Ge**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Ja, auch dies ist eine sexuelle Belästigung. Ob die Perosn jetzt so Fett ist das man nichts sieht, spielt da keine Rolle.
Se**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 (bearbeitet) 🙄🙄Oh, man was für eine Frage Ja klaaaaar, bei fettleibigen Exibitionisten gibt es natürlich keine Strafe/diese genießen Straffreiheit 🙄🙄(Ironie) Wende dich mit deiner Frage an besten mal an die Polizei 👮 😉 bearbeitet Juli 27 von SensualMarc
Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 8 Minuten, schrieb Eisfuchs_1975: Ich glaube dafür hast du schon mit der Frage gesorgt. .🤦♂️🤦♂️🤦♂️ dann wäre sie wohl kaum on gegangen. 🙄😏.
Bo**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 1 Stunde, schrieb Anonymes-Mitglied-1: also zum Beispiel der Bauch, diese verdeckt, das man sie nicht optisch wahrnehmen kann, ist das dann noch eine sexuelle Nötigung? Dann ist doch alles in Ordnung...so kann man auch einkaufen gehen und bummeln 🤘
2_**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 😂🤣😂.........Jetzt musste ich unweigerlich an meinen Italienurlaub denken. Brauchte neue Motorradhandschuhe. Also in die Stadt......Und da stand ein Typ so wie Gott ihn schuf, umzingelt von Polizei und die Sanitäter gerade eine Rettungsdecke am holen um den zu bedecken 😅.......erste und einzige mal das ich jemand mit exibitionistischer Neigung live erlebt hab. In dem Moment fand ich es mehr zum lachen als alles andere😂
Ei**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 1 Minute, schrieb Anonymes-Mitglied-1: dann wäre sie wohl kaum on gegangen. 🙄😏. Jeder Mensch, der nicht nur von der Tapete bis zur Wnd denkt, sollte die Frage beantworten können. Kannst es ja mal ausprobieren und uns dann mitteilen, was die Leute für eine Meinung hatten.
Se**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Und plötzlich klickten die Handschellen.😉 Je nach Schwere der Tat am besten extrem hohe Geldstrafen (ab tausend Tagessätze) oder gleich Knast.
Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 1 Minute, schrieb 2_Meter_Typ: . In dem Moment fand ich es mehr zum lachen als alles andere da sieht man mal wieder, das jede Sache zwei Seiten hat bzw. haben kann. ist jetzt aber keine Entschuldigung oder etwas in der Art. deswegen halt das mit der Meinung. möchte da niemanden zu nahe treten.
Ra**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Exhibitionismus, krankhafte, auf sexuellen Lustgewinn gerichtete Neigung (besonders von Männern) zur Entblößung der Geschlechtsteile in Gegenwart fremder Personen, meist des anderen Geschlechts. Nach deutschem Recht ist Exhibitionismus nur strafbar, wenn er von Männern ausgeübt wird (§ 183 StGB). Exhibitionismus wird entweder auf Antrag oder wegen öffentlichen Interesses verfolgt
Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 3 Minuten, schrieb Eisfuchs_1975: Jeder Mensch, der nicht nur von der Tapete bis zur Wnd denkt, sollte die Frage beantworten können. ist halt deine Meinung und werd es genauso akzeptieren.
rolleken6 Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Ja, natürlich. Es ist doch uninteressant, ob man was sieht, es geht um die Absicht.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Ich würde kichernd schreien:“ Ich seh etwas, was Du nicht siehst und es nennt sich Arschloch.“
2_**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 8 Minuten, schrieb SensualMarc: Und plötzlich klickten die Handschellen.😉 Je nach Schwere der Tat am besten extrem hohe Geldstrafen (ab tausend Tagessätze) oder gleich Knast. Für ein Exibitionisten währe wohl die beste Strafe ein nicht ausziehbarer Ganzkörperanzug aus kratziger Wolle, ohne Unterwäsche, für eine gewisse Zeit😂
Ho**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Sind das dann "Spiegeleier", die diese Person selbst nur im Spiegel sieht...?🤔
MusicFfM Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 (bearbeitet) vor 2 Stunden, schrieb Anonymes-Mitglied-1: Wenn jetzt aber der Körperbau, den Anblick auf die Geschlechtsorgane, also zum Beispiel der Bauch, diese verdeckt, das man sie nicht optisch wahrnehmen kann, ist das dann noch eine sexuelle Nötigung? Vom Grundsatz her handelt es sich um eine exhibitionistische Handlung, da der Vorsatz ja deutlich erkennbar ist (§ 183 StGB). Ob sich daraus die Erregung öffentlichen Ärgernisses nach § 183a StGB ableiten lässt, hängt wohl vom Einzelfall ab. Der von dir beschriebene Spezialfall lässt eine schwere Adipositas vermuten, oder aber einen nicht entfernten Bauchlappen nach einer Magenverkleinerung. Das kann aber den Vorwurf des beabsichtigten Exhibitionismus nicht wirksam entkräften, da das Bewusstsein für die Handlung ja vorhanden war. In deinem Fall rate ich dir, einen Fachanwalt für Sexualstrafrecht zu kontaktieren. bearbeitet Juli 27 von MusicFfM typo
li**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 9 Minuten, schrieb 2_Meter_Typ: Für ein Exibitionisten währe wohl die beste Strafe ein nicht ausziehbarer Ganzkörperanzug aus kratziger Wolle, ohne Unterwäsche, für eine gewisse Zeit😂 Klingt zwar erstmal witzig, doch diese Idee ist wirklich gut.
