Jo**** Geschrieben am Dienstag um 09:30 Geschrieben am Dienstag um 09:30 (bearbeitet) Natürlich darfst du wieder arbeiten kommen, wenn du Dich wieder gesund fühlst. Allerdings schicke ich meine Mitarbeiter in solchen Fällen sofort wieder nach Hause und bitte sie sich auszukurieren, wenn sie nicht wirklich fit wirken. Was soll ich mit Leuten, die sich halbtot ins Büro schleppen und Kollegen anstecken. Wer aus dem Home Office arbeiten möchte, der soll es halt tun. Aber kranke Kollegen im Büro, da halte ich persönlich wenig von. Versicherungstechnisch ist das sowieso nicht ganz schlau,meiner Meinung nach. Solche Geschichten bedeuten für den Arbeitgeber mehr Ärger als Nutzen. Wenn die BG im Spiel ist, dann entscheiden die. Meine Mitarbeiter wissen genau, dass ich nichts davon halte krank zu arbeiten, da kommt meistens nichts vernünftiges bei raus. bearbeitet am Dienstag um 09:44 von Johannes_84
Ru**** Geschrieben am Dienstag um 09:30 Geschrieben am Dienstag um 09:30 Vor 45 Minuten , schrieb glaubensfrage: Hm, genau diese Frage habe ich vor ein paar Tagen der Mitarbeiterin bei der DAK gestellt und da sagte man mir, das ich jederzeit probieren kann zu arbeiten und wenn ich merke 'ohnee, geht doch noch nicht', dann geht's eben nicht. Einzige Bedingung ist, das ich dann eine neue Krankschreibung brauche, da die alte mit dem Einstempeln im Arbeitszeiterfassungsystem automatisch hinfällig ist. Anders ist es, wenn die Krankschreibung über die BG läuft, da entscheiden dann tatsächlich andere darüber ob oder ob nicht. 🤔 macht Ihr hier "Werbung"...KK-Technisch 🤔..😂 😂😂...gut 😂 ich habe nix gesagt...bin ruhig. 🤫 Aber die IKK ist auch net schlecht...
IC**** Geschrieben am Dienstag um 09:32 Geschrieben am Dienstag um 09:32 UIUI .... MIR ZUM GLÜCK NOCH NICHT PASSIERT :-D .....
IC**** Geschrieben am Dienstag um 09:34 Geschrieben am Dienstag um 09:34 ZITAT: sanfheld sanfheld Hier sind nur Spezialisten. Alle wissen Bescheid🥳🥳🥳 PS.: ......
Co**** Geschrieben am Dienstag um 09:34 Geschrieben am Dienstag um 09:34 Allein um das am Ende beschriebene Durcheinander zu umgehen, überlege ich mir gut, ob ich krankgeschrieben werden möchte und wenn ja, stimme ich mich mit dem Arzt und meinem Arbeitgeber ab und gehe eventuell nach 2-3 Tagen erneut zum Arzt, wenn es mir nicht besser geht
in**** Geschrieben am Dienstag um 09:52 Geschrieben am Dienstag um 09:52 Ich bin selbständig und habe diese ganzen "Sorgen" halt nicht mit der Krankschreiberei. Ich überlege mir halt ganz genau wann und wie lange ich zu Hause bleibe. Ich habe aus gutem Grund keine Angestellten mehr, aber wenn ich noch welche hätte, würde ich darauf bestehen, dass sie so lange zu Hause bleiben wie sie krankgeschrieben sind. Es gibt ja einen Grund, warum der Arzt sich für diesen Zeitraum der Krankschreibung entscheidet bzw. hätte ich keine Lust, nur weil sich der Angestellte überlegt "Och nee, da komme ich doch lieber mal zwei Tage eher zur Arbeit.", mich um den ganzen zusätzlichen bürokratischen Kram zu kümmern und dann entscheidet sich der AN vielleicht dazu, dass er doch wieder nach zwei Tagen krankgeschrieben ist. Das ist ein immenser zusätzlicher Zeit- und Arbeitsaufwand für den AG. Aber als angestellter AN sieht man natürlich immer nicht was da alles so dran hängt. Vielleicht auch einfach mal als Angestellter genau und besser überlegen, ob eine Krankschreibung tatsächlich notwendig ist und wenn ja, ob die Länge der Krankschreibung angemessen ist.
