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Sexuelle Identität


Anonymes-Mitglied-1

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Blauzahn84:

Also nach biologischen Merkmalen. 

Nö, nach optischen. Es beurteilt ein Mediziner, kein Biologe.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Myrff:

Dann nenn mir ein Gesetz, in dem etwas von einem biologischen Geschlecht steht.

Wie ich oben schon geschrieben habe, gibt es ein Gerichtsurteil, wonach in einer Geburtsurkunde das biologische Geschlecht eingetragen werden muss. Das Urteil ist zwar aus München, aber dennoch ist es geltendes Recht in Deutschland. 

Geschrieben
vor 40 Minuten, schrieb pussykiss1000:

 

Hättest Du mal eher sagen können, dass Du Menschen, deren sexuelle Identifikation nicht ihrem biologischen Geschlecht entspricht, für verrückt hältst. Die Diskussion hätte sich erheblich verkürzt und alle hätten gewusst, dass Du nicht unter einem Stein lebst, sondern unter einem blau angemalten :poop:.

Und damit hast du selbst den Beweis erbracht Intolerant anderen Menschen gegenüber zu sein.
Wer nicht für dich ist ist gegen dich und damit folglich blau (ohne jetzt weiter auf die Thematik der politisch gewollten Spaltung einzugehen).
Merkst du nicht selber das du Menschen kategorisierst die nicht so denken können oder wollen wie du oder andere es gerne hätten?
Menschen abstempeln ist sooo einfach, gelle.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Blauzahn84:

Das Urteil ist zwar aus München, aber dennoch ist es geltendes Recht in Deutschland. 

Ein Urteil ist kein Gesetz.

Schön wäre ein Aktenzeichen zu dem Urteil.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Myrff:

Nö, nach optischen. Es beurteilt ein Mediziner, kein Biologe.

Was wird denn sonst nach optischen Merkmalen festgelegt, wenn nicht das biologische Geschlecht? Die Geschlechtsidentität kann es ja nicht sein. Oder kann man die bei einem Neugeborenen optisch erkennen? 🙄

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Dennoch ist es geltendes Recht in Deutschland

Es gab auch mal ein Gesetz aus der Zeit von Bismarck, wo es unverheirateten Männer ohne Zustimmung der Frau, unmöglich war, ein gemeinsames Sorgerecht zu bekommen. 

Warum? Zu Bismarcks-Zeiten gab es das nicht.

Dann hat ein deutscher Vater durch alle Instanzen bis zum Verfassungsgericht geklagt und überall verloren.

Erst als er vorm EUGH geklagt und gewonnen hat, wurde die deutsche Politik gezwungen, ein uraltes, nicht mehr zeitgemäßes Gesetz zu ändern. 

Verstehst Du worauf ich hinaus will?

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Myrff:

Ein Urteil ist kein Gesetz.

Schön wäre ein Aktenzeichen zu dem Urteil.

Es geht um deutsches Recht. Recht ist mehr als nur Gesetzestexte. Dazu gehört auch die Rechtsprechung durch Gerichte. 

Das Aktenzeichen lautet: 31 Wx 210/23 e

Gerade eben, schrieb Tiefkuehlpizza:

Es gab

 Ja, gab es.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Blauzahn84:

Was wird denn sonst nach optischen Merkmalen festgelegt, wenn nicht das biologische Geschlecht?

Optisch kann festgelegt werden, ob im Genitalbereich Merkmale eines spezifischen Geschlechts, zwei spezifischer Geschlechter oder kein Merkmal für ein spezifisches Geschlecht vorhanden ist.

Die spezifischen Merkmale können übrigens auch von der DNA abweichen.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 8 Minuten, schrieb Myrff:

Optisch kann festgelegt werden, ob im Genitalbereich Merkmale eines spezifischen Geschlechts, zwei spezifischer Geschlechter oder kein Merkmal für ein spezifisches Geschlecht vorhanden ist.

Also geht man nach biologischen Merkmalen. Die "Geschlechtsidentität" kann ja schließlich nicht optisch festgestellt werden. 

bearbeitet von Blauzahn84
Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Also geht man nach biologischen Merkmalen. 

