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Penisbruch und Co.


Im****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
Vor 2 Minuten , schrieb Melli1983:

War mir zwar klar, aber danke das du es richtig gestellt hast🫶

Und wenn ich mich nur noch nicht wieder fit fühle, und den Rest der Zeit doch noch zu Hause bleiben möchte, braucht man keine krankmeldung, man ist ja krankgeschrieben. Wie die Betriebe das in diesem Fall mit der Buchhaltung hinkriegen ist nicht Problem der Krankenkasse. Sind die sogenannten Grauzonen oder tiefschwarz 🤣🤣🤣🤣

Geschrieben
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass du jederzeit wieder zur Arbeit gehen kannst und zwar ohne dich wie früher gesund schreiben zu lassen.
Wenn du merkst es geht doch nicht, einfach wieder zum Arzt gehen.
Gute Besserung für deinen "Penisbruch"😉
Geschrieben
vor 6 Minuten, schrieb Imperatorin:

So, ich habe jetzt bei meiner Krankenkasse angerufen, AOK Nordwest....
Man muss sich gesund schreiben lassen, immer noch....
Ansonsten wird es schwer bei einem weiteren Unfall oder so... Da wäre dann die BG zuständig und die sagen dann: Moment, der Mensch war doch krankgeschrieben, ohne eine andere Aussage vom Arzt, diese "Gesundschreibung"
Buchführung und Realität müssen übereinstimmen... Diesen Satz sagte sie mir...
Finanzielle Folgen für den Erkrankten können tatsächlich entstehen, sind aber selten.
Es ist also genauso wie ich gedacht habe und viele andere hier auch...

Himmel hilf. 🤦🏻‍♀️😁

Krankenversicherung, Unfallversicherung, Berufsgenossenschaft. Alles unterschiedliche paar Schuhe und vom Sachverhalt abhängig. 

Aber danke für diesen Thread und deiner Anfrage bei der AOK. Wird schon so passen. 😁

Geschrieben (bearbeitet)
vor 12 Minuten, schrieb Imperatorin:

So, ich habe jetzt bei meiner Krankenkasse angerufen, AOK Nordwest....
Man muss sich gesund schreiben lassen, immer noch....
Ansonsten wird es schwer bei einem weiteren Unfall oder so... Da wäre dann die BG zuständig und die sagen dann: Moment, der Mensch war doch krankgeschrieben, ohne eine andere Aussage vom Arzt, diese "Gesundschreibung"
Buchführung und Realität müssen übereinstimmen... Diesen Satz sagte sie mir...
Finanzielle Folgen für den Erkrankten können tatsächlich entstehen, sind aber selten.
Es ist also genauso wie ich gedacht habe und viele andere hier auch...

Das ist nicht richtig. 

Es gibt keine offizielle Gesundschreibung.

Rechtliche Folgen für den AN gibt es auch keine.

 

Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle Kassen. 

 

Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung in §§ 2 Abs. 1 Nr.1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII und für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Anderes gilt für Schwangere.

Quelle  Haufe

 

 

 

 

bearbeitet von lazy_crazy
Geschrieben
vor 14 Minuten, schrieb Frau_Schlaflos:

Eine Meinung zu haben ist nichts falsches, auch wenn dadurch Unwahrheiten verbreitet werden. Na dann gute Nacht 🤦🏻‍♀️😁

Du bist als AN gesetzlich krankenversichert. Das sollte deine Frage nach der "Versicherung im Notfall" doch jetzt endgültig beantworten. Oder? 

Ich weiß, es ist mitunter schwierig, einen Gesetzestext richtig zu lesen und zu interpretieren. Aber versuche es doch einfach mal. 

 

Wie du siehst, ist meine Meinung nicht falsch gewesen 🤷‍♂️

 

Dennoch danke ich dir für die konstruktive Kritik.

