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Penisbruch und Co.


Im****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Keine Ahnung, ob das jetzt so optimal hierher passt, aber ich finde es einfach nicht so richtig zielführend, wenn man sich mit einer heftigen Erkältung unauskuriert zur Arbeit schleppt, weil man denkt, ohne einen selbst geht es nicht und dann wird die halbe Belegschaft angesteckt.
Das Gegenteil von Gut ist gut gemeint.😏
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Assassins84:

Genau da wäre ich mir definitiv nicht sicher, ob das so einfach ist. Wie schon mehrfach beschrieben, aus Versicherungstechnischer Sicht.

Es IST so einfach :-) Habe ich letztens so gemacht. Meldung an die Personalabteilung und an meine Führungskraft, dass ich 2 Tage früher wieder komme. 

Geschrieben
Es kommt wohl immer auf den einzelnen Fall (Krankheit, Beruf) an. Ich kann mir vorstellen, dass die Berufsgenossenschaft etwas dagegen haben könnte bzw. im Fall der Fälle evtl keine Zahlung tätigt, weil man krank geschrieben zur Arbeit ist und sich deshalb den Arm gebrochen hat (oder was auch immer).

Reine Vermutung/ Spekulationen...
Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Frau_Schlaflos:

Was für ein Bullshit Bingo 🤦🏻‍♀️

Vielen Dank, es wird nach Meinung gefragt und dies ist meine Meinung dazu. 

Definitiv würde ich das mit dem Arzt oder der Krankenkasse absprechen. 

 

Du darfst aber gern dazu schreiben, warum es "Bullshit" ist.

Geschrieben

Grundsätzlich stellt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot dar, sondern gibt eine ärztliche Prognose ab, wie der Krankheitsverlauf erwartet wird. Das bedeutet, aus rechtlicher Sicht können Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten, wenn sie sich arbeitsfähig fühlen.

 

Das Leben kann so einfach sein und google ist dein Freund. :information_desk_person:

Anonymes-Mitglied-1
Geschrieben
Grundsätzlich ist jeder Mensch für seine Gesundheit selbst verantwortlich. Das bedeutet auch, dass er eine Krankschreibung ohne Rückversicherung vom Arzt aufheben kann, um arbeiten zu gehen. Merkt er dann, dass er nicht voll belastbar ist, sollte unverzüglich der Arbeitgeber kontaktiert werden und dann zum Arzt. Die alte Krankschreibung gilt dann nicht mehr! Auf jeden Fall immer das Gespräch mit dem Arbeitgeber suchen, auch über den Betriebsrat. Mittlerweile ist es für Betriebeeinfacher geworden, auch kranke Mitarbeiter zu kündigen, vor allem wenn der Verdacht eines Betruges vorligt. (Ich habe der Einfachheit nicht gegendert, schließe alle Geschlechter mit ein!)
Geschrieben
ZubRisiken und Mebenwirkungen fragen sie ihren Arzt oder Apotheker! Ich kann dir da leider nur mit gefährlichem Halbwissen weiterhelfen. So wie ich informiert bin, könnte es Versicherungstechnisch Probleme geben, sollte der Person bei der Arbeit etwas passieren. Aber wie gesagt, ich bin da nicht ganz Sattelfest! 🤷🏻‍♂️
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Assassins84:

Vielen Dank, es wird nach Meinung gefragt und dies ist meine Meinung dazu. 

Definitiv würde ich das mit dem Arzt oder der Krankenkasse absprechen. 

 

Du darfst aber gern dazu schreiben, warum es "Bullshit" ist.

Das finde ich eben fatal. Viel Meinung, aber wenig Ahnung. Dann behalte sie doch einfach für dich, wenn du dir nicht sicher bist, ob du richtig liegst. Das ist doch nicht schlimm, man kann ja nicht alles wissen. 

Das Verbreiten von falschen Informationen führt nun mal dazu, dass sich manche Mythen hartnäckig halten. 

Die gesetzliche Krankenversicherung ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Kostenlos im Internet verfügbar. 

Geschrieben
Vor 11 Minuten , schrieb Stupsnäschen:

Es IST so einfach :-) Habe ich letztens so gemacht. Meldung an die Personalabteilung und an meine Führungskraft, dass ich 2 Tage früher wieder komme. 

