Dies ist ein beliebter Beitrag. Im**** Geschrieben November 19 Dies ist ein beliebter Beitrag. Geschrieben November 19 Ich habe mal eine Frage zu der ich unterschiedliche Antworten im Internet finde... Hier mit Sicherheit auch, aber mal schauen was die Allgemeinheit denkt. Es geht jetzt auch nicht um mich, sondern einfach um das Wissen, sollte es sich um mich handeln würde ich einfach die Krankenkasse anrufen und fragen. Ich dachte bisher, wenn man krankgeschrieben ist muss ich auch bis zum Ende der Krankschreibung zu Hause bleiben, aus versicherungstechnischen Gründen... Jetzt wurde mir gesagt (nicht von Chef oder Arzt): nö, du kannst selbst entscheiden und einfach wieder zur Arbeit kommen, ohne den Arzt zu fragen. In mir ploppten ganz viele Fragezeichen auf (Bürokratie hinterlässt viele Ängste). Angenommen das stimmt und angenommen jemand ist drei Wochen krankgeschrieben, kommt dann nach zwei Wochen wieder, merkt aber nach ein zwei Tagen Arbeit, nö, ich kann doch noch nicht oder es wird eventuell wieder schlimmer. Ist die alte Krankmeldung dann noch wirksam oder muss man sich eine neue holen? Kann die Krankenkasse einen vielleicht sogar zur Zahlung auffordern, weil man ja entgegen des Rates vom Arzt gehandelt hat? Hat das vielleicht was mit der Länge der Krankschreibung zu tun oder der Erkrankung? Ähm und wem das zu wenig Sex ist...es handelt sich um einen "Penisbruch" 🤣🤣🤣🤣
Sk**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 Du kannst zur Arbeit gehen sobald du dich entsprechend fühlst und musst, bzw. meldest dich damit gesund. Also brauchst du auch eine neue Krankmeldung wenn du evtl. doch noch nicht gesund bist.
Assassins84 Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 (bearbeitet) Soweit ich das kenne, ist es so, daß du zwar nicht zuhause bleiben muss bei einer Krankschreibung, das heißt, du kannst dich außerhalb bewegen, solange es deiner Gesundheit gut tut. Zur Arbeit gehen kannst du jedoch nur, nach meines Wissens, wenn du eine Gesundschreibung vom Arzt hast. Sollte auf Arbeit, aufgrund deiner Krankschreibung etwas passieren, bist du nicht versichert, zudem kommt, daß du für die vorhergehende Geschichte ebenfalls selbst zur Kasse gebeten werden kannst. Mein Fazit, die Krankschreibung wirklich als solches nutzen und sich richtig auskurieren. bearbeitet November 19 von Assassins84
Ku**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 Keine Ahnung ich würde nicht früher zur Arbeit kommen. Aber als Selbstständiger hatte ich die letzten 30 Jahre keinen Krankenschein, 1mal hab ich mich auf eigene Gefahr aus dem Krankenhaus entlassen.
Im**** Geschrieben November 19 Autor Geschrieben November 19 Vor 1 Minute , schrieb Assassins84: Soweit ich das kenne, ist es so, daß du zwar nicht zuhause bleiben muss bei einer Krankschreibung, das heißt, du kannst dich außerhalb bewegen, solange es deiner Gesundheit gut tut. Zur Arbeit gehen kannst du jedoch nur, nach meines Wissens, wenn du eine Gesundschreibung vom Arzt hast. Sollte auf Arbeit, aufgrund deiner Krankschreibung etwas passieren, bist du nicht versichert, zudem kommt, daß du für die vorhergehende geschichte ebenfalls selbst zur Kasse gebeten werden kannst. Mein Fazit, die Krankschreibung wirllcuh als solches nutzen und sich richtig auskurieren. Mit zu Hause bleiben meinte ich: fernbleiben von der Arbeit. Spaziergänge sind gesund, auch ins Kino darf man, kommt drauf an weswegen man wie krankgeschrieben ist.
