Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 22, 2010 Autor Geschrieben Oktober 22, 2010 Es geht darum, ob jemand, der ein Gesichtsbild erhalten hat, auch bei fehlendem Interesse eines zurücksenden sollte. . NEIN! Zu welchem Zweck denn auch, wenn nicht beidseits ein weiteres Interesse besteht?
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 22, 2010 Autor Geschrieben Oktober 22, 2010 Ich finde schon, dass es einfach dazu gehört, wenn es zuvor so vereinbart worden ist, dass ein gegenseitiger Bildertausch stattfinden soll. Wenn ungefragt ein Bild geschickt worden ist und einem derjenige nicht gefällt, dann nicht. Aber wieso soll immer nur einer (in dem Fall sicherlich meist der Mann) in Vorlage treten? Natürlich macht es keinen wirklichen Sinn mehr, aber wenn auch die Frau ein Bild zurück schickt, dann kann sich der Mann immer noch einmal selbst ein Bild von ihr machen und dann denkt er sich vielleicht von sich aus - nein, für ihn hätte das Optische auch nicht gepasst.
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 22, 2010 Autor Geschrieben Oktober 22, 2010 Es ist natürlich nett wenn man selbst wenn es nicht passt ein solches Bild auch zurückbekommt aber MINDESTENS sollte eine Antwort möglich sein*find*
Gelöschter Benutzer Geschrieben Oktober 23, 2010 Autor Geschrieben Oktober 23, 2010 Ich finde schon, dass es einfach dazu gehört, wenn es zuvor so vereinbart worden ist, dass ein gegenseitiger Bildertausch stattfinden soll. Ok, wenn es vorher fest vereinbart wurde, ist das natürlich etwas anders. Dann sollten schon der persönliche Anstand/Ehre gebieten, eine gegebenes Versprechen auch einzuhalten.
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