Stupsnäschen hat völlig recht. Es reicht eine Meldung an die Personalabteilung und die Führungskraft !vor Arbeitsantritt!, weil die das mit der KK kurz abgleichen müssen und sich, um den Schutz der Wegeversicherung zu gewährleisten.
Es ist niemand verpflichtet, die gesamte Dauer des KS abzusitzen, wenn die Person sich wieder fit fühlt.
Allerdings sollte man beachten, dass ein erneuter Ausfall, evtl. wegen Verschleppung, sicher nicht gut beim AG und den Kollegen ankommt.

Geschrieben
Vor 13 Minuten , schrieb Imperatorin:
Ab 8:30 Uhr kann ich bei meiner Krankenkasse anrufen und mal nachfragen....

Lass uns gern wissen was man dir dort gesagt hat…
und welche Kasse es ist.
Könnte mir vorstellen das es da auch unterschiedliche Meinungen gibt. 😄

Geschrieben
Vor 7 Minuten , schrieb lazy_crazy:

Grundsätzlich stellt eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung kein Arbeitsverbot dar, sondern gibt eine ärztliche Prognose ab, wie der Krankheitsverlauf erwartet wird. Das bedeutet, aus rechtlicher Sicht können Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten, wenn sie sich arbeitsfähig fühlen.

 

Das Leben kann so einfach sein und google ist dein Freund. 

Also Google zeigt mir viele verschiedene Aussagen an, in 3 Minuten rufe ich bei der Krankenkasse an... Die werden es mir ja mit Sicherheit ganz genau sagen können....

Geschrieben
Vor 1 Minute , schrieb MrHu-1973:

Lass uns gern wissen was man dir dort gesagt hat…
und welche Kasse es ist.
Könnte mir vorstellen das es da auch unterschiedliche Meinungen gibt. 😄

Mach ich....

Anonymes-Mitglied-2
Geschrieben
Wenn Du krank geschrieben bist solltest Du nicht zur Arbeit gehen. Es gibt einen Grund warum die Krankschreibung „offiziell“ AU für Arbeitsunfähigkeit heißt.
Ich fahre zur See und da steht man auch mal mit Fieber auf der Brücke - denn wer soll es sonst machen… Und im Urlaub lassen sich dann die Kollegen nicht krank schreiben weil man ja eh zu Hause ist. Ich bin genauso doof - immer schön den Geldgierigen und geizigen Reeder noch reicher machen….
Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Frau_Schlaflos:

Das finde ich eben fatal. Viel Meinung, aber wenig Ahnung. Dann behalte sie doch einfach für dich, wenn du dir nicht sicher bist, ob du richtig liegst. Das ist doch nicht schlimm, man kann ja nicht alles wissen. 

Das Verbreiten von falschen Informationen führt nun mal dazu, dass sich manche Mythen hartnäckig halten. 

Die gesetzliche Krankenversicherung ist im fünften Buch des Sozialgesetzbuches geregelt. Kostenlos im Internet verfügbar. 

Alles richtig, eine Meinung zu haben ist aber nichts falsches und hier geht es nicht allein um die Krankenversicherung. Was ist, wenn was auf Arbeit passiert. Greift da die Versicherung im Notfall oder eben nicht. Weißt du es? Das sind Risiken, die ich nicht eigenehen würde. Daher sowas immer abklären.

Geschrieben
Es ist tatsächlich so, der Arzt schreibt dich arbeitsunfähig, die Arbeitsfähigkeit entscheidest letztlich du selbst. Solltest du nach 14 Tagen das dein Penisbruch doch nicht so schlimm ist und gehst wieder arbeiten, endet somit die aktuelle AU. Wenn die Chefin dann an deine Stange geht und du merkst auf einmal du fühlst dich doch nicht gut, dann brauchst du eine neue AU. Wenn man länger Krank war hilft oft eine Wiedereingliederung 😅 du stundenweise stattfindet .
Geschrieben
Hier läuft es so das der Arzt die Krankschreibung wieder aufhebt, weil sonst kein Versicherungsschutz besteht. Und ohne den wäre jeder selber schuld wenn er Arbeiten geht! lg
Geschrieben
Wenn du krank geschrieben bist, kannst du natürlich wieder zur Arbeit gehen. ABER, du musst dich wieder gesund schreiben lassen Beim Arzt, wenn du dich wieder gesund fühlst. Also ganz easy
Geschrieben
Krankgeschrieben ist Krankgeschrieben meiner Meinung nach 😊 ich weiss nicht was die BG dazu sagt wenn dir auch noch die linke Brust bricht 🙈🤣
Geschrieben

Es ist wirklich gruselig wie hartnäckig sich das Gerücht mit der Gesundschreibung und dem Versicherungsschutz hält. Der AG kann höchstens verlangen, dass der Arzt bescheinigt, dass du nicht mehr infektiös bist (KiGa oder ähnliches). 