Se**** Geschrieben am Dienstag um 10:01 Geschrieben am Dienstag um 10:01 Da denkt sich gerade der Gedanke: Geht man zur Arbeit während der Krankschreibung, könnte das nicht das Vertrauensverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer beeinträchtigen? Besonders wenn es den Eindruck erweckt, dass die Krankschreibung nicht gerechtfertigt war?
Il**** Geschrieben am Dienstag um 10:07 Geschrieben am Dienstag um 10:07 Erlaubt, aber mit Vorsicht. Man solltest genau abwägen, ob es in dem Fall sinnvoll und sicher ist, arbeiten zu gehen. Im Zweifel ist eine Rücksprache mit dem Arzt oder dem Arbeitgeber ratsam.
Eu**** Geschrieben am Dienstag um 10:08 Geschrieben am Dienstag um 10:08 Hast du jetzt schon angerufen, @Imperatorin? Ich hätte nämlich noch ne Bonusfrage. Bis wie viel Uhr gilt die Krankschreibung? Szenario: montags zum Arzt, der vergibt Kontrolltermin Donnerstag 11:00 und schreibt daher bis Donnerstag krank. Donnerstag um 12:00 sagt der "sie sind gesund". Muss ich Donnerstag zur Spät- bzw. Nachtschicht antreten?
Südfriese Geschrieben am Dienstag um 10:36 Geschrieben am Dienstag um 10:36 (bearbeitet) Wenn es darum geht, daß ein öffentlicher Leistungsträger oder auch eine gewerbliche Versicherung sich irgendwie aus einer Zahlungspflicht herauswinden kann, dann musst Du In diesem Land mittlerweilen mit ALLEM rechnen. Und verbindliche Auskünfte bekommst Du schon gar nicht; vor allem keine anderslautenden. Also sollte sich Dein "Ich frage für einen Freund." eher noch eine Verlängerung holen, als vorzeitig wieder arbeiten zu gehen. . bearbeitet am Dienstag um 10:37 von Südfriese
Bu**** Geschrieben am Dienstag um 10:37 Geschrieben am Dienstag um 10:37 Wenn du für den do ein krankenschein hast, hast für do einen krankenschein🤷♂️ und zur ausgangsfrage: du kannst jederzeit innerhalb der krankmeldung, dich selber gesund "schreiben" u wieder zur arbeit gehen dadurch verfällt aber natürlich dein krankenschein u du müsstest wieder zum arzt
He**** Geschrieben am Dienstag um 10:45 Geschrieben am Dienstag um 10:45 vor 35 Minuten, schrieb Euja: Hast du jetzt schon angerufen, @Imperatorin? Ich hätte nämlich noch ne Bonusfrage. Bis wie viel Uhr gilt die Krankschreibung? Szenario: montags zum Arzt, der vergibt Kontrolltermin Donnerstag 11:00 und schreibt daher bis Donnerstag krank. Donnerstag um 12:00 sagt der "sie sind gesund". Muss ich Donnerstag zur Spät- bzw. Nachtschicht antreten? Bis einschließlich Donnerstag. Das heißt der erste Arbeitstag wäre dann wieder der Freitag.
St**** Geschrieben am Dienstag um 10:49 Geschrieben am Dienstag um 10:49 vor 3 Stunden, schrieb Imperatorin: So, ich habe jetzt bei meiner Krankenkasse angerufen, AOK Nordwest.... Man muss sich gesund schreiben lassen, immer noch.... Ansonsten wird es schwer bei einem weiteren Unfall oder so... Da wäre dann die BG zuständig und die sagen dann: Moment, der Mensch war doch krankgeschrieben, ohne eine andere Aussage vom Arzt, diese "Gesundschreibung" Buchführung und Realität müssen übereinstimmen... Diesen Satz sagte sie mir... Finanzielle Folgen für den Erkrankten können tatsächlich entstehen, sind aber selten. Es ist also genauso wie ich gedacht habe und viele andere hier auch... Deine Krankenkasse hat keine Ahnung. Was für ein Blödsinn Callcenter verbreiten ist schon erstaunlich. Bei Wege- bzw. Arbeitsunfällen ist immer die BG zuständig.