Sind aber im Moment der Geburt nur ein Indikator dafür, welches Geschlecht das betreffende Kind statistisch gesehen wahrscheinlich entwickeln wird - wenn sich später herausstellt, dass die Zuordnung falsch war - kann das korrigiert werden.

 

Biologie und Natur ist in der Regel weniger absolut, als das was im Laufe der Zeit daraus gemacht wurde.

Geschrieben
vor 11 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Es geht um deutsches Recht. Recht ist mehr als nur Gesetzestexte. Dazu gehört auch die Rechtsprechung durch Gerichte. 

Das Aktenzeichen lautet: 31 Wx 210/23 e

Das Urteil wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und ist damit kein geltendes Recht.

Aktenzeichen:     BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1915/23

vor 7 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Also geht man nach biologischen Merkmalen. 

Nein, nach optischen. Es wird mit den Augen betrachtet. Niemand macht mit den Augen biologische Tests, außer Leute die von Biologie keine Ahnung haben.

Geschrieben
Gerade eben, schrieb PaulinPop:

Sind aber im Moment der Geburt nur ein Indikator dafür, welches Geschlecht das betreffende Kind statistisch gesehen wahrscheinlich entwickeln wird - wenn sich später herausstellt, dass die Zuordnung falsch war - kann das korrigiert werden.

 

Anhand dieser Merkmale geht man bei einem Neugeborenen aber vom biologischem Geschlecht aus und das wird dann in die Geburtsurkunde eingetragen. Ob diese Einschätzung richtig war, ist ja später eine andere Frage. 

vor 4 Minuten, schrieb Myrff:

Das Urteil wurde vom Bundesverfassungsgericht aufgehoben und ist damit kein geltendes Recht.

Aktenzeichen:     BVerfG, 17.11.2023 - 1 BvR 1915/23

Nein, wurde es nicht.
Die Verfassungsbeschwerde der Eltern wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

 

Zitieren

In dem Verfahren
über
die Verfassungsbeschwerde

 
    1.des Herrn (…),
    2.der Frau (…),
 

- Bevollmächtigter:

  1. Rechtsanwalt (…) -
     
 

gegen

 

a) den Beschluss des Oberlandesgerichts München vom 1. September 2023 - 31 Wx 210/23 e -,

   

b) den Beschluss des Amtsgerichts München vom 7. Juli 2023 - 721 III 43/23 -

 
und  Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung
 

hat die 2. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch

 

die Richterin Ott

 

und die Richter Radtke,

 

Wolff

 

gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung
vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473)
am 17. November 2023 einstimmig beschlossen:

 
  1. Die Verfassungsbeschwerde wird nicht zur Entscheidung angenommen.
 
  1. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandlos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).
 

G r ü n d e :

1

Die Verfassungsbeschwerde betrifft gerichtliche Entscheidungen, mit denen abgelehnt wurde, ein neugeborenes Kind ohne eine Angabe zum Geschlecht in das Geburtsregister einzutragen.

 
I.

2

Die Beschwerdeführenden sind die Eltern eines am 19. September 2022 im Rahmen einer Hausgeburt geborenen Kindes. Sie und die bei der Geburt anwesende Hebamme hatten in der Geburtsanzeige bei dem Geschlecht des Kindes „ohne“ angekreuzt. Auf Nachfrage des Standesamts zum Geschlecht des Kindes bezog sich die Hebamme auf eine angebliche Schweigepflicht. Die Beschwerdeführenden verweigerten ebenfalls Angaben zum Geschlecht des Kindes beziehungsweise gingen davon aus, dass die Angaben in der Geburtsanzeige für eine Eintragung in das Geburtsregister ausreichten. Amtsgericht und Oberlandesgericht lehnten mit den angegriffenen Entscheidungen eine Eintragung im Geburtsregister ohne Geschlechtsangabe mit Hinweis auf § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG sowie auf den fehlenden Nachweis einer fehlenden Zuordnungsmöglichkeit zum männlichen oder weiblichen Geschlecht im Sinne des § 22 Abs. 3 PStG ab.

