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Penisbruch und Co.


Im****

Empfohlener Beitrag

Geschrieben
vor einer Stunde, schrieb Imperatorin:

Oha, wie man sieht, auch hier noch getrennte Geister.... Es ist schon nach 8 Uhr, ich werde doch einfach mal bei der Krankenkasse anrufen, weil ich das jetzt ganz genau wissen will...

Das ist sowieso unabhängig von den Antworten hier der beste Weg. Bei allem Wissen was auch hier evt. vorhanden ist, kann Dir nur eine offizielle Stelle verbindliche Auskünfte geben und die zur eigenen Absicherung ggfs. auch schriftlich.

Geschrieben
Vor 3 Minuten , schrieb TripXXX:

Das ist sowieso unabhängig von den Antworten hier der beste Weg. Bei allem Wissen was auch hier evt. vorhanden ist, kann Dir nur eine offizielle Stelle verbindliche Auskünfte geben und die zur eigenen Absicherung ggfs. auch schriftlich.

Und selbst nach der Aussage von der Krankenkasse gibt es Menschen, die immer noch auf ihren Standpunkt beharren...

Wie man sieht sind die Antworten recht ausgewogen... 50 zu 50... Eine Gruppe kann nur Recht haben... Fällt schwierig für einige einzusehen, dass man sich ausnahmsweise mal in der Gruppe befindet, die kein Recht hat, was ja überhaupt keine Schande ist, aber so sind Menschen leider oft.

Ich habe meine Antwort jetzt von einer offiziellen Seite bekommen, der werde ich wohl mehr Vertrauen schenken, als irgendjemandem aus dem Internet 👍🏻

Geschrieben
vor 20 Minuten, schrieb Imperatorin:

Na ja, meine Krankenkasse hat mir gerade am Telefon was anderes gesagt...
Und es mir auch plausibel erklärt, steht weiter oben, was sie gesagt hat.

Dann ist es wohl von Kk zu Kk unterschiedlich. Meine meint, es kommt auf den Arbeitgeber an. Er kann entscheiden ob du einfach wieder kommen kannst, lieber noch zuhause bleiben sollst oder du dich gesund schreiben lassen sollst.

Der Kk muss man aber bescheid geben.

Geschrieben (bearbeitet)

***

Hier steht es auf der Seite einer Krankenkasse wiederum etwas anders. Also, dass man jederzeit arbeiten anfangen darf, die AU im besten Fall verkürzen (ändern) lassen kann, aber nicht muss und , dass die Versicherung immer gewährleistet ist.
Das ist spannend, es gibt also unterschiedliche Aussagen. Ich habe öfter damit zu tun und es wird oft aus versicherungstechnischen Gründen die „Gesundschreibung“ verlangt, weil der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht keine Verantwortung übernehmen will.

bearbeitet von Pop-MOD-Sunshine
Fremdlink entfernt, bitte per PN austauschen
Geschrieben
Krankschreibung ist kein Arbeitsverbot, sondern eine Emppfehlung des Arztes zu Hause zu bleeiben. Man muss allerdings den AG informieren das man noch krankgeschrieben ist und er kann einen heim schicken wenn er meint man ist noch nicht arbeitsfähig. Das ist wichtig wg evtl. Arbeitsunfälle. Eine Krankschreibung gilt für den darauf aufgeführten Zeitraum. Wenn du zwischendurch arbeitest, wird sie nicht außer Kraft gesetzt. Das heißt: Du kannst trotz Krankschreibung arbeiten und danach wieder zu Hause bleiben bzw. dich erholen, solange die Krankschreibung gilt. Ich würde aber trotzdem zum Arzt gehen um festzustellen ob die ARbeit nicht einen Rückschritt verursacht hat. Gesundschreibung gibt es im normalen Fall in Deutschland nicht - Ausnahme sind Bereiche wo ein Nachweis gefordert ist das man nicht mehr ansteckend ist.
Geschrieben
Im schlechtesten Fall kann man den Versicherungsschutz verlieren. Ob das aber durchgezogen wird?
Geschrieben
Krankschreibung ist kein arbeitsverbot, wenn der Arbeitnehmer sich wieder in der Lage fühlt zu arbeiten, darf er das.
Geschrieben
vor 3 Minuten, schrieb Imperatorin:

Und selbst nach der Aussage von der Krankenkasse gibt es Menschen, die immer noch auf ihren Standpunkt beharren...

Wie man sieht sind die Antworten recht ausgewogen... 50 zu 50... Eine Gruppe kann nur Recht haben... Fällt schwierig für einige einzusehen, dass man sich ausnahmsweise mal in der Gruppe befindet, die kein Recht hat, was ja überhaupt keine Schande ist, aber so sind Menschen leider oft.