Im**** Geschrieben November 19 Autor Geschrieben November 19 Vor 2 Minuten , schrieb Assassins84: Soweit ich das kenne, ist es so, daß du zwar nicht zuhause bleiben muss bei einer Krankschreibung, das heißt, du kannst dich außerhalb bewegen, solange es deiner Gesundheit gut tut. Zur Arbeit gehen kannst du jedoch nur, nach meines Wissens, wenn du eine Gesundschreibung vom Arzt hast. Sollte auf Arbeit, aufgrund deiner Krankschreibung etwas passieren, bist du nicht versichert, zudem kommt, daß du für die vorhergehende geschichte ebenfalls selbst zur Kasse gebeten werden kannst. Mein Fazit, die Krankschreibung wirllcuh als solches nutzen und sich richtig auskurieren. Ja genau das war halt mein Stand der Dinge, ist wohl aber veraltet....
Me**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 Also wenn man eine Kankmeldung hat und man möchte wieder arbeiten, trotz der Krankmelung, dann MUSS man sich wieder gesund schreiben lassen. Solange die Krankmeldung noch gültig ist, ist man NICHT versichert, wenn etwas auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeiter mit einer gültigen AU nicht arbeiten lassen. Kein Versicherungsschutz. Zu dem anderen, es kommt darauf an, wegen was man die AU hat, in diesem Fall einen Penisbruch, also klar darf der jenige auch mal raus, hat ja nix am Bein.
Assassins84 Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 vor 1 Minute, schrieb Imperatorin: Ja genau das war halt mein Stand der Dinge, ist wohl aber veraltet.... Ist mir persönlich neu, ich würde das immer mit dem Arzt abklären. Gerade rechtlich ist das ein ganz schwieriges Gebiet. Krankenkassen müssen auch mittlerweile sehr auf ihr Geld achten und wenn es irgendwo was zu holen gibt, sind die definitiv schnell dabei.
Jo**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 Gesundschreibungen gibt es nicht mehr. Wenn man sich fit fühlt kann man wieder arbeiten gehen. Wenn man merkt das es nicht geht, neue AU holen. Wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht muss der Arbeitgeber sicher stellen das der Mitarbeiter in der Lage dafür ist; auch die Versicherungen greifen wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht. Im Idealfall ruft man in der Arztpraxis an und teilt denen mit das man wieder zur Arbeit geht. So wird die AU verkürzt und auch der Krankenversicherung gemeldet. vor 1 Minute, schrieb Melli1983: Also wenn man eine Kankmeldung hat und man möchte wieder arbeiten, trotz der Krankmelung, dann MUSS man sich wieder gesund schreiben lassen. Solange die Krankmeldung noch gültig ist, ist man NICHT versichert, wenn etwas auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeiter mit einer gültigen AU nicht arbeiten lassen. Kein Versicherungsschutz. Zu dem anderen, es kommt darauf an, wegen was man die AU hat, in diesem Fall einen Penisbruch, also klar darf der jenige auch mal raus, hat ja nix am Bein. Bei mir in der Krankenversicherung steht das genaue Gegengeil 😅🥴
Im**** Geschrieben November 19 Autor Geschrieben November 19 Vor 3 Minuten , schrieb Assassins84: Ist mir persönlich neu, ich würde das immer mit dem Arzt abklären. Gerade rechtlich ist das ein ganz schwieriges Gebiet. Krankenkassen müssen auch mittlerweile sehr auf ihr Geld achten und wenn es irgendwo was zu holen gibt, sind die definitiv schnell dabei. Ja, sollte ich in dieser Situation sein, würde ich meine Krankenkasse fragen, sagte ich bereits. Ich würde nie irgendetwas ohne Absprache meines Arztes machen. Dann muss man nicht zum Arzt gehen, wenn man sowieso nicht darauf hört was er sagt. Werde ich nicht verstehen, jemand der dich mit arbeitet, sollte das ganze selber bezahlen. Dass verschwendet Kapazitäten und mit Menschen Termine Weg, die vielleicht wirklich Hilfe wollen.