3

Die beschwerdeführenden Eltern machen geltend, durch die angegriffenen gerichtlichen Entscheidungen jeweils in ihrem Grundrecht aus Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG verletzt zu sein. Das damit gewährleistete allgemeine Persönlichkeitsrecht schütze auch das Finden der eigenen geschlechtlichen Identität, was das empfundene nicht binäre Geschlecht umfasse. Die Geschlechtsidentität eines Kindes entwickele sich erst später, so dass eine Festlegung zum jetzigen Zeitpunkt nicht geboten sei.

 
II.

4

Die Verfassungsbeschwerde bleibt ohne Erfolg. Annahmegründe nach § 93a Abs. 2 BVerfGG liegen nicht vor, weil die Verfassungsbeschwerde offensichtlich unzulässig ist.

5

1. Die Begründung der Verfassungsbeschwerde genügt nicht den aus § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG folgenden Anforderungen; insbesondere wird die Möglichkeit einer Verletzung der Beschwerdeführenden in Grundrechten nicht aufgezeigt.

6

a) Nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG muss sich die Verfassungsbeschwerde mit dem zugrundeliegenden einfachen Recht sowie mit der verfassungsrechtlichen Beurteilung des Sachverhalts auseinandersetzen und hinreichend substantiiert darlegen, dass eine Grundrechtsverletzung möglich erscheint (vgl. BVerfGE 140, 229 <232 Rn. 9>; 157, 300 <310 Rn. 25>). Liegt zu den mit der Verfassungsbeschwerde aufgeworfenen Verfassungsfragen bereits Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts vor, so ist der behauptete Grundrechtsverstoß in Auseinandersetzung mit den darin entwickelten Maßstäben zu begründen (vgl. BVerfGE 149, 346 <359 Rn. 23>; 153, 74 <137 Rn. 104>; 158, 210 <230 f. Rn. 51>; stRspr). Richtet sich die Verfassungsbeschwerde gegen eine gerichtliche Entscheidung, bedarf es in der Regel einer ins Einzelne gehenden argumentativen Auseinandersetzung mit ihr und ihrer Begründung.

7

b) Vorliegend setzen sich die Beschwerdeführenden weder hinreichend mit den verfassungsrechtlichen Maßstäben noch mit den angegriffenen Entscheidungen auseinander. Die Möglichkeit einer Verletzung der beschwerdeführenden Eltern in ihrem allgemeinen Persönlichkeitsrecht ist ebenso wenig erkennbar wie eine mögliche Verletzung ihres — ausdrücklich ohnehin nicht als verletzt geltend gemachten — Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG).

8

aa) Das allgemeine Persönlichkeitsrecht schützt nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auch die geschlechtliche Identität eines Menschen, die regelmäßig ein konstituierender Aspekt der eigenen Persönlichkeit ist. Der Zuordnung eines Menschen zu einem Geschlecht kommt dabei für die individuelle Identität typischerweise eine herausragende Bedeutung sowohl im Selbstverständnis der Person als auch in deren Wahrnehmung durch Dritte zu (vgl. BVerfGE 147, 1 <19 Rn. 39>). Ausgehend von diesem Schutzbereichsverständnis zeigt die Verfassungsbeschwerde nicht auf, dass und in welcher Weise die jeweils eigene geschlechtliche Identität der beschwerdeführenden Eltern selbst durch den das Geschlecht ihres Kindes betreffenden Eintrag in das Geburtenregister berührt sein könnte.

9

bb) Eine mögliche Verletzung des Elternrechts (Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG) lässt die Begründung der Verfassungsbeschwerde ebenfalls nicht erkennen. Dazu wäre es zumindest erforderlich gewesen, sich mit dem Schutzbereich von Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG näher zu befassen. Bereits daran fehlt es.

