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Kein Unterhalt für leute die bei Poppen.de angemeldet sind


Empfohlener Beitrag

Geschrieben (bearbeitet)

Ich vermute, dass in Scheidungsfällen, die vor Gericht enden - und das ist ja nun so ziemlich der trennungstechnische Worst Case, dahinter kommt meines Erachtens nur noch der Mordversuch am jeweiligen Partner - so ziemlich ALLES als schwerwiegende Verfehlung an seinem Ehepartner gezählt wird.



Liebe Dia, ich lese dich ja immer sehr gerne, und bin sehr oft deiner Meinung. Aber: Jede Scheidung wird vor Gericht ausgesprochen! anders geht es nunmal nicht.

Ich habe die Punkte mal gegoogled, die per Gesetz geregelt sind, wenn Unterhalt verwehrt werden kann:

Es liegt einer der in § 1579 Nummern 1 - 8 BGB genannten Ausschlussgründe vor:

  • </p><p>
  • kurze Ehedauer
  • Leben in einer verfestigten Lebensgemeinschaft
  • Verbrechen / schweres vorsätzliches Vergehen gegen den Unterhaltspflichtigen oder dessen nahe Angehörige
  • mutwillig herbeigeführte Bedürftigkeit
  • Hinwegsetzen des Unterhaltsbedürftigen über Vermögensinteressen des Unterhaltspflichtigen
  • Verletzung eigener Unterhaltspflichten vor der Trennung durch den Unterhaltsbedürftigen
  • Fehlverhalten gegen den Unterhaltspflichtigen
  • andere, vergleichbar schwerwiegende Gründe
bearbeitet von Gelöschter Benutzer
entlinkt
Geschrieben (bearbeitet)

Leben in einer verfestigten Lebensgemeinschaft


Was heißt das? Dass man mit seinem neuen Partner zusammenzieht?

Fehlverhalten gegen den Unterhaltspflichtigen

Das ist doch ein extrem flexibel auslegbarer Punkt! Beispielsweise könnte ja jemand auch damit argumentieren, dass er öffentlich bloßgestellt wurde, indem der Partner/die Partnerin hier ein Profil hatte, während die Ehe offiziell noch bestand. Bei gesichtslosen Profilen wird es einigermaßen schwer das nachzuweisen, aber bei all denjenigen, die hier deutlich zu erkennen sind, könnte jemand durchaus peinlich berührt reagieren, weil ja Freunde, Familie, Geschäftspartner erkennen, dass die Ehe nicht mehr intakt ist.


bearbeitet von SinnlicheXXL
Geschrieben

Sorry, ich möchte gern noch mal auf das Eingangsposting eingehen.... Steht dort eindeutig, dass ein Richter gesprochen hat? Oder könnte man auch überlegen, dass es vielleicht eine sexuell frustierte Richterin war, die sich hier angemeldet und ohne Erfolg oder entsetzt über das Sodom und Gomorrha wieder abgemeldet hat?
Bitte dies in die Überlegungen mit einbeziehen


Geschrieben

Was heißt das? Dass man mit seinem neuen Partner zusammenzieht?

Das ist doch ein extrem flexibel auslegbarer Punkt!



Liebelein, Sinnliche: Das hab ich aus dem § 1579 Nummern 1 - 8 BGB kopiert, nur kopiert , nicht geschrieben. Es steht einfach so im Gesetz drin.

Irgendwelche Juristen hier?


Geschrieben (bearbeitet)

...Sodom und Gomorrha...

Sodomie wird hier nicht geduldet. Das andere heißt "Gonorrhö", und das ist hier auch wenig in Mode.

Man muss übrigens keine "-in" sein, um hier sexuell frustriert zu werden. Ganz im Gegenteil, nach allem, was ich so lese, passiert das eher mal den Herren.

- - - - - -

[verfestigte Lebensgemeinschaft]

Was heißt das? Dass man mit seinem neuen Partner zusammenzieht?

Das ist doch ein extrem flexibel auslegbarer Punkt!

Deshalb braucht man Richter. Weil Gesetze ausgelegt werden müssen.