Geschrieben
Vor 4 Minuten , schrieb Oralliebhaber69:
Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass du jederzeit wieder zur Arbeit gehen kannst und zwar ohne dich wie früher gesund schreiben zu lassen.
Wenn du merkst es geht doch nicht, einfach wieder zum Arzt gehen.
Gute Besserung für deinen "Penisbruch"😉

Na ja, meine Krankenkasse hat mir gerade am Telefon was anderes gesagt...
Und es mir auch plausibel erklärt, steht weiter oben, was sie gesagt hat.

Geschrieben
Die AU-Bescheinigung ist nur eine Prognose des Arztes, wie lange die Genesung dauern wird. Du entscheidest selbst ob du steh- und arbeitsfähig bist oder lieber noch zu Hause bleibst. Im Prinzip bist du verpflichtet sowohl dienstlich als auch privat nichts zu unternehmen, was deine Genesung verzögert. Was nicht zwingend heißt das du zu Hause das Bett hüten musst oder nicht alle anderen Gliedmaßen belasten darfst. Auch der Versicherungsschutz ist hiervon nicht betroffen. Jedoch solltest du ihn dir beim Gebrauch direkt nochmal oder schlimmer brechen, könnte dir natürlich Fahrlässigkeit vorgeworfen werden.
Aufgrund der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers kann er verlangen, dass ein Arzt (z.B. der Betriebsarzt oder -ärztin) die Arbeitsfähigkeit bescheinigt. Wenn also alles wieder felsenfest steht kannst du loslegen, auch wenn die AU noch läuft.
Geschrieben
vor 1 Minute, schrieb Assassins84:

Wie du siehst, ist meine Meinung nicht falsch gewesen 🤷‍♂️

 

Dennoch danke ich dir für die konstruktive Kritik.

War sie dennoch. Dabei bleibe ich. Warum? Weil ich es einfach besser weiß. 

 

Gern geschehen und jederzeit wieder. 

Geschrieben
vor 13 Minuten, schrieb Imperatorin:

So, ich habe jetzt bei meiner Krankenkasse angerufen, AOK Nordwest....
Man muss sich gesund schreiben lassen, immer noch....
Ansonsten wird es schwer bei einem weiteren Unfall oder so... Da wäre dann die BG zuständig und die sagen dann: Moment, der Mensch war doch krankgeschrieben, ohne eine andere Aussage vom Arzt, diese "Gesundschreibung"
Buchführung und Realität müssen übereinstimmen... Diesen Satz sagte sie mir...
Finanzielle Folgen für den Erkrankten können tatsächlich entstehen, sind aber selten.
Es ist also genauso wie ich gedacht habe und viele andere hier auch...

Das ist nicht richtig. 

Es gibt keine offizielle Gesundschreibung.

Rechtliche Folgen für den AN gibt es auch keine.

 

Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle Kassen. 

 

Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung in §§ 2 Abs. 1 Nr.1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII und für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Anderes gilt für Schwangere.

Quelle  Haufe

 

Geschrieben
Hier sind nur Spezialisten. Alle wissen Bescheid🥳🥳🥳
Geschrieben
Vor 6 Minuten , schrieb lazy_crazy:

Das ist nicht richtig. 

Es gibt keine offizielle Gesundschreibung.

Rechtliche Folgen für den AN gibt es auch keine.

 

Die gesetzlichen Regelungen gelten für alle Kassen. 

 

Auch versicherungsrechtlich ergeben sich keine Bedenken gemäß den Regelungen für die Unfallversicherung in §§ 2 Abs. 1 Nr.1 sowie 8 Abs. 2 SGB VII und für die Krankenversicherung in § 5 Abs. 1 Nr. 1 SGB V. Anderes gilt für Schwangere.

Quelle  Haufe

 

 

 

 

Ich verlasse mich dann doch lieber auf das was die Krankenkasse mir gesagt hat.... Richtig, das habe ich nicht richtig wiedergegeben, diese Gesundschreibung gibt es gar nicht offiziell, man muss die Zeit absitzen. Dem kann man vorbeugen indem man sich nicht direkt wochenlang krankschreiben lässt, sondern immer nur ein paar Tage oder eine Woche. Wird heutzutage ja auch problemlos übers Telefon verlängert.