10

c) Sollten die Beschwerdeführenden als grundsätzlich zur Vertretung ihres Kindes auch im verfassungsgerichtlichen Verfahren befugte sorgeberechtigte Eltern auch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts ihres Kindes für dieses geltend gemacht haben, ohne dies in der Begründung der Verfassungsbeschwerde klarzustellen, wäre auch insoweit die Möglichkeit der Grundrechtsverletzung nicht aufgezeigt. Dazu hätte es ebenfalls einer näheren Befassung mit dem Schutzbereich des allgemeinen Persönlichkeitsrechts, hier in seiner Ausprägung als Schutz der Geschlechtsidentität, bedurft. Dass eine Eintragung ihres Kindes in das Geburtenregister mit einer Geschlechtseintragung das Kind derzeit in seiner grundrechtlich geschützten geschlechtlichen Identität beeinträchtigen könnte, zeigen die Beschwerdeführenden nicht einmal ansatzweise auf.

11

2. Mit der Nichtannahme der Verfassungsbeschwerde wird der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegenstandslos (§ 40 Abs. 3 GOBVerfG).

12

3. Von einer weiteren Begründung wird nach § 93d Abs. 1 Satz 3 BVerfGG abgesehen.

13

4. Diese Entscheidung ist unanfechtbar.

 
Ott Radtke Wolff

Dieses Urteil ist also weiterhin geltendes Recht in Deutschland. 

Geschrieben (bearbeitet)
vor 13 Minuten, schrieb Myrff:

Nein, nach optischen. Es wird mit den Augen betrachtet. Niemand macht mit den Augen biologische Tests, außer Leute die von Biologie keine Ahnung haben.

Und was wird nach optischen Merkmalen festgelegt? Das biologische Geschlecht oder die "Geschlechtsidentität" des Kindes? 

bearbeitet von Blauzahn84
Geschrieben
Am 26.10.2024 at 16:54, schrieb Anonymes-Mitglied-1:

Schränkt es deine persönliche Freizeit ein, wenn andere Menschen Entscheidungen über ihre eigene sexuelle Identität treffen dürfen? In welcher Form schränkt es dich ein? 

Ich bin überrascht in welche langen Abhandlungen sich hier manche bei einer so einfachen Frage ergehen!

Dabei ist die Antwort doch mehr als einfach: Nein!

Die Antwort zu Frage 2 erübrigt sich dann entsprechend.

Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Das biologische Geschlecht oder die "Geschlechtsidentität" des Kindes? 

Weder noch. Optische Merkmale von Geschlechtsteilen. Die sind aber nicht zwangsläufig deckungsgleich mit dem biologischen Geschlecht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 5 Minuten, schrieb Myrff:

Weder noch. Optische Merkmale von Geschlechtsteilen. Die sind aber nicht zwangsläufig deckungsgleich mit dem biologischen Geschlecht.

Dennoch wird davon ausgegangen, dass die optisch sichtbaren biologischen Merkmale dem biologischen Geschlecht entsprechen. Was anderes macht ja keinen Sinn. Mit dem Geschlechtseintrag ist das biologische Geschlecht gemeint. Was denn sonst?
Und nach geltendem Recht zählt nun mal das biologische Geschlecht in der Geburtsurkunde. 

bearbeitet von Blauzahn84
Geschrieben
vor 40 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Ja, gab es.

Du bist leider ausgewichen. Das war nur ein Beispiel, wie sich Rechtsprechung gestalten und Gesetze nicht mehr zeitgemäß sind oder. nicht mehr dem Stand der Forschung entsprechen. Gesetze sind von der Legislative gemacht und können daher geändert werden.

Die Frage, die ich Dir gestellt hatte, war entscheidend. 

Anonymes-Mitglied-9
Geschrieben
vor 45 Minuten, schrieb MrVersatile:

Und damit hast du selbst den Beweis erbracht Intolerant anderen Menschen gegenüber zu sein.
Wer nicht für dich ist ist gegen dich und damit folglich blau (ohne jetzt weiter auf die Thematik der politisch gewollten Spaltung einzugehen).
Merkst du nicht selber das du Menschen kategorisierst die nicht so denken können oder wollen wie du oder andere es gerne hätten?
Menschen abstempeln ist sooo einfach, gelle.