DerLustvolle22 Geschrieben am Dienstag um 11:17 Geschrieben am Dienstag um 11:17 Ne muss nan nicht du kannst such eher eueder gehen zur Arbeit ich kenne aber keinen der das tatsächlich tut.
Kr**** Geschrieben am Dienstag um 11:33 Geschrieben am Dienstag um 11:33 Du kannst bereits eher wieder Arbeiten gehen.Das Datum auf dem Krankenschein heißt ja nicht das du definitiv bis zu diesem Datum auch krank bist.Wird nur in den seltesten Fällen gemacht
Ca**** Geschrieben am Dienstag um 11:56 Geschrieben am Dienstag um 11:56 Wer geht auch wenn er krank ist zurück ins Büro ? Selber schuld .. wenn man so einen Schwachsinn macht ! Und wenn du zurück ins Büro gehst ist die krankschreibung damit m.E. hinfällig denn damit erklärst du dich selbst wieder als genesen !
Strandgänger Geschrieben am Dienstag um 12:02 Geschrieben am Dienstag um 12:02 Moin, ich war 13 Jahre BR und kann dir sagen, dass du rechtlich betrachtet, natürlich nicht an einen Krankschreibungszeitraum gebunden bist. Du kannst vorzeitig deine Tätigkeit wieder aufnehmen! Allerdings würde ich jeden davon abraten, denn wenn du vorzeitig wieder anfängst und dir dann was passiert, kommt die BG und wird sich das genauer ansehen. Und ggf. Sogar fragen warum du entgegen der Enpfehlung des Arztes die Krankschreibung verkürzt hast !. Im schlimmsten Fall könnte die BG sogar sagen das sie nicht für diesen Schaden (oder folgeschäden daraus) dann aufkommen wird und du sitzt auf den Kosten ! Deswegen lieber die AU bis Ende nutzen und dann nach Ablauf wieder arbeiten. Oder vorzeitig zum Arzt und sich offiziell gesundschreiben lassen !!
Do**** Geschrieben am Dienstag um 12:05 Geschrieben am Dienstag um 12:05 Angenommen du verlierst einen Arm bei einem Autounfall ziemlich arbeitsnah. Später kommt heraus, dass du eigentlich noch arbeitsunfähig gemeldet warst. Wer zahlt? Warum wurde die frühere Arbeitswiederaufnahme nicht gemeldet?? Und/oder ggf. abgeklärt durch Überprüfung und Bestätigung???
Ar**** Geschrieben am Dienstag um 12:21 Geschrieben am Dienstag um 12:21 Vor 15 Minuten , schrieb Domm209: Angenommen du verlierst einen Arm bei einem Autounfall ziemlich arbeitsnah. Später kommt heraus, dass du eigentlich noch arbeitsunfähig gemeldet warst. Wer zahlt? Warum wurde die frühere Arbeitswiederaufnahme nicht gemeldet?? Und/oder ggf. abgeklärt durch Überprüfung und Bestätigung??? Wenn jemand gesund sich meldet, dann hat Er oder Sie so entschieden, ausserdem zahlt bei GKV, der Arbeitgeber 6 Wochen Lohn, wo ist das Problem. Reißt Er oder Sie sich die Hand ab, ist das eine Neuerkrankung. All das kannst klären bei deiner GKV.
So**** Geschrieben am Dienstag um 12:23 Geschrieben am Dienstag um 12:23 Also als alter Personaler kann ich dir folgendes sagen (kann heut zu tage auch wieder anderes geregelt sein) - sobald DU DICH als wieder Arbeitsfähig betrachtest und arbeiten gehst, ist es egal wie lange du lt. der Bescheinigung AU geschrieben bist - dies wird als Empfehlung betrachtet um eine optimale Genesung zu "generieren" - sobald du wieder arbeiten gehst, ist eine neue AU Schreibung notwendig, solltest du merken, dass es doch nicht geht - es entstehen dir keine Nachteile aus Versicherungstechnischer Sicht, wenn du trotz AU wieder arbeiten gehst. In meinen Augen, dankt es dir aber kein Arbeitgeber, wenn du wieder früher Arbeiten gehst - daher mein Rat - solange zu Hause bleiben bis die AU ausgelaufen ist.