Wenn der ehemalige Ehepartner mit einem neuen Partner zusammen lebt und nur wegen des Unterhalts keinen Trauschein hat... Dann wäre es doch wirklich ungerecht, wenn der alte Ehepartner das auch noch finanzieren soll. Aber wo die Richter ganz genau die Grenzen ziehen, das muss wohl im Einzelfall entschieden werden.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Jede Scheidung wird vor Gericht ausgesprochen! anders geht es nunmal nicht.



Ich hätte statt "vor Gericht endenden Trennungen" "nicht-einvernehmlichen Trennungen" schreiben sollen.

Guter Hinweis

Jetzt ist mir klar, warum die so teuer sind, die Scheidungen. Wenn das immer ein Verfahren ist, ob man nun eins braucht oder nicht...


Geschrieben

Ich hätte statt "vor Gericht endenden Trennungen" "nicht-einvernehmlichen Trennungen" schreiben sollen.



ich hab es auch so verstanden, wollte es nur mal verdeutlichen. billigste Scheidung ist ein gemeinsamer anwalt, so nennt es der volksmund gemeinhin. Aber: Offiziell vertritt ebendieser Anwalt nur einen Mandanten! das könnte also kontraproduktiv sein!

(eine Freundin von mir bekam plötzlich bedenken und nahm sich doch einen eigenen anwalt)

und es herrscht zudem anwaltszwang. es können nicht beide parteien auf einen verzichten.


Geschrieben

Tja. Da kommt man doch ins Grübeln...

Mord wäre dann vermutlich doch die bessere Lösung...


Geschrieben

Leider führt wohl genau die Tatsache, dass beide Parteien ihren eigenen Anwalt haben, nicht selten zu einem Rosenkrieg. So versucht jeder Anwalt das (finanzielle) Optimum für seinen Mandanten (und für sich!) herauszuholen. Da werden dann dem Mandanten plötzlich Forderungen oder potentielle Verfehlungen des Partners eingeredet, auf die man von alleine gar nicht gekommen wäre. Jeder Anwaltsbrief und jede Gerichtssitzung kostet viel Geld.

OT: Mandarina, es war mir schon bewusst, dass nicht du diese Gesetze verfasst hast! Unklar waren mir die Punkte ganz allgemein.


Geschrieben

Da werden dann dem Mandanten plötzlich Forderungen oder potentielle Verfehlungen des Partners eingeredet, auf die man von alleine gar nicht gekommen wäre.



Genau das meinte ich.


Geschrieben

[QUOTE=Mandarina7;7123581]Bei der Scheidung ist es auch so! aber das Unterhaltsrecht sieht eben noch ein wenig anders aus. Ich habe mich zwangsläufig damit beschäftigt.

Grundsätzlich hat ja heute jeder für sich selbst zu sorgen.... und keinen anspruch auf Unterhalt. Und dann kommen die Ausnahmen:

- Kinderbetreuung
- Krankheit
- Arbeitslosigkeit

QUOTE]

leider kann ich dir da nicht so ganz zustimmen das jeder für sich selbst zu sorgen hat .. ich darf heut noch unterhaltsforderungen abstottern .. aber naja anderes thema ...

und kurz an den richter .. falls er denn heir mal lesen sollte .. der hat einen an der waffel ... dann müsste ja auch der blick in die praline oder andere fachpublikationen auch schon ausreichen um prozesskostenhilfe zu verwirken


Geschrieben

Was heißt das? Dass man mit seinem neuen Partner zusammenzieht?



Japp genau das, weil man dann davon ausgeht, das die neue Partnerschaft auf Dauer angelegt ist und man sich gegenseitig unterstütz, also auch den Lebensunterhalt sicherstellt.
Und dann muss man dem Ehegatten keinen Trennungsunterhalt mehr zahlen.

Was ich aber viel schlimmer und befremdlicher finde:

Das Profil wurde noch während des bestehens der Partnerschaft erstellt. Da haben beide noch zusammen gelegt.
Woher will man (in dem Fall der Richter) wissen, wer das Profil angelegt hat.

Man stelle sich vor, das macht Schule...Beziehung geht dem Ende zu, der verdienende Part legt vom im gemeinsamen Haus/WOhnung vorhandenem PC ein Profil für den Partner an und macht dann Fehlverhalten geltend.
Wie will man das kontrollieren????


Geschrieben

leider kann ich dir da nicht so ganz zustimmen das jeder für sich selbst zu sorgen hat ..