Und noch einmal das Toleranz - Paradoxon:

Das Toleranz-Paradoxon bedeutet, dass eine tolerante Gesellschaft es erlaubt, dass intolerante Menschen oder Gruppen versuchen, die Toleranz einzuschränken oder abzuschaffen.

Wenn die Toleranten zu nachgiebig sind und die Intoleranten nicht stoppen, gefährden sie ihre eigene Freiheit.

Der Philosoph Karl Popper erklärte, dass uneingeschränkte Toleranz dazu führt, dass die Toleranz selbst verschwindet.
Zitatauszug K.Popper: "...dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen."

Um nicht eindeutig politisch zu werden formuliere ich es so, daß ein Beispiel aus der Geschichte zeigt, dass intolerante Gruppen oft die Freiheit nutzen, um ihre eigenen gegen die Toleranzen zu wenden.

Eine historisch relevante Person von sehr hoher Macht bemerkte, dass Demokratien oft ihren eigenen Feinden die Macht geben, um diese selbst zu vernichten.

Dies zeigt, dass es gefährlich ist, Intoleranz zu ignorieren oder zu akzeptieren, weil dies langfristig die gesamte Gesellschaft bedrohen kann.

Ähnliche Aussagen werden aktuell gespiegelt, ähnliche Taktiken sind vergleichbar. Mit unserem heutigen Wissen gilt es Warnungen diesbezüglich ernst zu nehmen.

Ein bisschen was wie simples zum Abschluss: Wenn Dir einer, der schon voll okay ist unter ein Halteverbotsschild einen Aufkleber hinbappt und sagt:"Geh, das musst Du nicht glauben oder so ernst nehmen, da kommt dann eh keine Strafe, alles halb so wild" - Bekommst Du dann wegen "Trust me, Bro!" keine Strafe wenn sie Dich aufschreiben?

Hm.. Wenn da böse Leute Böses im Schilde führen, die bestätigt böse sind, was machen die dann?
Was Gutes?
"Trust me, Bro?"
Hmm.. Glaube eher nicht...

Ja, da sind eben die meisten nicht so scharf drauf, irgendwas Menschenfeindliches stehen zu lassen oder akzeptieren.... oder dem Ganzen gegenüber tolerant zu sein.
Leuchtet schon ein, oder?

Es leuchtet blau, haha
Ja, aber es leuchtet, oder?
Hoffentlich auch für alle anderen.

Da kann man schon mal intolerant sein gegenüber den Intoleranten. Und das ist auch wichtig und gut so.

Geschrieben
Vor 1 Stunde, schrieb MrVersatile:

Und damit hast du selbst den Beweis erbracht Intolerant anderen Menschen gegenüber zu sein.
Wer nicht für dich ist ist gegen dich und damit folglich blau (ohne jetzt weiter auf die Thematik der politisch gewollten Spaltung einzugehen).
Merkst du nicht selber das du Menschen kategorisierst die nicht so denken können oder wollen wie du oder andere es gerne hätten?
Menschen abstempeln ist sooo einfach, gelle.

Ja, ich bin intolerant gegenüber Intoleranz und das mit Vehemenz.
Wenn dann jemand Menschen für verrückt erklärt, deren sexuelle Identität nicht dem biologischen Geschlecht entspricht, dann erlischt bei mir jegliches Verständnis. Das hat auch nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun. Diese Haltung widerspricht jeder offenen, liberalen und demokratischen Gesellschaft und ist aus meiner Sicht mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Wir hatten das alles vor 90 Jahren schon mal. Die Spalter sind die, die ewig Gestrigen, die in dem blaubraunen Kackhaufen stecken.

Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Anonymes-Mitglied-9:

Und noch einmal das Toleranz - Paradoxon:

Das Toleranz-Paradoxon bedeutet, dass eine tolerante Gesellschaft es erlaubt, dass intolerante Menschen oder Gruppen versuchen, die Toleranz einzuschränken oder abzuschaffen.

Wenn die Toleranten zu nachgiebig sind und die Intoleranten nicht stoppen, gefährden sie ihre eigene Freiheit.

