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Was haltet Ihr von der Emanzipation der Frau?


Empfohlener Beitrag

Geschrieben


Aber denkt auch mal einer an die Kinder?
Da ist nach wegen mir 10 Jahren die Beziehung im Arsch und die schmutzige Wäsche wird raus geholt. Alles, aber auch wirklich alles wird versucht um dem Ex-Partner einen beizupuhlen. Und auf einmal will der Mann, den die Kids 10 Jahre Papa genannt haben, nicht mehr ihr Vater sein Mal unabhängig davon ob er es ist oder nicht... Alleine schon die Tatsache das dieser Mensch sich auf diese Art und Weise von seinen Kindern distanzieren will, ist ein Unding den Kindern gegenüber! Selbst wenn er dann die Bestätigung erhält das es seine sind.. wie fühlt sich ein Kind bei sowas? Die Vater-Kind-Beziehung hat einen Knacks, und zwar einen Großen!



Denkst du dabei auch an den Vater der nach der Trennung für Kinder zahlen muss die nicht seine Leiblichen sind weil die Frau in der Beziehung fremdgegangen ist ???

Ich will jetzt nicht sagen das es umgedreht nicht genau so ist.

Um noch mal auf den Fall in Westercelle zurückzukommen. Dem Mann wurde erst nach Jahren bewusst das ihm nicht eines der Kinder ähnlich sieht. Das heisst er hat über Jahre Kinder grossgezogen und ist für den Unterhalt aufgekommen ohne das er der Leibliche Vater eines der Kinder war.

Vor Gericht kam nun heraus das jedes Kind einen anderen Erzeuger hat.

Er liebt die Kinder nicht weniger als vorher. Nur sieht er nicht ein das er aufgrund der Untreue seiner Frau den Unterhalt für die Kinder allein bestreiten muss.

Gruss aus Celle


Geschrieben (bearbeitet)

@Cellerpaar: Och - da die Vermutung naheliegt, dass er selbst unfruchtbar ist, war das die billigste Variante. Wenn er die künstlichen Befruchtungen (gehe mal davon aus, dass er Vater werden wollte) hätte bezahlen müssen, wäre das sehr teuer gekommen. Vielleicht wollte die Frau ja nur sein Ego und die Haushaltskasse schonen?

Ok finde ich so ein Verhalten naürlich nicht!


bearbeitet von Telefongeliebte
Geschrieben

Was haben wir denn, bzw. was hat unsere Gesellschaft von der "Emanzipation".
Mit die niedrigste Geburtenrate in Europa. Wer soll denn meine Rente bezahlen.
Habt ihr Euch darüber schonmal Gedanken gemacht?


Geschrieben

Ich habe da folgendes Gesetz gefunden.



Stand: BGBl. I 2009, Nr. 51, S. 2541-2628, ausgegeben am 06.08.2009)


§ 1598a
Anspruch auf Einwilligung in eine genetische Untersuchung zur Klärung der leiblichen Abstammung (1) Zur Klärung der leiblichen Abstammung des Kindes können

1. der Vater jeweils von Mutter und Kind,
2. die Mutter jeweils von Vater und Kind und
3. das Kind jeweils von beiden Elternteilen verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden. Die Probe muss nach den anerkannten Grundsätzen der Wissenschaft entnommen werden.
(2) Auf Antrag eines Klärungsberechtigten hat das Familiengericht eine nicht erteilte Einwilligung zu ersetzen und die Duldung einer Probeentnahme anzuordnen.
(3) Das Gericht setzt das Verfahren aus, wenn und solange die Klärung der leiblichen Abstammung eine erhebliche Beeinträchtigung des Wohls des minderjährigen Kindes begründen würde, die auch unter Berücksichtigung der Belange des Klärungsberechtigten für das Kind unzumutbar wäre.
(4) Wer in eine genetische Abstammungsuntersuchung eingewilligt und eine genetische Probe abgegeben hat, kann von dem Klärungsberechtigten, der eine Abstammungsuntersuchung hat durchführen lassen, Einsicht in das Abstammungsgutachten oder Aushändigung einer Abschrift verlangen. Über Streitigkeiten aus dem Anspruch nach Satz 1 entscheidet das Familiengericht.




Ich verstehe das jetzt so,das mann seit dem 01.04.2008 ein Recht auf den Vaterschaftstest hat.


Oder gibt es da was,wo ich überlesen oder verkehrt verstehe?


