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hmmmmmmmmmmm


Empfohlener Beitrag

Geschrieben

und unser tolles gesetz sieht es in dem falle genauso, also erst informieren bevor du andere einer straftat bezichtigst




ich meinte nicht nur Dich mit meinem (von mir aus auch provokanten) "Einwurf"

aber das tolle Gesetz lass mich gerne mal wissen


Geschrieben

1.) Es handelt sich um ein Geschäft nach dem BGB.
Nach diesem kann eine Firma innerhalb 2 Geschäftsjahren
ihre Ansprüche an Dich geltend machen.
Wenn die Zahlungsaufforderung innerhalb dieser Zeit eintraf,
wäre sie rechtlich zu begleichen

2.) Die Beweislast
Die Beweislast läge im Falle eines Widerspruchs des Käufers
beim Verkäufer.
Wie dieser den Wechselgeldbetrag nachweisen möchte ist mir schleierhaft.

3.) Bearbeitungsgebühr
Keine Chance, auch wenn in den AGBs des Geschäfts stünde,
dass bei falschem Wechselgeld für die Ermittlung des Käufers
eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen sei.


und da du es sicher noch genauer möchtest:

zum § 812 BGB(herausgabeanspruch). der anspruch auf herausgabe des erlangten bzw. wertersatz soweit kein wegfall der bereicherung vorliegt, geht klar durch. einen anspruch auf kundgabe ("ich habe zuviel wechselgeld erhalten") könnte man allenfalls über § 242 (diebstahl)treu und glauben konstruieren, der palandt schweigt sich dazu aber auch aus. meiner meinung nach, würde eine solche auskunftspflicht als nebenpflicht des käufers konstruiert sehr wackelig sein. der kassierer hat hier geleistet (wechselgeld) und den käufer trifft im allgemeinen keine pflicht, das wechselgeld zu prüfen. freilich wird er bei nicht unverzüglicher prüfung ein "zu wenig" nicht reklamieren können. ich würde hier keine pflicht konstruieren. der kassierer hat es in der hand, die leistung korrekt abzurechnen, also kann man nicht diese last auf den käufer verlagern. müssten doch dann alle käufer das wechselgeld kontrollieren.

im übrigen würde ich kosten der schuldnersuche nicht unter den herausgabeanspruch legen. eine unerlaubte handlung kann hier aber nicht gesehen werden, da wie oben gesagt auch § 263 StGB (betrug)nicht als schutzgesetz passt. eine unerlaubte handlung liegt auch nicht vor, da der vorsatz wenn überhaupt nicht zum tatzeitpunkt vorlag.


Geschrieben

eigentlich solltest Du mir das "tolle" Gesetz hierzu nennen und keinen zusammengegockeltem Scheiss von "wer-weiss-was"

ok, mit Nennung von Urteilen könnte ich mich noch zufrieden geben


Geschrieben

.. Zuhause fiel mir auf: He, sie hat zu wenig abrechnet! ...

Würdet Ihr jetzt beim nächsten Mal das sagen?




Es kommt darauf an, womit Du Dich besser fühlst? Wenn Du ehrlich sein willst und dann ein besseres Gewissen hast, gehe mit dem Bon hin und sprich es an.

Passieren kann Dir nichts, denn es war nicht Dein Fehler. Möglicherweise ist die Kassiererin Dir dankbar - zumal dann, wenn sie für den Fehlbetrag in der Kasse geradestehen mußte.

Es kann jedoch auch passieren, daß die Kassiererin Dir nicht dankbar ist, sondern ärgerlich wird, wenn Du ihr zu beweisen versuchst, daß sie sich zu ihren eigenen Ungunsten geirrt hat. (Diese kuriose Situation habe ich mal erlebt...)

In vielen großen Kaufhäusern oder Baumärkten gibt es für die Kassierer allerdings eine von der Geschäftsführung propagierte goldene Regel: Wenn du dich verrechnest, dann immer NUR zu Gunsten der Kunden...

Simple Geschäftspsychologie:
Ein Kunde, der durch einen Kassenfehler zu wenig zahlt, kommt wieder und bleibt ein zufriedener Kunde. Aber ein Kunde, der durch einen Kassenfehler zu viel bezahlt, fühlt sich um sein Geld betrogen, ist sauer und geht ab morgen zur Konkurrenz.

.