Gelöschter Benutzer Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 AU ist nur eine Empfehlungdes des Arzt du hast mit sprach mit dem Arbeitgeber zu arbeit gehen und seid dem 1.2024 müss du den AU-Bescheinigung nicht übergeben der Arbeitgeber müss die von der Sicherung verlangen
Me**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 Vor 4 Minuten , schrieb JoHHanna: Gesundschreibungen gibt es nicht mehr. Wenn man sich fit fühlt kann man wieder arbeiten gehen. Wenn man merkt das es nicht geht, neue AU holen. Wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht muss der Arbeitgeber sicher stellen das der Mitarbeiter in der Lage dafür ist; auch die Versicherungen greifen wenn man trotz Krankschreibung arbeiten geht. Im Idealfall ruft man in der Arztpraxis an und teilt denen mit das man wieder zur Arbeit geht. So wird die AU verkürzt und auch der Krankenversicherung gemeldet. Bei mir in der Krankenversicherung steht das genaue Gegengeil 😅🥴 Ich musste mich vor knapp 2 Jahren gesund schreiben ✍️ lassen🤔 Und nebenbei ein Arbeiteber, darf sowas nicht entscheiden, ausser er ist Arzt.
St**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 vor 3 Minuten, schrieb Melli1983: Also wenn man eine Kankmeldung hat und man möchte wieder arbeiten, trotz der Krankmelung, dann MUSS man sich wieder gesund schreiben lassen. Solange die Krankmeldung noch gültig ist, ist man NICHT versichert, wenn etwas auf der Arbeit oder auf dem Arbeitsweg passiert. Der Arbeitgeber darf seinen Mitarbeiter mit einer gültigen AU nicht arbeiten lassen. Kein Versicherungsschutz. Zu dem anderen, es kommt darauf an, wegen was man die AU hat, in diesem Fall einen Penisbruch, also klar darf der jenige auch mal raus, hat ja nix am Bein. Das ist falsch :-) @Imperatorin Auf der Krankmeldung steht ja auch: Voraussichtlich bis....Du kannst wieder arbeiten, wenn es dir gut geht, aber wenn es dir erneut wieder schlecht geht, benötigst du eine neue Krankschreibung. Um welche Krankheit es sich handelt ist irrelevant.
Assassins84 Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 vor 2 Minuten, schrieb Imperatorin: Ja, sollte ich in dieser Situation sein, würde ich meine Krankenkasse fragen, sagte ich bereits. Ich würde nie irgendetwas ohne Absprache meines Arztes machen. Dann muss man nicht zum Arzt gehen, wenn man sowieso nicht darauf hört was er sagt. Werde ich nicht verstehen, jemand der dich mit arbeitet, sollte das ganze selber bezahlen. Dass verschwendet Kapazitäten und mit Menschen Termine Weg, die vielleicht wirklich Hilfe wollen. Es war zwar so böse nicht gemeint, aber recht hast du dennoch 🙈
MarTom88 Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 Wenn deine Arbeitsunfähigkeit andauert und du der Meinung bist trotzdem vorzeitig wieder auf Arbeit zu gehen, musst dich entweder über den Arzt bei der Krankenkasse wieder gesund melden, oder du nimmst es in Kauf, das du Probleme mit dem Versicherungsschutz auf Arbeit hast. Fehlender Versicherungsschutz bedeutet insbesondere, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei einem dann auftretenden Arbeitsunfall oder Wegeunfall raus ist. Dieser Versicherungsschutz ist aber in der Sozialversicherung die einzige Vollkasko für den Arbeitnehmer; keine Zuzahlung. Also wenn du wieder arbeiten möchtest dann vorher gesund melden. Wenn du dann zu dem Schluss kommst, nee geht doch noch nicht, dann halt wieder zum Doc und erneuten "gelben Urlaubsschein" holen. Hoffe geholfen zu haben.