Ar**** Geschrieben am Dienstag um 12:23 Geschrieben am Dienstag um 12:23 Vor 20 Minuten , schrieb Strandgänger: Moin, ich war 13 Jahre BR und kann dir sagen, dass du rechtlich betrachtet, natürlich nicht an einen Krankschreibungszeitraum gebunden bist. Du kannst vorzeitig deine Tätigkeit wieder aufnehmen! Allerdings würde ich jeden davon abraten, denn wenn du vorzeitig wieder anfängst und dir dann was passiert, kommt die BG und wird sich das genauer ansehen. Und ggf. Sogar fragen warum du entgegen der Enpfehlung des Arztes die Krankschreibung verkürzt hast !. Im schlimmsten Fall könnte die BG sogar sagen das sie nicht für diesen Schaden (oder folgeschäden daraus) dann aufkommen wird und du sitzt auf den Kosten ! Deswegen lieber die AU bis Ende nutzen und dann nach Ablauf wieder arbeiten. Oder vorzeitig zum Arzt und sich offiziell gesundschreiben lassen !! Moin, ruf mal ein Profi an, was du da schreibst ist falsch. Oder frag jemand der Ahnung hat. Zum Beispiel Arzt, BR, GKV.
Ar**** Geschrieben am Dienstag um 12:25 Geschrieben am Dienstag um 12:25 Vor 28 Minuten , schrieb CalvinGross: Wer geht auch wenn er krank ist zurück ins Büro ? Selber schuld .. wenn man so einen Schwachsinn macht ! Und wenn du zurück ins Büro gehst ist die krankschreibung damit m.E. hinfällig denn damit erklärst du dich selbst wieder als genesen ! Da gibt es genug Leute, die Angst haben vor dem AG. Die kommen meist krank zurück. 😡🤬
Ar**** Geschrieben am Dienstag um 12:26 Geschrieben am Dienstag um 12:26 Vor 53 Minuten , schrieb KrawallMarzipan: Du kannst bereits eher wieder Arbeiten gehen.Das Datum auf dem Krankenschein heißt ja nicht das du definitiv bis zu diesem Datum auch krank bist.Wird nur in den seltesten Fällen gemacht Endlich einer der Ahnung hat und mit dem Thema befasst hat. Sehr gut. 🍀
Ar**** Geschrieben am Dienstag um 12:29 Geschrieben am Dienstag um 12:29 Vor 1 Stunde, schrieb Stupsnäschen: Deine Krankenkasse hat keine Ahnung. Was für ein Blödsinn Callcenter verbreiten ist schon erstaunlich. Bei Wege- bzw. Arbeitsunfällen ist immer die BG zuständig. Wechsel die Krankenkasse, AOK ist der letzte Dreck und null Ahnung. Streit mich wegen offenen MRT ca 250 Euro, jetzt vor sozial Gericht. Und lese meinen Kommentar, wie es funktioniert ca 3 Monate krank und AG zahlt. 😉
Si**** Geschrieben am Dienstag um 12:44 Geschrieben am Dienstag um 12:44 Also nach heutigen Stand der Gesetzeslage verlässt eine Person, die sich vorzeitig an den Arbeitsplatz bewegt, aus der AU heraus, den KKK Versicherungsschutz. Jede AU „geschriebene“ Person ist dazu berechtigt dies zu tun. Allerdings ist sie dann nicht mehr berechtigt nach geraumer Zeit wieder zurück zu kehren in die AU! Einmal vorzeitig sich als „gesund“ beim AG melden und nach einigen Stunden oder auch Tagen des Unbehagens muss diese Person sich erneut AU schreiben lassen. Das sehen zwar einige Ärzte wegen der damit verbundenen Bürokratie anders aber die Gesetze sind diesbezüglich eindeutig. Ob die KK das als Einflussnahme bewertet und ggf. entstandene Kosten zurück erstattet haben will ist meiner Meinung nach unklar und hängt von der KK ab. Wer also Angst hat seinen Job zu verlieren sollte sich vollends auskurieren über die gesamte AU Zeit und nicht vorher bekloppt genug sein sich einschüchtern zu lassen. Es sei denn man ist sich seiner Gesundheit vollkommen sicher und fühlt sich fit genug, seinem täglich Job nachgehen zu können.
Empfohlener Beitrag