Geschrieben (bearbeitet)

eigentlich solltest Du mir das Gesetz hierzu nennen und keinen zusammengegockeltem Scheiss ........
ok, mit Nennung von Urteilen könnte ich mich noch zufrieden geben



das gesetz hierzu erschliesst sich nunmal aus den vorhin genannten paragraphen aber dazu müsste man nunmal leider fähig sein logik nachzuvollziehen!
Hol dir doch einfach das stgb, dann kannst auch du das nachvollziehen


googlen muss ich nicht ich habe ein stgb.....da steht das alles fein säuberlich drinnen


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

Es kommt darauf an, womit Du Dich besser fühlst?



eben, und das kann eben auch mit damit zu tun haben, wer geschädigt wird. Der Unternehmer kalkuliert so etwas ein, im negativen wie im positiven Sinne.

Der Mitarbeiterin dürfte es vermutlich in Abzug gebracht werden, während im umgekehrten Fall eines Kassenüberschusses dieser kaum als nettes Zubrot entnommen werden dürfte.

Ich vermute, der Ärger über den Verlust der Verkäuferin wiegt bei dieser schwerer als die diebische Freude des Kunden.

Ich zumindest könnte mich über dieses Schnäppchen nicht freuen.


bearbeitet von Prickel
Rechtschreibfehler
Geschrieben

das gesetz hierzu erschliesst sich nunmal aus den vorhin genannten paragraphen aber dazu müsste man nunmal leider fähig sein logik nachzuvollziehen!
Hol dir doch einfach das stgb, dann kannst auch du das nachvollziehen


googlen muss ich nicht ich habe ein stgb.....da steht das alles fein säuberlich drinnen




nun... sicherlich fehlt mir jegliche Logik... gerade dann, wenn ich so einen Blödsinn lese

aber.. wie auch immer, scheinst Du ja unserer "tollen" Gesetze so weit mächtig zu sein, dass Du eigentlich wissen müsstest, dass die von Dir vorgenommene Erläuterung einer Rechtsberatung gleich zu setzen ist... das ist nicht nur nicht statthaft, sondern AUCH verboten

googeln musstest Du nicht viel, sicherlich haste Deine "Erläuterung" direkt aus einem der von Dir genannten Gesetzbücher kopiert... ach ne... stammt ja direkt aus einem Forum bei "wer-weiss-was"

ach ja... bei unseren "tollen" Gesetzen gehts in erster Linie auch um Tatsachen... eine Tatsache ist z.B. das die "Geschichte" mit der Kommode, die auf jedem Fall strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann... sogar sollte!!!

der Verweis, der Verkäufer wäre ja schließlich versichert ist genau so "schmutzig"... Schlussendlich wird dadurch die Versicherungsgemeinschaft geschädigt!

gerne wiederhole ich es noch Mal... wer zu viel Geld zurück bekommt und dies bemerkt, bzw. mehr Ware "unterschlägt", als er bezahlt hat, kann genau so gut direkt im Laden klauen!


Geschrieben (bearbeitet)

strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann... sogar sollte!!!

da gebe ich dir vollkommen recht!
nur leider leider kann die firma dass nur innerhalb der ersten zwei jahre......aber DAS weisst du sicherlich auch)


dass die von Dir vorgenommene Erläuterung einer Rechtsberatung gleich zu setzen ist... das ist nicht nur nicht statthaft, sondern AUCH verboten

du wolltest was zum gesetz wissen, dies hast du bekommen!
desweiteren wäre es auch sicherl löblich ausnahmsweise ontopic zu bleiben mein süßer


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben


nur leider leider kann die firma dass nur innerhalb der ersten zwei jahre.....




auch das stimmt nicht... zumindest bezogen auf die Geschichte mit der Kommode


Geschrieben

okay halten wir mal fest:
laut rechnung habe ich EINE kommode erworben und diese auch wieder zurückgegeben....es wäre also erstmal sache des möbelhauses mir zu beweisen, dass ich damals zwei kommoden bekommen habe denn laut quittung des lagers wurde mir nur eine kommode ausgehändigt......
na...und nun?!
die firma hat das recht bis zu zwei jahre nach kauf, ebenso wie der kunde zu reklamieren.....desweiteren hat die firma das recht mich anzuzeigen, und/oder das objekt bzw. den wert dessen einzufordern.....doch selbst dass alles verjährt nach drei jahren.
da wir gerade oktober haben hast du also nun noch die möglichkeit mich genau 86 tage und 21 h anzuzeigen, viel spaß dabei.....


Geschrieben


Vor mir standen 4 Kunden, die Verkäuferin telefonierte......




Wieso telefoniert die während der Arbeitszeit. Selbst wenn es der Chef ist, sagen die oft 2chef ich habe Kundschaft". Habe ich schon erlebt




die Kassiererin sagte zu mir: 13,29 Euro.