Geschrieben
Du kannst tatsächlich selbst entscheiden, ob du vor Ende der Krankmeldung wieder arbeiten gehst. Wenn du aber wieder arbeiten gehst, dann musst du dich auch wieder krankschreiben lassen. Die Krankmeldung kannst du nicht auf Halde legen und dann wieder vor kramen. Versichert bist du. Wenn es allerdings eine Krankheit ist, mit der du zb nicht in der Gastronomie arbeiten darfst, muss der Arzt sein OK geben
Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Frau_Schlaflos:

Weil ich es einfach besser weiß. 

Darf ich fragen, warum die es besser weißt? Arbeitest du in diesem Bereich oder hast damit Täglich zu tun? 

Nimm es mir nicht übel, ich würde dir gern glauben, aber mit der Antwort von @Imperatorinhabe ich gerechnet, denn ich kenne es auch nicht anderes als so. 

Wenn natüelich dieses Jahr etwas neu ist, dann kann es sein, das es an mir vorbei gegangen ist. 

Geschrieben
Eine einfach Anfrage in einer sehr beliebten Suchmaschine - auch Dr. G genannt - lieferte mir eine konträre Aussage einer Krankenkasse zur AOK Nordwest.
Auch meines Wissens nach ist eine "Gesundschreibung" seit einiger Zeit weder vorgesehen noch notwendig. Auch verliert der Arbeitnehmer keinesfalls seinen betrieblichen Versicherungschutz seitens der Berufsgenossenschaft. Es obliegt dem Arbeitgeber zu entscheiden, ob der Zweifel an einer ausreichenden Rekonvaleszenz hat und dann bis zum Ende der eigentlichen AU die Beschäftigung untersagt oder ob er das Risiko eines Arbeitsunfalls (oder fachlichen Fehlers, etc), der aufgrund mangelnder Aufmerksamkeit bei der Tätigkeit auftritt, auf sich nimmt.
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Imperatorin:

Na ja, meine Krankenkasse hat mir gerade am Telefon was anderes gesagt...
Und es mir auch plausibel erklärt, steht weiter oben, was sie gesagt hat.

Deine Krankenkasse kann sprechen? :joy:

Man sollte nicht immer alles glauben was der First Level Support so erzählt. 

Es gibt lediglich eine Fürsorgepflicht des AG.

Und man muss arbeitsfähig sein. 

Also Busfahren mit Augenklappe wäre schlecht,  wenn der Schnupfen schneller verschwindet ist das ok. 

Daher Rückmeldung beim AG.

 

 

Geschrieben
Vor 49 Minuten , schrieb Assassins84:

Vielen Dank, es wird nach Meinung gefragt und dies ist meine Meinung dazu. 

Definitiv würde ich das mit dem Arzt oder der Krankenkasse absprechen. 

 

Du darfst aber gern dazu schreiben, warum es "Bullshit" ist.

Genau das ist der Fehler! Es wird nicht nach Meinung gefragt sondern nach Wissen und meinen ist nicht wissen. Über Gesetze oder Regeln kann man auch nur eine Meinung haben solange man zur Legislative gehört, wenn sie gelten, weiß man besser, was drin steht und hält sich dran.

Geschrieben
@Assassins84's Wie gesagt, die Krankenkasse sagte: für den Erkrankten hat das selten folgen. Die Leute die im Hintergrund arbeiten, Buchhaltung im Betrieb, BG und Krankenkasse haben allerdings unglaublich viel Arbeit dadurch. Das sind dann die Fälle, die vor Gericht landen, weil sie sich streiten, wer bezahlen muss... Als Erkrankter bekommt man das meistens gar nicht mit.
Guter Betrieb würde dich also gar nicht vorher wieder "zurück nehmen". Leider wissen Spiele hier, dass das in der Realität ganz oft anders aussieht. Besonders in Berufen wo permanenter Personalmangel herrscht.
Geschrieben
vor 2 Minuten, schrieb Assassins84:

Darf ich fragen, warum die es besser weißt? Arbeitest du in diesem Bereich oder hast damit Täglich zu tun? 

