?


Anonymes-Mitglied-1

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 2 Stunden, schrieb minou_:

Man kann nicht schriftlich auf Kindesunterhalt verzichten. Kein Vertrag den man miteinander verfassen könnte ist rechtlich wirksam. Das ist ein Irrglaube den einige vertreten. So gilt eben das deutsche Recht, denn das Deutsche Recht besagt der Kindesunterhalt gehört dem Kind und nicht der Mutter. Ein Kind kann demzufolge sein Leben lang nicht gezahlten Kindesunterhalt rückwirkend einfordern.

PS: Wie ist das bei einer Künstlichen Befruchtung mittels Samenspende rechtlich geregelt? Ich glaube ja nicht, dass der Vater (Samenspender) unterhaltspflichtig ist. 

Geschrieben
vor 50 Minuten, schrieb Tumalin:

Und ich Frage mich auch,was Maenner so von Gyns denken....das sie Frauen über alles aufklären?😂 Nein...es sind ganz herkömmliche Ärzte ,die ihre Arbeit machen.

Ja, und zu deren Arbeit gehört es u.a., die Patienten über mögliche Risiken aufzuklären. 

Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Ja, und zu deren Arbeit gehört es u.a., die Patienten über mögliche Risiken aufzuklären. 

Dafür dient der Beipackzettel.

Es weiss jeder Mensch,das Risiken bei jedem Medikament dabei,sind! Und man nimmt es dennoch...weil es keine andere Möglichkeit,zur Hilfe!

 

Und über mögliche Allergien oder was nicht vertagen wird,wissen Ärzte schon bescheid...da füllt man bei jedem neuen Arzt ,zu erst etwas aus.

Es wird auch keine Frau sonst über ihren Körper aufgeklärt  ,wie das alles so ist! Schreibe ich nur...weil ich in der Vergangenheit mit bekam,das manche Männer ,das echt denken.  Oder man verwundert ist,man wissen selbst nicht so über den eigenen Körper bescheid .  Nein...eigentlich "natürlich nicht"! Erkrankt nichts befasst man sich nicht damit. Ich befasse mich auch nicht mit anderen Organen,sind die gesund. 

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Tumalin:

Dafür dient der Beipackzettel.

Das reicht nicht aus. Ein Arzt ist rechtlich dazu verpflichtet, über Risiken aufzuklären. 

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Blauzahn84:

Das reicht nicht aus. Ein Arzt ist rechtlich dazu verpflichtet, über Risiken aufzuklären. 

Wird aber nicht gemacht .

Nicht nur meine ,nicht.

Auch sonst,nichts anderes gehört. 

Und wozu sollte das gut sein? Das da einer sitzt ...und Bedenken entflammt?  Und nachher sind da echt Menschen ,die dann sagen :nee,das ist mir zu riskant,dann doch nicht".

Was dann..wie soll geholfen,werden?

 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Tumalin:

Wird aber nicht gemacht .

Dann macht der sich strafbar. 

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Blauzahn84:

PS: Wie ist das bei einer Künstlichen Befruchtung mittels Samenspende rechtlich geregelt? Ich glaube ja nicht, dass der Vater (Samenspender) unterhaltspflichtig ist. 

Die sind frei XD da dies mehr oder weniger völlig anonym abläuft haben die Spender weder Rechte noch Pflichten dafür ist es aber auch verdammt teuer für die frauen

Geschrieben (bearbeitet)
vor 4 Stunden, schrieb Tumalin:

Ich denke,Du bist zu sehr auf der Seite der Frauen.

Die sind aber nicht immer in der armen Opferrolle. Frauen sind oft sehr ,durchtrieben 

Die Frauen ,wollten nur seinen Samen ,Punkt!   Es bleibt fiess,wollen sie dann doch,mehr!

Aber vlt.ist er ja arbeitslos....🤭

Wie ich klar formuliert habe wiederhole ich hier lediglich die geltende Rechtsgrundlage. Das hat überhaupt nichts damit zu tun auf wessen Seite ich bin oder nicht. Sondern nur damit was das deutsche Rechtssystem dazu sagt 😊

vor 4 Stunden, schrieb Blauzahn84:

Dann müsste die Mutter für den nichtgezahlten Unterhalt aufkommen. Das wäre in diesem Fall fair. 

Rechtlich betrachtet ist hier das unterhaltspflichtige Elternteil in einer muss-Lage. Welches ja auch die Mutter sein könnte, wenn der Vater das Kind aufzieht. Auch solche Konstellationen gibt es. Und solange kein neues Elternteil diese Pflicht durch Adoption übernimmt, regelt der Staat dies eben so. 