Der Preis den die Kassiererin sagt, ist fakt.





Zuhause fiel mir auf: He, sie hat zu wenig abrechnet!
Es waren Waren im Wert von ca. 25 Euro (wie ich überschlug)........




Dann hat sie zu wenig eingescannt. Das ist nicht dein Problem. Der Chef wird es abrechnen in der Inventur. Man kann es nicht nachweisen und erst recht nicht nach voll ziehen.


Geschrieben

Wenn der gesagte Preis mit dem an der Kassenanzeige identisch ist,nimm es so wie es ist. Der Kunde ist nicht verpflichtet den Betrag auf Euro und Cent nachzurechnen bzw. vorzukalkulieren,nur der Rückbetrag ist sofort zu kontrollieren.
Ich stehe hinter einer Kasse und bin auch in der Lage Preise frei zu kalkulieren und Abrundungen bei größeren Posten zu machen,bis jetzt ist in diesen 13 Jahren noch kein Kunde zurückgekommen und hat gesagt "Sie haben aber zu wenig berechnet".

Bei uns im Rewe muß man auch den Kassenbon kontrollieren,es ist mir mehr wie einmal passiert das die Preisauszeichnung nicht mit den gescannten Preis übereingestimmt hat,aber da kann die Kassiererin nix dafür,ich lasse sofort den Filialleiter holen,der ist dafür verantwortlich das zu kontrollieren.
Diese Spielchen machen die vornehmlich Montags ,ich lasse mir ja vielleicht noch gefallen das nicht gleich früh die Preise aus der Werbung,gerade bei Preisreduzierungen , nicht in der Kasse sind,aber spätestens ab 11 Uhr ist die Toleranzzeit vorbei und der Filialleiter muß das wissen.
Bei reduzierter Ware kann man aber gleich aufpassen das der richtige Preis gebont wird.Die Kassiererinnen können ruhig merken das der Kunde ihnen auf die Finger guckt.

Und der Bon zum Einkauf,das gehört einfach zu einem soliden Geschäftsgebahren,wenn der Kunde ihn dann liegen läßt, ist das dann sein Problem.


Susi


Geschrieben

Guten Morgen und vielen Dank für die Ratschläge.

Natürlich ist ein Betrag von "nur 11 Euro" für manche nichts..
für andere sehr viel!

Ich habe bis heute morgen 4 Uhr nicht geschlafen und weiß immer noch nicht....
ob ich es zahlen soll......
denn das Mädchen war neu an der Tankstelle!

Und wenn ich jetzt einem anderen die 11 Euro gebe:..
wird es auch für die Waren verwendet?
Bekommt das junge Ding Ärger?
Soll ich jeden Tag schauen ob sie wieder Dienst hat?

Ich weiss es echt nicht!


Geschrieben

Wenn Du deswegen nicht schlafen konntest, dann bring´die Fehlsumme zurück. .

Ob sie Ärger bekommt ? Nunja....vielleicht hat sie ja schon Ärger bekommen und so könnte man es eventuell ausbügeln. Möglicherweise wird es ihr selbst auch sehr unangenehm sein und sie in Verlegenheit bringen.

Mit den meisten Menschen kann man vernüftig reden und Sachverhalte klären ...solche Dinge passieren und sind kein Weltuntergang.

Du tust Dir einen Gefallen, möglicherweise auch ihr und unterm Strich seh´ ich es zumindest so..."Ehrlichkeit währt am längsten".
Meine Erfahrung: solch ein Handeln wird meist positiv zur Kenntnis genommen bzw. gereicht nicht zum Schaden...da es alle Parteien eigentlich positiv stimmen müsste bzw. meistens auch tut.
Und gerade wenn sie "neu" ist, kommen "Fehler" vor. Das weiß eigentlich auch jeder Chef.


Geschrieben

Pass ma lieber auf deine Töhle auf......


69Liebhaber69-1967
Geschrieben

Stecks ein, halt den Mund, und gib höchstens der Kassiererin dann mal nen Kaffee aus!

Ware fehlt nicht, wird ja gescannt, und wird auch bei der Inventur nicht weiter auffallen, Schwundmengen sind NORMAL!!!
Und auch GEWOLLT!
Cousin war 15Jahre lang Geschäftsführer von ner Tanke!


Geschrieben



Würdet Ihr jetzt beim nächsten Mal das sagen?




schweigen und mir denken: mal gewinnt man, mal verliert man...


