Assassins84 Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Exhibitionismus Gibt man diesen Begriff bei Google ein, werden all deine Fragen aufgeklärt. P.S. Geschlechtsteile müssen nicht zwingend sichtbar sein, für eine Straftat.
jo**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 3 Stunden, schrieb Anonymes-Mitglied-1: ist das dann noch eine sexuelle Nötigung? In erster Linie ist es ein Problem mit Übergewicht und einem vermutlich zu hohen BMI Index und dann ist es Nötigung, wenn es jemand zur Anzeige bringt . Im Zweifel ist es aber bemitleidenswert 🤙😄
Dr**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Vor 10 Minuten , schrieb MrVersatile: Google mal den Begriff "sexuelle Nötigung". Wozu hat er dich denn genötigt? Exhibitionistische Handlungen könntest du eventuell zur Anzeige bringen aber da kommt es auf Umstände und Vorstrafen des ausführenden an. Immer das Bullen gerufe, lächerlich. Laut Gesetz ist es Erregung sexueller Ärgernis welcher Paragraph es ist, müsste ich nachschauen. Ist und bleibt eine Straftat die aber auch nicht weiter groß verfolgt wird von der Polizei. Im übrigen zuerst mich zitieren und dann mich auf deine Igno setzen ist ganz grosses Kino. Super vielen Dank dafür........Keine Eier in der Hose um eine sachliche Diskussion weiter zu führen.
Ed**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 35 Minuten, schrieb Anonymes-Mitglied-1: interessante Ansicht aber auch nur wieder mal am Thema vorbei 🤷♂️. Weil dein Thema so unglaublich witzig und interessant ist, dass man sich damit ausgiebig auseinandersetzen muss? Ich bin fest davon überzeugt, dass du tagelang über ein richtig geiles Thema nachgedacht hast und das dann dabei rauskam. Natürlich ist das für Depp sein Sohn ein wahnsinnig komplexes Gedankenspiel. Und natürlich gehst du davon aus, dass hier jetzt jeder deine Genialität erkennen muss. Ich gehöre da wohl nicht dazu. Und ja, du hättest auch mit anderem Scheiß dein Thema variieren können. vor 51 Minuten, schrieb SensualMarc: Les' am besten meine Antworten nicht, wenn du dich stören oder ärgern. Ich mich nicht stören oder ärgern. vor 28 Minuten, schrieb Dave10167: Herrje… wo findet denn hier Bashing gegenüber übergewichtigen Menschen statt? Wenn demnächst mal wieder ein Pimmelthread mit 20cm aufwärts kommt, werden dann deiner Meinung nach auch alle Männer mit weniger als 20cm Schwanzgröße dadurch gebasht..? 😏 Der Vergleich hinkt ja nun ein bisschen. Aber abgesehen davon, bin ich zum Schwanzvergleich gerüstet.
am**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Exhibitionisten drängen Anderen ihre Geschlechtsteile auf! NEIN Danke!
Ha**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Naja, 🙄 Hat der Arbeitslose wenigstens ein Dach über dem Kopf.
IC**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 ZITAT: ampertwo ampertwo Exhibitionisten drängen Anderen ihre Geschlechtsteile auf! NEIN Danke! SO SCHAUTS AUS :-D ....PS.: MAHLZEIT UND HAB EIN SCHÖNEN SAMSTAG :-)
Ki**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 5 Stunden, schrieb Anonymes-Mitglied-1: Wie ist das eigentlich? Es gibt ja diese Menschen, nicht das ich jetzt damit ein Problem hätte, die sich in der Öffentlichkeit vor Leute stellen und sich dann urplötzlich entblößen. Komm jetzt nicht auf die Bezeichnung oder Namen. Wenn jetzt aber der Körperbau, den Anblick auf die Geschlechtsorgane, also zum Beispiel der Bauch, diese verdeckt, das man sie nicht optisch wahrnehmen kann, ist das dann noch eine sexuelle Nötigung? Was meint ihr? Wenn er sich vor einer verbildeten Person entblößt bleibt es doch auch eine Exhibitionistische Handlungen.