Ge**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 Mir wurde mal erklärt, dass man sich auch vom Artz gesundschreiben lassen kann. Man ist krank geschrieben und glaubt es zu schaffen, da sollte man mit seinen Arzt darüber reden. Aber ich sage mal so wenn man krankgeschrieben wurden ist, 1-3 Wochen, sollte man sich da auch von der Arbeit verhalten.
Jo**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 Gerade eben, schrieb Melli1983: Ich musste mich vor knapp 2 Jahren gesund schreiben ✍️ lassen🤔 Und nebenbei ein Arbeiteber, darf sowas nicht entscheiden, ausser er ist Arzt. Der Arbeitgeber muss dennoch sicher stellen ob der Mitarbeiter seine Arbeit verrichten kann oder nicht. Wenn der Arbeitgeber merkt das sein Mitarbeiter aus Gesundheitlichen Gründen nicht arbeiten kann, muss er diesen zum Arzt schicken.
Im**** Geschrieben November 19 Autor Geschrieben November 19 Oha, wie man sieht, auch hier noch getrennte Geister.... Es ist schon nach 8 Uhr, ich werde doch einfach mal bei der Krankenkasse anrufen, weil ich das jetzt ganz genau wissen will...
Me**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 Ok, wenn meine Aussagen falsch sind. Sorry für meine fehl Informationen.
St**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 vor 2 Minuten, schrieb MarTom88: Wenn deine Arbeitsunfähigkeit andauert und du der Meinung bist trotzdem vorzeitig wieder auf Arbeit zu gehen, musst dich entweder über den Arzt bei der Krankenkasse wieder gesund melden, oder du nimmst es in Kauf, das du Probleme mit dem Versicherungsschutz auf Arbeit hast. Fehlender Versicherungsschutz bedeutet insbesondere, dass die gesetzliche Unfallversicherung bei einem dann auftretenden Arbeitsunfall oder Wegeunfall raus ist. Dieser Versicherungsschutz ist aber in der Sozialversicherung die einzige Vollkasko für den Arbeitnehmer; keine Zuzahlung. Also wenn du wieder arbeiten möchtest dann vorher gesund melden. Wenn du dann zu dem Schluss kommst, nee geht doch noch nicht, dann halt wieder zum Doc und erneuten "gelben Urlaubsschein" holen. Hoffe geholfen zu haben. Nein, nein, nein. Das ist falsch.
Assassins84 Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 vor 3 Minuten, schrieb Stupsnäschen: Auf der Krankmeldung steht ja auch: Voraussichtlich bis....Du kannst wieder arbeiten, wenn es dir gut geht, ... Genau da wäre ich mir definitiv nicht sicher, ob das so einfach ist. Wie schon mehrfach beschrieben, aus Versicherungstechnischer Sicht.
Im**** Geschrieben November 19 Autor Geschrieben November 19 Ab 8:30 Uhr kann ich bei meiner Krankenkasse anrufen und mal nachfragen....
St**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 vor 1 Minute, schrieb Imperatorin: Oha, wie man sieht, auch hier noch getrennte Geister.... Es ist schon nach 8 Uhr, ich werde doch einfach mal bei der Krankenkasse anrufen, weil ich das jetzt ganz genau wissen will... Ich würde eher sagen, dass das daran liegt, dass viele nicht vom Fach sind. Es gibt so viele Mythen.
Fr**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 Teilweise haarsträubende Antworten hier. Meine Güte, da schreiben echt die Profis. 🤦🏻♀️ Wenn man sich nicht sicher ist, antwortet man doch eigentlich nicht, oder? Ruf die Krankenkasse an, Imperatorin. 😁 vor 1 Minute, schrieb Assassins84: Genau da wäre ich mir definitiv nicht sicher, ob das so einfach ist. Wie schon mehrfach beschrieben, aus Versicherungstechnischer Sicht. Was für ein Bullshit Bingo 🤦🏻♀️
Dr**** Geschrieben November 19 Geschrieben November 19 Penisbruch = Weltuntergang für einige Männer hier 😂😂
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