Geschrieben (bearbeitet)

@telefongeliebte

Er ist nicht Zeugungsunfähig.

Er war des öfteren auf Geschäftsreisen und sein Frau hat sich während seine Abwesenheit mit Freunden und Nachbarn der Familie vergnügt. Der Vater seines ältesten Sohnes ist ein guter (jetzt ist es natürlich kein guter Freund mehr) Freund und Fussballkamerad des Mannes.

Die anderen Väter müssen noch ermittelt werden. Die Mutter schweigt zu allen fragen.

Gruss aus Celle

PS:

@binueberall

Das heisst im Klartext: Das Kind muss zustimmen. Versuch mal von einem 4 Jährigen Kind eine Zustimmung zu bekommen. Das Kind kann auch älter sein, wenn das Kind von einer Seite beeinflusst wird wird es nicht die Zustimmung geben.


bearbeitet von Cellerpaar
Geschrieben (bearbeitet)

@ Binüberall

Klingt gut. Wobei ich die Rückwirkungsklausel in Deinem zitat nicht finde.

@Celler

Vielleicht wäre es eine gute Idee die anderen Burschen aus der Fussballmannschaft mal unter die Lupe zu nehmen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

nein, du siehst das richtig... dies scheint das ergebnis des auftrags des bundesverfassungsgerichtes aus dem jahr 2007 zu sein...

also während die celler noch die langsamkeit kritisieren ist das gesetz schon über ein jahr in kraft...

der staat scheint besser zu sein als sein ruf...

zeigt nur wieder, dass man mit rechtlichen inhalten vorsichtig sein muss, in einem nicht-fachforum...


Geschrieben



Schade das man nicht raus finden kann ob da nicht irgendwo Kinder von ihm rumlaufen.. so mal eben im Hotelzimmer gezeugt...



Geschrieben

@ Binüberall

Klingt gut. Wobei ich die Rückwirkungsklausel in Deinem zitat nicht finde.



ist bestandteil des BGB

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Klärung der Vaterschaft unabhängig vom Anfechtungsverfahren vom 26.3.2008 (PDF-Format BGBl. I S. 441) m.W.v. 1.4.2008.


Geschrieben

Wie gesagt in dem Text steht: das Kind jeweils von beiden Elternteilen verlangen, dass diese in eine genetische Abstammungsuntersuchung einwilligen und die Entnahme einer für die Untersuchung geeigneten genetischen Probe dulden.

Kannst du mir ein kleines Kind zeigen das die Forderung stellt ??


Gruss aus Celle


Geschrieben (bearbeitet)

Todumfall. Was issen jetzt los. Nicht nur das rote lesen.


ist bestandteil des BGB



Sorry, habsch net nachgelesen


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

@Taunusman5

Ich habe zuerst gedacht du meinst ne Rücktrittsklause für meine Signatur.

@ Celle

der Staat, ein Erziehungsberechtigter....ein volljähriges Kind...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

@celler

stimmt völlig auszuschließen, dass ein kind von 16 jahren mal klarheit will, wenn ein vater sich nicht zu ihm bekennt oder es zweifel hat, dass seine eltern wirklich seine leiblichen eltern sind...

aber ihr krittelt wieder an einem punkt herum, ohne anzuerkennen, dass die frau, der mann und das kind nun jeder für sich völlig gleichberechtigt das recht auf klärung haben...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Vor allem geht es seit gefühlten Stunden nicht mehr umd das Thread-Thema!


Geschrieben (bearbeitet)

@Taunusman5
Ich habe zuerst gedacht du meinst ne Rücktrittsklause für meine Signatur.



So gesehen muss ich mich als Feigling outen

@ Ballou
Doch, aber auf mein "Rentenargument" ist noch niemand eingegangen.


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben (bearbeitet)

@power

Das Recht ist ja da. Nur dieses Recht zu bekommen ist eben schwer.

Stimmt das Kind oder die Mutter nicht zu. Dann darf der Vater wieder vor Gericht ziehen um entweder die Zustimmung der Mutter einzuklagen oder eben einen neuen Vormund für das Kind vom Gericht bestimmen zu lassen.

Eine Mutter braucht nur vor Gericht gehen und einen Vaterschaftstest verlangen. Der Mann muss seine Zustimmung geben oder er wird bestraft.

Die Frau hat bei einer Zustimmungsverweigerung nichts zu befürchten.

Gruss aus Celle

PS:
@Ballou

Das hat etwas mit dem Thema zu tun.