Der Philosoph Karl Popper erklärte, dass uneingeschränkte Toleranz dazu führt, dass die Toleranz selbst verschwindet.
Zitatauszug K.Popper: "...dann werden die Toleranten vernichtet werden und die Toleranz mit ihnen."

Um nicht eindeutig politisch zu werden formuliere ich es so, daß ein Beispiel aus der Geschichte zeigt, dass intolerante Gruppen oft die Freiheit nutzen, um ihre eigenen gegen die Toleranzen zu wenden.

Eine historisch relevante Person von sehr hoher Macht bemerkte, dass Demokratien oft ihren eigenen Feinden die Macht geben, um diese selbst zu vernichten.

Dies zeigt, dass es gefährlich ist, Intoleranz zu ignorieren oder zu akzeptieren, weil dies langfristig die gesamte Gesellschaft bedrohen kann.

Ähnliche Aussagen werden aktuell gespiegelt, ähnliche Taktiken sind vergleichbar. Mit unserem heutigen Wissen gilt es Warnungen diesbezüglich ernst zu nehmen.

Ein bisschen was wie simples zum Abschluss: Wenn Dir einer, der schon voll okay ist unter ein Halteverbotsschild einen Aufkleber hinbappt und sagt:"Geh, das musst Du nicht glauben oder so ernst nehmen, da kommt dann eh keine Strafe, alles halb so wild" - Bekommst Du dann wegen "Trust me, Bro!" keine Strafe wenn sie Dich aufschreiben?

Hm.. Wenn da böse Leute Böses im Schilde führen, die bestätigt böse sind, was machen die dann?
Was Gutes?
"Trust me, Bro?"
Hmm.. Glaube eher nicht...

Ja, da sind eben die meisten nicht so scharf drauf, irgendwas Menschenfeindliches stehen zu lassen oder akzeptieren.... oder dem Ganzen gegenüber tolerant zu sein.
Leuchtet schon ein, oder?

Es leuchtet blau, haha
Ja, aber es leuchtet, oder?
Hoffentlich auch für alle anderen.

Da kann man schon mal intolerant sein gegenüber den Intoleranten. Und das ist auch wichtig und gut so.

Die Mühe hättest du dir sparen können, leider kommuniziere ist nicht tiefgreifend mit Anonymus.
Guten tag!
Und hättest du dich eingehender mit Poppers beschäftigt und nicht whallos irgendein Satz kopiert den du irgendwann mal in einem Politischen Schlagforum ohne Zusammenhang gelesen hast, dann wüsstest du das dein "Toleranz - Paradoxon" ebenfalls deine Sichtweise falsch prägt wie du sie anderen zu unterstellen versuchst.
Du kannst nicht mit einer politischen Keule den anderen Platt machen und behaupten deine Sichtweise ist die einzig richtige. Das Hinkt.
Aber da du Poppers wahrscheinlich gar nicht verstanden hast, wie auch mit copy&paste, brauch ich gar nicht weiter ins philosophische mit dir eintauchen.
 

Geschrieben
vor 33 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Anhand dieser Merkmale geht man bei einem Neugeborenen aber vom biologischem Geschlecht aus und das wird dann in die Geburtsurkunde eingetragen. Ob diese Einschätzung richtig war, ist ja später eine andere Frage. 

Eine Korrektur die künftig durch eine Eigenerklärung beim Standesamt erledigt werden kann - und dann auch von dir respektiert werden muss. (Außer es betrifft dein eigenes Kind oder einen deiner Elternteile. Im Falle offizieller Rechtsdokumente und Verträge musst du dann trotzdem den Namen angeben, der für die Person im Geburtenregister hinterlegt ist.)

vor 40 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Nein, wurde es nicht.
Die Verfassungsbeschwerde der Eltern wurde vom Bundesverfassungsgericht abgelehnt.

 

Dieses Urteil ist also weiterhin geltendes Recht in Deutschland. 