Geschrieben

Was ist aber wenn es kein Mensch gemerkt hat, weil sie nicht alle Waren über den Scanner gezogen hat und es keinen Fehlbetrag gegeben hat?
Sie evtl. noch in der Probezeit ist und dann gefreuert wird, wenn man darauf hinweist?
Tja, beide Möglichkeiten könnten nach hinten los gehen.


Geschrieben


Ich bezahlte, nahm meine Waren, raus zu meiner Hündin.......
die fast vor den Reifen eines Autos gelandet wäre.
Zuhause fiel mir auf: He, sie hat zu wenig abrechnet!
Würdet Ihr jetzt beim nächsten Mal das sagen?




Auf keinen Fall. Aber nicht aus egoistischen monetären Gründen.
Vielmehr sprechen gewichtige volkswirtschaftliche Gründe dafür, die Sache auf sich beruhen zu lassen.

Wer kennt nicht das Schlange stehen an den Tankstellen, weil irgendwer irgendwas mit dem/der Kassierer(in) zu besprechen hat. Ich könnte denen immer den Hals umdrehen "ham se payback-karte, hamse ADAC-Mitgliedskarte, wenn nein: Sollen wir grade mal zusammen den Antrag ausfüllen? "

Wenn dann noch jemand käme, der den ganzen Laden aufhält, weil er irgendwann zuwenig bezahlt hat.................

Da stehen ja im Zweifel nicht nur 4 vor Dir an der Kasse, sondern auch noch 4 hinter Dir. Nehmen wir an der Zauber bis ihr das alles geklärt habt (was,wann,wie, wer) dauert nur 5 Minuten (optimistisch, da 2 Frauen beteiligt) und rechnen wir mal einen durchschnittlichen Beitrag der Wartenden zum BSP von 20 EUR/Stunde, so wären wir schon bei einem Schaden von 10 EUR.

Wenn Dein dusseliger Hund dann auch noch irgendeinen Unfall draussen verursacht, dann wirds erst richtig heiter.

Mir fällt grade auf, alleine diese Frage hier zu stellen ist schon der volkswirtschaftliche Supergau..............


Geschrieben

Also ich würde es nicht zurückgeben. Wenn ich es an der Kasse merken würde, ja. Aber nochmal nur deshalb zurück?..Möchte nicht wissen wie oft ich zu viel bezahlt habe und es nicht gemerkt habe. Shit happens...


lg Sonnenschein


Geschrieben

Totalx, ich gehe mal davon aus, dass die Dame das verlangt und bekommen hat, was auch die Kasse angezeigt hat. Also hat sie irgendwas nicht eingescannt oder eingebongt.

Dann ist für die Dame alles ok: Der Kasseninhalt stimmt mit den Kassenbelegen überein, also bekommt sie keinen Ärger. Nur der Inhaber der Tankstelle hat irgendwann bei der nächsten Inventur eine Fehlmenge. Nicht schön für ihn, aber er wird es mit Fassung tragen. Solche Differenzen gibt es immer. (Und oft haben sie nicht mit "Diebstählen" zu tun.)

Falls Du jetzt noch hingehst, und die Sache aufklärst, tust Du der Verkäuferin keinen Gefallen: Du stempelst sie als unzuverlässig. Das dürfte ihr eher peinlich als angenehm sein. Vor allem, wenn es jemand anders mitbekommt.

Falls Dich Dein Gewissen auf Dauer plagt, dann spende das Geld für einen guten Zweck. Oder mache Dir mal Gedanken darüber, ob es nicht auch einem guten Zweck dient, wenn Du Dir oder Deinen Lieben etwas davon gönnst.


Geschrieben (bearbeitet)

Mancher ist ja hier echt .

Komisch...aber wehe es wird einem mal zu viel abgezogen.. .dann ist plötzlich keinem kaum ein Weg zurück zu weit.

Ich wette da hat der Geschäftsbetreiber auch kein Problem mit und derjenige der an der Kasse sitzt auch erstmal nicht, zumindest so lange er nicht damit behelligt wird, weil das könnte ihm ja auch peinlich sein.....und in die Bredouille bringen.


bearbeitet von Gretchen70
Geschrieben

Mancher ist ja hier echt .




witziger weise sind das fast genau diejenigen, die sonst auf verständnisvolle Schleimscheisser machen

jaja... die Moral...


Geschrieben

@ arsch....

Danke das Du´s erwähnt hast..... . Ich hab mich nicht getraut.....


Geschrieben

nun, trotzdem würde ich das Klimpergeld nicht zurückbringen Wobei ich sagen muss, ich häts warscheinlich auch nicht gemerkt.

Gruß Sonnenschein


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