Ich habe meine Antwort jetzt von einer offiziellen Seite bekommen, der werde ich wohl mehr Vertrauen schenken, als irgendjemandem aus dem Internet 👍🏻

Auch Recht verändert sich manchmal mit der Zeit. Wenn man nicht im Detail aktuell bleibt, z.B. beruflichen Gründen, kann man schnell einen veralteten Wissensstand haben.

Bei der Thematik geht es aber nicht nur um Recht haben wollen. Wie aus verschiedenen Aspekten schon angeklungen ist, kann es auch darum gehen, eigenen Schaden zu vermeiden. Spätestens da ist eine nachweislich offizielle Information wichtig, weil Du im Ernstfall schlecht auf nachdrückliche Meinungen im poppen.de-Forum verweisen kannst.

Die Frage im Forum war trotzdem interessant mitzulesen.

Geschrieben
Vor 8 Minuten , schrieb Die3L:

***

Hier steht es auf der Seite einer Krankenkasse wiederum etwas anders. Also, dass man jederzeit arbeiten anfangen darf, die AU im besten Fall verkürzen (ändern) lassen kann, aber nicht muss und , dass die Versicherung immer gewährleistet ist.
Das ist spannend, es gibt also unterschiedliche Aussagen. Ich habe öfter damit zu tun und es wird oft aus versicherungstechnischen Gründen die „Gesundschreibung“ verlangt, weil der Arbeitgeber im Rahmen seiner Fürsorgepflicht keine Verantwortung übernehmen will.

Es geht ja auch wirklich um den Fall der Fälle, in den allermeisten Fällen wo Leute zu früh wieder zur Arbeit gehen passiert ja nichts. Aber wenn... Dann geht die Bürokratie los... Und ja es ist Sache vom Betrieb, denn das sind die, die am meisten Probleme bekommen können, denn Buchhaltung und Realität müssen übereinstimmen... Diesen Satz sagte mir die Dame von der Krankenkasse und sorry, wir leben in Deutschland, wir haben schon mächtig viel Bürokratie. Eine eigenmächtige Gesundschreibung, also Änderung eines offiziellen Dokuments vom Arzt, ist eine Form von Urkundenfälschung, wenn es zu einem Härtefall wird. Der Arbeitgeber ist derjenige, der die größten Probleme bekommen kann.
Naja, mir wird sowas nie passieren, ich halte mich an an Anordnungen vom Arzt und lasse mich immer nur kurz krankschreiben. Verlängern kann man immer, wenn es einem noch nicht gut geht und der Arzt das genauso sieht.

Geschrieben
Vor 4 Minuten , schrieb TripXXX:

Auch Recht verändert sich manchmal mit der Zeit. Wenn man nicht im Detail aktuell bleibt, z.B. beruflichen Gründen, kann man schnell einen veralteten Wissensstand haben.

Bei der Thematik geht es aber nicht nur um Recht haben wollen. Wie aus verschiedenen Aspekten schon angeklungen ist, kann es auch darum gehen, eigenen Schaden zu vermeiden. Spätestens da ist eine nachweislich offizielle Information wichtig, weil Du im Ernstfall schlecht auf nachdrückliche Meinungen im poppen.de-Forum verweisen kannst.

Die Frage im Forum war trotzdem interessant mitzulesen.

Klar, Gesetze ändern sich... Aber ich glaube in diesem Fall waren die Erklärungen für mich zumindest sehr plausibel und nachvollziehbar und anders auch überhaupt nicht umsetzbar... Ginge auch wirklich um den Fall der Fälle und nicht darum, wie es läuft wenn man früher zur Arbeit geht und auch fit bleibt, selbst dann ist das eine Grauzone für die Buchhaltung der Firma....

Geschrieben
Ich war auch wieder arbeiten ,trotz KS,da es mir wieder gut ging. Da ist nichts verboten dran
Geschrieben
Der Arbeitnehmer braucht ja gar nicht erst zum Arzt gehen, wenn es denn gar nicht so schlimm ist. Ob jemand bettlägerig ist, hängt von der Krankheit selbst ab. Ich hatte mich mit Fieber krank schreiben lassen. Der Chef rief an und belatschte mich so lange, bis ich eine Banktour gefahren bin (war im Sicherheitsdienst tätig). Und wie es der Teufel wollte, baute ich einen Unfall, da ich mit Fieber und tiefstehender Sonne nicht die Reaktion hatte und fuhr hinten drauf. Die Versicherung hatte sich dann quer gestellt, denn ich hätte halt gar nicht fahren dürfen. Im Bett zu liegen, oder arbeiten zu gehen sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Wer nun im großraumbüro am Schreibtisch sitzt, oder an großen Maschinen, oder im Auto/LKW sitzt, sollte dies gesund und fit tun.
Geschrieben
vor 9 Minuten, schrieb Imperatorin:

Und selbst nach der Aussage von der Krankenkasse gibt es Menschen, die immer noch auf ihren Standpunkt beharren...