Ein Teil davon war Inhalt meines grundständigen Studiums und da ich Menschen dabei unterstütze, ihr Wissen anzuwenden (inhaltlich auch mit diesen Themen) habe ich täglich damit zu tun, ja. 

 

 

Geschrieben
vor 8 Minuten, schrieb Imperatorin:

Ich verlasse mich dann doch lieber auf das was die Krankenkasse mir gesagt hat....

Fordere die Aussage mal schriftlich an. 

 

Geschrieben
Vor 1 Minute , schrieb lazy_crazy:

Fordere die Aussage mal schriftlich an. 

 

Brauche ich nicht, ist ja kein Bedarf im Moment. Wird es bei mir auch nie geben, denn ich brauche nicht zum Arzt gehen, wenn ich nicht auf ihn hören möchte. Ich habe meinen ersten Ansprechpartner gefragt, zufälligerweise muss ich heute auch noch in die Filiale hier, den werde ich dann auch noch mal fragen... Aber so wie sie mir das erklärt hat, klingt das definitiv plausibel und richtig.

Geschrieben
Du darfst während deiner Krankschreibung nicht in die Arbeit gehen
Geschrieben
Wenn man wieder gesund ist, kann man sich gesundschreiben lassen. Trotz Krankenschein zur Arbeit zu gehen, hat meiner Meinung nach versicherungstechnische Konsequenzen. Ist aber nicht mein Fachgebiet. Deshalb mag ich mich irren. 🤷🏻‍♀️ Gute Besserung und schnelle Heilung für den „Penisbruch“. ☝️🍀🤭
Geschrieben (bearbeitet)

Bei den Krankenkassen arbeiten auch nur Menschen. Bei drei verschiedenen anrufen und man hat vier verschiedene Meinungen, weil u.a. die Gesetzeslage, Zuständigkeiten etc. in D so verworren ist. Gibt es Änderungen, wird nicht etwa das Gesetz oder der Paragraph geändert, sondern es kommt eine Novelle, Durchführungsbestimmung, Querverweis oder Absatz dazu. Als AG mache ich von meinem Hausrecht Gebrauch und schicke kränkelnde AN zum Arzt, bevor sie mir den ganzen Laden verseuchen bzw. erlaube einen Arbeitsbeginn nach Krankheit nur mit ärztlichem Rat, sprich vorzeitiger Gesundschreibung oder wie immer man es nennen will. Der Zettel oder die Gesprächsnotiz ist einfach nur zur Absicherung im Fall der Fälle. 🤷‍♂️

bearbeitet von Tantramann1959
Ergänzung
Geschrieben
vor 5 Minuten, schrieb Loewenreh:

Genau das ist der Fehler! Es wird nicht nach Meinung gefragt sondern nach Wissen und meinen ist nicht wissen. Über Gesetze oder Regeln kann man auch nur eine Meinung haben solange man zur Legislative gehört, wenn sie gelten, weiß man besser, was drin steht und hält sich dran.

Im Endeffekt hast du meine Meinung mit deiner Aussage doch nur bestätigt. Also alles gut.

Dies ist ein Forum und kein Wissenschaftskonkress, also ist auch eine Meinung hier ebenso gefragt. Diese dienst zu Disskusion, Unterhaltung und Überlegung.

Auch Ideen sind mit Meinungen erst entstanden...

 

Geschrieben
Was das Thema: "es geht dann doch noch nicht" angeht, ist es normalerweise so, dass der Arbeitnehmer dann für die GLEICHE, nicht auskurierte Erkrankung eine Folge-AU benötigt und dann die 6 Wochen Lohnfortzahlung insgesamt gelten (erster AU-Abschnitt plus zweiter plus.... plus).
Wenn nach einem Tag Arbeiten aber eine neue, nicht mit der ersten Krankheit in Verbindung stehende Erkrankung ausbricht (z.B. erst eingewachsener Zehennagel und dann koronare Herzkrankheit) dann gelten erneute 6 Wochen Lohnfortzahlung.
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