 

Vielleicht gibt es ja irgendwo die Möglichkeit Kritiken für solche Rechtsregeln einzureichen. Das wäre sicher eher die Plattform für solche "müsste" Aussagen. 😊

vor 4 Stunden, schrieb Blauzahn84:

PS: Wie ist das bei einer Künstlichen Befruchtung mittels Samenspende rechtlich geregelt? Ich glaube ja nicht, dass der Vater (Samenspender) unterhaltspflichtig ist. 

Bei der gewerblichen Samenspende über eine "Samenbank" und deren Angebotsnutzung durch Paare oder Frauen mit Kinderwunsch, gelten andere rechtswirksame Verträge. In welchen der biologische Kindesvater / Spender weder Unterhaltspflichten gegenüber dem entstandenen Kind hat noch später (im Alter oder so) Unterhalt vom Kind für sich einfordern kann. In der Regel übernimmt der "neue" Vater oder die Mutter, bei gleichgeschlechtlichen Paaren, diese Unterhaltspflicht. 

 

Vorausgesetzt dass diese Spende den offiziellen, rechtswirksamen Weg durch eine Samenbank durchlief und nicht privat auf der Autorückbank mit irgendeiner unnützen Absprache über Mail oder so.

 

Aaaaber es gibt auch auf dem privaten Weg rechtswirksame Hintertüren. Bei einer privaten Spende könnte das neue Elternteil eine Adoption durchführen und diese Rechte und Pflichten übernehmen. Das passiert heutzutage gar nicht Mal so selten. Gerade gleichgeschlechtliche Paare gehen diesen Weg mittlerweile oft über einen befreundeten Samenspender oder eine befreundete Leihmutter. Aber auch für heterosexuelle Paare ist das ein Weg welcher nicht mehr unüblich ist. Weil der Weg über Samenbanken, künstliche Befruchtungen oder Adoptionen fremder Kinder häufig sehr belastend und teuer ist und auch nicht für jeden in Erfüllung geht. 

bearbeitet von minou_
Geschrieben
vor 56 Minuten, schrieb minou_:

Rechtlich betrachtet ist hier das unterhaltspflichtige Elternteil in einer muss-Lage. Welches ja auch die Mutter sein könnte, wenn der Vater das Kind aufzieht. Auch solche Konstellationen gibt es. Und solange kein neues Elternteil diese Pflicht durch Adoption übernimmt, regelt der Staat dies eben so. 

Das ist mir schon klar, dass es auch solche Konstellationen gibt.
Ich meinte eigentlich, wenn die Kindsmutter sich dazu verpflichtet für den Teil des Unterhalts, den der Vater eigentlich leisten muss, ebenfalls aufzukommen. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass das rechtlich unter Umständen möglich ist und auch von einem Gericht anerkannt wurde. In diesem Fall ging es, soweit ich mich erinnere, um eine alleinstehenden Frau, die keine feste Beziehung führen wollte aber trotzdem ein Kind haben wollte. Da sie keine künstliche Befruchtung machen wollte, hat sie sich von einem Freund schwängern lassen und die haben das vertraglich dann so vereinbart, dass die Mutter sämtliche Unterhaltsverpflichtungen übernimmt. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 1 Stunde, schrieb Blauzahn84:

Das ist mir schon klar, dass es auch solche Konstellationen gibt.
Ich meinte eigentlich, wenn die Kindsmutter sich dazu verpflichtet für den Teil des Unterhalts, den der Vater eigentlich leisten muss, ebenfalls aufzukommen. Ich hatte mal irgendwo gelesen, dass das rechtlich unter Umständen möglich ist und auch von einem Gericht anerkannt wurde. In diesem Fall ging es, soweit ich mich erinnere, um eine alleinstehenden Frau, die keine feste Beziehung führen wollte aber trotzdem ein Kind haben wollte. Da sie keine künstliche Befruchtung machen wollte, hat sie sich von einem Freund schwängern lassen und die haben das vertraglich dann so vereinbart, dass die Mutter sämtliche Unterhaltsverpflichtungen übernimmt. 

Soweit ich weiß ist das nicht möglich. Aber ich bin auch kein Anwalt.

 

Ich kann Dir nur aus persönlicher Erfahrung eines sagen. Mein Ex hat damals bei der Trennung versucht mich ein mit seiner Anwältin angefertigtes Formular unterschreiben zu lassen welches ihn von seiner Unterhaltspflicht dem gemeinsamen Kind gegenüber entbinden sollte. Kurz dazu es handelt sich hier um ein eheliches Wunschkind. Ich habe das natürlich nicht unterschrieben und stattdessen meinem walt mitgebracht. Dieser hat dieses belächelt und mir mitgeteilt das sie's selbst wenn ich es versehentlich unterschrieben hätte nicht gültig ist, weil ich als Mutter nicht auf Kindesunterhalt verzichten kann. Tatsächlich ging es noch weiter. Selbst die Richterin sah das bei der anschließenden Verhandlung wo, weshalb mir der Vater dann alle nicht gezahlten Alimente nachträglich zurück zahlen musste und zu einem sogenannten Unterhaltstitel verpflichtet wurde. Dieser ermöglicht es mir bei nicht Zahlung der Alimente diese durch Pfändung einzufordern.