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Assassins84:

Alles richtig, eine Meinung zu haben ist aber nichts falsches und hier geht es nicht allein um die Krankenversicherung. Was ist, wenn was auf Arbeit passiert. Greift da die Versicherung im Notfall oder eben nicht. Weißt du es? Das sind Risiken, die ich nicht eigenehen würde. Daher sowas immer abklären.

Eine Meinung zu haben ist nichts falsches, auch wenn dadurch Unwahrheiten verbreitet werden. Na dann gute Nacht 🤦🏻‍♀️😁

Du bist als AN gesetzlich krankenversichert. Das sollte deine Frage nach der "Versicherung im Notfall" doch jetzt endgültig beantworten. Oder? 

Ich weiß, es ist mitunter schwierig, einen Gesetzestext richtig zu lesen und zu interpretieren. Aber versuche es doch einfach mal. 

 

Geschrieben
Ist nicht richtig was hier teilweise kursiert, die Krankmeldung löst entweder das eingegebene Datum durch Ablauf auf oder du selbst weil du dich wieder fit fühlst. Es gibt kein Arzt der dir schriftlich mitteilen wird das du wieder gesund bist , oder muss man zum Sender Der AU nochmal eine Bescheinigung haben auf der die Arbeitsfähigkeit bescheinigt wird 😅
Geschrieben
vor 4 Minuten, schrieb Frau_Schlaflos:

Eine Meinung zu haben ist nichts falsches, auch wenn dadurch Unwahrheiten verbreitet werden. Na dann gute Nacht 🤦🏻‍♀️😁

Du bist als AN gesetzlich krankenversichert. Das sollte deine Frage nach der "Versicherung im Notfall" doch jetzt endgültig beantworten. Oder? 

Ich weiß, es ist mitunter schwierig, einen Gesetzestext richtig zu lesen und zu interpretieren. Aber versuche es doch einfach mal. 

 

Vielen Dank für die Info. 

Geschrieben
So, ich habe jetzt bei meiner Krankenkasse angerufen, AOK Nordwest....
Man muss sich gesund schreiben lassen, immer noch....
Ansonsten wird es schwer bei einem weiteren Unfall oder so... Da wäre dann die BG zuständig und die sagen dann: Moment, der Mensch war doch krankgeschrieben, ohne eine andere Aussage vom Arzt, diese "Gesundschreibung"
Buchführung und Realität müssen übereinstimmen... Diesen Satz sagte sie mir...
Finanzielle Folgen für den Erkrankten können tatsächlich entstehen, sind aber selten.
Es ist also genauso wie ich gedacht habe und viele andere hier auch...
Geschrieben
Vor 3 Minuten , schrieb Imperatorin:
So, ich habe jetzt bei meiner Krankenkasse angerufen, AOK Nordwest....
Man muss sich gesund schreiben lassen, immer noch....
Ansonsten wird es schwer bei einem weiteren Unfall oder so... Da wäre dann die BG zuständig und die sagen dann: Moment, der Mensch war doch krankgeschrieben, ohne eine andere Aussage vom Arzt, diese "Gesundschreibung"
Buchführung und Realität müssen übereinstimmen... Diesen Satz sagte sie mir...
Finanzielle Folgen für den Erkrankten können tatsächlich entstehen, sind aber selten.
Es ist also genauso wie ich gedacht habe und viele andere hier auch...

War mir zwar klar, aber danke das du es richtig gestellt hast🫶

Geschrieben
Gerade eben, schrieb Melli1983:

War mir zwar klar, aber danke das du es richtig gestellt hast🫶

Ich habe jetzt leider vergessen zu fragen ob es da Unterschiede bei den Krankenkassen gibt, denn die BG arbeitet ja mit allen Krankenkassen zusammen, war für mich unnötig...

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