Ed**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 44 Minuten, schrieb SensualMarc: Und plötzlich klickten die Handschellen.😉 Je nach Schwere der Tat am besten extrem hohe Geldstrafen (ab tausend Tagessätze) oder gleich Knast. Legst du dein Mobile zwischendurch eigentlich immer wieder weg, gehst aufgeregt im Flur auf und ab während du weiter über die Frage/das Thema grübelst bis dir wieder was einfällt und du schnell mal wieder was raushaust oder sitzt du jedes Mal vor dem Thread und aktualisierst alle 15 Sekunden, um dann mal wieder was zum besten zu geben? Das Thema Exhibitionismus sollte man in diesem Kontext wirklich nicht zu ernst nehmen. Auch wenn dich das ja echt zu triggern scheint. Hier geht es auch weniger um Exhibitionismus als darum, übergewichtige Menschen zu bashen.
Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 6 Minuten, schrieb EdVonSchleck: Hier geht es auch weniger um Exhibitionismus als darum, übergewichtige Menschen zu bashen. interessante Ansicht aber auch nur wieder mal am Thema vorbei 🤷♂️.
Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 hätte ja auch schreiben können war nix zu sehen da komplett behaart 🙄😏.
Se**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 6 Minuten, schrieb EdVonSchleck: Legst du dein Mobile zwischendurch eigentlich immer wieder weg, gehst aufgeregt im Flur auf und ab während du weiter über die Frage/das Thema grübelst bis dir wieder was einfällt und du schnell mal wieder was raushaust oder sitzt du jedes Mal vor dem Thread und aktualisierst alle 15 Sekunden, um dann mal wieder was zum besten zu geben? Das Thema Exhibitionismus sollte man in diesem Kontext wirklich nicht zu ernst nehmen. Auch wenn dich das ja echt zu triggern scheint. Hier geht es auch weniger um Exhibitionismus als darum, übergewichtige Menschen zu bashen. Les' am besten meine Antworten nicht, wenn du dich stören oder ärgern. Und ja, ich finde Exibitionismus (egal welche Körperfülle der/die Ausübende hat) widerlich und erbärmlich.
Dr**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Ist und bleibt sexuelle Nötigung. Würde die Polizei rufen und sie dann ihre Arbeit machen lassen.
Ro**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Ja, ist es.☝️ Wobei ich persönlich nackte Menschen an sich nicht unangenehm oder anstößig finde, egal welche Figur sie haben. Nur sexuelle Handlungen im öffentlichen Raum finde ich unangemessen und auch respektlos.
Da**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 35 Minuten, schrieb EdVonSchleck: Das Thema Exhibitionismus sollte man in diesem Kontext wirklich nicht zu ernst nehmen. Auch wenn dich das ja echt zu triggern scheint. Hier geht es auch weniger um Exhibitionismus als darum, übergewichtige Menschen zu bashen Herrje… wo findet denn hier Bashing gegenüber übergewichtigen Menschen statt? Wenn demnächst mal wieder ein Pimmelthread mit 20cm aufwärts kommt, werden dann deiner Meinung nach auch alle Männer mit weniger als 20cm Schwanzgröße dadurch gebasht..? 😏
Mr**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Vor 20 Minuten , schrieb Dragonheart2410: Ist und bleibt sexuelle Nötigung. Würde die Polizei rufen und sie dann ihre Arbeit machen lassen. Google mal den Begriff "sexuelle Nötigung". Wozu hat er dich denn genötigt? Exhibitionistische Handlungen könntest du eventuell zur Anzeige bringen aber da kommt es auf Umstände und Vorstrafen des ausführenden an. Immer das Bullen gerufe, lächerlich.
Empfohlener Beitrag