 

Kurz noch Mal dazu. Hier handelt es sich um keinen Menschen, der möglicherweise in der Armutsgrenze leben würde. Sondern um eine führende Persönlichkeit in einem großen Unternehmen, welche mit Sicherheit keine finanziellen Probleme durch Unterhaltszahlungen dem eigenen Kind gegenüber hat. 

bearbeitet von minou_
Geschrieben

Gut, dass ich das 'Flüstern' ausgestellt habe. 🙄

Geschrieben (bearbeitet)
vor einer Stunde, schrieb minou_:

Soweit ich weiß ist das nicht möglich. Aber ich bin auch kein Anwalt.

Im Prinzip ist es ja so, als würde man die Schulden von jemandem übernehmen. Der Vater ist in dem Fall der Schuldner, das Kind der Gläubiger und die Mutter übernimmt die Schulden des Vaters mit und wird dadurch zum "Alleinschuldner". 
 

 

vor einer Stunde, schrieb minou_:

Ich kann Dir nur aus persönlicher Erfahrung eines sagen. Mein Ex hat damals bei der Trennung versucht mich ein mit seiner Anwältin angefertigtes Formular unterschreiben zu lassen welches ihn von seiner Unterhaltspflicht dem gemeinsamen Kind gegenüber entbinden sollte. Kurz dazu es handelt sich hier um ein eheliches Wunschkind. Ich habe das natürlich nicht unterschrieben und stattdessen meinem walt mitgebracht. Dieser hat dieses belächelt und mir mitgeteilt das sie's selbst wenn ich es versehentlich unterschrieben hätte nicht gültig ist, weil ich als Mutter nicht auf Kindesunterhalt verzichten kann. Tatsächlich ging es noch weiter. Selbst die Richterin sah das bei der anschließenden Verhandlung wo, weshalb mir der Vater dann alle nicht gezahlten Alimente nachträglich zurück zahlen musste und zu einem sogenannten Unterhaltstitel verpflichtet wurde. Dieser ermöglicht es mir bei nicht Zahlung der Alimente diese durch Pfändung einzufordern.

Der hat versucht dich zu täuschen. Das ist ja auch wieder eine andere Situation, als wenn es von Anfang an vereinbart gewesen wäre. Aber du hast in diesem Fall jedenfalls richtig gehandelt. 

Naja... Wir sind beide keine Juristen, deshalb bringt es wohl auch nichts, weiter hier darüber zu diskutieren. Zumal es ja auch off-topic ist. 

bearbeitet von Blauzahn84
Geschrieben
vor 59 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Im Prinzip ist es ja so, als würde man die Schulden von jemandem übernehmen. Der Vater ist in dem Fall der Schuldner, das Kind der Gläubiger und die Mutter übernimmt die Schulden des Vaters mit und wird dadurch zum "Alleinschuldner". 
 

 

Der hat versucht dich zu täuschen. Das ist ja auch wieder eine andere Situation, als wenn es von Anfang an vereinbart gewesen wäre. Aber du hast in diesem Fall jedenfalls richtig gehandelt. 

Naja... Wir sind beide keine Juristen, deshalb bringt es wohl auch nichts, weiter hier darüber zu diskutieren. Zumal es ja auch off-topic ist. 

Nein, so einfach ist das nicht. Das hat nichts mit irgendeiner Täuschung zu tun. Selbst wenn die Frau einverstanden ist und unterschreibt entbindet sie ihn damit nicht seiner Unterhaltspflicht und übernimmt diese auch nicht. Wie schon oft erwähnt. Verträge in dieser Art sind rechtlich nicht wirksam da ein einzelnes Elternteil das andere nicht vom Kindesunterhalt befreien kann. Der Unterhalt gehört allein dem Kind und deshalb kann man nicht davon abtreten oder diesen auf den anderen Elternteil überschreiben. Der einzige Weg diesen loszuwerden ist: Das Elternteil bei dem das Kind lebt heiratet und der neue Partner adoptiert das Kind. Dann liegen alle Rechte und Pflichten beim neuen Adoptiv-Elternteil. Viel genauer könnte Dir dies aber ein Anwalt in einem Jura Forum zum Familienrecht erläutern. Der weiß dann auch Paragraph x und y 😉 

 

Da ich mich mittlerweile nur noch wiederhole und hier in einer Endlosschleife festsitze macht es keinen Sinn weiter zu antworten. Die Rechtlage ist eben anders als das Wunschdenken vieler Menschen. Dafür kann keiner was.

Ich wünsche Dir einen angenehmen Tag 

Geschrieben

Das würde ich nur in einer Beziehung sagen und dann mit anderen Worten.

 

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