Hm, genau diese Frage habe ich vor ein paar Tagen der Mitarbeiterin bei der DAK gestellt und da sagte man mir, das ich jederzeit probieren kann zu arbeiten und wenn ich merke 'ohnee, geht doch noch nicht', dann geht's eben nicht. Einzige Bedingung ist, das ich dann eine neue Krankschreibung brauche, da die alte mit dem Einstempeln im Arbeitszeiterfassungsystem automatisch hinfällig ist. Anders ist es, wenn die Krankschreibung über die BG läuft, da entscheiden dann tatsächlich andere darüber ob oder ob nicht.

Geschrieben
Auf Nummer sicher zu gehen, würde ich mich von der Krankenkasse beraten lassen. Aber mein Stand war auch, mit AU zu Arbeit ist man nicht versichert wenn was passiert, gerade an Maschinen.
Anonymes-Mitglied-3
Geschrieben
Wenn du krank geschrieben bist und früher als vom Arzt eingeschätzt wieder arbeiten kannst, dann darfst du natürlich auf eigenes Risiko früher wieder zur Arbeit gehen. Die Frage ist, ob das schlau ist? Du musst dich vermutlich dann erneut krankschreiben lassen falls du doch nicht wieder richtig fit bist.
Geschrieben
Ja du kannst früher zur Arbeit kommen, wenn du meinst wenn du gesund bist.
Dann auf einmal wieder krank?
Okay geh zum Arzt, lass dich neu krank schreiben, kannst dann wieder 6 Wochen krank machen und natürlich Einkauf, Fitnessstudio usw. gehen.
Hatte ein ähnliches Problem. 3 verschiedene Krankheiten hintereinander. Mein Fehler war die Überschneidungen stimmten nicht, also kam GKV ins Spiel zu zahlen.
Das wurde nach Klärung korrigiert.
Also Beispiel. 21.05 bis 17.06 Psyche. 18.06 bis 23.07.2024 Schulter 24.07 bis 25.08.2024 Lungenimbolie. Also 3 verschiedene Krankheiten und es kommt auf das Datum an.
Rate mal wer sich zum Schluß geärgert hat??
Wer sich gefreut hat??
Geschrieben (bearbeitet)

Penisbruch...

Ein Penisbruch dürfte einen nachhaltigen Bruch in der Stimmung nach sich ziehen...

...bevor der Patient nicht wieder entsprechend schmerzfrei zur Verfügung steht... sollte körperliches nicht arg hart penetriert werden... oder sooo...

bearbeitet von Highlander4u
ACHTUNG - dieser Beitrag kann dezente Spuren von Ironie enthalten... ;-)
Geschrieben (bearbeitet)
vor 2 Stunden, schrieb Stupsnäschen:

Nein, nein, nein. Das ist falsch. 

Wieso soll das falsch sein. Ich habe über 30 Jahre Sozialrecht für Arbeitnehmer gemacht und hatte in meiner beruflichen Laufbahn vier Fälle von Arbeits-/Wegeunfällen bei denen die Mandanten vorzeitig wieder arbeiten gegangen sind. Die Unfallversicherungen haben jedesmal Späne gemacht, weil sie der Auffassung waren, dass kein Versicherungsschutz besteht. Das ganze hat sich erst nach Verfahren beim Sozialgericht aufklären lassen und es musste die Krankenkasse erst mal, aber mit Zuzahlung einspringen. Bei der KK ist das halt weniger problematisch. Aber wer will den Ärger mit der beruflichen Vollkasko haben?

bearbeitet von MarTom88
Geschrieben
Ich bleibe mit einem Penisbruch eigentlich immer die vorgeschriebene Zeit zu Hause. Kommt zum Glück nicht so oft vor. 🌈
Geschrieben
Mein Arbeitgeber lehnt das kategorisch ab. Er möchte keine Arbeitnehmer am Arbeitsplatz entgegen ärztlichem Rat und ärztlicher Einschätzung
Anonymes-Mitglied-4
Geschrieben
Hat der Penis nicht einen Schwellkörper statt Knochen ? Wie sei eine Fraktur dann möglich ?
Geschrieben
Welches Fitnessstudio unterstützt die Heilung bei Penisbruch? Manche Schreiber scheinen ja eine einfallsreiche und wertvolle Stütze unserer Gesellschaft zu sein ...
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