Musst du auch nicht. aber das Gesetz stimmt mir zu, das genügt mir völlig

Kommt es zur Ehescheidung, ist grundsätzlich jeder Ehegatte für sich selbst verantwortlich. Dieser Grundsatz ist seit 01. Januar 2008 ausdrücklich im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Nur bei Vorliegen bestimmter Gründe entstehen Unterhaltsansprüche eines Ehegatten.


Geschrieben (bearbeitet)

Krieg kennt keinen Anstand oder Angemessenheit.

Da sind zum überleben die Killerinstinkte gefordert.

Aber unabhängig davon kann man an diesem Urteil einmal sehen, wie groß die Klüfte und Verwerfungen in unserem Gesellschaftssystem sind.

Alleine die Rechtshuren (Anwälte) dafür verantwortlich zu machen, ist zu billig.


LG xray666


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

ach du shit und ich hab bisher immer Geld vom gemeinsamen Konto abbuchen lassen damit ich bei poppen mehr "sehen" kann...
wenn das rauskommt ..weiaaaaa


Geschrieben

Es gibt ja noch mehr so skandalurteile.

Obn jetzt der Richter einen an der Waffel hat, oder nicht, kann und möchte ich nicht entscheiden. aber finde es Bedenklich, das ein Profil auf einer Internetseite, diese Entscheindung beeinflusst

Was vorher in der Ehe geschehen ist, weis hier keiner, es könnte ja durchaus möglich sein, das diese Dame, als Sexworkerin gearbeitet hat, Muss aber nicht. Ob der Mann sich hier herumgetrieben hat oder nicht, scheint ja dem Richter egal zu sein.

Darf also jetzt der Mann treiben was er Will, und die Frau muss auf ihren guten Ruf achten? Damit sie im Falle einer Scheidung, UNterhalt bekommt, weil sie sich um die Kinder kümmern muss!
Dies kann als alleinerziehende Mutter vorkommen.


Geschrieben (bearbeitet)

Jetzt hat der Thread das Prinzip der "Einheit der Materie" verlassen.

Zwei Themen
1) Die Forderung nach Unterhalt vom vermögenden Ehepartner (nicht zwingend der Mann) nach der Trennung/Scheidung.

2) Die Schlussfolgerungen welche eine Kammer aufgrund von online-präsenz macht.


Zu 1): In Einzelfällen ist Unterhalt sicher gerechtfertigt aber es ist sicher nicht die Regel. Dazu haben wir Richter.

Zu 2): Ein im Internetzeitalter aufgewachsener Mensch hat sich in 100en von Portalen angemeldet und als Gast in tausenden eindeutige Spuren hinterlassen. Sollte sich daraus ein gerichtverwertbares Psychogramm, je nach Verhandlungsgegenstand, erfinden lassen ist unser Gerichtsbarkeit am Ende. Faustrecht wäre die Folge.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben


Zu 2): Ein im Internetzeitalter aufgewachsener Mensch hat sich in 100en von Portalen angemeldet und als Gast in tausenden eindeutige Spuren hinterlassen. Sollte sich daraus ein gerichtverwertbares Psychogramm, je nach Verhandlungsgegenstand, erfinden lassen ist unser Gerichtsbarkeit am Ende. Faustrecht wäre die Folge.



Dies ist bekanntlich Gegenstand zahlreicher Debatten, die sich insbesondere auf das Verhalten von bestimmten Unternehmen konzentrieren. Und diese haben ja bereits ihre Sicht der Dinge geschildert:
"Wenn Du nicht willst, dass alle wissen, was Du tust - dann tu es einfach nicht." Das heißt umgekehrt: "Tue nur die Dinge, die jeder wissen darf".
Im Klartext: es gibt keinen Anspruch auf Geheimhaltung mehr.
In der Sache selbst: die Dame war etwas ungeschickt: offensichtlich war sie leicht wiederzufinden und - soweit ersichtlich - war die Ehe noch nicht "offiziell" gescheitert. Wenn man auch noch berücksichtigt, dass im Bezirk des OLG Oldenburg etwas anders gedacht wird als - sagen wir - Berlin oder Hamburg, hat sich hier ein allgemeines Lebensrisiko verwirklicht.


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