DerLustvolle22 Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Also ich hab mit solchen Leuten ein Problem. Wen dem so ist ist es noch affiger peinlicher dümmlicher als so schon
Südfriese Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 7 Stunden, schrieb Invisible_Man: Ein Mann, der eine andere Person durch eine exhibitionistische Handlung belästigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. Frauen sind da raus! Das is' nich' Dein Ernst, oder? Falls doch, wäre das ja direkt ein Fall für die AntidiskrimierungsmeldetelefonSCHLUCKAUFinnen.
Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 3 Stunden, schrieb Kismet60: verbildeten Person was ist eine "verbildete" Person? Tipp bzw. Schreibfehler? sry, ist nicht mein Level.
In**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 2 Minuten, schrieb Südfriese: Das is' nich' Dein Ernst, oder? Falls doch, wäre das ja direkt ein Fall für die AntidiskrimierungsmeldetelefonSCHLUCKAUFinnen. Auf der Grundlage des § 183 StGB kann sich die Frau in Deutschland der exhibitionistischen Handlung nicht strafbar machen, da der Paragraf explizit Männer anspricht. Es ist allerdings möglich, dass eine Frau durch ihr Verhalten den Straftatbestand der Erregung des öffentlichen Ärgernisses gem. § 183a StGB erfüllt.
Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 5 Minuten, schrieb Anonymes-Mitglied-1: sry, ist nicht mein Level. also mein geistiges
Jo**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Keine Ahnung, da habe ich mir noch nie Gedanken zu gemacht. Ich bin nur froh, dass ich noch nie so jemanden getroffen habe, ich empfinde den Gedanken schon als etwas unangenehm.
Si**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Exhibitionismus ist ein wachsendes Problem und nicht "witzig". Besonders im Internet glauben viele Männer sie könnten Frauen ungestraft mit Bildern ihrer Geschlechtsteile belästigen. Ich bin mittlerweile dazu übergegangen, dass ich wenn Aussicht auf Erfolg besteht (z.B. Bild bei WhatsApp geschickt) Strafanzeige stelle. Es gibt extra eine Webseite der Polizeibehörden auf der man schnell und unkompliziert Anzeige erstatten kann. Meistens dauert es dann ein paar Monate bis der Mann ermittelt und zu einer Geldstrafe verdonnert wurde.
st**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 vor 13 Stunden, schrieb Anonymes-Mitglied-1: Wie ist das eigentlich? Es gibt ja diese Menschen, nicht das ich jetzt damit ein Problem hätte, die sich in der Öffentlichkeit vor Leute stellen und sich dann urplötzlich entblößen. Komm jetzt nicht auf die Bezeichnung oder Namen. Wenn jetzt aber der Körperbau, den Anblick auf die Geschlechtsorgane, also zum Beispiel der Bauch, diese verdeckt, das man sie nicht optisch wahrnehmen kann, ist das dann noch eine sexuelle Nötigung? Was meint ihr? Kommt drauf an. Bei Männern, die sich exhibitionieren, ist es immer ein Antragsdelikt nach StGB 183 ff, egal wie Mann nackt aussieht.
Ca**** Geschrieben Juli 27 Geschrieben Juli 27 Tja beste Beispiel für Humor ist nicht immer gleich Humor. Wahrscheinlich soll das witzig sein. Aber irgendwie.. nö.
sc**** Geschrieben Juli 28 Geschrieben Juli 28 vor 22 Stunden, schrieb Eisfuchs_1975: Meinst du nur weil der Bauch den Schniedelwutz überdacht ist es weniger schlimm? Wenn jemand so fett ist, ist der Anblick nur noch schlimmer und grenzt an Körperverletzung.
Em**** Geschrieben Juli 28 Geschrieben Juli 28 Man sollte jemanden seine Geschlechtsteile nur zeigen, wenn der jenige sie auch sehen möchte. Alles andere ist strafbar.
Sh**** Geschrieben Juli 28 Geschrieben Juli 28 Das ist eine sehr relevante Frage, die unbedingt unter wissenschaftlichen Aspekten geklärt werden muss, weshalb sie nur von studierten Experten beantwortet werden sollte.
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