Danke dass du gleich das ganze Urteil zitiert hast. Mir fällt auf: Scheinbar wurde der Antrag nur abgelehnt, weil die Einschränkung von Persönlichkeitsrechten durch diese Rechtslage/Rechtsauslegung nicht hinreichend begründet wurde. (formaler Fehler) Wer am Ende Recht behalten hätte, wäre ggf. mit einer besseren Begründung anders ausgegangen. Wir wissen es aber nicht, weil kein ausführliches Verfahren stattfand.

Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb pussykiss1000:

Ja, ich bin intolerant gegenüber Intoleranz und das mit Vehemenz.
Wenn dann jemand Menschen für verrückt erklärt, deren sexuelle Identität nicht dem biologischen Geschlecht entspricht, dann erlischt bei mir jegliches Verständnis. Das hat auch nichts mehr mit Meinungsfreiheit zu tun. Diese Haltung widerspricht jeder offenen, liberalen und demokratischen Gesellschaft und ist aus meiner Sicht mit allen rechtsstaatlichen Mitteln zu bekämpfen. Wir hatten das alles vor 90 Jahren schon mal. Die Spalter sind die, die ewig Gestrigen, die in dem blaubraunen Kackhaufen stecken.

Thema und Diskussion wegen unsachlichkeit beendet!
Du bedienst dich derer Methoden und Rhetorik welche du im selben Satz zu verurteilen vorgibst.
Sehe ich da ein zusammenhang zwischen dir und anonym9?

Geschrieben
vor 16 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Mit dem Geschlechtseintrag ist das biologische Geschlecht gemeint. Was denn sonst?

Eine Geburtsurkunde ist eine Urkunde des Standesrechts. Im Standesrecht werden nirgendwo biologische Geschlechter erwähnt.

Da gibt es einen zentralen Teil in dem von dir zitierten Urteil:

vor 41 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Amtsgericht und Oberlandesgericht lehnten mit den angegriffenen Entscheidungen eine Eintragung im Geburtsregister ohne Geschlechtsangabe mit Hinweis auf § 21 Abs. 1 Nr. 3 PStG sowie auf den fehlenden Nachweis einer fehlenden Zuordnungsmöglichkeit zum männlichen oder weiblichen Geschlecht im Sinne des § 22 Abs. 3 PStG ab.

Wird dieser Nachweis erbracht, ist es also nach geltenden Recht möglich ein Neugeborenes ohne Geschlecht einzutragen.

vor 28 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Und nach geltendem Recht zählt nun mal das biologische Geschlecht in der Geburtsurkunde. 

Nicht das biologische, sondern das offensichtliche Geschlecht.

Ist das offensichtliche Geschlecht laut Mediziner nicht zuordenbar, steht in der Geburtsurkunde weder weiblich noch männlich.

Und nochmal, das offensichtliche Geschlecht entspricht nicht immer dem biologischen Geschlecht.

Geschrieben (bearbeitet)
vor 48 Minuten, schrieb Blauzahn84:

Und ich finde es gut, dass in der Geburtsurkunde das biologische Geschlecht eingetragen wird. Was soll da denn sonst stehen? 

Dass man in der Geburtsurkunde, wo das Kind gerade mal rechtsfähig ist, noch ein biologisches Geschlecht einträgt, liegt auf der Hand.

Wenn aber jemand mit 18 seine volle Geschäftsfähigkeit erreicht, ist es seine sexuelle Selbstbestimmung und seine Identität. 

bearbeitet von Tiefkuehlpizza
Geschrieben
Vor 22 Minuten , schrieb MrVersatile:

Thema und Diskussion wegen unsachlichkeit beendet!
Du bedienst dich derer Methoden und Rhetorik welche du im selben Satz zu verurteilen vorgibst.
Sehe ich da ein zusammenhang zwischen dir und anonym9?

Mach Dich nicht lächerlich. Die Unsachlichkeit hat schon soweit oben begonnen, da hättest Du mit Deinem Kommentar schon viel früher kommen müssen.
Und nein, ich bediene mich nicht derselben Methoden und Rhetorik oder spiegelt sich darin die Sorge mit den eigenen Waffen geschlagen zu werden?

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