Denn esgeht um Rechte und Pflichten in der Emanzipation. Daher ist dieser Bereich auch relevant.

Denn eine Emanzipation ist nur dann gut wenn es eben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten gibt.


bearbeitet von Cellerpaar
Geschrieben

@LZ
wenn, dann kommentiere bitte mein ganze Zitat und nicht nur Teile davon vor allem den unterstrichenen Teil
Auszug aus den Forenregeln von manndat
Deswegen haben Beleidigungen, Verleumdungen, Hetzbeiträge usw. im Forum nichts zu suchen, ebensowenig eine Auflistung der Schlechtigkeiten von Frauen, , Verschwörungstheorien...


Geschrieben

Cellers - es wäre für das Thema noch interessant, wenn irgendjemand das Recht der Väter in Frage stellen würde.

Die gesamten Detailausführung gehören aber tatsächlich gegebenenfalls in einen eigenen Thread - und ich glaube, das wißt ihr auch!


Geschrieben (bearbeitet)

ich finde aber gerade, dass dieses beispiel, auch wenn man sich nicht darin verbeißen sollte, zeigt, dass unser rechtsstaat nicht so einseitig vorgeht, wie ihm vorgeworfen wird...

der prozess, der einen ausgleich zwischen den geschlechtern schafft über die verfassungsgemäßen rechte, ist funktionsfähig und in vollem gang...



die emanzipation ist ja im prionzip in der verfassung verankert... insofern ist es keine frage ob sondern höchstens auf welchem weg und mit welchem zeitlichen rahmen...

@celler

mutter, vater und kind haben nach dem gesetz die gleichen rechte...

das gericht ersetzt die zustimmung, wenn diese verweigert wurde...

aber es ist doch auch ein wert unserer freiheit, dass dieser test nicht heimlich und gegen den willen einer person gemacht werden darf... und auch alle das recht haben, die ergebnisse einzusehen...

auf dieses argument seid ihr wie immer in eurer selektiven wahrnehmung nicht eingegangen...


bearbeitet von Gelöschter Benutzer
Geschrieben

Denn eine Emanzipation ist nur dann gut wenn es eben nicht nur Rechte sondern auch Pflichten gibt.




Da würde ich ja gerne drauf antworten!

Nur habe ich um 14Uhr Termin im Nagelstudio und dann gehts mit den Kumpels auf ne Tuppaparty!


toi bien


Geschrieben

Da würde ich ja gerne drauf antworten!

Nur habe ich um 14Uhr Termin im Nagelstudio und dann gehts mit den Kumpels auf ne Tuppaparty!


toi bien



Den Stress kenn ich...muss auch noch kurz in den Heimwerkermarkt und vor dem abendlichen Stammtisch in der Kneipe um die Ecke, noch das Garagendach reparieren....immer diese Verpflichtungen...


Geschrieben



Denn wenn du dir mal ein wenig Mühe gibst, wirst du feststellen das die Frau selbst von einem Gericht nicht zu der Zustimmung gezwungen werden kann. Sondern das dann ein anderes Gericht dann über einen neuen Vormund entscheiden muss.

Soviel zu deinem Widerlegen.



ihr meint also, das ein urteil von 1996...vor keinem gericht mehr gültigkeit hat und jeder richter-staatsanwalt- anwalt dagegenarbeitet??

Das Urteil kann direkt vom Oberlandesgericht Nürnberg angefordert werden.

Gericht: OLG Nürnberg
4 W 4074/95
Datum: 03.01.1996

Das Gericht entschied, dass die Mutter eines Kindes die Blutabnahme für einen Vaterschaftstest nicht verweigern darf.

Auch der Hinweis darauf, dass durch diesen Vaterschaftstest nachhaltig der Familienfrieden gestört werden würde, konnte das Gericht nicht überzeugen.

Vielmehr sah der Richter die Gefahr, dass das Kind durch die Verweigerung des Vaterschaftstests nachhaltig geschädigt werden würde. So ergeben sich durch eine ungeklärte Vaterschaft folgende zukünftige Probleme:

Das Kind könnte später Eheverbote übertreten, indem es z.B. einen Partner wählt, welche heimlich mit ihm verwandt ist.

Die Entwicklung seiner Persönlichkeit sei eingeschränkt, da es sich nicht sicher mit seinem richtigen Vater identifizieren könne.

Außerdem wird das Kind in Erbfragen benachteiligt.

Daher das Urteil des Gerichts: Die Mutter darf die Abgabe von DNA-Material (in diesem Fall einer Blutprobe) für einen Vaterschaftstest nicht verweigern.



eure these, das eine frau...sich vor gericht verweigern kann...halte ich somit für recht fragwürdig

1996 wurde somit ein grundsatzurteil - das ist ein urteil, auf das sich jeder andere fall beziehen kann - geschaffen, das es keine verweigerung gibt


Geschrieben (bearbeitet)

...
Es gibt Länder die haben passende Gesetzte...
Zum Wohle des Kindes. Da dürfen z.B. Eltern nach der Trennung nur so weit auseinander ziehen, das das Kind noch in der Lage ist alleine (altersentsprechend) die Elternteile zu besuchen. ...



Na ja, man sollte sich grundsätzlich von dem Gedanken befreien, das Gesetzgebungen eine Lücke zum allgemeinen Wohlgefallen schließen.
Es geht immer nur um Güterabwägungen mal zu Lasten der einen, mal zur anderen Partei.
(ebenauch bei Vaterschafttests 1598a (3))
In Curis Beispiel einem arbeitlosen Elternteil einen Stellenantritt mit notwendigen Umzug zu versagen, weil er sonst der Elternaufgabe nicht mehr gerecht werden kann, ist wohl kaum der Stein der Weisen.



Neben den viel angepriesen Errungenschaften der Emanzipation sollte auch die Rückseite nicht unterschlagen werden: Aus einer Möglichkeit wird später immer eine Pflicht.

Heißt dank der Emanzipation der Frau z.B. im Berufsleben: Wer arbeiten kann, muß auch.
Die Inflation, oder nur Mieten interessieren sich nicht woher ein Einkommen kommt. Wenn früher noch der Nebenjob der Frau noch ein nettes Zubrot war, ist er heute für viele verpflichtend, um über die Runden zu kommen. Das Klischee vom reichen Doppelverdienerpaar ist seid längerem nicht mehr aufgetaucht. Beide Elternteile arbeiten, begegnen sich auf Augenhöhe, die Zeit für die Familie schwindet, der Gegenwert des Einkommens schwindet. Wo ist der Gewinn?
Selbst wenn es finanziell reichen würde, das nur ein Partner arbeitet, würde der Nichtarbeitende nun schief angesehen. Emanzipation? Weniger- eher eine Pflichteveschiebung.
Hätten alleinerziehende Frauen in grauer Vorzeit, auch die Option, nicht nur die Pflicht, zu sagen, sie widmen sich ohne oder mit geringer Erwerbsarbeit freiwillig der Erziehung der Kinder, bis zu deren Fähigkeit das elterliche Nest zu verlassen, konnten sie mit Unterstützung aus dem weitem Familienkreis rechnen. Heute dürfte das, insbesondere bei dem Hartz4-Sachbearbeiter, kaum auf Verständnis stoßen.
Emanzipation im Sinne einer Befreiung? Auch weniger - nur eine veränderte Rolle.

Auch andere Bereiche lassen sich finden:
Wahlberechtigung:
Selbst wenn die Serie "Ein Herz und eine Seele" mit ihren Figuren deutlich überzogen war, würde eine Person wie "Else Tetzlaff" wenig Wertschätzung bei den Nachbarn erfahren, wenn sie ihren politischen Sachverstand offenbart. Die Freiheit zu wählen setzt die Verpflichtung sich ausreichend zu informieren.
(um nicht mißverstanden zu werden: den meißten Menschen unterstelle ich entsprechendes Bedürfnis.)

Ob gewünscht oder nicht, im Zuge von Emanzipation werden andere / höhere Ansprüche gestellt, was bei dem Gesamtthema nicht unerwähnt bleiben sollte.


bearbeitet von 0815Erwin
ergänzung
Geschrieben

@Cunnix: Die erlaubte und gewünschte Hetze gegen Männer hat natürlich sehr viel mit der Emanzipation zu tun: Da Frauen nicht wirklich frei sein wollen oder können, habe sie sich ja eben das nächste Gefängnis erbaut, in dem sie erstarren können und die eigene Verantwortung von sich weisen können: Das Opfertum.

Schuld sollen doch heute immer die anderen bei den Frauen sein, nur garnienicht sie selbst - das wäre ja eine Diskriminierung.


Geschrieben

Wenn ich Deine diversen Statements hier lese:

Hast Du es Dir also bei ihnen abgeschaut ?


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